Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Hallo Allen,
ich hab zwei Fragen zu folgender Rechnerei beim Kauf eine Firmenwagens nächstes Jahr.
Vorab:
Es gibt keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weil ich in meiner Wohnung arbeite.
Ich fahre ca.10.000 km im Jahr 50:50 Privat und Geschäft.
Berechnung:
Als Einzelunternehmer mit einem Jahresgewinn von 36.000€ kaufe ich mir einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 67.500€ nach Rabatt für 60.000€.
Dann bekomme ich ja 19 % sofort zurück = 11.400€, weshalb ich nur 48.600€ für den Wagen bezahlen muss.
Weiter kann ich meinen Gewinn 6 Jahre lang mindern um die Abschreibung von
48.600€ / 6 Jahre = 8.100 € pro Jahr.
Demnach also ein Gewinn von 36.000 – 8100 = 27.900 € der bei mir als Einzelunternehmer auch mein Einkommen ist.
Bei der 1% Regelung Privatfahrten und einem Listenpreis von 67.500 € des Fahrzeugs muss ich pro Jahr aber wieder 67.500 € x 0,01x 12 = 8.100 € als Geldwerter Vorteil beim Einkommen anrechnen und dafür Abgaben bezahlen.
Bin also dann wieder bei einem Einkommen von 36.000€, weshalb sich Abschreibung und Geldwerter Vorteil deshalb aufheben.
Stimmt das so?
Jetzt kommen aber noch die Unterhaltskosten wie Steuer, Versicherung, Wartung, Reifen und Benzin. die ja auch vom Gewinn abgezogen werden können.
Sagen wir mal Benzin: 10.000 km im Jahr / 6 Liter auf 100km x 1,20 €der Liter = 720€
und der Rest auch nochmal 1.280€ = 2.000€
Ohne Firmenwagen hab ich Gewinn / Einkommen von 36.000 € und bezahl Steuer - und Sozialversicherungsabgaben von ca. 9.900 €
Mit Firmenwagen hab ich nur noch Gewinn / Einkommen von 34.000 € und zahle dann Abgaben von ca. 9.100 €
Also spare ich 9.900 - 9.100 = 800 € pro Jahr, sind in 6 Jahren 4.800 Euro.
Zuzüglich der Umsatzsteuer von 11.400 € sind das
16.200 € die ich spare wenn ich das Auto als Firmenwagen kaufe statt als Privatfahrzeug.
Meine Fragen:
1) Stimmt die Berechnung oder hab ich etwas Grobes übersehen?
2) Ist es richtig, dass ich nach 6 Jahren den Wagen am besten einfach privat laufen lassen sollte , da sonst weiterhin Geldwerter Vorteil vom Neulistenpreis zum Einkommen aufgerechnet werden?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
StGe1973
Erfahrener Benutzer
28.05.2016
984
1
StGe1973
Title
Erfahrener Benutzer
seit
28.05.2016
Beiträge
984
Danke
133
1
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Also, das mit den Berechnungen müsste ein Steuerberater letztlich entscheiden, sieht mM aber mal richtig aus.
Was ich dir sicher sagen kann, ist dass deine "nach 6 Jahren privat laufen" lassen so nicht funktioniert. Das macht das Finanzamt so nicht mit, erst alle Kosten incl. Abschreibungen auf Firma laufen lassen und dann einfach als Privat-PKW nutzen. Wenn du den PKW nach 6 Jahren als Privat-PKW nutzen willst, dann brauchst du ein Wertgutachten zum diesem Zeitpunkt. Dieser "Wert" ist dann wie eine Privatentnahme... oder anders ausgedrückt, wenn z.B. PKW auf 0 Euro abgeschrieben und Wertgutachten stellt 5000 Euro als Wert fest, dann entstehen bei deiner Firma 5000 Euro Gewinn (Verkauf PKW an dich)...
Ganz allgemein, wobei das natürlich deine Entscheidung ist:
Das Auto ist vollkommen unangemessen für deine jährliche Fahrleistung (10.000 KM) und deine Einkommensverhältnisse. 36.000 Euro Gewinn sind nach Einkommensteuer, Gewerbesteuer, private oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung usw. vielleicht netto 2000 bis 2300 Euro pro Monat. Das sind mehr als 2 Jahresnettogehälter nur um dieses Auto fahren zu können.
