Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

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  1. Avatar von Aeil1967
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    Standard Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Wertes Forum,

    ich habe eine Frage zu meinem Bausparvertrag, bin aber mit den ganzen Begrifflichkeiten nicht so vertraut. Von dem her dürfen die Antworten gerne einfach gehalten werden.

    Meine Partnerin und ich haben ein Grundstück gekauft. Hierzu war ich auf meiner örtlichen Volksbank um zu schauen, von welchen Konten man wieviel Geld nimmt.
    Ich habe auch einen "alten" Bausparvertrag, folgende Daten halte ich für wichtig:

    1. Abschluss:
    Jahr 1997
    Tarif F Langzeit
    Summe: 20.000DM

    Aufstockung
    Jahr 07/2002
    Tarif A-Standard ab 07/02
    Summe: 59.000€

    Guthabenzins: 2%
    Bauzins: 4,x%

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    Nun hatte ich schon die Befürchtung, dass in der heutigen Zeit ich mich von diesem Bausparvertrag trennen muss, da ich hier noch gute Zinsen bekomme und nun ja ein Hausbau ansteht.
    Mein Bankberater riet mir aber, den Bausparvertrag nicht zu kündigen und stattdessen eine Treueprämie zu beantragen. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich dann dafür, dass ich auf den Baukredit verzichte, nochmal ein (oder gar zwei) Prozent mehr Zinsen für eine gewisse Zeit.
    Ich habe dann wohl auf die aktuellen Nachrichten hingewiesen, dass ja momentan viele Bausparkassen ihre Kunden aus den alten, guten Verträgen raushaben wollen und ich deswegen nicht verstehe, wieso man nun als Bank so "wohlwollend" zu mir ist. Die Antwort war, dass dies eben in den alten Vertragskonditionen so hinterlegt war und die Volksbank hier einen Dienst am Kunden macht.

    Fragen:
    - Kann mir einer das mit der Treueprämie nochmal "kindgerecht" erklären?
    - Ratet ihr mir hier zur Treueprämie?
    - Macht es Sinn, meine jährliche maximale Sparrate von 3540€ aufgrund der guten Verzinsungen weiter zu machen? Wie lange geht das noch gut, weil ich ja schon fast an den 50% bin?

    Ich bedanke mich vorab für Eure gutgemeinten Antworten!

    Viele Grüße

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Hallo Aeil,
    zunächst kommt es erstmal darauf an, ob der Bausparvertrag bereits zugeteilt ist oder nicht. Unter der Annahme, dass er bereits zugeteilt ist und ihr auf euer mögliches Bauspardarlehen verzichtet wird das jeweilige Guthaben rückwirkend höher verzinst. Wenn du also bisher 2% Zinsen hattest und einen Bonus von 2%, dann kannst du die Zinsen der letzten 18 Jahre zusammenaddieren und hast dein endgültiges Guthaben. Auf die Zinsen musst du auch Kapitalertragssteuer bezahlen, sodass du einen möglichst hohen Freistellungsauftrag für das Jahr der Auszahlung eintragen lassen solltest.

    Du kannst quasi so lange sparen, bis deine Vertragssumme erreicht ist - an deiner Stelle würde ich aber spätestens, wenn 58.000 € erreicht sind eine Zuteilung mit Darlehensverzicht beantragen.

    Ob du überhaupt weitersparen solltest hängt von mehreren anderen Faktoren ab. Auf der einen Seite ist es natürlich schön deine 30.000 € mit 4% verzinst zu bekommen. Wenn dafür dein Baudarlehen auf Grund des weniger eingesetzten Eigenkapitals über 400.000 € aber 0,5% teurer wird, war es ein Schuss in den Ofen.

    Sind die 487,69 € die gesamten Zinsen - was mir etwas wenig vorkommt, bei einem Guthaben von fast 25.000€ und 2% Zinsen oder sind es die prognostizierten Zinsen für dieses Jahr?

