wie viele junge verheiratete Männer arbeite ich mich Stück für Stück durch den "neuen" Steuerdschungel. Endlich hatte ich "fast alles" für meine Single-Steuererklärung verstanden, darf ich mich jetzt in den nächsten Abschnitt einarbeiten. Dabei tauchen natürlich viele Fragen auf. In der Hoffnung die ein oder andere hier klären zu können, schreibe ich diesen ersten Beitrag.
1. Es wird empfholen bei einem Einkommensverhältnis ab 60%/40% die Kombination 3/5 zu wählen. Hier stellt sich mir schon die erste Frage. Bei der Betrachtung des Einkommens muss ich hier das Bruttoeinkommen anschauen oder?
2. Meine Frau ist am August erstmal in Elternzeit. 1. Jahr hat Sie Elterngeld, ab dann wird sie voraussichtlich auf 450 € Basis arbeiten. Bis das Kind ca. 2 Jahre alt ist. Das Elterngeld beträgt ca. 1300 € da es nicht versteuert wird (zunächst zumindest nicht) würde ich das bei der 60%/40% Einkommensbetrachtung als ihr Gehalt ansehen. Mein Bruttoeinkommen liegt bei ca.5100 €. Nach dieser 60%/40% Regelung würde also klar auf der Hand liegen, dass wir das Modell 3/5 wählen.
Nun lese ich aber doch immer wieder, dass es zu Nachzahlungen bei dieser Kombination kommt. Bzw. dass es auf das Jahr gerechnet völlig egal sei, weil am Ende des Jahres ohnehin das Gesamteinkommen und die Gesamtsteuer (die schon gezahlt wurde, bzw. noch nötig ist) betrachtet wird.
Daher frage ich mich, ob ich mir das ganze nicht direkt sparen kann und wir einfach in der automatisch generierten Kombination 4/4 bleiben.
Auf der anderen Seite sehe ich aber, dass es bei ca. 600€ Unterschied im Nettogehalt macht, wenn ich statt der Steuerklasse 4 die Steuerklasse 3 nehme. Auf diesen Betrag komme ich wenn ich beim öffentlichen Dienstrechner meine Daten (A13, Familienzulage Stufe 2) eingebe und die Steuerklasse eben auswähle.
Das Kindergeld habe ich jetzt noch komplett rausgelassen in der Überlegung. Dieses wird aber auch an mich ausbezahlt.
Was möchte ich jetzt?
--> Ich würde mich freuen, wenn mir jemand neutrales eine Einschätzung geben würde, welche Steuerklassenkombination er für sinnvoll erachtet. Bzw. bei meinen zwei Fragen etwas Licht ins Dunkle bringen kann.
PS: Mir würde es auch nicht schwer fallen, schon unter dem Jahr was für eine Nachzahlung auf die Seite zu legen. Letzlich ist das Ziel aber für die gesamte Familie möglichst viel Netto zu genieren, das ist klar. Und mir ist auch klar, dass der Austausch in einem Forum keine steuerberaterliche Beratung ersetzt. Ich verstehe nur beim Termin mit einem solchen eben viel mehr, wenn ich mir vorher allein oder gemeinsam mit anderne Gedanken mache!
Für das Elterngeld sollte man früh genug die Steuerklasse wechseln, da es vom Nettogehalt der Frau (wenn diese in Elternzeit geht) berechnet wird.
Wenn also die Frau in Steuerklasse 3 (waren es mehr als 6 Monate vor der Geburt/Elternzeit?) ist, bekommt sie das Elterngeld aufgrund des dann höheren Nettos (sind das immer noch 67%?).
(Auch für Krankengeld/ALG1 ist das Nettoeinkommen maßgeblich.)
Für die Steuer selber ist die Steuerklasse "egal" - da im Jahresausgleich geschaut wird, wie es beim Gesamteinkommen aussieht (bei gemeinsamer Veranlagung).
Wenn man also jeden Monat 600€ mehr netto hat, ergibt das einen Unterschied von 7200€ im Jahr - die Gefahr ist dann natürlich größer, dass man etwas zurückzahlen muss.
Elterngeld/Krankengeld/ALG1 unterliegen dem Progessionsvorbehalt - dafür ist nicht direkt Steuern zu zahlen - allerdings bestimmen sie über den Steuersatz mit.
Bei z.B. 60t€ Jahresverdienst und 15t€ Elterngeld muss man auf die 60t€ Einkommen den Steuersatz von 75t€ zahlen (Milchmädchenrechnung ...) - auch hier hat man tendenziell zuwenig Steuern gezahlt - muss also mit einer Nachzahlung rechnen.
Das Ganze ist natürlich nur meine persönliche Meinung/Erfahrung und stellt keine Beratung dar.