Sorry, nimm dir gerade bei 10.000 km pro Jahr einen kleinen Gebrauchtwagen, das ist viel sinnvoller. Oder willst du wirklich nur für dieses Auto leben? Du willst doch noch für andere Dinge privat Geld ausgeben... aber ist natürlich deine Entscheidung.
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Danke, das ist ein entscheidender Punkt mit dem ich nicht rechnete,
Privatentnahme muss ich also mit einkalkulieren obwohl der Buchungswert 0 ist. Ich dachte sowas in der Art wäre nur relevant, wenn ich an andere verkaufe und den Verkaufspreis auf den Gewinn aufschlagen muss.
Das heißt also ich verkaufe mir selbst den Wagen zum üblichen Gebrauchtmarktpreis von z.B. 10.000€ inkl. MwSt.
Führe dann geschäftlich meine 1.900€ Vorsteuer an das FA ab und schreibe den Rest von 8.100 Euro auf meinen Gewinn und bezahle davon meine Einkommensteuer in diesem Verkaufsjahr
Das muss ich bei meiner Berechnung natürlich berücksichtigen.
Danke auch für deinen allgemeinen Ratschlag.
Es wird ein schon lange und dringend benötigtes Büromobil, deshalb so teuer. Das Geld dafür wurde bereits über die Jahre zur Seite gelegt und ich verspreche mir damit mehr Umsatz und Gewinn zu generieren.
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Bei 36 TEUR Gewinn, würde ich mir einen teureren PKW kaufen, gerade wenn ich dermaßen unter Diskalkulie leide, weil in 60 nur rd. 9.580 EUR Vorsteuer drin ist. In 8 Jahren versteuert man 96 Prozent des Listenpreises über die Eigenverbrauchsregel. Gutes Geschäft, gerade bei 10 Tkm jährliche Fahrleistung bei geringem Verbrauch. Bleibt nur zu hoffen, dass wenigens teure Wartungskosten anfallen, damit in der Steuer überhaupt noch etwas hängen bleibt.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#5
StGe1973
Erfahrener Benutzer
28.05.2016
984
1
StGe1973
Title
Erfahrener Benutzer
seit
28.05.2016
Beiträge
984
Danke
133
1
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Du musst dir bei der 1% Regel eines klar machen:
Ein steuerlicher Gewinn existiert nur, wenn du das Auto extrem viel nutzt (Wert entsprechend verringert wird). Mal dein Beispiel: Wie brainy sagt hast du nach 8 Jahren den gesamten Listenpreis versteuert. Das Auto hat aber nur 80.000 km auf dem Tacho (10.000 km pro Jahr) und deshalb noch einen entsprechend hohen Wert, den Du dann ( bei der Entnahme) versteuern musst. Diese Steuer ist wahrscheinlich höher als deine Benzinkosten (da du ja nur sehr wenig fährst) und sonstige Kosten für das Auto. Wie brainy sagt, wenn da nicht extrem hohe Wartungskosten anfallen, wird das eher ein Verlustgeschäft für dich. Also geringe laufende Kosten, hoher Restwert und den Listenpreis bereits voll versteuert.
Anders sieht es aus, wenn du z.B. 40.000 km pro Jahr fährst. Nach 6 Jahren hast du "nur" 72% des Listenpreises versteuert, aber ca. 250.000 km auf dem Tacho. Wegen der hohen Fahrleistung ist das Auto kaum mehr etwas "wert" und entsprechende Inspektionen/Verschleißteile usw. werden fällig. Also hohe Kosten (Benzin, Verschleißteile, Inspektionen usw.), geringer Restwert wegen Fahrleistung, aber nur 3/4 des Listenpreises versteuert.
Dein Verlust bei deiner geringen Fahrleistung wird umso höher je höher der Listenpreises des Autos ist. Kann man natürlich machen, wenn man wirklich viel verdient und einen dieser Verlust nicht "juckt". Aber mit deinem geringem Einkommen ist das wirklich Unsinn.