    Viele Grüße
    Benni.G

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    An BenniG,

    Thema Zinsen:
    Auch ich war etwas irritiert! Richtig ist das die Zinsen bei 42,3 % von 59.000 ca. 25.000 € mal 2 % runde 500 € Jahreszinsen nur diese Zinsen aus den Jahr 2018 oder 2019 handeln!
    Du kannst quasi so lange sparen, bis deine Vertragssumme erreicht ist - an deiner Stelle würde ich aber spätestens, wenn 58.000 € erreicht sind eine Zuteilung mit Darlehensverzicht beantragen.
    Denen kann ich nicht so zustimmen, da ist abhängig von der Bausparkasse und Tarif und Stand der Auflage des Vertrages! So gibt es einen Ursprungsvertrag und einen Erhöhnungsvertrag, in beiden muss nachgelesen werden in wieweit hier eine Zuteilung widersprochen werden kann!

    @Aeil1967
    Leider fragen Sie eigentlich schon zu spät um Rat nach, oder sehe ich das falsch? Ihre schreibweise stellt es so für mich dar, dass die Finanzierung steht! Berichten Sie dies ob dies stimmt.

    Nun hatte ich schon die Befürchtung, dass in der heutigen Zeit ich mich von diesem Bausparvertrag trennen muss, da ich hier noch gute Zinsen bekomme und nun ja ein Hausbau ansteht.
    Nun sieht man wieder das die "billigen" Fragen erst wieder gestellte werden wenn es zu spät ist!

    Mein Bankberater riet mir aber, den Bausparvertrag nicht zu kündigen und stattdessen eine Treueprämie zu beantragen. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich dann dafür, dass ich auf den Baukredit verzichte, nochmal ein (oder gar zwei) Prozent mehr Zinsen für eine gewisse Zeit.
    Richtig, es gibt einen Zuschlag, das Problem ist aber mit den Verzicht auf das Darlehn könnte der Vertrag beendet sein! Und dann? Genau dass könnte eintreten was Sie nicht wollen! Denn mit den Darlehnsverzicht endet der Bausparvertrag!
    Ich habe dann wohl auf die aktuellen Nachrichten hingewiesen, dass ja momentan viele Bausparkassen ihre Kunden aus den alten, guten Verträgen raushaben wollen und ich deswegen nicht verstehe, wieso man nun als Bank so "wohlwollend" zu mir ist.
    Die Antwort war, dass dies eben in den alten Vertragskonditionen so hinterlegt war und die Volksbank hier einen Dienst am Kunden macht.
    Mach der Berater "Hoffnung" auf die Finanzierung?

    Bisher konnte ich etliche Angebote von der R%V wegen der geringen Beleihung und zu hoher EK-Anforderung häufig ersetzen! So konnte ich bei 90 % Beleihung, 15 Jahre 1,44 % anbieten! Deren Angebot war 0,8 % bei 40 % Beleihung und 10 Jahre fest! Dafür fehlten den Kunden die 75.000 € EK um das Angebot anzunehmen.

    bruno68

  4. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Warum ist dein Freistellungsauftrag nur 168 Euro?

  5. Avatar von Aeil1967
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

    Warum ist dein Freistellungsauftrag nur 168 Euro?
    Das ist historisch bedingt. Ich gleiche meine ganzen Kapitalertragssteuern über meine Steuererklärung aus.


    Thema Zinsen:
    Auch ich war etwas irritiert! Richtig ist das die Zinsen bei 42,3 % von 59.000 ca. 25.000 € mal 2 % runde 500 € Jahreszinsen nur diese Zinsen aus den Jahr 2018 oder 2019 handeln!
    Richtig, der Screenshot ist von meinem Kontoauszug 2019


    Du kannst quasi so lange sparen, bis deine Vertragssumme erreicht ist - an deiner Stelle würde ich aber spätestens, wenn 58.000 € erreicht sind eine Zuteilung mit Darlehensverzicht beantragen.
    Denen kann ich nicht so zustimmen, da ist abhängig von der Bausparkasse und Tarif und Stand der Auflage des Vertrages! So gibt es einen Ursprungsvertrag und einen Erhöhnungsvertrag, in beiden muss nachgelesen werden in wieweit hier eine Zuteilung widersprochen werden kann!
    Hier wird geschrieben, dass ich 100% der Vertragssumme einzahlen könnte. Ich meine, dass ich nur 50% einzahlen darf und die anderen 50% dann als Darlehenssumme bekomme. Aber das ist auch noch etwas was mir nicht klar ist.

