vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich bin schon seit mehreren Tagen auf der Suche nach Treuhandkonten oder ähnliche Konten. Auch mit einigen Banken habe ich schon telefoniert. Aber ohne Erfolg.
Ich suche Konten die man als gesetzlicher Vertreter für andere (Menschen die verstorben sind, wo die Erbfolge nicht geklärt ist und man als gesetzliche Vertreter bestellt ist) eröffnen kann. Keine Anderkonten - da wir keine Notare oder ähnliches sind.
Es müssen Pachten einkehrt werden und im Falle von Verkäufen, das Geld verwahrt werden.
Es muss für jede Bestallung ein neues Konto eröffnet werden.
Damit es rechtssicher ist, sollen die Konten namentlich so geführt werden, dass im Falle von Tod oder Insolvenz des gesetzlichen Vertreters, die Gelder nicht da mit hingerechnet werden.
ich bin kein Bankexperte, aber die "normale" Lösung ist eine Kontovollmacht. Sobald ein Kontoinhaber stirbt kann bis zum Erbfall der Bevollmächtigte alle Zahlungen leisten, Einnahmen sammeln sich auf dem Konto weiter an usw. Zumindest wurde uns von unserer Bank so geraten und wir haben es so gemacht. Einfach, praktisch und zuverlässig.
Das einzige Problem dabei ist, dass Vollmachten natürlich ab Erteilung gelten, sprich die bevollmächtigte Person auch schon vor dem Tod Zugriff auf das Konto haben kann. Wir haben das aber einfach innerhalb der Familie geregelt und da kann man darauf vertrauen, dass die Vollmacht nur im Todesfall genutzt wird.
zu einen ihre Darstellung über die Handlungsweise über die Verfügung von Fremdvermögen! Hier laufen Sie Gefahr, den Gesetzgeber zuwider zu handeln!
Um einer rechtlich Sicherheit zu bekommen wäre hier eine gerichtliche Bestellung zur finanzielle "Betreuung" von hilflosen Personen! Aber oder ob ein Richter so ohne weiteres solche Aufgabe, ohne fachliche Qualifikation an fremde Personen Abtritt ist eher fraglich!
Denn für den Betreuten müssen in sämtlichen Sachen betreut werden, zivil-, steuer-, haftungs-,..... rechtlich übernommen werden!
Ausnahme wäre: Wenn diese Person nicht unter einer Betreuungsaufsicht stehen, aber dies führt meisten zum späteren Streitpunkt zwischen den beiden Parteien! U. a wegen ungeklärter Sachlage, den verbleibt von Vermögen! Enden immer vor Gericht!
Sie können sich beim Familiengericht, über die Aufgaben, wie Pflichten und Rechte informieren! Ich glaube, dass eine Bank keinerlei Konteneröffnung (Anderkonto, Treuhandkonto) eine Zustimmung erteilen, u. a. wegen möglicher Geldwäsche, ....
Einfach wird es nicht und die Verwaltung wird einen erheblichen Zeitaufwand bedeuteten!