Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

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    Standard Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Wir hatten zwei Baudarlehen verlängert und uns dabei über die Bank geärgert, welche das Recht von Sondertilgungen bereits jetzt 15 Monate vor Sollzinsablauf ausschloß. Das hatten wir ganz ander gelesen im Vertrag und auch anders mit der Mitarbeiterin schriflich kommuniziert. Nun jetzt ist aber noch ein grober Fehler in den Verträgen aufgefallen...

    Wir haben jetzt nach 14 Monaten nach der Darlehnsverlängerung, den Jahresabschluß der Bank zum 31.12.2019 für die Darlehen erhalten ( zur Vorlage beim Finanzamt) ).

    Nun ist offenkundig der Bank bei beiden Verträgen ein grober Fehler unterlaufen. Die Bank bei beiden Verträgen die erst 7/2020 bzw. 3/2021 anlaufen, den Darlehensbetrag/ Schuldenstand zum 31.12.2019 ausgewiesen. Da wir natürlich weiter tilgen, ist natürlich die Summe so um die 13.000 Euro (Tilgen hohen 2 Stellingne %-Satz) falsch ausgwiesen.

    Wir gehen davon aus, dass wir ein besseres Angebot bekommen hätten, die Bank aber uns gegenüber extra einen viel höhen falschen Ablösebetrag ermittelte und den als Restbetrag zum 3/2021 und 7/2020 auswies

    Sind die Verträge trotz falscher Darlehenssume wirksam?

    Sollten die Verträge trozdem wirken, muß ich jetzt überhaupt noch Abzahlen denn schließlich habe ich ja bereits den Schuldenstand zum 3/2021 erreicht ?

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Haben sie keinen Vermittler in Anspruch genommen? Dem hätte das auffallen müssen, anders gesagt, mir wäre das aufgefallen!

  3. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    war ja die finanzierende Bank und damals gingen wir von der Richtigkeit der Berechnung aus. Und kann sich so etwas eine Bank leisten?

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie das passieren konnte und ob sie das alles richtig deuten.

  5. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Kann ich verstehen, ist ja auch kaum zu glauben aber schwarz auf weiß

    - der Jahresabschluß 2019 mit der Restsumme auf den Cent identisch mit dem Darlehens-Restbetrag von 28.02.2021 was natürlich quatsch ist, da keine Tilgungen ab dem 01.01.2020 dann berücksichtigt wurden.

    - umgekehrt - im neuen Vertag "Verlängerungsbetrag/Darlehn-Restbetrag per 28.02.2021 steht aber der Betrag vom 31.12.2019 auf den Cent genau


    Ich meine man ist ja schon rechtlos gestellt mit einer Prolongation, aber so etwas geht nun doch zu weit oder?

  6. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Und das ist dir beim Durchlesen des Vertrags nicht aufgefallen?

  7. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    was ist nicht auf aufgefallen? Sondertigungsausschuß oder falscher Betrag der in 1,5, bzw. 2,1 Jahren zu errechnen war?

  8. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Also zumindest die Beträge wären mir aufgefallen in dieser grössenordnung.

  9. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Luci,

    Das ist wahrscheinlich eine Frage für einen Fachanwalt.... ich als Laie würde sagen: Du oder ihr habt diese Summe unterschrieben und werdet damit auch diese Summe von der Bank bekommen.

    Bedeutet wenn z.B. Darlehen 2021 mit 200.000 Restschuld und ihr habt ein Darlehen mit 210.000 unterschrieben, dass ihr 10.000 Euro von der Bank auf euer Konto überwiesen bekommt. Manche machen dies auch ganz bewußt, wenn z.B. eine neue Heizung angeschafft werden soll.

    Irgendwie scheint mir eine gewisse Aggressivität in deinen Post gegenüber Banken bzw. dieser speziellen Bank. Trotzdem musst du dir da auch (teilweise) den Schuh selbst anziehen. Mit dem urpsrünglichen Darlehensvertrag habt ihr eine detaillierte Aufstellungen erhalten, wie der Darlehensstand am Ende des Vertrages sein wird. Eine solche Aufstellung erhaltet ihr ebenfalls bei der Sondertilgung oder Tilgungssatzänderung, also wenn das Darlehen so weiter bedient wird ist Darlehensschuld am Ende Betrag x.