    Leider fragen Sie eigentlich schon zu spät um Rat nach, oder sehe ich das falsch? Ihre schreibweise stellt es so für mich dar, dass die Finanzierung steht! Berichten Sie dies ob dies stimmt.
    Nun sieht man wieder das die "billigen" Fragen erst wieder gestellte werden wenn es zu spät ist!
    Das sehen Sie falsch. Das Geld für das Grundstück ist vorhanden, egal ob ich den Bausparvertrag kündige oder nicht. Von welchen Fonds oder Konten ich das Geld nehme, ist noch offen.


    Richtig, es gibt einen Zuschlag, das Problem ist aber mit den Verzicht auf das Darlehn könnte der Vertrag beendet sein! Und dann? Genau dass könnte eintreten was Sie nicht wollen! Denn mit den Darlehnsverzicht endet der Bausparvertrag!
    Und genau dieses Szenario ist mir nicht klar. Ich habe ein Formular mitbekommen, auf dem sinngemäß steht: "Ich beantrage die Treueprämie". Das kann ich unterschreiben oder auch nicht. Die Erklärungen des Bankberaters habe ich nach mehrmaligen Erklärungen nicht verstanden. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Seitens der Bank gewünscht war.
    Bei mir ist nur hängen geblieben, dass wenn ich diese Treueprämie beantrage, ich mehr Zinsen bekomme und das Geld eine gewisse Zeit stehen bleibt. Und für mich hörte sich das eben so gut an, dass ich lieber nochmals nachfrage, bevor ich einen Fehler mache...



    Oder kurz zusammengefasst:
    Mein Wunsch wäre, da ich momentan auf diesen Bausparvertrag nicht angewiesen bin, solange wie möglich soviel wie möglich Zinsen zu erhalten. Und hier ist mir nicht klar, bis zu welchem Betrag ich noch sparen darf/kann und ab wann diese Treueprämie Sinn macht.

  6. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Da müsst du in die Abb gucken bei mir ist es so das man nur Treue Prämie bekommt wenn man auf das Darlehen verzichtet. Wenn du 2500 Euro mindest dahrlehn hast musst du schon bei. 57000 Euro die Reißleine ziehen und auf das Darlehen verzichten um an die Treueprämie zu kommen.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    An Aeil1967,

    unter den Genannte Bedingunen gehe ich mal davon aus das der Darlehnsteil, wegen den möglichen Darlehnsverzicht obsolvent wird!

    Das heißt das der Bausparvertrag der eigentlich aus drei teilen Besteht A) Sparphase B) Zuteilung und C) Darlehnsphase

    Da sie jetzt eine Erklärung zum Darlehnsverzicht unterschreiben sollen, können sie weder in der Zuteilung noch Darlehnsphase eintreten, da Sie aber auf das Darlehnsverzicht bekommen sie eine Bonus von wahrscheinlich von 2 % des Guthabens zusätzlich, allerdings nur zu einen bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt!

    Der Zeitpunkt ist mit der Fälligkeit der Auszahlung des Guthabens identisch! Was auch passiert ist das der Bausparvertrag dann "weg" ist.

    Das BGH hat letztes Jahr entschieden, das zugeteilte Bausparverträge max. 10 Jahre nach der Zuteilung automatisch vom der Bausparkasse kündbar sind!