Wenn man das Jahr über die 600€ mehr netto beiseite legt, sollte man davon evtl. Nachzahlungen leisten können - man sollte natürlich nicht alles ausgeben und dann bei der Steuernachzahlung "überrascht" sein.
vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Den Wechsel in Steuerklasse 3 für mehr Elterngeld bei meiner Frau haben wir "versäumt". Wir haben erst vor kurzem geheiratet und das Kind kommt schon demnächst.
Es beruight auch zu wissen, dass es in der Gesamtrechnung "egal" ist.
Ich lese jetzt zwischen den Zeilen, dass 3/5 in der Situation sinnvoller sein kann, wenn eben weiß was auf einen zukommt und man entsprechend was beiseite legt. Letztlich hat man ja bei jeder Wahl am Ende des Jahres und abgeschlossesner Steuererklärung immer gleich viel. Bei einem Modell hat man die Kohle bereits unter dem Jahr. Beim anderen erhält es am Ende zurück.
ich kann nur utopus nur alle aufgeführten Punkten recht geben!
Allerdings würde ich den letzten es anderes formulieren!
Wenn man das Jahr über die 600€ mehr netto beiseite legt, sollte man davon evtl. Nachzahlungen leisten können - man sollte natürlich nicht alles ausgeben und dann bei der Steuernachzahlung "überrascht" sein.
Es wäre zwingend die bei der Kombination 3 /5 herauskommenden 600 € monatlichen an zusparen, denn die Steuer ist binnen eines Monats zu bezahlen! Denn woher soll das Geld für die Steuernachzahlung herkommen, doch nicht als Kredit von der Hausbank?
Sparen Sie jetzt, denn wenn in wenigen Jahren weiteren Nachwuchs ansteht und statt Miete eine Eigenheim,... geplant wird, brauchen Sie jeden gesparten € dafür!
Es beruight auch zu wissen, dass es in der Gesamtrechnung "egal" ist.
Egal ist es nur bzgl. der Steuern - das Elterngeld ist natürlich entsprechend weniger - bei solchen Geldern muss man frühzeitig planen - wenn die Frau 300€ mehr Netto in Steuerklasse 3 gehabt hätte, wären das 12x200€ mehr Elterngeld gewesen - natürlich hätte der Mann die Zeit über weniger netto gehabt (und im Fall der Fälle auch weniger ALG1/Krankengeld) - das geringere Netto gäbe es aber im Jahresausgleich entsprechend zurück. (Wenn man es für die Zeit verkraften kann, bestimmt die beste Lösung) - am Besten man informiert sich ob es noch Möglichkeiten gibt das zu nutzen?
Habt ich denn schon einen Kindergartenplatz in Aussicht - hier gibt es durchaus lange Wartezeiten.
Vielen Dank für die Ratschläge, auch bzgl. des Kitaplatzes. Da werden wir uns zeitnah informieren/bewerben. Um das Elterngeld der Frau zu erhöhen, hätten wir wohl schon eher heiraten müssen. Für mich war der Schritt in den Hafen der Ehe aber letzlich einer, den ich nicht wegen der Möglichkeit ein höheres Elterngeld zu produzieren, machen wollte. Klar kann man hinterher sagen, dass man dann mehr gehabt hätte, aber da spielen dann eben so viele andere Dinge rein.
Wenn man schon länger verheiratet ist, und dann ein Kind plant/bekommt, dann macht diese Überlegung natürlich ohne Zweifel Sinn. Bei uns spielte sich das Leben eben (und das Wort leider lass ich hier ganz bewusst weg) in einer anderen Reihenfolge ab.
Ich bin froh, dass ich mich jetzt von dem "naiven" Gedanken befreit habe, dass wenn ich in Steuerklasse 3 wechsle, eben plötzlich eine Gehaltserhöhung von rund 600 € habe. Gut, dass ich diese Falle schon mal nicht tappe!
Ist steuerlich halt eher eine Typsache - möchte man eher bei der Steuererklärung Geld zurück bekommen oder hat man lieber jeden Monat mehr und dann das Risiko Steuern nachzahlen zu müssen.
Die andere Sichtweise ist natürlich auch die Motivation zu arbeiten - wenn einer Steuerklasse 5 hat, bleibt relativ wenig vom brutto übrig - besonders wenn man noch die Kinderbetreuungskosten/Fahrtkosten zur Arbeit etc. abzieht ...
Deshalb war auch die Idee zunächst 450€ zu arbeiten, da das ja dann eigentlich steuerfrei bleiben müsste - davor kann man ja sogar noch Übungsleiterpauschalen (Sportlehrer im Verein) ausnutzen..