Bausparvertrag Recht Regelsparbetrag nachzuzahlen?

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard Bausparvertrag Recht Regelsparbetrag nachzuzahlen?

    man liest ja viel das Bausparkassen für mehrer Jahre den Regelsparbetrag nachfordern.
    Wenn sie dazu das recht haben das zu tun darf ich das auch im Umkehrschluss für Jahre wo ich nicht den vollen Regelsparbetrag bezahlt habe diesen nachbezahlen?

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.298
    Danke
    1028

    Standard AW: Bausparvertrag Recht Regelsparbetrag nachzuzahlen?

    Wüsste nicht, dass sie das tun, auf der anderen Seite darf bei man bei neueren Verträgen (die ohne große Bonusoption, bzw. keine Altverträge) auch mehr als den Regelsparbeitrag, bis z.B. hin zur Einmalzahlung auf die Mindestansparung einzahlen.

    Das kommt auf den Tarif und auf die Bausparkasse an!

  3. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard AW: Bausparvertrag Recht Regelsparbetrag nachzuzahlen?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wüsste nicht, dass sie das tun,
    https://www.verbraucherzentrale.de/w...igzinsen-11929 --> Kündigung wegen Verzuges
    https://www.verbraucherzentrale-bawu...arkassen_0.pdf --> Sektion 3.4

    Das sind die ABBs
    https://liebert.info/_beratermappe/__...e_Mai_2010.pdf


    (1) Der monatliche Bausparbeitrag (Regelsparbeitrag) bis zur ersten Auszahlungaus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 ‰ der Bausparsumme.
    (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen, wobei Zahlungen zur Ausschöpfung von staatlichen Förderungen stets zulässig sind.
    (3) Der Bausparer hat das Recht, die Sparzahlungen jederzeit auszusetzen und damit den Vertrag ruhen zu lassen.

    zu 1 gibt es noch Vorrausvertrag konkrete zahlen das man mind. 225 Euro pro Monat zahlen muss was (3) unmöglich macht.
    zu 2 gibt es noch den Passus das man pro Jahr 5% -> 4500 Euro Sonderzahlungen leisten darf.

  4. Avatar von OG71
    OG71 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    01.12.2020
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard AW: Bausparvertrag Recht Regelsparbetrag nachzuzahlen?

    dazu hätte ich auch eine Frage:
    ich habe noch einen Altvertrag, der aus einer Teilung übriggeblieben ist und so dahinschlummert (BSS: 7.669 €, aktuelles Guthaben ca.4.797 € mit 3 % Guthabenverzinsung). Da ich den Vertrag als Sicherheit für kleinere unerwartete Reparaturen der Immobilie in Reserve behalten will, habe ich seit längerer Zeit den Dauerauftrag für die monatliche Einzahlung abweichend vom Regelsparbeitrag reduziert. Das BHW hat mich nie aufgefordert, die Differenz nachzuzahlen. In den ABB steht zu lesen: ich zitiere: "§ 5 Sparzahlungen....ist der Bausparer unter Anrechnung von Sonderzahlungen mit mehr als 6 Regelsparbeiträgen rückständig und hat er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse, nicht geleistete Bausparbeiträge zu entrichten, länger als 2 Monate nach Aufforderung nicht entsprochen, so kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen, sofern das Bausparguthaben DM 1000 unterschreitet.
    Bedeutet dies, dass die BSK in diesem Fall den Vertrag mit der Begründung Regelsparbeitrag garnicht kündigen kann, weil das Guthaben weit über der vertraglichen Grenze von damals DM 1000 liegt und die BSK daher auch keine Berechtigung hätte, auf dem Regelsparbeitrag zu bestehen ?

    Zusatzfrage:
    bei einem kürzlichen "Beratungsversuch" der Baussparkasse, mich zu überreden, den Vertrag abrechnen zu lassen, habe ich erfahren, dass der Vertrag angeblich bereits seit 2015 zuteilungsreif sei und spätestens im Jahr 2025 von der BSK gekündigt würde. (Kündigungszeitpunkt entspricht wohl der derzeitigen Rechtslage). Eine entsprechende Zuteilungsnachricht habe ich von der BSK allerdings nie erhalten. Auch die Jahreskontomitteilungen enthalten keinen Hinweis auf den Zuteilungszeitpunkt. Die Vertragsunterlagen besagen:§ 12 Zuteilungsnachricht, Die Zuteilung wird dem Bausparer unverzüglich mitgeteilt mit der Aufforderung, binnen 4 Wochen ab Datum des Zuteilungsbescheides schriftlich zu erklären, ob er die Zuteilung annimmt.

    Könnte der Beginn der 10-Jahresfrist im Jahr 2015 von mir erfolgreich angefochten werden, weil ich keinen Zuteilungsbescheid erhalten habe und daher auch keine Erklärung bezüglich der Zuteilung abgeben konnte ?

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.907
    Danke
    61

    Standard AW: Bausparvertrag Recht Regelsparbetrag nachzuzahlen?

    @OG71,

    da ich diese BSK kaum kenne, würde ich aufpassen!

    Die BHW verwendet die Grundnummer bei einer Teilung und fügt 2 weitere Ziffern hinzu. Demnach ist eine Teilung nur Abspaltung so gilt den Ursprungsvertrag deren Zeitpunkt etl. auch für den vorhandenen BSV gelten kann!

    Wurde der Urvertrag 2013 zugeteilt, könnte der Teilungsvertrag zum 2023 Kündigungsfähig sein.

    Es gibt ein Internet Zugang für Kunden, da können Sie alle Daten ihres Bausparvertrag auslesen!

    bruno68

Ähnliche Themen

  1. Hat ein Auszubildender das Recht auf Übernahme?

    Von Ines im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.12.2010, 22:20
  2. Regelsparbetrag D maxx 50

    Von Anna im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 15.11.2010, 18:06
  3. Habe ich das Recht auf eine Tilgungsaussetzung?

    Von Maikel im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 13.09.2010, 17:53
  4. Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge

    Von Jakobinus im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.04.2010, 17:25
  5. Recht auf Umschulung mit 49 Jahren?

    Von Kimono99 im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.01.2010, 10:11