Alle kredite bei einer Bank

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  1. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline
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    Standard Alle kredite bei einer Bank

    Beim ablösen eines Kredietes bei einer Bausparkasse habe kann ich die folgenden Optionen.

    1) Ich schließe bei der Bank ab bei der meine ganzen anderen Kredite laufen

    2) Ich gehe zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen.

    3) Ich bleibe bei der Genossenschaftbank wo die Grundschuld ist.

    Ich werde wohl nach der Umschuldung des kredite nur wenn es schlecht läuft noch eine weiter Finanzierung brauchen.

    Gibt es Gründe die für die eine oder andere variant sprechen? Oder soll man da strikt nach dem Leistungs und Konditionen gehen?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Alle Kredite bei einer Bank zu bündeln würde nur Sinn ergeben, wenn man die Kredite mit hohen Zinsen mit in die Baufinanzierung mit niedrigen Zinsen umschulden könnte.

    Würde hier mehrere Punkte abwägen - Kosten für die Grundschuldumschreibung - Kosten/Konditionen für die Kredite - wo fühle ich mich wohl?
    (Ich persönlich würde z.B. nie einen Kredit bei der Targo-Bank abschließen - die mag ich einfach nicht ... auch wenn sie die besten Konditionen haben sollten.)

    Bei einer einfachen Verlängerung bei der bisherigen Bank wird man vermutlich nicht das günstigste Angebot bekommen - ist aber weniger zeitlicher Aufwand.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Kredite sind Finanzprodukte, die während der Kreditlaufzeit keiner Pflege, Betreuung oder einem Service bedürfen! Entsprechend sollte man diese "Schubladenprodukte" entsprechend den Konditionen auswählen.

    In meiner bisherigen, langjährigen Tätigkeitszeit hat es sich bei finanziellen Problemen nicht selten negativ ausgewirkt, wenn die Produkte bei einem Kreditinstitut zu besprechen waren und in den meisten Fällen hat sich eine gesamte Umschuldung - im Ernstfall auch Sanierung - fast immer nur über eine andere Bank angeboten, denen die Schwierigkeiten nicht so bekannt waren, wie es bei der derzeit kreditgebenden Bank mit Girokonto usw. der Fall war.

    Auch war es eher ein unabhängiger Finanzmakler, dem es gegeben war, eine Lösung zu erarbeiten, weniger die kreditgebende Bank in Kenntnis aller Zahlungsströmungen und dem Verhalten bezüglich der Zahlungen, dem Bedienen des Kapitaldienstes.

    Dabei meine ich nicht zwingend eine oder die Hausbank, selbstverständlich bietet auch diese mal Lösungen an, in der Regel aber lassen sich ohne Kenntnis der Situationen bei anderen Banken mit weniger Informationsfluss (eben nur den notwendigen) leichter Gesamtlösungen finden, denn das fängt schon damit an, dass keine Bank ihren eigenen Konsumentenkredit mit 5 % Zinsen mit einem Hypothekendarlehen ablösen will und entsprechend auch die Konzepte aussehen werden.

    Für mich gibt es keinen Grund, warum alles bei einer - vor allem auch der girogebenden - Bank gezeichnet sein muss!

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Hallo Kub0815, im Rahmen einer Schuldenzusammenfassung möchte man zuallererst eines: "Luft zum Atmen!"
    Die Gründe warum es eine Schuldenzusammenfassung gibt sind vielfältig (Scheidung, Arbeitsplatz, Krankheit bei Selbständigen...)
    Doch generell hat man einfach zuviele monatliche Ausgaben und würde gerne alles zu einer Rate zusammenfassen.
    Hierbei bietet sich oft die Umschuldung von einer bestehenden Baufinanzierung zusammen mit den Leasing, Ratenkreditverbindlichkeiten an.
    Meine Erfahrung hierbei ist dass die meisten Bank auch innerhalb einer Sollzinsbindung vorzeitig einer Umschuldung zustimmen sodaß Sie nur noch eine Rate zu zahlen haben.
    Hierbei mal egal ob saubere Schufa oder negative Schufa.
    Doch bei sauberer Schufa spielt auch nicht längst jede Bank mit was eine Schuldenzusammenfassung aller Kredite angeht.