    Nun stellt sich die Frage:" In was oder wie soll der BSV genutzt werden?"
    Geht man davon aus das die Summe nur bis 50 % angenommen werden während es 29.500 € Guthaben zu 2 % bedeuteten dann 590 € Guthabenzinsen jährlich.
    Aber welcher Zinssatz zahlen Sie für das Darlehn?
    Sollte in der Rechnung ergeben das die Darlehnszinsen billiger sind als die Guthaben für 29.500 €!

    Dann wäre eine Überlegung es wert den Bausparvertrag an den Gläubiger inkl Zins "abzutreten"! Denn dann könnten sie in den nächsten 10 Jahren weitere 5.900 € Zinsen vereinnahmen

    Es bedarf einer genauen Prüfung, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist! Allerdings gehe ich davon mal aus das die Mehrheit aller Darlehnsvermittler schon persönlich daran scheitern werden, eine Abtretung vorzunehmen! Kostet ihr Haus 250.000 ohne Grundstück wie sie hier schreiben!

    So lässt sich der Beleihungsauslauf um 10 % senken was wiederum weitere 0,1 bis 0,2 % p. a. weniger Zinskosten verursachen, bei 15 Jahren Laufzeit und 250.000 € Darlehn zwischen 250 bis 500 € weniger Zinsen p. a., 3.750 bis 7.500 €.

    Ob ein verbessterte Zahlungsfluss von ca. 14.000 € netto, sich eine unabhängige Unterrichtung von 3 bis 5 Std. dies wert sein könnte! Nun ja!

    bruno68

  8. Avatar von vision
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Was, bitte schön, ist obsolvent?

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Hallo Vision,
    obsolet
    Bedeutungen: [1] außer Gebrauch geraten [2] überflüssig geworden

    Herkunft: im 20. Jahrhundert von lateinisch obsolētus „unscheinbar, abgenutzt, abgetragen“ entlehnt

    Synonyme:alt, altmodisch, anachronistisch, hinfällig, überholt, ungebräuchlich, veraltet

    Sinnverwandte Wörter: ungebräuchlich, ungültig

    Gegenwörter: gebräuchlich, üblich
    Oberbegriffe: verwendbar

    Daher lautet der Satz :
    Der Bausparvertrag wird mit den Verzicht des Darlehns obsolet= [2] überflüssig geworden.
    bruno68

  10. Avatar von utopus
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    obsolet ist aber nicht obsolvent oder?

    Dachte eher an insolvent - wobei die ersten beiden Buchstaben auf der Tastatur ja nebeneinander liegen i-o und n-b ...

  11. Avatar von vision
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    @Bruno Meine Frage war. Was ist OBSOLVENT?

    Obsolet und insolvent kennt jeder, obsolvent nicht mal der Duden.

    Vllt klärst du utopus und mich auf?

  12. Avatar von Dante
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Zitat Zitat von vision
    @Bruno Meine Frage war. Was ist OBSOLVENT?

    Obsolet und insolvent kennt jeder, obsolvent nicht mal der Duden.

    Vllt klärst du utopus und mich auf?
    Meine Güte hast du es immernoch nicht verstanden? Wenn du nicht auf Paragraph 348 BGB und 297 StVZO achtest, dann ist die Frau weg. Und zwar mit der Hälfte des Geldes, des Hauses und der Kinder. JA du hast richtig gelesen, mit der Hälfte der Kinder. Das heißt du darfst dich selbst um den ungeliebten Teil kümmern. Im Zusammenhang dazu hast du eine Straftat begangen da du die Wörter Ovsolet und Ibsolvent genutzt hast, was nur ein Ausgebildeter Deutschleher mit der Zulassung nach Paragraph 12a, 12s 12d und 12 f darf. Somit entfällt die Versicherung für deine Jungfräulichkeit und du darfst selbst nach einem Abschlag von 73% Steuern einen Mindestbetrag vom 5€ im Monat an die Nordpolarpinguinhilfe zahlen. UND ZWAR VON DEINEM GELD. Haben Sie endlich sie verstanden was sie aufwachen müssen.?

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  13. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Treueprämie und sonstige Unklarheiten

    Zitat Zitat von Dante
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