Wobei es natürlich darauf ankommt, welche Umsatz- und Gewinnsteigerungen du erwartest. Wenn dieses Auto dir 20.000 Umsatz pro Jahr bringt, dann lohnt sich dieses Auto trotzdem für dich. Wobei auch dann gelten würde, dass ein sehr viel billigeres Auto noch besser für dich wäre.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#6
tneub
Erfahrener Benutzer
05.08.2016
2.572
1
tneub
Title
Erfahrener Benutzer
seit
05.08.2016
Beiträge
2.572
Danke
252
1
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Keine Ahnung, was du unter "Büromobil" verstehst. Geht das in Richtung Multivan, umgebautes Wohnmobil oder einfach ein großes Auto?
Wenns rein um ein Auto geht, gibt es aktuell auch Vergünstigungen bei der Besteuerung für Plugin Hybride (0,5%) bzw Elektrofahrzeuge (0,25%). Das macht das Ganze trotz Mehrkosten ggf. wieder interessant.
Wenn es sich um ein speziell umgebautes Büromobil (also kein Multivan/Wohnmobil von der Stange) handelt, dann besteht ggf. auch die theoretische Möglichkeit das ganze nicht als PKW, sondern als sonstiges Fahrzeug zuzulassen.
Unter der Vorraussetzung könnte dann noch überlegt werden, ob das ganze wie ein Handwerkerfahrzeug ohne Versteuerung zu behandeln ist, wenn für die Privatnutzung noch weitere Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Sowas sollte aber vor Anschaffung definitiv mit dem Steuerberater besprochen werden.
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
@brainy
Entschuldigung für meine DYskalkulie, aber wegen meiner Krankheit hab ich hier gefragt.
Der anschließenden Ironie zu urteilen hat es ja Freude bereitet, das ist doch schön.
19% von 119% sind natürlich 9.580€.
@StGe1973
Danke die Information hilft sehr. Dann macht es rechnerisch kaum Sinn wenn man von diesen Daten ausgeht.
Wie ich das verstehe gleicht entweder die Privatentnahme oder die 1% Regelung auf den Wagen nach 6 Jahren den Vorteil aus.
Berechnungen von Szenarien über meine künftigen Gewinne, lass ich jetzt weg.
Dann kauf ich mir das Bürofahrzeug als Privatwagen, hab dann auch mehr Freiheiten und muss nichts rechtfertigen.
Damit man eine Vorstellung über mich bekommt und meine Frage besser versteht.
Ein umweltfreundliches Bürofahrzeug, um in der Stadt damit fahren und arbeiten zu können ist für viel weniger als 60.000 Euro nur schwer zu bekommen.
Ich werde in dem Bürofahrzeug zu ca. 80% arbeiten, 10% geschäftlich und 10% privat fahren, deshalb die wenigen Kilometer.
Für mein Verständnis ein Firmenwagen, wo einem Steuer und Abgabenerleichterungen zustehen.
Ein Zweitfahrzeug will ich nicht. Ich muss auf mein Geld achten, aber wegen ein paar Euro hin und her die nicht mal gesichert sind, suche ich den einfacheren Weg und das ist in diesem Fall wohl der Privatwagen.
Allgemein ist es für mich sowieso schwer Privat vom Geschäftlichen zu trennen, da mir meine Arbeit als IT Dienstleister Spaß macht.
Wenn ich mich über neue Technologien informiere oder wie jetzt hier in dem Forum über Dienstwagen eine Frage stelle, ist das privat oder geschäftlich?
Deshalb sind die erwähnten 80 % geschäftlich, vielleicht auch viel an private Zeit.
Gleiches betrifft übrigens auch Anschaffungen, bei denen ich immer wieder überlegen muss, ob z.B. der Druckluftkompressor, den ich kaufte um Server auszupusten aber auch für mein Fahrrad nutze jetzt geschäftlich oder privat ist. Wie deklariere ich mein Aggregat, mein Smartphone, meine Powerstation…..Im Zweifel halt immer 50:50.
Das Problem hab ich auch mit Konten bei Banken, Versicherungen, Internetzugänge,…
Immer will man wissen ob das jetzt geschäftlich ist oder privat. Da gibt es kein 50:50.
Das kann ich auch verstehen, weil zwischen Geschäftspartnern ganz andere Gesetze gelten.
Wie immer, gibt es die Theorie und die Praxis.