    Wenn Sie Kub0815 bei einer anderen Bank nachweislich bessere Konditionen erhalten für eine Schuldenzusammenfassung wägen Sie ab gegenüber den Grundschuldabtretungskosten.
    Doch die Zinsersparniss wird in der Regel viel mehr sein als Grundschuldabtretungskosten

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo Kub0815, im Rahmen einer Schuldenzusammenfassung möchte man zuallererst eines: "Luft zum Atmen!"
    Die Gründe warum es eine Schuldenzusammenfassung gibt sind vielfältig (Scheidung, Arbeitsplatz, Krankheit bei Selbständigen...)
    Sehe ich nicht so, es gibt auch wirtschaftliche Gründe, warum man Kredite zusammenfassen kann und die sind nicht weniger selten!

    Auch macht und ergibt das Sinn, z.B. wenn sich Situationen und oder Lebenssituationen verbessert haben, insbesondere wenn Hypothekendarlehen auslaufen (aber meistens auch nur dann möglich) und parallel während der Laufzeit Kredite benötigt worden und/oder mit diesen in die Hypothekenfinanzierung gegangen wurde!

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Meine Erfahrung hierbei ist dass die meisten Bank auch innerhalb einer Sollzinsbindung vorzeitig einer Umschuldung zustimmen sodaß Sie nur noch eine Rate zu zahlen haben.
    Entspricht überhaupt nicht meinen Erfahrungen und den Begebenheiten bei den Banken, hier rede ich von ca. 95% der am Markt tätigen Banken! Innerhalb der Zinsfestschreibungszeit sehen Banken überhaupt keine Veranlassung (noch nicht mal bei Bereitschaft der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung seitens des Verbrauchers), ihren bestehenden und noch laufenden Kredit ablösen oder umschulden zu lassen, warum auch, insbesondere dann, wenn ich mir billigem Geld auch noch teureres (z.B. Konsumentenkredite) ablösen will.

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hierbei mal egal ob saubere Schufa oder negative Schufa.
    Negative Schufa = Auswahl an Banken 2-3 mit katastrophalen Konditionen, was wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn ergibt!!

    Reden wir über einen Sanierungsfall
    bin ich wieder bei dir, aber davon war hier nicht im Ansatz die Rede!!!

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    @Noelmaxim,
    Wirtschaftliche Gründe sowie Scheidung, Arbeitsplatz, Krankheit bei Selbständigen usw ist doch alles eine Richtung.
    Es geht immer um die wirtschaftlichen Gründe wenn die Raten aller Kredite zu hoch sind.

    Wenn Sie andere Erfahrungen haben ist das doch toll für Sie und Ihre Kunden.
    Ich schreibe hier auch nicht von einem Sanierungsfall sondern generell von einem Fall wo die Schufa noch sauber ist.

    Bei einem echten Sanierungsfall mit harten negativen Merkmalen haben wir andere Konditonen als bei sauberer Schufa.
    Die meisten Menschen warten zu lange und hoffen immer noch dass es irgendwie "geht".

    Und abschließend noch die Bemerkung dass die Kunden die ich in den letzten Jahren erfolgreich umgeschuldet habe mit sauberer Schufa hier schon überwiegend vorzeitig aus der Sollzinsbindung gegen Zahlung VFE herauskommen können. (Die Kunden mit harten negativen Merkmalen in der Schufa ist ein anderes Thema)
    Es gibt eben verschiedene Erfahrungen, Ansätze, Vorgehensweisen wie man Banken dazu bewegen kann den Kunden vorzeitig aus der Sollzinsbindung herauszulassen.

    Unter dem Strich wollen wir doch alle den Kunden helfen, oder?

