Kinderbetreuungskosten in welchem Jahr berücksichtigen?
Hallo,
in welchem Jahr sollte ich die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung angeben?
1. Das Jahr, in dem die Betreuung stattfand?
2. Das Jahr, in dem die Bezahlung stattfand?
Hintergrund:
Kinderbetreuung im Jahr 2019 wurde für einige Monate privat organisiert. Überwiesen wurden die Kosten für diese Betreuung aber erst im Jahr 2020.
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AW: Kinderbetreuungskosten in welchem Jahr berücksichtigen?
Immer das Jahr in dem das Geld überwiesen wird. Es gilt das Zufluss und Abflussprinzip. Glaubhaft ist es aber sicher nur, wenn die Rechnung im Dezember kommt und im Januar gezahlt wird. Warum sollte eine Rechnung z.B. aus Juli 2019 erst im Juli 2020 eintreffen oder bezahlt werden?