    Es mag durchaus sein, dass die Bank einen Fehler gemacht habt, aber ihr habt (leider) mindestens einen ebenso großen Fehler gemacht. Bevor man (egal welchen) Vertrag unterschreibt, sollte man diesen immer prüfen. Geht natürlich nicht immer in jedem Detail, aber zumindest die wichtigsten Dinge. Bei einem Darlehensvertrag sollte das immer zwingend der (vereinbarte) Zinssatz, Laufzeit, Summe, (erlaubte) Sondertilgungen und (erlaubte) Tilgungssatzänderungen sein.

    Dies habt ihr scheinbar nicht getan, sondern "blind" unterschrieben. Insofern habt ihr auf jeden Fall eine Teilschuld an diesem Vorgang.

    Wobei ich jetzt nicht gleich zu einem Anwalt rennen würde (Kosten), sondern zunächst mal mit der Bank Kontakt aufnehmen würde. Vielleicht ändert diese ja die Darlehenssumme aus Kulanz, da es scheinbar auch ein Fehler der Bank war. Der Kreditberater hätte natürlich die Endstände der laufenden Darlehen als Kreidtsumme eintragen müssen.

  10. Avatar von luci
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Also zu einen haben wir immer wieder Sondertilgungen geleistet und Tilgungssatzänderungen von 2 auf 5 % gewechselt -ohne einen neuen Tilungsplan zu erhalten. So bezieht sich das Darlehen nicht auf eine Summe X , sondern verweist auf die Summe der vorraussichtlichen Zahlungen bis zum Auslaufen der ersten Bindefrist. Es war eine in Aussichtstellung. Zum einen gingen wir von weiteren Sondertigungen aus zum anderen hat die Bank unter weiterer "bei planmäßiger Tilgungsleistung" Zahlung nicht oder falsch erfasst. Es gibt ja 2 Verträge - einer 7/2020 und der andere 3/2021. Dann kann ich davon ausgehen, dass die Bank mir zum 01.07.2020 den Überschüssigen Betrag auszahlt?

  11. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Hi,
    einen Tilgungplan bekommt man wenn man danach fragt. Denn Stand kann man erfragen durch einen anruf bei der Bank oder man sieht ihn ihm Onlinebanking. Der Zinssatz ist bekannt. Dann kann man mit einem Tool wie diesen das überschlagen wo man landet.
    Ich benutze diesen rechner ganz gerne.
    https://www.zinsen-berechnen.de/hypothekenrechner.php

    Hast du schon mit der Bank geredet? Das wäre mein erstes gewesen.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Man! Es wurde nicht genau die Restschuld ermittelt und neu prolongiert, sondern eine Summe x, von der dann die Restschuld bei Ablösetermin in Abzug gebracht wird!

    Ist das zu viel, erhalten Sie das ausgezahlt, ist es zu wenig, müssen Sie EK einsetzen!

    Ich verstehe überhaupt nicht, wie diese Tatsache tagelang bei Ihnen im Kopf rumschwirrt, ohne dass Sie eine Lösung finden, wie Ihnen das - notfalls durch den Vertragspartner - verdeutlicht wird und ganz sicher, man wird Ihnen das so auch bei Abschluß verdeutlicht haben und wenn nicht, hätten Sie gar nicht unterzeichnen dürfen, denn Sie haben überhaupt nicht gewusst, was sie unterzeichnen!

  13. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Ja, ja Luci,

    nun ist es wieder so weit, die anderen sind Schuld! Das ist laut Gesetz seit 2016 bei der Darlehnsvermittlung falsch! Es gibt seit dem einen neuen Vermittlertyp, der für solche finanzielle Schnitzer haftet!