  7. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Es geht nicht um einen Sanierungsfall. sondern um einen Fall der bestimmt recht oft zurzeit vorliegt das ein nicht mehr rentabler Bauspardarlehen umgeschuldet wird. Weil ich nicht einsehen 2,95 Prozent zins zu zahlen wenn es auch 0.9 sein können. Da ist es ziemlich sicher oft so das die Grundschuld nicht bei der Bank liegt sondern bei einer dritten Bank. So daß es da einige Möglichkeiten gibt

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Wirtschaftliche Gründe mit negativen, aber auch positiven Hintergründen, sie benennen nur negative und bei Umschuldungsgedanken aus positiven wirtschaftlichen Gründen wie Zinsverbesserung oder Zusammenfassung aller Darlehen muss in 95% der Fälle, bei 95% der Banken das Ende der Zinsfestschreibungszeit abgewartet werden, da ohne Grund nach BGB §490 nur in den seltensten Fällen die Bank zustimmt, denn das muss die, so BGB §489 nicht greift!!

    Natürlich wollen wir im Kern alle nur das Selbe, allerdings dürfen wir als Experten hier auch keine falschen Hoffnungen schüren und das tun sie, in dem sie kundgeben, als könne man mal eben so - auch innerhalb der Zinsfestschreibungszeit gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - das Darlehen innerhalb der Zinsfestschreibungszeit ohne Verkauf des Hauses und/oder benötigter Schuldhaftentlassung (im Gesetz heisst es u.a. es die persönlichen Gründe bedingen und/oder die GS einer anderen Verwendung bedingt bzw. dieses ohne Ablösung verhindert wird) getätigt werden, denn dem ist nicht so, ganz und gar nicht!!

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    So einfach ist das nicht Kub0185,

    Es geht nicht um einen Sanierungsfall. sondern um einen Fall der bestimmt recht oft zurzeit vorliegt das ein nicht mehr rentabler Bauspardarlehen umgeschuldet wird. Weil ich nicht einsehen 2,95 Prozent Zins zu zahlen wenn es auch 0.9 sein können.
    Recht ist wenn man nur die die reinen Zinsen sehen würde! Aber laut ABB gehört zum Darlehnsantrag (Rückseite KBu2 der Wüstenrot)/ Bausparvertrag eine Todesfallleistung in Höhe der valutierten Schulden! Allerdings nur maximiert!

    Um den reinen Zinskosten zu ermitteln, müssen Sie diese Kosten von den gezahlten Beiträge für diese Versicherung abziehen! Erst dann kommt der vergleichbare Zinssatz heraus!

    Man darf niemals Apfel und Birnen vergleichen!

    Auch in den Bausparverträgen, wird dies thematisiert auf den Abschnitt Produktinformationsblatt "Konditionen" und § 8 ABB (auch Wüstenrot Bausparantrag)

    Wenn man als Hans Schlaumeier selber versucht ein Darlehn zu erwirken! Aber darf man dann auch als Ehefrau ersthaft erwarten, das der Ehemann Hans bis zur letzten Rate auch überlebt? Also die nächsten 20 bis 30 Jahre, wenn die erste Phase von 10 Jahren um ist? Mitnichten!
    Natürlich "weiss" Hans Schlaumeier, im Falle seines Ablebens könnte seine Familie ja die Restschuldbefreiung bekommen! Daher ist eine Restschuldversicherung in Form einer "Todesfallversicherung" entbehrlich!
    Was Hans nicht "weis" ist aber das dies eben nicht der Weg aus die Schuldenfalle ist!
    Denn aus der Schuldenfalle kommt die Familie nur, wenn Sie Sich ein Wohlverhalten in einer Insolvenz- Restschuldphase an den Tag legt! Aber um einen zukünftigen und aktuellen Wohlverhalten in der Restschuldphase an den Tag legen können! So hat das BGH einmal fest gelegt, das mindestens 25 % der aktuellen Schulden, nebst Betreuungskosten beglichen werden müssen, um eine gerichtliche Restschuldbefreiung zu bekommen!
    Bei einer Schuldsumme von 90.000 € müsste die Überlebenden bis 33.000 € in der Wohlverhaltensphase an das Gericht und Gläubiger auszahlen, was natürlich Hans Schlaumeier nicht weiss, das er trotz eines Einkommen über der BBG, nie mehr als eine Witwenrente von 55 %, seiner Anwartschaft heraus bekommen wird!
    Daher wird die Witwe niemals die 25 % an den Gläubiger zahlen können.
    Ist die Rente so mickrig wie die Normrente. So kann Sie nicht mal die Kosten für das Gericht bezahlen! So kann die Witwe nebst Kinder niemals überhaupt in die Restschuldbefreiungphase hinein, weil ja nicht mal das Konkursverfahren eröffnet wird!

