ich möchte mit ein paar Freunden ein Tagesgeldkonto eröffnen, was nur dem Zweck dient gemeinsam Geld für einen Urlaub zu sparen. Wir würden zu vier Personen etwa je 50€ im Monat einzahlen wollen über einen Zeitraum von einem Jahr.
Inwiefern sind wir dann von der Abgeltungssteuer betroffen und in welcher Höhe macht die sich bemerkbar?
grundsätzlich sind alle Zinserträge von der Abgeltungssteuer betroffen. Der Streuersatz beträgt 25% zzgl. Kirchensteuer und Soli, max. jedoch 28%.
Der einzige Weg der Abgeltungssteuer aus dem Wege zu gehen ist ein Freistellungsauftrag (oder wie der sich gerade mal nennt). Geht meines Wissens aber nur bei Einzelkonten oder Ehepaaren, da dürftet Ihr Euch also eher schwer tun. Warum spart denn nicht jeder selber für sich?
ich habe von diesem thema nicht die große ahnung, wollte aber meinen senf einfach mal dazu geben...
ich finde auch, dass jeder für sich sparen sollte. klar gibt es dann weniger rendite, aber so viel macht das bei dem betrag den ihr anlegen wollt doch auch nicht aus, viell so 50€... naja, ihr wisst schon was ihr tut.
konnte dir ja jetzt nicht so richtig helfen, aber guck mal auf Die Tagesgeld-Experten - Expertenwissen rund um Tagesgeld, da gibts bestimmt ein paar tipps für euch.
Da ihr 4 nicht verheiratet seid miteinander, gilt ein Sparerfreibetrag von 801 Euro. Das heißt, sobald mehr als 801 Euro auf eurem Konto liegen, zahlt ihr Abgeltungssteuer, die dann 25% zzgl. Kirchensteier u Soli, aber max 28% beträgt.
Sprich: Legt ihr euch jeder ein eigenes Tagesgeldkonto zu (12x50 Euro = 600 Euro) liegt ihr einzeln unter der 801 Euro Grenze. Macht ihr nur ein Konto, zahlt ihr. Ihr würdet dann nach 4, spätestens aber nach 5 Monaten über der Grenze liegen.
Überlegt es euch, ob net jeder für sich ein Konto eröffnen will.
hier muss ich ProperSoul ausnahmsweise mal korrigieren.
Sobald es sich um ein Gemeinschaftskonto von nicht verheirateten Kontoinhabern handelt kann kein Freistellungsauftrag gestellt werden.
Die Freigrenze von 801€ pro Nase bezieht sich auch nicht auf das angelegte Kapital sondern auf die aufgelaufenen Zinsen.
D.h. solange Ihr das Geld auf ein gemeinsames Konto fließen lasst zahlt Ihr immer Abgeltungssteuer. Wenn Ihr jeweils für Euch alleine spart könnt Ihr den Freistellungsauftrag nutzen.
Mal ganz davon abgesehen, dass sich wahrscheinlich jede Bank ein Loch in den Bauch freut wenn in dieser Konstellation ein Konto für vier oder mehr Personen eröffnet werden soll.
Achso, okay, dann lass ich mich gerne korrigieren. Meine Quelle hat nur über verheiratete und einzelne Kontoinhaber geschrieben und die Abgeltungssteuer auf die Zinsen macht auch deutlich mehr Sinn... Wat hab ich da bloß gedacht ...