2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

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  1. Avatar von pistolpete
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    Standard 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hallo alle zusammen im Finanz-Forum,

    ich bin neu registriert und erst vor einigen Tagen auf euch aufmerksam geworden. Die letzten Tage habe ich hier viel gelesen, bin aber noch nicht so richtig schlau geworden bzw. bin momentan etwas verunsichert. Deshalb möchte ich mich an euch wenden und hoffe, ihr könnt mich etwas weiterbringen, bzw. mir bei einer Strategie weiterhelfen.

    Aber der Reihe nach.

    2012 haben meine Frau und ich (damals mit einem Kind) entschieden ein Haus zu bauen. Das haben wir dann auch getan. Als absoluter Laie bin ich damals von Bank zu Bank gelaufen und habe mich beraten lassen und Angebote eingeholt. An erster Stelle stand für uns immer, dass wir das nur machen, wenn wir es gesund finanzieren können. Sprich nicht nur noch fürs Haus leben und das "normale" Leben mehr oder weniger weiterleben ohne sich alles am Mund absparen zu müssen. Das Thema Sicherheit war für uns anno 2012 ein großes Thema und ebenso war es uns wichtig, dass meine Frau nicht zwingend arbeiten muss, so lange die Kinder klein sind. Mittlerweile sind es 3 Kinder, wir sind definitiv durch mit der Familienplanung und meine Frau wird im Herbst wieder stundenweise anfangen mit arbeiten. Die letzten 4 Jahre war Sie durchgehend zuhause und hat sich um die Kinder gekümmert. Ach ja, meine Frau und ich sind beides Beamte. Heute im Jahr 2020 habe ich das Gefühl, dass wir uns die "Sicherheit" teuer eingekauft haben - klar es konnte keiner ahnen, dass die Zinsen noch weiter fallen aber trotzdem im nachhinein irgendwie fragwürdig und so, dass es mich verunsichert und nach Optionen suchen lässt.

    Abgeschlossen haben wir dann im Frühsommer 2012 bei der Volksbank / Schwäbisch Hall folgendes.

    Gesamtkreditsumme: 310.000,- Euro aufgeteilt in 2 Bausparer (Fuchs Wohnbau Rente) zu je 125.000 Euro (einen auf meine Frau und einen auf mich) und ein Voksbank Darlehen über 60.000 Euro.


    Die Bausparer haben jeweils folgende Konditionen:

    - 125.000 Bausparsumme
    - effektiver Jahreszins bis zur Zuteilung 2,67 % -> 270,83 Euro Zinsen pro Monat
    - Wahlzuteilung 38 %
    - Höhe der Sparrate 187,50 Euro
    - Dauer bis Zuteilung 17;2 Jahre
    - Sondertilgungen bis 5% der Ursprungssumme pro Jahr möglich, für frühere Zuteilung -> wären dann 6.250,- Euro im Jahr
    - Stand heute: gute 17.000 Euro angespart je Bausparer
    - Ein Wohnbauriester läuft hier auch noch mit rein -> ein Produkt, was ich nie wirklich verstanden habe
    Das Volksbank Darlehen hat die folgende Konditionen:

    - 60.000 Euro
    - Zinsbindung 10 Jahre -> läuft 2022 aus
    - 2,55 % Zinsen
    - Tilgung 1%
    - Restschuld nach den 10 Jahren 53.000,- Euro
    - Sondertilgungen bis 5% der Ursprungssumme pro Jahr möglich

    Seit Beginn bezahlen wir so in Summe eine monatliche Rate von ca. 1.100,- Euro. Unsere Einkommenssituation ermöglicht, dass wir ab dem Wiedereinstieg meiner Frau in die Arbeitswelt pro Monat ca. 1.200 Euro zusätzlich für die Finanzierung verwenden könnten. Zusätzlich könnten wir auch noch ca. 20.000 Euro aufwenden. Nur wissen wir nicht, wie wir dieses Geld am sinnvollsten in unserer Situation verwenden sollen.Wenn ich auf jeden Fall die Zinsen hochrechne, die ich im Jahr für die beiden Bausparer abdrücken muss, dann wird mir ganz anders. Das sind pro Jahr 6.500,- Euro. Das habe ich damals als junger Kerl einfach nicht kapiert und war zu naiv.


    Nun zu meinen Fragen:

    - Ich habe kapiert, dass ich wirklich viel Geld für den Bausparer über einen sehr langen Zeitraum bezahle, um dann 2029 Geld zu einer Kondition zu erhalten, die Stand heute nicht wirklich attraktiv ist. Klar, bleibt abzuwarten was passiert aber Stand jetzt sieht das nicht gut aus. Welche Möglichkeiten gibt es für meine Bausparer? Komme ich da irgendwie raus - mit Strafzahlung, Abzug oder was auch immer? Stichwort Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren?!

