Bei der Einholung von Angeboten für eine Hausfinanzierung mit vollständigen Unterlagen - entweder selbst oder durch einen Vermittler -, ist dann sichergestellt, dass zunächst nur Kreditkonditionenanfragen gestellt werden und erst bei positivem Abnicken der Bank eine Kreditanfrage erfolgt?
Ansonsten würde ja die SCHUFA für die nächsten 3 Jahre zugemüllt mit Anfragen von Banken.
In den Antworten zu "Kreditanfrage...." ist ja auch die Angabe vom Antragsteller zum Objektwert wichtig.
Wer ist denn als Gutachter, ob mit qualifiziertem Hochschulstudium oder 14 Tage Kursus bei der VHS; nach Ansicht einer Bank befähigt ein für die Bank akzeptables Gutachten zu erstellen, da sag ich mal Niemand, denn die Banken schicken irgend ein Fritzchen vorbei der mal durch die Zimmer geht und der Bank ein "Gutachten" mitteilt, dass der Antragsteller nicht zu sehen bekommt.
Aber dieses "Gutachten" dient auch mit als Wertmesser für den Zins. Ebensowenig macht es Sinn sich im Netz den Wert des Hauses ermitteln zu lassen, denn da tauchen auf einmal drei oder mehr örtliche Makler auf und wollen das Haus verkaufen.
Jetzt die Frage, kann ein ortsansässiger Finanzmakler der mit Banken kooperiert den Wert nicht präziser bestimmen oder nehmen die Banken einfach einen Schlüssel für die Werte Messung des Hauses?
Du hast leider von der Materie keine Ahnung, keine Ahnung auf was die grossen Makler zurück greifen.
Übrigens, solche Besserwisser und "Kämpfer und Beisser" wie du bekommen bei mir gar nichts, nachweislich, früh im Gespräch wird sich freundlich aber bestimmend darauf geeinigt, dass die Chemie nicht stimmt, dass man sich die Zeit besser nicht rauben sollte
In den Antworten zu "Kreditanfrage...." ist ja auch die Angabe vom Antragsteller zum Objektwert wichtig.
Wer ist denn als Gutachter, ob mit qualifiziertem Hochschulstudium oder 14 Tage Kursus bei der VHS; nach Ansicht einer Bank befähigt ein für die Bank akzeptables Gutachten zu erstellen, da sag ich mal Niemand, denn die Banken schicken irgend ein Fritzchen vorbei der mal durch die Zimmer geht und der Bank ein "Gutachten" mitteilt, dass der Antragsteller nicht zu sehen bekommt.
Aber dieses "Gutachten" dient auch mit als Wertmesser für den Zins. Ebensowenig macht es Sinn sich im Netz den Wert des Hauses ermitteln zu lassen, denn da tauchen auf einmal drei oder mehr örtliche Makler auf und wollen das Haus verkaufen.
Jetzt die Frage, kann ein ortsansässiger Finanzmakler der mit Banken kooperiert den Wert nicht präziser bestimmen oder nehmen die Banken einfach einen Schlüssel für die Werte Messung des Hauses?
Das wird über eine Datenbank am computer berechnet ob deine Angaben stimmen wird erst hinterher kontrolliert durch eine Besichtigung. Also flunkern würde ich da nicht.
Du hast leider von der Materie keine Ahnung, keine Ahnung auf was die grossen Makler zurück greifen.
Übrigens, solche Besserwisser und "Kämpfer und Beisser" wie du bekommen bei mir gar nichts, nachweislich, früh im Gespräch wird sich freundlich aber bestimmend darauf geeinigt, dass die Chemie nicht stimmt, dass man sich die Zeit besser nicht rauben sollte
Es stimmt, dass ich nicht weiß wie große Makler den Wert eines Hauses festlegen. Deshalb wäre es schön von einem Fachmann den einen oder anderen Hinweis zu erhalten.
Ich präzisiere mal wie bei FMH der Hauswert meines Hauses ermittelt wird. Angabe von Baujahr, Adresse, Wohngröße, Grundstücksgröße Zustand. Ergebnis 160T€, gleiches Haus älteres Ehepaar geht 2020 ins Heim, keine neuen Fenster nur Scheiben ausgewechselt, Heizung aus dem Baujahr nicht gedämmt usw.. Neue Eigentümer haben 299T€ gezahlt. Unser Haus ist deutlich wertvoller ausgestattet, Alu-Rollladen (2018), neue Innentüren (2017), neue Fenster Fußbodenbelag, neue Haustüre, Terrasse, Grundstücksbegrenzung usw. eben 160T€. Dies sind gewaltige Unterschiede, FMH kennt dann wohl nicht Lage, Lage, Lage.