    Siehe auch ZPO Buch 7 und 8, Beisp. § 744 a ZPO

    Folglich geht ein Vermittler jeweder Art, allein aus den standardisierten Vertragsbestandteilen seines vermittelten Produktes (hier Darlehnsvermittlung), tritt dieser in die Haftungsfalle!

    Denn der Vermittler hat nicht nach §§ 511 und 492 b BGB, geschweige § 18 a Abs. 8 und 8 a KWG richtig gehandelt, sondern nur Schadensträchtig!

    Den Vermittler muss es "Klar" sein, das bei der Vermittlung von Krediten, nur mit den beiden § 34 c Abs. 2 und § 34 i GewO Zulassungen möglich ist, es aber über den § 492 b BGB eine (Haftungs-) Brücke zum § 34 d GewO gibt, deren Haftung sich durch aus-, weg-, und unterlassen von Beratung in die Haftungsfalle führt!
    Verlangt der Gläubiger eine Versicherung für sein Darlehn ( Gebäude-, Todesfall-. etl. Unfallversicherung) so muss der Vermittler zumindest den Hinweis geben, das eine Versicherung beigebracht werden muss!
    Vermeidet der Vermittler diese Auskunft, so gilt dies im Schadensfall als "aus-, weg-, und unterlassen", bietet der Gläubiger eine Versicherung an, so haftet der Darlehns - Vermittler, wegen den 3 Begriffen für die Unterversicherung im Schadensfall!
    Insbesondere wird es brandgefährlich wenn ein Kunde zum Vermittler kommt, eine Unterhaltung erhält und zum Dank vom Kunden, den Neudarlehnsvertrag bei der den gleichen Gläubiger "veranlassen" soll! Dann übernimmt und erklärt sich der Vermittler bereit, eine rückwärtsgerichtete Haftungsübernahme zum 1.Darlehn zu übernehmen. Der Vermittler übernimmt damit eine Haftung auf nicht/nie erbrachte Beratungsleistung! Wofür sich natürlich die VSH Versicherung dankbar bereit erklärt, dafür nicht die Haftung zu übernehmen, was ein Haftungsausschluss bedeutet!
    Damit hat der Vermittler keinerlei Versicherungsschutz für diesen Vertrag, was aber bedeutet das in diesen Fall keine Zulassung nach § 34 i GewO hat! Aushilfsweise müsste der Vermittler sich die Zulassung nach den § 32 Abs. 1 KWG zulegen, um solches Geschäft anzunehmen!

    Denn wie definiert die Bafin eine solche Vertragsform:

    • Es handelt sich also nicht um eine spezielle Produktart, sondern vielmehr um eine bestimmte Art des Vertragsabschlusses.
    • "Vermittler können - bereits ausgehend von der Definition der Korrespondenz - keine Korrespondenzverträge vermitteln. Dies schließt sich aus. Denn vermittelt ein Vermittler ein Produkt, so wirkt bei dem Vertragsabschluss ein Vermittler mit!