    Aber wie Ich schon im Frühjahr 2020 schrieb:"Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten!" Und? Sie taten dies nicht, folgerichtig gehört dieser Zins und Darlehnschaden, ihnen alleine!

    Um jetzt diesen Schaden nachzuweisen, brauchen sie einen brauchbaren Beweis und nicht wenn Sie über Herr noelmaxim, meiner Person und den anderen die in Deutschland Darlehn vermittlen dürfen, zumindest ein Alternativangebot angefordert. Ich benutze mal den Begriff "Wir" hätten, zumindest nur die valutierten Summen als Ablösesumme verwendet! Oder uns wären die Differenzen aufgefallen!

    "Wir" hätten nur aufgrund ihrer Beschwerde, laut BGH, der Beweisumkehrlast unterlegen! Wir hätten beweisen müssen, das wir gemäß LG Itzehoe eine best advice" Angebot unterbreitet haben
    Best-Advice-Haftung für Finanzierungsmakler

    Ein Makler handelt nach dem Urteil des LG Itzehoe vom 29.10.2009 (Az. 7 O 27/09) pflichtwidrig, wenn er keine alternativen Finanzierungen zum empfohlenen endfälligen Darlehn aufzeigt und er bei der Auswahl der tilgungsersetzenden Lebensversicherung den Tarif eines Versicherers vorschlägt, der sich nur im Markt-Mittelfeld bewegt.

    Der Makler vermittelte eine Immobilienfinanzierung für Kunden, die über Eigenkapital verfügten. Dabei empfahl er ein endfälliges Darlehen, das aus einer Lebensversicherung gegen Einmalbetrag getilgt werden sollte. Grundlage der Empfehlung war die Prognoseberechnung des Lebensversicherers, die die benötigte Ablaufleistung auswies.
    Nachdem die voraussichtliche Ablaufleistung später von den Kunden angefragt wurde und der Versicherer diese mit rund 39 T€ geringer angab als geplant, verklagten die Kunden den Makler.
    Sie begehrten festzustellen, dass der Makler sie freizuhalten habe von Tilgungsforderungen des Kreditinstituts, die nach Verrechnung der Ablaufleistung aus der Lebensversicherung verbleiben.
    Der Makler wandte ein, er habe bei Übergabe der Berechnung darauf hingewiesen, dass die Ablaufleistung zwar den Erfahrungswerten entspreche, dass sie aber auch geringer ausfallen könne.


    Die Kunden hätten eine möglichst geringe Prämienbelastung präferiert und sich in Kenntnis des Risikos auf das Finanzierungskonzept eingelassen. Die Auswahl des Versicherers sei einwandfrei. Es handelte sich um einen leistungs-, bonitäts- und servicestarken Versicherer, der Überschüsse erwirtschafte, die sich mindestens im Mittel des Marktspektrums bewegen würden.

    Das LG ließ dies nicht gelten und verurteilte den Makler.
    Bei der Vermittlung von Finanzierungen habe er die Interessen der Kunden zu wahren und diese insbesondere über Risiken aufzuklären.
    Ferner habe er von vorhandenen Finanzierungsvarianten diejenige zu empfehlen, die die Interessen der jeweiligen Kunden am Ehesten wahre.


    Es spreche bereits vieles dafür, dass der Makler vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten verletzt habe, indem er das tilgungsfreie Darlehen und die tilgungsersetzende Lebensversicherung empfohlen und vermittelt habe, obwohl es erheblich günstiger gewesen wäre, das vorhandene Kapital der Kunden auf den Kaufpreis zu verwenden und lediglich den Restbetrag durch ein Annuitätendarlehen zu finanzieren.


    Zudem habe der vereinbarte Darlehenszins eher im oberen Marktbereich gelegen und der Kunde habe tatsächlich auch keinen steuerlichen Vorteil durch das Finanzierungskonzept erlangt.

    Wie ein Anlageberater, der Anleger falsch berate, wenn er in dem Beratungsgespräch einen fehlerhaften Verkaufsprospekt vorlege und diesen zur Grundlage seiner Beratung mache, hafte auch ein Finanzierungsmakler, wenn er die Finanzierungskonzeption auf fehlerhafte Prospekte stütze, ohne die Fehler zu berichtigen.