Kleiner Hinweis, nicht so dünnhäutig sein in meinem Post von 19:12 Uhr steht nichts Ehrenrühriges. In der Tat, ruhig mal Hauskäufer fragen wer denn wie das Haus begutachtet hat.
Das wird über eine Datenbank am computer berechnet ob deine Angaben stimmen wird erst hinterher kontrolliert durch eine Besichtigung. Also flunkern würde ich da nicht.
Ist mir schon klar, dass vom Hauswert 10% oder 15% abgezogen werden und die Beleihungsgrenze auch bei ca. 80% liegt als werden ca. 30% abgezogen.
Also habe ich meine 160T€ geteilt durch 70 x 100 um dann auf ca. 230€ zu kommen.
Es wäre dann ein schön gelebtes Beispiel den errechneten Hauswert zu präzisieren.
Noelmaxim meint mit dem "erfahrenen Makler" sich und möchte gerne, dass Du ihn direkt um seine Hilfe anfragst, traut sich das aber einfach nicht direkt zu sagen.....
Es ist schon zum fremdschämen, wie er über 2 Seiten nun um Deine Aufmerksamkeit buhlt...
lass dich nicht täuschen! Zu einen es steht überhaupt nicht fest ob eine Baufinanzierung zustande kommt! Aus gut informierten Kreisen ist zu hören, dass gerade die "billigsten und aggressivten" Geldverleiher, sprich Banken gegenwärtig erhebliche Zahlungsausfälle haben!
Zwar hat der Gesetzgeber, wegen der "Corona Krise" eine mehrmonatige Moderatorium als Gesetzesgrundlage geschaffen! Aber diese gilt nur zwischen den Darlehnsgeber und Darlehnsschuldner! Jedoch "vergaß" der Gesetzgeber ein Moderatorium zwischen den Darlehnsgeber und Refinanzierer zu vereinbaren!
Das die größten Darlehnsgeber, wie gesagt die größten Zahlungsausfälle haben und bei den niedrigsten Darlehnszinsen, auch nur die niedrigsten Reserven gebildet haben. Steht sehr bald ein neuer Darlehnsgeber für die Schuldner vor der Haustür!
Wer jetzt sagt:"Das wäre nicht zulässig, so sollte man den Darlehnsvertrag mehrmals durchlesen, auch die Anhänge insbesondere den mit den Datenschutzerklärung, bezüglich "Mitteilung an den Refinanzierer" oder so ähnlich! Dass auch zugestimmt wurde, dass der Vertrag an diesen abtreten werden kann!
Damit erhält der Schuldner einen neuen Gläubiger! Beachtet man die Sondertilgungsrechte bzw. pflichten die sich aus den dazu gehörenden Kontext, spricht Satz bildet! So wird es den neuen Gläubiger gut gefallen, das bei entsprechender Formulierung des Satzes zur Sondertilgung, eine wechselseitige Erfüllungspflicht ergibt!
So kann der Kunde die Annahme der jährlichen maximale Sondertilgung vom Gläubiger verlangen, aber aufgrund der Formulierung besteht die Gefahr das Gläubiger die maximale Sondertilgung vom Schuldner nach Ablauf der Moderatorium verlangt! Was vielen Schuldner, nach Ablauf der Schonzeit, die wirtschaftliche Strangulation bedeutet!
Bitte prüfen sie mal den Darlehnsvertrag, die 50 Seiten inkl. Anhänge!
Teilweise kann man Sondertilgungen auch als Pflicht in den Vertrag schreiben lassen - habe ich seinerzeit mit der Eigenheimförderung gemacht - dadurch konnte der Zinssatz des Darlehens geringfügig gesenkt werden - es wurde vereinbart, dass 8 Jahre (von 10 Jahren Zinsbindung) jeden März 1000€ extra geszahlt werden.
Der Vertrag wurde dann von der Hyporealestate auf die Commerzbank übertragen (wegen Insolvenz/Problemen der Hypo) und dann normal von der Commerzbank weiter geführt.
