Nebenjob bei Ausländischen AG

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  1. Avatar von Sirhoward
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    Standard Nebenjob bei Ausländischen AG

    Hallo,

    ich würde mir gern etwas dazuverdienen und hab ein Jobangebot welchen ich von Zuhause aus bei freier Zeiteinteilung ausüben kann. Ideal für nen Nebenjob.
    Das Problem ist nur, der AG ist weder in DTL noch in der EU.

    Was gilt es da zu beachten?
    Der AG meinte ich bekomme das Geld für die geleisteten Stunden überwiesen und müsse mich um Steuerliche Abgaben selbst kümmern (kann ich nachvollziehen wenn man Menchen aus verschiedenen Ländern Beschäftigt).
    Greift hier die Minijob Regelung (450€ Job)?
    Wo müsste man so etwas Angeben, zwecks Abgaben und wie hoch könnten diese bei einem verdinst zwischen 400 bis 600€ sein (je nachdem für wie viel Stunden ich mich entscheide auch mehr).

    Mich interessiert halt ob sich das überhaupt lohnt oder ob die Abgaben, wenn man welche Tätigen muss, doch zu hoch sind.
    Bin über jeden fachlichen Tipp dankbar


  2. Avatar von Sirhoward
    Sirhoward ist offline
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    Standard AW: Nebenjob bei Ausländischen AG

    wurde das per Google translater übersetzt?
    ich habe keine Ahnung was sie mir sagen wollen.
    geht's vielleicht etwas ausführlicher?
    danke

  3. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Nebenjob bei Ausländischen AG

    Sirhoward,

    da von einem Nebenjob die Rede ist gehe ich mal davon aus, dass du hier normal sozielversicherungspflichtig beschäftigt bist.

    Zum Nebenjob:
    Da dein Wohnsitz in Deutschland ist bist du auch hier steuerpflichtig d.h. du musst diese Einkünfte bei der Steuererklärung angeben und hierauf wird Lohnsteuer fällig. Letztlich wird dann mit Angabe der Steuererklärung eine Nachzahlung für die Lohnsteuer fällig.

    Andere Möglichkeit: Du meldest dich beim Finanzamt, gibst deine wahrscheinlichen Einkünfte an und dieses wird dir dann Abschlagszahlungen abbuchen. Von der Summe hier identisch, aber es gibt dann eben keine Nachzahlung mit der Steuererklärung.

    Meines Wissen ist der Unterschied nur, dass ein dt. Arbeitgeber dein Einkommen meldet und Lohnsteuer einbehält, ein auslänischer Arbeitgeber nicht. Darum musst du sich selbst kümmern.

    Etwas schwieriger wird es, wenn es dein Hauptarbeitgeber ist d.h. du nicht sozialversicherungspflichtig in D beschäftigt ist. Dann müsstest du dich auf jeden Fall z.B. freiwillig gesetzlich krankenversichern. Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung müsstest du dann selbst abklären, wahrscheinlich gibt es dort auch eine Art freiwillige Versicherung mit Basistarifen o.ä.

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