    Demnach müsste jeder Vermittler, bei einer Anschlussfinanzierung wie Sie von kub0185 beschrieben, grundsätzlich einen Gläubigertausch vornehmen!
    Um
    a) einen Schadensersatzanspruch vom Kunden aufrecht zu halten
    b) eine eigene Haftungsvervielfälltigung zu vermeiden, für nicht erbrachte Beratungs- Leistung
    ...
    "Was für eine Arbeit, für wenig Geld!"; obwohl diese genau gleich groß sein muss, wie bei einer Anschlussfinanzierung beim Altgläubiger anfällt!" Siehe nur § 505 d BGB

    Auch sollte man beachten dass bei einer Zusammenführung von Konsum- und Immobiliendarlehn, der Vermittler beide Zulassung den § 34 c Abs. 2 und den §34 i GewO aktiv "besitzt" sonst würde er bei der Überschreitung der einfachsten Beratung bei den nicht vorhanden Zulassung ein unerlaubte Handlung vorzunehmen, was den Gesamtdarlehnvertrag nichtig macht, § 138 BGB.

    Eine Reorganisation über einen Bauspardarlehn könnte schon bei der Antragsstellung beendet sein, weil hier der Vermittler "quer" schreibt!
    Weil es heißt dort:"Bestätigung des Fachmanns vor Ort aus eigener Wahrnehmung. Angaben Dritter wurden nicht übernommen. Ich bestätige X die Verwendung i. S. § 1 BSpKG / der steuerlichen Vorschriften

    Denn da der AG Konsumanteile eines Darlehns illegal mit den VL bezahlt, ohne die geldwerten Vorteil zu versteuern. Natürlich dürfte dann diese VL Betriebsausgabe nicht steuerlich beim AG gelten gemacht werden! Wäre ja, Steuerbetrug!
    Der AN dürfte keine jährlichen für diesen Anteil keine Zulagen von 70 / 140 € erhalten!
    In beiden Fällen wäre es ja, ein § 264 StGB "Subventionsbetrug" und eine steuerliche Mißgestaltung nach "§ 42 AO"
    Und ob sich dann ein Vermittler der Reihenweise "quer" schreibt noch lange seine Zulassung behält, ist mehr als fraglich!

    bruno68

  10. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Meine Risiko LV ist unabhängig vom Darlehn.

    Was ist mir der Ausgangsfrage?

  11. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Zitat Zitat von noelmaxim
    denn das fängt schon damit an, dass keine Bank ihren eigenen Konsumentenkredit mit 5 % Zinsen mit einem Hypothekendarlehen ablösen will und entsprechend auch die Konzepte aussehen werden.

    Für mich gibt es keinen Grund, warum alles bei einer - vor allem auch der girogebenden - Bank gezeichnet sein muss!
    Diese seltsame Logik hatte auch meine Bank wo Konto und Baufi bisher gelaufen sind. Obwohl ich ihnen klar gemacht habe das sie so mich langfristig als Kunden verlieren sind sie nicht von ihrem hohen Ross runter, die Anzahl der Faulenzer die einfach das erst beste Angebot annehmen scheint noch wirklich gross zu sein, anders kann ich mir das nicht erklären.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Nein, immer mehr Verbraucher vergleichen und lassen sich von einem erfahrenen und unabhängigen Finanzierungsmakler das Für und Wider erläutern und entscheiden sich dann für das individuell beste Konzept mit dem besten Zinssatz.

  13. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Das ist ja unbestritten das man so den besten Zinssatz bekommt, aber sich so durch solch 'prinzipien' Kunden zu verlieren ist nicht schlau. Weil der Kredit wird ja so oder so abgelöst. Entweder sie machen es oder sie verlieren einen Kunden den sie dann wieder beschaffen müssen. Das Neukunden bessere Konditionen bekommen solle könnten oder wollten sie mir auch nicht erklären....deswegen glaub ich das nicht das da viele abspringen und sich informieren.