Es kommt auf die Formulierung an: "Wir vereinbaren...."; "Der Schuldner darf/kann/muss,...!"; daraus lässt sich ein wechselseitiges Recht auf Sondertilgung ableiten!
allerdings sollte man nicht unbedingt sich darauf verlassen, dass es nur eine Stelle dafür im Darlehnsvertrag ist. Es kann auch anderweitig zusätzlich integriert sein, ich habe solch einen Satz in der Sonderseite des BDSVO gesehen. Da wo alle Stellen aufgeführt sind die mit ihren Daten "geflutet werden"
Stand ein Satz wo beiläufig erwähnt wird das eine Weiterverkauf an einen der Beteiligten zugestimmt wird! Das wird meist geschrieben um eine effektive Kreditverwaltung hin zubekommen! Da verkauft die Bank A ihre Bestände an die Hauseigenen Bausparasse A!
Hier wird dadurch hohe unverzinsliche Guthaben bei Bausparkasse, bei der "Geschwister" Bank wenigsten mit einer geringen Verzinsung reinvestiert! Durch die gleichzeitigen Abtretung der Grundschuld an die Bausparkasse, lässt sich der Hypotheken (Pfandbriefmarkt) zu Refinanzierung zusätzlich anzapfen!
Das Interesse des Gläubigers kann sich häufig auf die Verträge abzielen, wo die Gewinnmargen am niedrigsten sind! Es werden nur neuere Verträge deren Beleihung sehr hoch zu den abgeschlossen Zinsen sind. Auch darf man nicht übersehen, dass nicht unbedingt alle Vertrage mit der wechseltige Verpflichten zu Sondertilgung ausgestattet sind!
So um geht der Gläubiger de Normkontrolle nach §307 BGB! Da dieser Behaupten kann:"Das dies keine Standardbedingungen sind!"
Es wie gesagt, es kann sein das mehre Stellen im Vertrag gibt wo das Thema "Sondertilgung" und "Weiterverkauf" ermöglicht wird, hier hilft nur die Durchsicht des gesamten Darlehnsvertrages ohne Zeitdruck, alternativ Vorlage beim Rechtsanwalt, zwecks Prüfung auf das Thema "Weiterverkauf" und "Sondertilgung".
"....allerdings sollte man nicht unbedingt sich darauf verlassen, dass es nur eine Stelle dafür im Darlehnsvertrag ist.."
Das ist doch nicht weiter schlimm. Es genügt wenn im Vertrag unter Tilgung steht z.B. ".. In Abweichung der vorgenannten Bestimmung ist der Darlehensnehmer berechtigt..."; dann kann es mehrfach an anderen Stellen mit abweichendem Text stehen, das ist dann unerheblich.
bruno68, so kleine Diskrepanzen im Vertrag oder mit dem Darlehensgeber rücken beide etwas näher zusammen, so steht in meinem Vertrag 6T€ jährlich bis LZE 30.06.2025 als Sondertilgung.
Auf eine banale Frage von mir, betr. KtoNr. erhielt ich schriftlich den Hinweis Sondertilgungen (nur) bis 30.06.2024. Habe ich geantwortet, ich akzeptiere das neue Vertragsende, bitte legen Sie mir einen Vertrag... mit Laufzeitende 30.06.2024 vor. Schon erhält man einen Brief von einer Etage höher.
[/COLOR]bruno68, so kleine Diskrepanzen im Vertrag oder mit dem Darlehensgeber rücken beide etwas näher zusammen, so steht in meinem Vertrag 6T€ jährlich bis LZE 30.06.2025 als Sondertilgung.
Auf eine banale Frage von mir, betr. KtoNr. erhielt ich schriftlich den Hinweis Sondertilgungen (nur) bis 30.06.2024. Habe ich geantwortet, ich akzeptiere das neue Vertragsende, bitte legen Sie mir einen Vertrag... mit Laufzeitende 30.06.2024 vor. Schon erhält man einen Brief von einer Etage höher.
Klar, sind eingenickt, mit Hinweis es ist doch nicht mehr notwendig (tilgen 2025), da der Vertrag endet.
Als Grund sehe ich, bei einer Prolongation wären es 6T€ weniger!
Erwartest du das du bei einer prolongation ein besseres Angebot bekommst als bei einer umschuldung? Bei mir waren die prolongation angebote eher ernüchternd. Die haben mir nicht mal die gleichen Konditionen wie beim neukundengeschäft geboten.
so war die Frage nicht, sondern Ich wies daraufhin dass es durch eine Formulierung eine wechselseitige Bring- und Annahmeschuld der Sondertilgung ergeben kann!