    - Falls wir aus dem Bausparer nicht rauskommen, welche Strategie ist dann sinnvoll? Soll versucht werden mit Sondertilgungen den Bausparer so schnell wie möglich in die Zuteilung zu bekommen, um von der Zinsbelastung des Vorausdarlehens weg zu kommen? Kann ich das Vorausdarlehen irgendwie sofort ablösen? Wenn wir ab jetzt jährlich maximal Sondertilgen, könnten wir die Zuteilungssumme in 5 Jahren erreichen und nicht erst 2029.

    - Macht es Sinn zu versuchen den 60.000er Kredit sonder zu tilgen, damit ich in 2 Jahren statt 53.000 Euro vll. nur 40.000 weiterfinanzieren muss oder gilt der Fokus der schnellen Zuteilung der Bausparer?


    Ich hoffe ihr könnt mir noch folgen und ich habe euch nicht verwirrt Über Tipps, Ideen, Anregungen von euch zum weiteren Vorgehen wäre ich mehr als dankbar. Wenn ihr noch andere Infos benötigt, um eine genauere Info zu geben, dann lasst es mich wissen.

    Vielen Dank an euch im Voraus

    Grüße
    Peter

  2. Avatar von kub0185
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    So wie ich das verstanden habe habt ihr 10 Jahre nach Vollauszahlung des Kredites das Recht zur kündigung. Das wird dann etwa 2013 gewesen sein. Kostet euch einen Anruf bei der Schwäbisch Hall das rauszufinden. Im Idealfall könnt ihr nur die vorrausdahrlehns kündigen aber wahrscheinlich gibt es da fusangeln der Bausparkasse das dies nicht geht.

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hallo pistolpete,

    ja, ja das liebe bauen, teuer und noch teurer bei der Rückzahlung!

    Nun zu deine Fragen:
    - Falls wir aus dem Bausparer nicht rauskommen, welche Strategie ist dann sinnvoll? Soll versucht werden mit Sondertilgungen den Bausparer so schnell wie möglich in die Zuteilung zu bekommen, um von der Zinsbelastung des Vorausdarlehens weg zu kommen? Kann ich das Vorausdarlehen irgendwie sofort ablösen? Wenn wir ab jetzt jährlich maximal Sondertilgen, könnten wir die Zuteilungssumme in 5 Jahren erreichen und nicht erst 2029.
    Nun ja zu der Frage ist zusagen: Was ist teuer? Wenn heute, 2020 der Hypotekenzins statt der 1,5 %, bei 6 bis 8 % liegen würde? Ist dann der Zins von 2012, mit 2,58 % teuer? Ich würde sagen:"Mitnichten!"

    Zum anderen wäre es zu der damaligen Zeit überhaupt möglich gewesen anders zu finanzieren? Aus ihren Text und Fragen geht eben nicht hervor wieviel EK eingebracht haben?

    Daher gehe ich mal davon aus das es eine 80 / 20 % darstellen sollte, was natürlich schon damals unterlaufen zu ihren Gunsten wurde, denn 80 % von 310.000 € bedeutet 248.000 € Bauspardarlehn und nicht 250.000 €, 2 Verträge zu je 125.000 €! Die anderen 20 % wurden bei der Summe 62.000 € Darlehn verlangen und nicht die erhaltenen 60.000 €.
    Da hat sich aber der Bankberater erhebliche Risiken eingehandelt, denn er hat gegen damalige und heutigen gelten § 48 u Abs. 3 Nr. 1 bis 5 Satz KWG verstoßen!

    Da sie jetzt mehr tilgen wollen, ist in dieser Zinssituation in den sie sich befinden verständlich und Sie suchen jetzt geeigneten Rat! Und was Sie gegenüber viele anderen Schuldner als Vorsprung haben, ist die Zeit bis zum Umschulden!

    Natürlich müssen sie jetzt schon darüber Gedanken machen! Denn sie benötigen eine echte Beratung, an den sich mehrheitlich für ihren persönlichen Bedarf vorbei vermitteln!
    Ihr Hauptproblem sind aber die beiden Riester Verträge! Deren aktuellen Zinsen und deren zukünftig Kosten in Rentenalter!

    Nur Riester ist kein einfaches Produkt, denn der Gesetzgeber hat eine "Wandlung" zugelassen! Nicht nur innerhalb einer Zulassung darf der Vertrag von der Bausparkasse A auf B wechseln! Sondern auch zwischen den § 34 d Versicherung, über § 34 f Finanzanlagen zu den § 34 i Immobilien Riester zu wandeln!

    Was natürlich mehrheitlich allen Vermittler verschlossen ist! Denn wenn es 55.000 Immobilienvermittler gibt, aber nur 36.000 Finanzanlagenvermittler oder 46.000 Versicherungsmakler, daraus kann man schon erkennen das es weit weniger als 36.000 Vermittler gibt die zwischen Immobilien und Finanzanlagen oder Versicherungen beraten dürfen! Laut Dreisatz 42,8 % geht man dann von den wenigsten Vermittler aus gibt keine 15.425 Vermittler, die zwar über die "Welten" unterrichten dürfen. Aber ob diese Vermittler auch alle die "Welten" unterrichten wollen, das steht auf einen anderen Blatt! Unter Beachtung des Verdienstes sind es eher weniger 10.000 Vermittler Deutschland weit!

