Vertragsbedingungen Leonberger System LW Renditevertrag

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  1. Avatar von Linus2104
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    Standard Vertragsbedingungen Leonberger System LW Renditevertrag

    Es gibt Streit darüber, ob die allgemeinen Vertragsbedingungen der Leonberger Bausarkasse AG zu Bausarverträgen im System LW auch für die Mitte der 90er Jahre vertriebenen Renditeverträge gelten oder ob es hierzu besondere Vertragsbedingungen gab. Leider liegen die alten Vertragsunterlagen nicht mehr vor.

    Hat jemand von Euch noch derartige Unterlagen zu solchen Verträgen oder kann hierzu hilfreiche Auskünfte geben? Möglicherweise laufen derzeit solche renditestarken Verträge noch und werden von der Bausparkasse daher gekündigt.

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Vertragsbedingungen Leonberger System LW Renditevertrag

    Hallo Linus2104,

    nun ja, da sich keiner bisher gemeldet hat gehe ich mal davon aus das hier kum einer den "Leonberger Weg" überhaupt kennt. Da dieser laut Wiki
    Der „Leonberger Weg“

    Im Oktober 1990 führte die Leonberger Bausparkasse einen neuen Bauspartarif ein, der in der Branche Maßstäbe setzte.
    Das System LW (die Abkürzung stand für Leonberger Weg) löste das starre Tarifmodell ab, bei dem sich Bausparer bereits beim Vertragsabschluss auf eine bestimmte Variante ihrer Baufinanzierung festlegen mussten.
    Der neue, flexible Tarif gab den Kunden die Möglichkeit, bis zwei Monate vor der Zuteilung noch wesentliche Parameter ihres Bausparvertrags zu ändern.
    Statt bisher sieben möglichen Vertragsvarianten in den Tarifen T1 bis T5 eröffnete das System LW mehr als 200 Kombinationsmöglichkeiten, die der Kunde auch rückwirkend ohne Mehrkosten ändern konnte.

    Eckpunkte waren

    • ein Guthabenzins zwischen null und 4,75 Prozent,
    • ein Darlehenszins zwischen 1,5 und 5,75 Prozent,
    • ein Darlehen bis zu 150 Prozent des Bausparguthabens
    • und eine Tilgungsdauer zwischen 11 und 16,5 Jahren.

    Die Grundidee des Bausparens als einer Solidargemeinschaft blieb dabei unangetastet:

    Wer Vorteile in Anspruch nimmt, muss an anderen Stellen Abstriche in Kauf nehmen.

    Der Preis der Flexibilität war eine erhöhte Abschlussgebühr von 1,6 Prozent der Bausparsumme.

    Das System LW erforderte nach Angaben des Unternehmens eine Vorbereitungszeit von vier Jahren.
    Die Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nahm zwei Jahre in Anspruch.

    Das Tarifwerk war so komplex, dass es sich erstmals nicht in Tabellen beschreiben ließ:

    Die Außendienstmitarbeiter wurden deshalb mit einem so genannten Tarifrechner (einem Taschenrechner mit spezieller Software) ausgerüstet.

    Ziel des neuen Tarifmodells war die Öffnung des europäischen Binnenmarkts im Jahr 1993. Bereits zuvor hatten die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die BHW-Gruppe und im Frühjahr 1990 alle zwölf Landesbausparkassen variable Tarife eingeführt, die aber teilweise nur etwa zehn Optionen anboten.

    Der komplexe Tarif wurde einige Jahre später durch eine vereinfachte Variante namens Leo Run abgelöst.
    Erstmals im Bausparwesen konnten längere Sparzeiten gegen niedrigere Darlehenszinssätze oder umgekehrt kürzere Sparzeiten gegen höhere Darlehenszinssätze getauscht werden.
    Selbst in den heutigen Mir zugänglichen Unterlagen wird der Tarif "Leonbeger Weg", nur noch als "Leo Run" angezeigt!
    Scheinbar gibt es keinen aktiven Vertrag mehr zumindest für den "Leonberger Weg", für "Leo Run" liegt eine kostenfreie Offerte zur Umwandlung in den heutigen Tarifen vor.

    Es gibt auch eine Mitteilung über eine "Ablehnung von Sonderzahlungen" obwohl diese Tarife seit 1988 laufen! Es sind auch die Kostenlos gewandelt werden können! Laut Unterlagen sind diese eh nicht mehr vermittelbar, da keine Vertriebsunterstützung mehr gibt!
    Meine Frage ist aber eine andere:"Warum Fragen Sie nach den Unterlagen?"
    Da einige dieser Tarife schon zum 1988 eingestellt wurden sind!
    Klar es gibt hier die Möglichkeit wegen § 199 Abs. 3 Satz 2 die 30 jährliche Frist, aber diese Frist dürfte für davor abgeschlossene Tarife unwiderruflich, zum 01.01.2019 abgelaufen sein!

    Ich verweise hier auf meine Aufzeichnung, wegen der "Einvernehmlichkeit" zwischen Kunden und Gläubiger wegen der Vertragsveränderung, durch Sonderzahlung nochmal hin! Zahlt der Kunde "Sondertilgung" auf sein Darlehnskonto ein und akzeptiert der Gläubiger dies. so findet "einvernehmlich", eine dauerhafte Vertragsveränderung statt!

