wenn in einer gebäudeversicherung die mietausfallversicherung beinhaltet ist,
gilt diese auch für gewerberäume in demselben anwesen, oder muß extra versichert werden ?
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bruno68
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bruno68
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AW: Gebäudeversicherung - Mietausfall
Hallo Viktor,
Man muss unterscheiden Gewerblich und wohnwirtschaftlich! Auch sollte man überlegen was denn mit denn mit "Mietausfall" gemeint ist! Ich gehe davon mal aus das die reguläre Versicherung ggemeintist!
Das beispielsweise bei Brand-, Sturm-, Wasser Schaden also Schäden auf von Umwelteinflüsse versichert sind! Nicht jedoch wegen nicht Zahlung von Mieten ohne Schadensfall, dass wäre wiederum eine andere andere Versicherung fällig!
gilt diese auch für gewerberäume in demselben anwesen, oder muß extra versichert werden
Was wäre wiederum eine etwas andere Versicherung, da wo bis 50 % gewerblich versicherbar ist! Nur billig das steht auf einen ganz anderen Blatt! Ich glaube dass eher eine andere Versicherung, die ausschließlich das Gewerbe im Haus versichert, wäre besser, das hier die kleine KBU versichert werden kann!
Denn die KBU versichert , denn Schadensfall wo der Vermieter die vereinbarten vertraglichen Leistungen nicht erfüllen kann. Da mit entsteht ein ja auch in Schadensfall und damit einen Schadenersatzanspruch des Mieters gegenüber den Vermieter! Und weil dem gewerblichen Mieter wegen der nicht mehr Nutzbarkeit der Einrichtung, einen Schaden entsteht! So haftet sie als Vermittler, in Reihe oder Gesamtschuldner!
Der Vermieter hat Gebäude: Feuer- und LW-Versicherungen für sein Miethaus, die den Mietausfall decken.
Der Mieter hat Gewerbe Unterbrechungs Risikoversicherung, die auch Mietausfall deckt.
Wessen Versicherung springt ein für Mietausfall wenn der Mietraum gebrannt oder Wasser Schaden bekommt, und nicht nutzbar ist ?
Bekommt der Vermieter von beiden Versicherungen, also doppelt ?
Oder Vermieter und Mieter jeder von eigener Versicherung ? Aber dann profitiert doch der Mieter. (er braucht keine Miete zu zahlen, kassiert aber von seiner Versicherung Mietausfall=