Mehrwertsteuer senkung

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  1. Avatar von Ponny2018
    Ponny2018 ist offline
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    Standard Mehrwertsteuer senkung

    Hallo Leute,

    wir haben eine neue ETW gekauft die noch gebaut gebaut werden muss.Der Baubeginn ist im Juli geplant.
    jetzt wo die Mehrwertsteuer sinken wird ist es für diejenigen die in der Zeit bauen werden ein Vorteil ?

    werden die Materialien nicht günstiger?Wenn ja,muss der Bauträger das nicht angeben?
    Kannn also eine Immobilie die neu gebaut wird günstiger anfallen als vorher geplant war ?

    danke im Voraus

  2. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Soweit ich weiß, hatte Merkel aber gesagt, das die Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie die Senkung an die Kunden weiter geben, oder nicht.

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Die Preisgestaltung kann die Kanzlerin natürlich nicht den Unternehmen vorschreiben - wenn diese zufällig jetzt eine Preiserhöhung von 2,5% machen, bleiben die Bruttopreise für den Verbraucher gleich - jeder Kunde kann dort kaufen, wo er möchte - die MwSt-Senkung kann natürlich auch genutzt werden um geplante Preiserhöhungen auszugleichen.

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuer senkung

    Birgit,

    du hast schon Recht mit der freiwilligen Entscheidung der Unternehmen. Das Problem existiert nur wenn Abgrenzungszeitpunkt (01.07) betroffen ist, also Auftrag vor 01.07. und Leistung nach 01.07. Hier kommt es eben entscheidend darauf an, was vereinbart wurde.

    Wenn ein Endpreis (Bruttopreis) vereinbart wurde, dann hat ein Unternehmen vom Prinzip her das Recht diesen Endpreis zu bekommen, obwohl dieses Unternehmen bei Auftragserteilung z.B. im April mit 19% kalkuliert hat und nun nur 16% UsSt. auf der Rechnung steht. Natürlich kann das Unternehmen freiwillig die UsSt. Senkung weiter geben und den Endpreis reduzieren, nur hat ein Kunde kein Recht darauf.

    Anders ist der Fall (zumindest mM, obwohl ich kein Steueranwalt bin), wenn in der Auftragsbestätigung z.B. explizit steht Nettopreis x zzgl. UsSt von y = Endpreis. Hier wird dann ein Nettopreis zzgl. USSt als Kaufpreis vereinbart und bei Leistungserbringung nach dem 01.07. müsste das Unternehmen die UsSt. Senkung weiter geben.

    Alles nach dem 01.07. ist sowieso in der Entscheidung des Unternehmens. Wie utopus sagt, ein Unternehmen kann Bruttopreise unverändert lassen (und damit Nettopreise erhöhen) oder Bruttopreise senken (und damit UsSt. Reduzierung an Kunden weiter geben).

    Streitfälle werden immer bei Konstellationen Auftragserteilung vor und Leistungserbringung nach 01.07. auftreten (zumindest wenn Unternehmen nicht freiwillig kulant sind). Dann wird es immer im Einzelfall darauf ankommen, was genau vereinbart wurde. Ein Endpreis oder ein Nettopreis zzgl. UsSt.

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