    Denn die zuzahlende Darlehnszinssumme die im Vertrag steht, ist eine verbindliche beiderseitige unterschriebene Zusage!
    Sie, als Schuldner sind bereit diese Summe zu bezahlen und der Gläubiger bereit diese Summe anzunehmen!


    Aber verändern sie den vereinbarten Darlehnsvertrag einseitig und stimmt der Gläubiger durch "schweigen" = Annahme der Sonderzahlung zu.
    So verspielt der Schuldner eigenhändig sämtliche Widerrufs Joker auf Schadenersatz! Sofort und für die Zukunft!

    Analog gilt dies auch Bausparen zahlen Sie, als Bausparer Sonderzahlung ein und nimmt der Schuldner, die Bausparkasse diese an! So hat die Bausparkasse dafür mehr Guthabenzinsen zu zahlen, als beim Regelsparvertrag!
    Allerdings lässt es sich dies durch vorzeitiges Zuteilung vermeiden, dass die Gesamtguthabenzinsen höher ausfällt als beim Regelsparen!
    Der Kunde bekommt dadurch einen vorzeitigen zugeteilten im voraus vereinbarten gesicherten Darlehnssumme zugeteilt, der Zins-, Tilgungs-, und Laufzeitsicher ist!

    Also warum:"Die Anfragen nach diesen alten Unterlagen!

    bruno68

  3. Avatar von Linus2104
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    Standard AW: Vertragsbedingungen Leonberger System LW Renditevertrag

    Gund für die Frage ist, dass der Bausparer keine Vertragsbedingungen mehr hat und in den von der Bausparlasse vorgelegten Vertragsbedingungen keine Unterscheidung zwischen Standardsystem und Renditesystem erfolgt. Diverse Vertragsbedingungen können für einen Renditevertrag nicht einschlägig sein, weil z.B. kein Regelbeitrag geleistert und auch bei Vertragsabschluss bereits auf ein Bauspardarlehen verzichtet wurde. Der Vertrag wurde als reiner Sparvertrag, so wie dies seinerzeit zur Kapitalbeschaffung von der Bausparkasse gewollt war, gelebt.

    Daher wäre es hilfreich, wenn alte Unterlagen zu derartigen Verträgen noch irgendwo auffindbar wären. Fraglich ist zudem, ob die Leonberger Bausparkasse die Bonuszinsen jährlich auf den Kontoauszügen mitgeteilt hat. Der fragliche Vertrag wurde 1995 geschlossen.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Vertragsbedingungen Leonberger System LW Renditevertrag

    Zitat Zitat von Linus2104
    Gund für die Frage ist, dass der Bausparer keine Vertragsbedingungen mehr hat und in den von der Bausparlasse vorgelegten Vertragsbedingungen keine Unterscheidung zwischen Standardsystem und Renditesystem erfolgt. Diverse Vertragsbedingungen können für einen Renditevertrag nicht einschlägig sein, weil z.B. kein Regelbeitrag geleistert und auch bei Vertragsabschluss bereits auf ein Bauspardarlehen verzichtet wurde. Der Vertrag wurde als reiner Sparvertrag, so wie dies seinerzeit zur Kapitalbeschaffung von der Bausparkasse gewollt war, gelebt.

    Daher wäre es hilfreich, wenn alte Unterlagen zu derartigen Verträgen noch irgendwo auffindbar wären. Fraglich ist zudem, ob die Leonberger Bausparkasse die Bonuszinsen jährlich auf den Kontoauszügen mitgeteilt hat. Der fragliche Vertrag wurde 1995 geschlossen.
    Der Bonuszins ist nie auf dem Kontoauszug aufgeführt worden. Bei Darlehensverzicht wird der Bonus im Renditesystem (im Zinseszins aufgelaufen) mit je nach Tarif 2,5 % bis 2,75 % zu dem Grundzins von 2 % ausgezahlt.

    Der Leo Run war der Nachfolger des Tarifs SLW (System Leonberger Weg) und hatte in der Spitze sogar 3 % Bonuszins zu dem Grundzins von 2 % und in Teilen noch die Rückerstattung der Abschlussgebühr (zuletzt hälftig), was bei dem SLW ohnehin der Fall war.

    Die besten Tarife, die der Bausparmarkt je gesehen hat! Im übrigen auch im Darlehenssystem mit Zinssätzen von 1,5 % in 0,5 % Schritten bis auf 5 %. Ein Zinssatz, der seinerzeit noch lukrativ war. Absolut flexibel und mit 22 Monaten Zuteilung bei Sofortauffüllung seinerzeit auch die Tarife, die am schnellsten zugeteilt haben! Als die Zinsen am Markt dann immer mehr gefallen waren, hatte es sich mehr gelohnt auf das Darlehen zu verzichten (und dadurch mit dem Bonus das Guthaben erhöht) und den Rest am Markt aufzunehmen, eben in dem Hypothekendarlehen.

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