mehrere Riesterverträge abschließen wegen Nutzung der Kleinstbetragsregelung
Guten Tag,
ich habe zwei Fragen:
Meine Ehefrau und ich haben haben je einen Riestervertrag, wo wir seit 2002 einzahlen.
Wir sind 54 bzw. 57 Jahre alt und haben das Glück, eine zweistellige Kinderzahl zu haben.
Jetzt haben wir von der Kleinstbetragsregelung gehört, wonach Guthaben von derzeit ca. EUR 7.000 je Rieservertrag nicht verrentet werden sondern einmalig abgefiunden haben. Sicher könnte jeder von uns bei einem anderen Anbieter einen zweiten Vertrag abschließen, um dies zu nutzen.
Dort würden dann bis Rentenbeginn jeweils nur soviel Guthaben entstehen, dass eine Einmalzahlung als Abfindung möglich wäre.
Wann muss die einmalige Abfindung erfolgen, im Jahr des erstmaligen Rentenbeginns aus der gesetzlichen Rente oder im Folgejahr, können wir als Anleger das entscheiden?
Ist dann neben der einmaligen Abfindung des jeweils einen Vertrages zusätzlich eine Entnahme von 30 % als einmalige Auszahlung aus dem anderen Vertrag möglich? Dies sollte wahrscheinlich auch in einem anderen Jahr geschehen und nicht zu dem Zeitpunkt, wo die einmalige Abfindung erfolgt.
Da unser Einkommen bei Beginn des Rentenbezugs deutlich sinkt, wird sich die Steuerbelastung deutlich verringern.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner beiden Fragen im Voraus!
AW: mehrere Riesterverträge abschließen wegen Nutzung der Kleinstbetragsregelung
Hallo Helena Meier,
Auch eine Schreiben an das Bundesministerium
nun ja, sehr fehlerhaft ihre Gedanken!
Zu einen es gibt eine Kleinsparriester Regel! Allerdings bezieht diese sich nur auf ihren Eigenanteil! was folglich bei der Kinderzahl (zweistellig) nur der Mindestbetrag sein kann!
Die Zulage als solches wird niemals an den Sparer direkt ausgezahlt!
Die Zulage soll das Langlebigkeitsrisiko, ab den 85.Lebensjahr sicherstellen! Nun da Sie etl bei 10 Kindern jetzt jährlich 3.000 € bekommen und Sie selbst weitere 175 € übersteigt die Zulage schon den max. Betrag von 2.100 €!
Ihre Sonderstellung bedarf einer gesonderten Beratung, wenden Sie sich direkt schrftlich an die Zulagenstelle, und bitten um Auskunft über der zukünftig Rentensituation! Denn Sie erhalten mehr Zulagen als Sie selber einzahlen, folgerichtig werden sie zu Anfang nur das Geld ausgezahlt bekommen, dass allerdings nur der Mindestbetrag sein kann, was wiederum nicht ausreichend sein kann, da die Zulage mehr als die Hälfte des Beitrags ausmacht!
Bei ihnen gehe davon aus das hier die Riesterrente nicht mal, den Rückzahlungsbetrag decken wird! Und das bis zum 85.Lebensjahr!!
Wenden sie sich schriftlich an die Zulagenstelle mit der bitte:"Um Aufklärung ihrer speziellen Situation! a) wieviel Geld zum Rentenbeginn als Rente zusteht!
Auch ein Schreiben an das Bundesministerium für Finanzen mit der bitte:"Um Aufklärung ihrer speziellen Situation! a) wieviel Geld zum Rentenbeginn als Rente zusteht!
wäre hilfreich! Kommt es zu keinen guten Ergebnis, bleibt nur der Rechtsweg offen! Über ein Sprungrevision wäre die Möglichkeit an die beiden kostenfreien BverfG bzw BGH zu wenden, mit der Prüfung ob den Riester überhaupt so Familienfreundlich ist, wie behauptet!