Hallo. Ich bin neu hier im Forum. Bitte um Nachsicht, falls es hier die falsche Adresse ist.
Wird mein PKW gepfändet werden oder (eher) nicht (Zwangsvollstreckung / Gerichtsvollzieher)?
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Guten Abend,
im August 2020 muss ich die Vermögensauskunft bei einer Gerichtsvollzieherin in ihrem Büro abgeben, es handelt sich um eine offenen Summe in Höhe von etwa 790€ aus einem damals nicht bezahlten Dispositionskredit.
Da ich zur Zeit ALG2 beziehe, keine Arbeit habe und in der Stadt wohne, eine Behinderung mit Merkzeichen habe ich auch nicht, gibt es eigentlich von Seiten eines Gerichtsvollziehers keinen Grund, mir ein Fahrzeug zu lassen, oder?
Bei meinem PKW handelt es sich um einen VW Golf 4 aus dem Baujahr 2003, er hat kein Schiebedach oder eine sonstige Sonderausstattung, bis auf elektrische Fensterheber. Der Kilometerstand beträgt 225.000 KM und das Alter stolze 17 Jahre, einen Unfall mit einem Reh hat er auch bereits hinter sich.
Es gibt noch andere Gläubiger bei mir, einen Teil davon bediene ich bereits (Ratenzahlungen), weshalb ich fragen möchte, ob dies etwas anderes im Resultat bezüglich der Pfändbarkeit ergeben würde? Mehrere einzelne Gläubiger habe ich, jedoch keinen einzelnen mit über 1.000€ offener Summe.
Demnächst möchte ich mich in die Insolvenz bewegen, ein Antrag ist bereits gestellt worden. Zuvor steht die Vermögensauskunft an. Bei dieser möchte ich den PKW angeben, was ich so oder so tun muss. Ich bin sowohl der Halter, als auch der Versicherungsnehmer.
Gekauft wurde der PKW vor 3 Monaten für 1.180€, er wurde mir "spendiert". Ist das schlimm? Kann mir diesbezüglich eine Strafverfahren drohen?
Darf der PKW gepfändet werden und wenn ja, wird er gepfändet werden? Oder interessiert dies einen Gerichtsvollzieher nicht, aufgrund des geringen Wertes?
Vielen Dank für alle ernst gemeinten Antworten und danke, dass Ihr mir bitte keine Vorwürfe macht, es kann jeder mal in diese Situation kommen, es kann jeden treffen.
Kunden mit einem vergleichbaren Modell erhielten im letzten Monat durchschnittlich einen Ankaufspreis von 450 €
Warum sollte der/die GV, den Wagen veräußeren? Wenn dieser zur Arbeitsaufnahme verhelfen soll?
Und zu pfänden haben sie eigentlich nichts, das Problem ist aber die Versicherung für den Wagen, wer zahlt denn diese?
Bemühen Sie trotz Hartz IV die Schulden zu tilgen, mit 50 €! Bemühen Sie sich um Arbeit, damit sie um die Insolvenz kommen! da jeder der Gläubiger die "Goodwil"- Phase jederzeit durch ihr Fehlverhalten zerstören kann und so immer weiter ihre Handlungunsfähigkeit verlängern wird.