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Alle kredite bei einer Bank

    Hallo Kub0185,

    so einfach wird das nicht!
    Meine Risiko LV ist unabhängig vom Darlehn.
    Natürlich wissen die Bankberater, was denn in der PangV § 6 steht! Das zwingende Versicherung zum Darlehnszins hinzugerechnet werden müssen! Deshalb wird wegen § 492 b BGB, darauf hingewiesen dass im Falle der auswärtigen Verschaffung eines Versicherungsschutzes, nicht in den eff und soll - Zinssatz nicht eingerechnet werden kann!
    Dies ist den Bankberater gesetzlich verboten, die auf Weisung arbeiteten. Sie haben die Weisungen des Prinzipal zwingend zu folgen! Des weiteren werden die geforderten Versicherung zwischen Versicherung und Gläubiger, direkt vereinbart! D. h. das die Abtretungsurkunden, werden nur zwischen Versicherer und Gläubiger, ohne Sichtung ihrer Augen, gereicht werden!

    Deshalb muss folgendes berichtigt werden: Der eff. Darlehnszins des Immobiliendarlehn , wenn im Antrag nach einer Gebäuderv. und Todesfallschutz gefragt wird!

    So muss unterschieden und berechnet werden: Der Soll und eff. Zinssatz
    beträgt der soll Zinssatz 0,75 % p.a und eff. Zinssatz 0,80 % p.a. so betragen Abschlusskosten 0,05 % p.a. mal die Laufzeit
    Allerdings hat das BGH in den letzten Jahren entschieden, dass bei einen Darlehn außer den Zinsen keinerlei weitere Kosten für den normalen Verlauf verlangt werden darf!
    Deshalb wird es bei Banken keine Differenzen mehr geben, der Soll- Zinssatz ist der eff. -Zinssatz.
    Was aber nicht bedeutet das keine Abschlussgebühren fällig werden, diese sind in den Zinssatz "eingearbeitet!. Ist wie bei der Mwst.!
    Die Personalkosten müssen ja irgendwie berechtigt sein!
    Nur mal nebenbei erzählt:"Es gibt kein Darlehn ohne Abschlussgebühren! Das "Aigo" wir natürlich auch in den Zinsen verteilt eingerechnet" Die AP und Aigo werden rein rechnerisch nur über 10 Jahre verteilt, warum wohl?
    Geht man von 100.000 € Darlehn aus und den Standarddaten von Aigo 2 % fallen 2.000 € Kosten, AP von 1,0 % wegen den 10 Jahren 1.000 €, demnach werden 3,0 % 3.000 € fällig.
    Der Kunde bekommt ein Darlehn mit folgenden Kennzahlen 100.000 € Darlehn mit 0,8 % Zinsen p.a., 10 Jahre fix endfällig!
    Daraus ergibt sich einen Zinsschuld von 8.000 € in 10 Jahren, ca. 67 € monatlich, Gesamtkosten 88.000 €

    Die Bank berechnet wie folgt ab: Zinsen minus Kosten = sind gleich Refinanzierungskosten Bundesbank bzw. EZB

    Da der Gläubiger auch eine Grundschuld in von 100.000 € bekommt und nur sehr selten Bonitäten von weniger 97 % auftreten, kann die Bank diese Grundschuld als Sicherheit abtreten und den Kehrwert als vervielfälliger das 33 fache als Darlehn von der EZB, DBB bekommen und so das Darlehn an den Kunden Quersubventionieren! Da dafür max. 8 % als Sicherheit hinterlegt werden muss, runde 300.000 € der 3,3 Mill €.
    So bekommt die Bank ein Darlehn von 3 Mill. € für ein Darlehn von 100.000 € an den Kunden! Die Überversorgung des Marktes führt zu eine Geldschwemme die die Bauzinsen niedrig halten, aber die Baupreise in die Höhe treiben, es entsteht eine Immobilienblase, an deren Zenit "milde" Preiskorrekturen stattfinden werden!

    Wenn diese "milden" Preiskorrekturen stattfinden, so darf der Gläubiger auch innerhalb der 10, oder 15 Jahreslaufzeit, gemäß § 490 Abs. 1 letzter Halbsatz: ..., nach Auszahlung nur in der Regel fristlos Kündigen."