Eine Klarstellung der Frage wäre hier:"Das beide Seiten eine Sondertilgung von 6 t€ bis LZE 30.06.2025 vereinbaren!"; damit wäre die frage ganz "klar" geregelt! Gläubiger und Schuldner können die Sondertilgung formlos fordern und erbringen!
Aus ihre Aussage ergibt sich eben nicht das ausschließlich Recht, das der Schuldner eine jährliche Sondenrtilgung von 6 t € leisten darf! Sondern auch nach Aufforderung des Gläubiger zu leisten hat! sie schrieben hier:
so steht in meinem Vertrag 6T€ jährlich bis LZE 30.06.2025 als Sondertilgung.
Ohne dies zu bewerten, aber was heißt das? Klar gegenwärtig ist es gesetzlich geregelt, dass bis Okt/November 2020 eine Stundung möglich ist!
Auch eine Verlängerung ist ja im Gesetz eingearbeitet und es lässt die Frist bis ins 2021 verschieben!
Nur stellt sich die Frage ob sich die Darlehnlaufzeit sich um die "Fehlzeit" verlängert oder ob die Stundung später über die Sondertilgung zur termingerechten Bedienung heran gezogen werden muss?
Welcher Punkt ist entscheiden, der Endtermin des normalen Darlehns oder der durch die Verlängerung des Darlehns der neue Ablaufzeitpunkt?
Ihre Datumsangabe zum 03.06.2025, weist überhaupt nicht auf den Starttermin hin. Die kann der 01.07.2010 oder auch der 01.07.2015 gewesen sein, in beiden Fällen wäre der Abschuss in der alten Welt erfolgt!
Dies ist wichtig, für eine gerichtliche Klärung, wenn der alt Gläubiger aufgrund seiner wirtschaftliche Schieflage, seine Darlehnsbestände auf Anweisung der Bafin verkaufen muss um eine Insolvenz zu vermeiden ist!
Und bei der Anzahl von Stundungen kann dies keine Bank dies ausschließen, dass sie ihr Aktivgeschäft aufgeben muss! Kommt es bei Banken zu Stundungen mit Tilgungsausfall wird die Forderung nicht nur nach Aufgabe und Einstellung des Neugeschäft sein, sondern auch den Abverkauf von Altgeschäft! Um den Giftmüll aus den Bilanzen der Gläubiger zu entfernen! Kennt man ja schon aus den Jahr 2008!
Zwar kann sich dies bis Frühjahr 2021 hinziehen und dann über uns zusammen brechen, oder man fängt jetzt an den Dampf aus den Kessel zu lassen!
Es gibt nicht dem Weg, sondern wie heißt es früher:"Alle Wege führen nach Rom!"; nur hier geht es nicht um Reisen, sondern dass Retten der Wähler und nicht der Banken!
Merke: "Denn Häuselebauer und Käufer wählen, Banken-Männer "bestechen" durch ihre Lässigkeit* und offenen Posten nach den Politende, sofern dieser abgewählte Politbonze noch nützlich ist!"
*Textpassasse aus den Lied "Männer" von Herbert Grönemeyer!
Und hier stellt sich die Frage:"Wie wird verfahren? Wird der vertraglich Endtermin durch vertragliche vereinbarten Sondertilgung zum Ultimo erhoben oder wird der Vereinbarte Endtermin um die Stundungszeit x verlängert?
Darauf sollte man sich jetzt schon mal einstellen!
Aus gut informierten Kreisen ist zu hören, dass gerade die "billigsten und aggressivten" Geldverleiher, sprich Banken gegenwärtig erhebliche Zahlungsausfälle haben!
So ein Blödsinn, wahnsinn! So ein Blödsinn!
Die "billigsten" (was ist das????) Banken haben in der Regel - eben wegen der gringeren Marge mit Bedacht auf Kreditausfälle - die erschwerteren Annahmebedingungen und Herauslagekriterien und erwarten in der Regel einen geringen Beleihungsauslauf, höhere Überschüsse und eine längere Firmenzugehörigkeit, bzw. eine längere Beschäftigungsdauer!!
Ich habe den Rest gar nicht mehr gelesen!! Unfassbar!
Bruno, warum?? Es wird immer unerträglicher!! Warum machst du das??