Aber vielleicht versteht man jetzt besser, warum ich meine Frage stellte. Bestimmt nicht nur um ein paar Steuercent zu sparen. Vielmehr um zu verstehen wie sich der steuerliche Aspekt mit einem Firmenfahrzeug genau verhält.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#8
tneub
Erfahrener Benutzer
05.08.2016
2.572
1
tneub
Title
Erfahrener Benutzer
seit
05.08.2016
Beiträge
2.572
Danke
252
1
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
50:50 ist ein blöder Prozentsatz.
Kurz noch zur Zuordnung.
Es gibt notwendiges Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung >50%), notwendiges Privatvermögen (Private Nutzung >90%) und gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50%)
Das ganze kann im Rahmen der Schätzung erfolgen bzw. du kannst auch das ganze in einem repräsentativen Zeitraum nachweisen (z.B. mit einem Fahrtenbuch bei einem Auto).
Wenn du also schätzt, dass du das Notebook zu 80% betrieblich nutzt, dann ist es notwendiges Betriebsvermögen. Wenn es notwendiges Betriebsvermögen ist, dann kannst du das auch alles in die Kosten nehmen.
Bei gewillkürtem Betriebsvermögen hast du die Wahl, ob du es dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnest.
Schätzt du also eine betriebliche Nutzung unter 50%, aber größer 10%, kannst du das Auto dem Betrieb zuordnen und mußt die 1% Privatnutzung versteuern oder du ordnest das Auto dem Privatvermögen zu und könntest die betrieblichen km mit 30 Cent pro km ansetzen.
Wenn du jetzt aber wirklich ein Büromobil hast, dann ist meines Erachtens von einer betriebliche Nutzung >50% auszugehen und du mußt das ganze ins Betriebsvermögen nehmen.
Die früher noch übliche Möglichkeit ein Fahrzeug nur 50% betrieblich zu behandeln und nur 50% der Kosten anzusetzen und dafür keine Privatnutzung zu versteuern gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Danke
die Regeln sind aber schon etwas schwer umsetzbar, wenn man, wie in meinem Fall privat und geschäftlich schwer auseinander halten kann.
Bei einem Firmenfahrzeug, in meinem Fall eher Büro, geht man halt davon aus, dass man hauptsächlich fährt.
Ich will ja aber jetzt auch nicht, dass der Gesetzgeber auf jeden Einzelfall eingeht und das Steuerrecht noch komplizierter wird.
Insofern hab ich auch Verständnis und in desem Fall halt einfach etwas Pech.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#10
florianmeier
Erfahrener Benutzer
05.01.2014
575
1
florianmeier
Title
Erfahrener Benutzer
seit
05.01.2014
Beiträge
575
Danke
48
1
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Da die Versteuerung allein vom Listenpreis abhängig ist, lohnen sich Firmenwagen, wenn dieser Listenpreis niedrig ist und die Unterhaltskosten hoch sind. Geringe Kilometerleistungen und vom Hersteller einkalkulierte "Rabatte" sind kontraproduktiv.
Da die 1% Regel auch Umsatzsteuer auslöst, lohnt sich die Vorsteuer beim Kauf auch nicht so wirklich, zumal der Verkauf auch umsatzsteuerpflichtig ist.
Möglichst sollten die monatlichen Kraftstoffkosten 1% vom Listenpreis übersteigen.
AW: Einzelunternehmer Firmenwagen Abschreibung Abgaben Berechnung des Einkommens
Zitat von florianmeier
Da die Versteuerung allein vom Listenpreis abhängig ist, lohnen sich Firmenwagen, wenn dieser Listenpreis niedrig ist und die Unterhaltskosten hoch sind. Geringe Kilometerleistungen und vom Hersteller einkalkulierte "Rabatte" sind kontraproduktiv.
Da die 1% Regel auch Umsatzsteuer auslöst, lohnt sich die Vorsteuer beim Kauf auch nicht so wirklich, zumal der Verkauf auch umsatzsteuerpflichtig ist.
Möglichst sollten die monatlichen Kraftstoffkosten 1% vom Listenpreis übersteigen.
Ist so wohl auf den Punkt gebracht.
Nach der ganzen Rechnerei kann ich das jetzt auch verstehen und nachvollziehen.