Fristen der Berufsunfähigkeitsversicherung bei langer Arbeitsunfähigkeit?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragen und hoffe auf hilfreiche Infos. Ein Bekannter hat 1995 bei der EUROPA Versicherung in Köln eine Lebensversicherung (Tarif E-T 1N-M) mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Tarif BUZ) abgeschlossen und war 75 Wochen am Stück arbeitsunfähig krankgeschrieben, inkl. Reha und stufenweisen Wiedereingliederung.
Krankheitsbedingt und aus Unwissenheit hatte er dies nicht seiner Versicherung gemeldet.
Ist es richtig, dass bei der BUZ ein Anspruch auf Beitragsfreiheit und Zahlung der monatlichen Rente besteht, wenn der Versicherte sechs Monate ununterbrochen Krank geschrieben war, die Versicherung aber nur für die Zukunft ab dem Zeitpunkt der Mitteilung zahlt, jedoch nicht rückwirkend?
Da der Versicherungsnehmer sich nicht weiter hat krankschreiben lassen und stattdessen Urlaub genommen hat, um nicht ausgesteuert zu werden, erhält er nun keine Leistungen aus der BUZ und die Wartezeit dafür beträgt erneut wieder 6 Monate AU, oder bringe ich da etwas durcheinander?
Gibt's da evtl. irgend eine Härtefallregelung?
Ganz lieben Dank für ein wenig Aufklärung und hilfreiche Tipps
AW: Fristen der Berufsunfähigkeitsversicherung bei langer Arbeitsunfähigkeit?
Hallo Pauline,
Wissen sie warum Direktversicherer billiger sind? Weil keiner Sie in Anspruch nimmt!
Zu einen wann (Datum) war dies mit der AU? denn dieser Tarif ist wohl lange untergegangen es wird nicht mehr verkauft!
Tatsache ist auch das der Kunde selbst durch lesen und verstehen der AGB's sind selber helfen muss! evlt. über eine kostenpflichtige Beratung durch einen Rechtsanwalt!
Auch Tatsache ist das eine SBU nicht mit einer BUZ zu vergleichen ist! Während eine SBU einen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine BU, nach 6 Monaten auslöst, steht aufgrund einer Wechselwirkung mit den Hauptvertrag der Rente in Wechselwirkung.
Könnte es sein das der Kunde hier nicht eine Rürup Rente abgeschlossen hat? Weil es da eine BUZ möglich ist!
Es spielt eh eine Rolle, weil keine Beratung erfolgt ist und daher sämtliche Fehler zu Lasten des Kunden gehen müssen!
Auch sollte man begreifen, dass eine BUZ finanziell nicht an die SBU heranreicht, des halb wäre hier grundsätzlich nur eine Leistung innnerhalb der Hartz IV ermöglicht! Bekommt der Kunde eine BUZ Rente in Höhe 800 € monatlich! wird diese auf andere Ansprüche mehr oder weniger auf die anderen gesetzlichen Sozialleistungen angerechnet! Bekäme er einer Gesetzliche Rente würde diese bis zum Freibetrag von 160 € monatlich angerechnet!
Das gleicht gilt für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse!
Bekommt man Krankengeld so ist eine Leistung aus der BUZ zu verneinen, das man nur "Krank" ist aber nicht "Arbeitsunfähig"!
Denn eine Leistung aus Krankengeld und gleichzeitig AU schließt sich aus!
Würde rückwirkend AU gezahlt werden so müsste die Krankengelder rückwirkend bis zum der AU Datum an die Krankenkasse zurückbezahlt werden! Und wenn man Pech übersteigt das Krankengeld die Leistung der BUZ! Krankengeld 1.200 € versus BUZ Leistung von 800 €