Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Fachbereich des Allgemeinen Kriegsfolgen
Die Bundesanstalt für Immobilien*aufgaben (BImA) – Anstalt des öffent*lichen Rechts – ist eine der größten Immo*bilien*eigen*tümer*innen Deutsch*lands. Das Spektrum reicht von Wohn-, Industrie- und Gewerbe*immo*bilien über mili*tärische und ehemals mili*tärische Flächen bis hin zu forst- und land*wirt*schaft*lichen Arealen. Kern*aufgabe ist die ein*heit*liche Verwal*tung und Bewirt*schaftung der Liegen*schaften des Bundes. Bundes*weit arbeiten rund 7.100 Beschäftigte für das kauf*männisch geführte Unter*nehmen; verteilt auf die Zentrale Bonn und die Direktionen in Berlin, Dortmund, Erfurt, Freiburg, Koblenz, Magdeburg, München, Potsdam und Rostock.
Zur Unterstützung unseres Teams in der Direktion Koblenz, Sparte Verwaltungsaufgaben, sucht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Anstalt des öffentlichen Rechts – am Standort Koblenz eine/einen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Fachbereich des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG)
• Ihre Aufgabe umfasst im Wesentlichen die Bearbeitung von Gefahr*beseitigungs*ansprüchen betreffend ehemalige Westwall*anlagen, Wehrmachts*stollen, Luft*schutz*anlagen und Bunker
• Die Prüfung der Anspruchsschuldnerschaft sowie die Vorbereitung und Durch*führung von Gutachter*terminen nebst Klärung öffent*lich-recht*licher Belange vor Durch*führung von Gefahr*beseitigungs*maßnahmen ist Teil Ihrer täg*lichen Arbeit
• Sie sind verantwortlich für das Bestandsmanagement der in Rede stehenden Anlagen sowie für die Verwal*tung von Sonder*eigentum und sonstigen Anlagen
Wir erwarten von Ihnen:
Qualifikation:
• Juristisches Hochschulstudium mit Bachelor-Abschluss / 1. Juristisches Staats*examen oder abge*schlossenes Fach*hoch*schul*studium der Verwal*tungs*wirt*schaft, Finanz*wirt*schaft oder Betriebs*wirtschaft
Fachkompetenzen:
• Fachkenntnisse Kenntnisse aus Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, insbe*sondere GG, AKG, VV-AKG, BHO mit VV, BGB, EGBGB, ZPO, GBO, Rechts*anwalts*vergütungsG, BauO, BauGB, BNatschG, BWaldG, FFH-Gesetz, GVG, Grund*stücks*verkehrsO, KostO, VwVfG, VwGO, VwKostG, DenkmalSchG, RBBau, Polizei- und Ordnungs*recht der Bundesländer
Weitere Anforderungen:
• Sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Fähigkeit zur klaren Darstellung auch komplexer Sach*zusammen*hänge
• Belastbarkeit, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Tätig*keit in häufig unweg*samem Gelände bzw. in schwer zugäng*lichen baulichen Anlagen erfolgt
• Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten
• Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zu Dienst*reisen (ggf. mehr*tägig) als Selbst*fahrer/-in eines Dienst-Kfz
Wir bieten
• Bezahlung entsprechend dem TVöD Bund (Entgeltgruppe E 10 TVöD)
• Eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Bundes*anstalt für Immo*bilien*aufgaben
• Flexible Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eig*nung werden Frauen nach Maß*gabe des Bundes*gleich*stellungs*gesetzes, schwer*behinderte Menschen nach Maß*gabe des § 2 SGB IX vor*rangig berück*sichtigt. Der Arbeits*platz ist grund*sätz*lich auch für Teil*zeit*beschäf*tigung geeignet. Bei ent*sprechenden Bewer*bungen erfolgt die Über*prüfung, ob den Teil*zeit*wünschen im Rahmen der dienst*lichen Mög*lich*keiten ent*sprochen werden kann.
Für Fragen steht Ihnen Frau Zundel unter Tel. 0261 3908-103 gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer E-Mailbewerbung an bewerbung-koblenz@bundesimmobilien.de unter Angabe der Kennziffer Z-27/20. Ihre voll*ständige Bewerbung, inkl. Anschreiben, Lebens*lauf und Zeug*nissen senden Sie bis zum 31.07.2020 an:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Direktion Koblenz – Hauptstelle Organisation und Personal z.Hd. Frau Zundel Postfach 20 03 41 56003 Koblenz
per E-Mail an: bewerbung-koblenz@bundesimmobilien.de
Nutzen Sie die Möglichkeit einer E-Mailbewerbung an bewerbung-koblenz@bundesimmobilien.de. Der Anhang sollte eine Größe von 15 MB nicht über*schreiten. Unter*lagen, die nicht im Anhang der E-Mail ent*halten sind, können nicht berück*sichtigt werden.