    Der Makler hafte aber auch schon deshalb auf Schadenersatz, weil er den Kunden bei der Auswahl des Versicherers falsch beraten habe. Denn pflichtgemäß habe der Makler seinem Auftraggeber nicht nur ein geeignetes Finanzierungskonzept zu vermitteln, sondern diesem auch die Versicherung vorzuschlagen und zu vermitteln, die die bestmöglichen Ergebnisse erwarten lasse.

    Die Entscheidung überspannt die Anforderungen an den Makler nicht. Er selbst legt sich allenfalls dann auf einen „best advice“ fest, wenn sein empfohlenes Finanzierungskonzept voraussetzt, dass eine bestimmte Mindestrendite erzielt wird.

    Ferner darf sich der Makler für die Höhe der Rendite nie auf Prospektaussagen des Versicherers verlassen.
    Allein daraus ergeben sich schon eine fehlerfreie Beratung von uns aus. Denn "blechen" will keiner von uns!
    Sie haben auf diese drei elementare Punkte verzichtet:

    -- Bei der Vermittlung von Finanzierungen habe er (Darlehnsvermittler) die Interessen der Kunden zu wahren und diese insbesondere über Risiken aufzuklären.
    -- Ferner habe er von vorhandenen Finanzierungsvarianten diejenige zu empfehlen, die die Interessen der jeweiligen Kunden am Ehesten wahre.
    -- Zudem habe der vereinbarte Darlehenszins eher im oberen Marktbereich gelegen und der Kunde habe tatsächlich auch keinen steuerlichen Vorteil durch das Finanzierungskonzept erlangt.

    Sie haben auf die vereinfachte Schadensersatz Ansprüche, gegenüber "freier " Vermittler verzichtet und sind zur "ihrer" Bank gegangen und haben dort unterschrieben! Damit haben Sie, die volle Haftung selbst übernommen!

    U. a.
    - das Sie alle Unterlagen "verstanden" haben!
    - das Sie mit den neuen Darlehn in Art und Höhe einverstanden sind!

    Folgerichtig auch eine Überfinanzierung mit einen möglichen erhöhten Beleihungsauslauf einverstanden sind! Und damit zugestimmt haben für die nächsten 10 Jahre höhere Zinsen zahlen zu wollen!

    Wie war die Werbung einer Autofirma:"Wenn Sie Experte in ihren Beruf sind, warum wollen Sie Experte für Gebrauchtwagen auch sein?"

    Ein Bankberater kann niemals die Interessen "seiner" Kunden vertreten, denn er untersteht seinen Prinzipal, seinen Arbeitgeber und steht unausweichlich deren Seite. Ein Lagerwechsel auf die Seite des Kunden, würde faktisch zu eine Meldelücke gegenüber der IHK und der Bafin führen. Und steht dem doppelten Parteienverrat gleich!
    Für solche AN gibt es von der Bafin ein Berufsverbot und von einer der IHK's keine Eintragung ins Vermittlerregister! Ob oder in wieweit von Ordnungsamt eine Gewerbeuntersagung zusätzlich kommt ist nicht auszuschließen!

    bruno68



  14. Avatar von KingRollo
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Verstehe ich das richtig? Ihr habt prolongiert. Dann hat die Bank zuviel angesetzt, bzw. die Summe angenommen, die zum Zeitpunkt des Angebotes noch offen war? Und bis zur Prolongation konntet ihr nicht mehr tilgen? Kann ich mir garnicht vorstellen, habe ich vermutlich falsch verstanden.

    Irgendwelche Restsummen müssten euch doch überweisen worden sein, wenn etwas übrig war.

    Ich habe im kommenden Februar die Möglichkeit zur Prolongation. Nachdem ich mich mit einem Tilgungsrechner beschäftigt habe, wusste ich ungefähr, wo ich momentan als Restsumme lande.

