Hallo Peto
Wie hoch ist die Bonität bei der Schufa? Hoch kann dies nicht sein, da die Spaßkasse, 90 % des Darlehns auslagert!38.000 € Kredit versus 380.000 Hauskosten? 10 % zu 90 %
Gehen wir mal zum Beleihungswert des Hauses
330.000 plus 50 % Renovierungskosten von 50.000 € ergibt einen Beleihungswert von 355.000 € dies entspricht dann einen neuen Beleihungsauslauf von 100 %, bei einen Kredit von 308.000 € ergibt dies im schlechteste Fall einen Beleihungsgrad von ca. 87 % des Hauswertes.
Der Zinssatz wird für eine 90 % Beleihung ausreichend sein
330.000 plus 100 % Renovierungskosten von 50.000 € ergibt einen Beleihungswert von 380.000 € dies entspricht dann einen neuen Beleihungsauslauf von 100 %, bei einen Kredit von 308.000 € ergibt dies im besten Fall einen Beleihungsgrad von ca. 81,05 % des Hauswertes.
Hier ist die Erhöhung des EK von 1,1 % wichtig, damit kann der Beleihungsauslauf von 90 % auf 80 % abgesenkt werden - der Zinssatz für 15 Jahre bei 80 % Beleihung beträgt 1,25 % p.a.
Monatliche Rate wäre 1.080 € für 180 Monate = 194.400 € Restschuld 156.332 € Zinskosten 304.500 € - (194.400 € + 156.332 €) = 46.232 €
- der Zinssatz für 15 Jahre bei 90 % Beleihung beträgt 1,35 % p.a.
Monatliche Rate wäre 1.114 € für 180 Monate = 200.520 € Restschuld 156.463 € Zinskosten 308.000 € - (200.520 € + 156.463 €) = 48.983 €
Bei ein mehr an EK von 1,1 % bei 308.000 runde 3.500 €, sparen Sie sich 2.751 € Zinskosten.
Des weiteren sinkt der Darlehnsbetrag von 308.000 auf 304.500 €, was zu weiteren Ersparnissen führen!
Differenz aus den 1.114 € abzüglich 1.080€ beträgt 34 € mal 180 Monate sind weiteren 6.120 € weniger monatlicher Beitrag
Zusammen beträgt 5.371 € die Kostenersparnis und wegen nur 3.500 € mehr EK!
Folgerichtig lohnt es sich die fehlen 3.500 € irgendwie aus der Familie auszuleihen! Das setzt aber voraus das die Renovierungskosten zu 100 % als Wertsteigerung anerkannt werden!
Nun zu ihren Angaben:
Ich halte das Gesamtangebot für insgesamt für völlig intransparent!
So wie schon utopus schrieb :
Mir persönlich wäre allerdings ein normaler Kredit lieber - ohne Bausparer/Riester/KfW etc. da hat man alles zusammen und
keine Probleme mit verschiedenen Anschlußzeitpunkten falls man mal was zusammenfassen möchte.
Was so nebensächlich klingt ist es aber nicht!
Denn mit jeden Anschlusstermin, könnte eine Zwischenfinanzierung von bis zu 2 Jahren fällig werden.
Fragen sie mal nach welche Kosten dafür anfallen, wieder die AG für die Restschuld?
Welche Zinsen fallen dann, ab den Zeitpunkt an?
Zwar beschweren sich viele wegen Riester, gut es gib erheblich bessere Riestervertrage als die von der Spaßkasse, auch in der Wohnförderung!
Was die meisten nicht verstehen ist das bei Riester auch ein Todesfallschutz in Höhe der valutierten Schulden vorhanden ist.
Und dies bei PangV § 6 mit in den eff. Zinssatz eingerechnet werden muss!
Ihren Fall wären dies 2 mal die 75.000 € gegen Tod mitversichert.
Allerdings fehlt natürlich die Restsumme von schlappen 158.000 € die im Falle des Eintritt des Todes beider Elternteile! Können sie heute garantieren das Sie beide bis zu Rente leben?
Ob hier nicht die besser Selbstständige Todesfallversicherung mit Gesundheitsfragen in Höhe von 400.00 € nicht die bessere Lösung ist?
Zumal dies wohl sie wegen den Gesundheitsfragen, preislich die 400 k € wie die 150 k €, die aus den Riesterverträgen kosten könnte?
Natürlich sollten Sie auch „gesund“ sein!
Oder haben sie schon in die ADB (Allgemeinen Darlehnsbedingungen) reingeschaut?
Wenn nicht? Sollten sie dies unbedingt tun! Insbesondere dann wenn dadrinnen vereinbart wird, dass die Gebäudeversicherung an den Gläubigern abgetreten ist!
Dann brauchen sie nur zu warten, bis diese Darlehnsbedingung eintritt
Das Haus wird unbewohnbar, ja, ja kommt selten vor, aber die Bewohner von Köln, Dresden oder an der Oder! Können davon ein Lied singen!
Das wurde Unbewohnbarkeit real und die Gebäuderversicherung war an den Gläubiger abgetreten!
Folgerichtig war es so das durch Unbewohnbarkeit folgende Gesetzesbedingung erfüllt: der § 490 Abs. 1 BGB.
Da hat doch der Gläubiger:“ Außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.“
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Folgerichtig wird der Gläubiger, während oder nach Unbewohnbarkeit des Hauses, stehts die Kündigung aussprechen müssen! Weil es der Gesetzgeber es will!
Demnach werden zuerst die valutierten Darlehnsschulden, und dann gibt es noch den § 497 BGB. Die aufgelaufenen Verzugskosten werden ja gesondert hinzugerechnet!
Da nur über den Mahnbescheid fristlos gekündigt werden wird! Und die Kosten an den dann valtutierten Schulden ausgerichtet sind! Nun ja, da kommen halt weitere 4 bis 5 stellige Kosten plus Zins hinzu.
Zwar kann man hoffen das die Bank die Verjährungsfrist, § 195 BGB voll ausnutzt, aber in den Zeitraum fallen ja trotzdem Zins und Tilgung an!
So erkennt man das bei zu geringer Versicherungssumme, die vorrangigen Teilkosten des Darlehn bezahlt bekommt, aber auf den Restkosten bleiben sie sitzen!
Denn wenn eine Unbewohnbarkeit, eintritt muss a) die Entsorgung bis zum völligen Abriss des Hauses trotzdem bezahlt werden. Nur von „Wem“? Sie selbst?
Wie der Name schon sagt:“Unbewohnbarkeit!“, wo ist der Ersatz und vom „wem“ bezahlt? Wieder, Sie selbst?
Und wollen Sie dann die Restkosten bezahlen? Wenn Sie schon für ihre neue Unterkunft die Miete bezahlen? Von Wiederneuaufbau, mal abgesehen?
Nein, in diese Schuldhöhe und EK Einsatz, sollte man nicht mehr selber regeln!
Das können sie nicht verstehen! Welche kleine unerwartenen Nebenfolgen Sie wirtschaftlich vernichtend treffen können!
bruno68