    Was dies bei der Tilgungsphase eines Bausparvertrages ausgeschlossen ist! Kleiner Unterschied zum Bankendarlehn!

    Um deine Ausgangsfrage zu beantworten folgendes ist zu beachten wenn man Konsum und Immobiliendarlehn zu einen Darlehn zu fassen will!

    a) Es kommt keine Hypothek in Frage, sondern nur die übliche Grundschuld!
    b) die Tilgung des neue Darlehn darf nicht durch Zulagen des AG nicht angespart oder getilgt werden, die Zuschüssen von den max. 40 € monatlichen des AG müssen gesondert auf eine andere Weise verwendet werden!
    c) es dürfen keine Zulagen beantragt werden!
    d) die Verwendung i. S. § 1 Bausparkassen Gesetz muss ausgeschlossen sein
    e) die steuerrechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden
    Eine betrieblich Übung liegt bei überschreiten der 3 Jahresfrist vor, demnach wäre es qualifizierte Subventionsbetrug, gemäß § 264 StGB. Über deren Folgen brauchen wir nicht zu reden!
    Gesetz über Bausparkassen § 1 Begriffsbestimmungen
    (1) Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.
    (2) Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). Ein Bausparvertrag kann auch als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden. Jeder Bausparer einer Bausparkasse ist Mitglied einer Zweckspargemeinschaft (Kollektiv).
    (3) Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind
    1. die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum,
    2.die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
    3.der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden,
    4.der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichtlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäudes zum Gesamtgebäude entspricht,
    5.Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
    6.die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 eingegangen worden sind,
    7.die Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen. Als wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gelten die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind, sowie gewerbliche Bauvorhaben und der Erwerb gewerblicher Bauwerke, wenn sie dazu bestimmt sind, zur Versorgung von Wohngebieten beizutragen.
    (4) Die kollektiv bedingte Zinsspanne ist der Quotient aus dem kollektiv bedingten Zinsüberschuss und dem Jahresdurchschnittsbestand an Bauspareinlagen. Der kollektiv bedingte Zinsüberschuss ist die Summe der Erträge aus Bauspardarlehen und der nicht in Bauspardarlehen angelegten Bauspareinlagen abzüglich des Zinsaufwands für Bauspareinlagen.
    (5) Zuteilung ist die Bereitstellung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens aus der zur Verfügung stehenden Zuteilungsmasse nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Zuteilungsvoraussetzungen.
    (6) Zuteilungsmasse ist die Summe aus den Bauspareinlagen, den Mitteln, die zur Gewährung von Bauspardarlehen zugeführt worden sind, und dem Fonds zur bauspartechnischen Absicherung im Sinne des § 6 Absatz 2, abzüglich der Summe der gewährten Bauspardarlehen.
    (7) Kollektivmittel sind die Summe aus Bauspareinlagen und dem Fonds zur bauspartechnischen Absicherung im Sinne des § 6 Absatz 2.
    (8) Wartezeit ist der Zeitraum vom Beginn des Bausparvertrages bis zur Zuteilung.
    (9) Aufsichtsbehörde ist die Behörde im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kreditwesengesetzes.
    (10) Das Recht der Länder, den öffentlich-rechtlichen Bausparkassen besondere Aufgaben für den Wohnungsbau oder sonstige öffentliche Aufgaben zu übertragen, bleibt unberührt.
    Ich habe mal das rein gesetzt was beachtet werden muss! Für Konsumkredite zahlt man erheblich mehr, siehe nur:" Erster großer Kredit - Einsteigerfragen"

    bruno68

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    Letzter Beitrag: 17.03.2015, 21:54
  3. Muss man bei Bedarf zwei Kredite bei einer Bank eröffnen?

    Von Tomasy im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 29.12.2012, 19:56
  4. Sollen Versicherungen alle bei einer Gesellschaft bestehen?

    Von Roger im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.07.2011, 19:25
  5. Kann man alle Kredite mit der Baufinanzierung zusammenfassen?

    Von Sternensucher im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 06.12.2010, 09:07