    Ich habe mit der Bank für ein Angebot telefoniert, die haben mich direkt gefagt, ob ich Anfang nächsten Jahres noch einmal sondertilgen möchte. Man konnte mir dann schon die abzulösende Summe nennen und ein Angebot zuschicken. Passt das nicht ganz, weil man doch nicht sondertilgt, muss man den Restbetrag halt dann nachschießen.

    Einen Tilgungsplan gibt es auch, wenn man sich dort meldet.

    Ich denke, ihr habt euch nicht ausreichend damit beschäftigt, sonst wäre das aufgefallen.

  15. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    luci,

    wir bekommen einen Tilgungsplan immer zugeschickt, das mag bei deiner Bank anders sein. Trotzdem ändert das nichts.

    Du ode rihr habt einen Vertrag unterschrieben mit etwas, was ihr eigentlich anders haben wollt. Das sollte niemals passieren, egal bei welchem Vertrag. Im Zweifelsfall (wenn es der Berater nicht ausreichend erklärt) sagt man: Ok, ich möchte den Vertag nochmals in Ruhe lesen und prüfen, machen wir einen Termin in 1 Woche. Dan kannst du dich selbst informieren, jemanden aus deinem Freundes- oder Bekanntenkreis hinzu ziehen oder notfalls einen unabhängigen Finanzierungsberater.

    Letztlich gilt immer und für jeden Vertrag: Unterschreibe nur was du wirklich verstehst und wenn es genau das ist, was du auch willst.

    Aber jetzt sprich erst mal mit der Bank, schildere den Fall und vielelicht löst sich alles in Wohlgefallen auf. Der Berater der Bank hat da scheinbar auch einen Fehler gemacht und vielleicht regelt die Bank das mit der Darlehenssumme aus Kulanz oder weil dieser schon der Fehler ihres Mitarbeiters bewußt ist.

  16. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    @ KingRollo,
    Verstehe ich das richtig? Ihr habt prolongiert.
    Schon falsch zum mindest in Sinne einer "engen" Rechtsform einer Prolongation, denn diese Besteht nur aus einer Zins und Verlängerung "Darlehnszeitraum" in Jahren!

    Was Sie erhalten haben ist:"Durch die zusätzliche "Überfinanzierung", einen Neudarlehnsvertrag mit den neuen gesetzlichen Spielregeln (Rechtsstand 2020)!

    Damit haben sie mit den Gläubiger zusammen "einvernehmlich" auf sämtliche Widerrufsjoker aus Beratungs-, Verzinsungs-, Intransparent unwiderruflich verzichtet! Laut OLG Köln 2019/2020

    Nebenbei haben Sie auf mögliche 50 % Ersparnis der neuen Abschlussgebühr einvernehmlich verzichtet!
    Wenn es zu einer echten Prolongation gekommen wäre! Bei einer "unechten Prolongation", was ein "echtes Neudarlehngeschäft darstellt, nicht mehr möglich ist!

    Ich habe in einen anderen Fall darauf hingewiesen, das zwar der § 505 b Abs. 4 und der § 505 c Satz 3 im BGB das eine dauerhafte Aufzeichungs- und Aufbewahrungspflicht besteht. Nicht jedoch eine Aushändigungspflicht an den Kunden gibt!

    Diese Aushändigungspflicht würde es nur geben, wenn ein neutraler Vermittler wie "Wir" hier, der im Lager des Kunden steht! Es wäre und ist eine Kernmerkmal eines Maklers, alle relevanten Daten den Kunden zu seinen Schutz auszuhändigen.

    Da aber ein Bank nicht im Lager des Kunden stehen kann, braucht er seine Betriebsgeheimnisse zu seinen Nachteil nicht den Kunden ausreichen!

    bruno68

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Weiß nicht, wo oder warum der Berater einen Fehler eingestehen soll. Es ist nicht unüblich, daß bei einem Forwarddarlehen oder einer Prolongation mehr Geld aufgenommen wird, als es bezogen auf die Restschuld von Nöten wäre. Würde man dem stattgegeben, wäre Tür und Tor geöffnet, ehemalige Entscheidungen im Nachgang zu revidieren, bzw. zu korrigieren.

