Wenn man die letzte Antwort liest fragt man sich als Vermittler, warum man dies noch macht?
Wenn ich bei der PSD West einen Kredit nehme, werde ich dort automatisch Kunde.
Damit wäre der § 492 b BGB, inkl. § 18 a Abs. 8 und 8 a KWG erfüllt.
Die PSD darf wohl generell bis 50.000 € blanko zahlen...die DiBa bis 65.000 €.
Warum zahlen dann BSK nur 30.000 € blanco aus? Was ich auch bemerkte der Querschlag zum § 18 a Abs. 8 a KWG
(8a) Eine Genehmigung für Koppelungsgeschäfte bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 492 b Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf nur erteilt werden, wenn der Darlehensgeber gegenüber der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde nachweisen kann,
- dass die zu ähnlichen Vertragsbedingungen angebotenen gekoppelten Produkte oder Produktkategorien, die nicht separat erhältlich sind,
- unter gebührender Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der Preise der einschlägigen auf dem Markt angebotenen Produkte einen klaren Nutzen für den Verbraucher bieten und es sich um Produkte handelt, die nach dem 20. März 2014 vertrieben werden.
Also das Verscheuern der 50.000 € bzw. 65.000 € Kredite, kann auch mit einer Restschuld- Todesfallversicherung gekoppelt sein, ohne das diese Kosten überhaupt nicht in den eff. Zinssatz des Kredit hinein gerechnet werden braucht!
Davon ausgehend darf ein Darlehnsvermittler der nur den § 34 i GewO hat, diesen Kredit garnicht vermitteln, da das Grundbuch nicht in Anspruch genommen wird. Folgerichtig ist dies dann ein Konsumkredit und diese bedarf es in Form des § 34 c Abs. 2 GewO, alternativ unter den Schirm der Bank mit den § 32 KWG.
Demnach können seine Aussagen und seine Halbwahrheiten, nur vom plakativen Aussagen einer Verkaufsseite der möglichen Gläubigers stammen. Und haben nichts mit den echten Kredit/Darlehnsantrag zu tun! Denn der Kreditantrag wird nur von der Risikoabteilung, nach vollständiger Einreichung der Darlehnsanfrage, erstellt!
Denn diese genannten plakativen Kreditzinsen können nicht stimmen, ein ungedeckter Konsumkredit kann nicht billiger sein, als ein Immobiliendarlehn dessen Darlehnshöhe,
bei einer Beleihungsauslauf von 80 %, also durch eine Grundschuld von 125 % der Schuld gedeckt ist!
Folgerichtig merkt der Kunde überhaupt nicht, das sich "seine" eigene Finanziererei, sich selbst zukünftig seinen eigenen wirtschaftlichen Strich, zum strangulieren dreht!
bruno68