  18. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Wie gross ist den dein Schaden? Du parkst die 13.000 auf ein Festgeld Konto und Sondertilgst die nach einem Jahr bzw 2 jahren. Ich unterstell mal das du 5% Sondertilgen darfst.

  19. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    noelmaxim,

    niemand von uns war bei der Beratung dabei. Jedenfalls kam es zu einem Missverständnis über die zu finanzierende Darlehensumme... natürlich liegt der größte Fehler bei der Kundin, die nichts unterschreiben darf, was Sie nicht versteht oder so nicht will.

    Trotzdem kann ein Bankberater nochmals explizit darauf hinweisen bzw. erfragen, ob nun nur die Darlehensumme Stand Ende Tilgungsplan finanziert werden soll oder eine höhere Summe hier Stand 31.12.2019. Gerade wenn man als Berater den Eindruck hat, dass der Kunde vielleicht etwas überfordert ist, jedenfalls nicht den Eindruck eines "Experten" erweckt, sollte ein Bankberater lieber 3 Fragen zu viel stellen als zu wenig.

    Letztlich ist ein zufriedener Kunde (mal unabhängig von der rechtlichen Bewertung) auch im Interesse der Bank.

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    Standard AW: Bank berechnet Anschlußdarlehen falsch - Darlehnsvertrag

    Nein, StGe1973
    niemand von uns war bei der Beratung dabei.
    Ändere etwas die Wortwahl und schon stimmt es:" Keine 3. Person war bei der Beratung dabei. Folgerichtig auch kein Zeuge!
    Und wie ich hier schon mal schrieb:"Braucht der Gläubiger den Kunden keine Unterlagen außerhalb des Darlehnsvertrag den Kunden aushändigen, Lücke im Gesetz was zum Nachteil des Kunden gereicht wird!

    Wenn der angebliche speichelleckene Kundeberater der Bank, den Kunden zu seinen Lasten hinterrücks verarscht!

    Jedenfalls kam es zu einem Missverständnis über die zu finanzierende Darlehensumme... natürlich liegt der größte Fehler bei der Kundin,...
    "Der erste Teil ist falsch!"; der Gesetzgeber hat im § 492 BGB eindeutig festgelegt, was gilt: Entweder das "Wort" oder "Schrift", denen hat er sich mit dem Satz "Scripta magnent",bedeutet "nur Geschriebenes ist von Dauer!" als Rechtsmittel anerkannt!
    Siehe auch Lex Salica oder auch Merowingerkönigs Dagobert I. kodifizierte Lex Ripuaria, demnach ist die schriftliche Wortwahl wichtiger als der das "verlorene Wort durch mündlichen Ausspruch, deren Klang mit der Zeit vergeht!".
    Der neuste Nachweis über die Gewichtung "Wort versus Schrift", ist wohl der Erbstreit von Tonnies vor Gericht. Hier fordert das Gericht den schriftlichen Beweis als Beweis! Für einen der eher praktischen Veranlagten ist, der nur sehr selten Widerspruch erhält und noch seltener etwas aufschreibt, der kommt mit seinen mündlichen Aussagen, dann vor Gericht eher ins Hintertreffen!

    Merke:"Vor ein Gericht bekommt man ein Urteil, nicht aber unbedingt Recht!"

    Der Kunde hatte die "pragmatische Sanktion" gehabt und sich für einen der 2 möglichen Wege zu entscheiden!
    A) Nämlich das Angebot der Bank anzunehmen!
    B) Das Angebot der Bank abzulehnen!

    Um ein 3. verbessertes Angebot zu erhalten oder weiter eine verbessertest Nachfolgeprodukt zu suchen!

    Aber lässt man die Bedenkzeit, Kaufreue ungeprüft verstreichen und unterschreibt, so haftet der Kunde mit der Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese uneingeschränkt!

    So hat der Kunde das Vollrisiko zu tragen, auch wenn es mehrere zehntausende Mehrkosten verursacht!

    bruno68

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