    Ob sich der Haufen von Arbeit sich für den Vermittler lohnt, nun ja lassen wir dies mal offen! Natürlich kann man sich als Kunde/Schuldner all das sparen und weiterhin seine gefühlten Beiträge weiter zahlen! Oder sich zur Schule geht und sich die Finanz mathematischen sich selber stellt, dann kann der Kunde in wenigen Jahren sich selber das günstige Angebot aussuchen!
    Man sollte schon mindestens Handwerks- oder Industriemeister sein, damit man direkt in der 3 jährigen Abendschule mit den Betriebswirt abschließen kann! Nebenbei müsste man sich über die AGB's der 400 Banken und 80 Bausparkassen, darlehnsvergebende Versicherungen noch nicht mal mit eingerechnet, Gedanken machen, in wie weit sich dieser und jener Sollzins zustande kommt und welche Abweichungen besser für den Kunden/ Mich sind.

    Wen sie Fragen wenden sie sich an einen freien Vermittler in ihre Nähe!

    bruno68

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Kub0815,

    kleiner Fehler unterlaufen! 2012 Darlehnsaufnahme, Ablauf 2022 des 60.000 € Darlehn!

    Gruß bruno68

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    6500€ Zinsen im Jahr sind ca. 540€ pro Monat - was würde denn eine vergleichbare Miete kosten?

    Wie viel bekommt ihr durch die Steuererklärung und/oder Zulage pro Jahr durch den Wohnriester zurück/dazu?
    (Zulagen wären ja 2x175€+3x300€ = 1250€ das macht schon etwas über 100€ pro Monat aus ... Steuererstattung kann u.U. noch was oben drauf bringen.)

    Habe 2005 noch 4% Zins für eine normale 10 Jahre Zinsbindung zahlen müssen - und meine Eltern 1982 noch um die 10% Zinsen ...

  6. Avatar von kub0185
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hi Bruno,
    ich rate halt das er 2013 vollauszahlung von allen drei Verträgen hatte.

    Die Wohnungspreise sind gestiegen keine Ahnung was die Reschuld in 2023 ist aber ich denke das er sich zur Zeit 10J mit 36 Monaten vorlauf noch recht günsitg sichern kann.

    Dazu muss er mal in seinen Tilgungplänen schauen abschätzen was die Hütte wert ist und dann ab zum vermittler.

  7. Avatar von utopus
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Würde mich an deiner Stelle erst einmal mit dem Wohnriester beschäftigen - welche Vor- und Nachteile das mit sich bringt.

    Die beiden Bausparer sind anscheinend zu einem relativ großen Teil als Riesterbeiträge zu sehen (hängt natürlich von euren Einkommensverhältnissen ab.)
    Deshalb solltet ihr hier pro Jahr zusammen eine Zulage von 175€ je Ehepartner und 300€ pro Kind ab 2008 bekommen - evtl. zusätzlich noch Steuerermäßigung. Falls man das förderschädlich auflösen möchte, wären diese ganzen Zulagen und Steuervorteile (evtl. verzinst) zurück zu zahlen.
    (Oder man überträgt das Riesterkapital incl. Zulagen/Steuervorteil in ein anderes Riesterprodukt)

    Wenn man die Riesterförderung nutzen möchte, sollte man aus meiner Sicht die Tilgung möglichst kurz vor Renteneintritt geschehen lassen, da ab diesem Zeitpunkt das Wohnförderkonto mit der fiktiven Verzinsung von 2% p.a. anfängt zu laufen (wenn der tatsächliche Zins höher ist, kann sich das natürlich trotzdem lohnen vorher zu tilgen) - mit diesem Betrag auf dem Wohnförderkonto wird später die Wohnriesterversteuerung berechnet, die in der Rente zu zahlen ist. Außerdem ist dann das Haus riesterinfiziert und kann förderunschädlich 20 Jahre lang nur verkauft werden, wenn im Gegenzug wieder eine entsprechende selbstgenutzte Immobilie gekauft wird.

  8. Avatar von kub0185
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    mat hat aber immerhin 5j Zeit nach dem Verkauf sich irgentwo ein Haus zu kaufen.

  9. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Kann aber u.U. auch die Erben betreffen, die dann einen Teil der Riesterförderung zurückzahlen müssen ...
    man sollte sich über Sachen, die man nicht versteht, vorher informieren und nichts unterschreiben, was man nicht verstanden hat - aber das gilt natürlich allgemein.

    Wenn man sich auf Bank-/Versicherungs "Berater" verlässt, ist man häufig verlassen ...

  10. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Ihr habt 2x 125.000 Wohnriester und dann läuft noch ein anderer Riester auch noch mit rein? Wie ist das denn zu verstehen?

    Zum einen, wenn die Wohnriester mit ein Schwäbisch Hall Vorausdarlehen gekoppelt ist, dann könnt ihr euch jetzt schoneinmal in den A.... beißen. Warum kann man hier nachlesen:

    https://www.finanz-forum.de/threads/...ehen-kuendigen

    Wohnriester oder Riester allgemein ob sich das lohnt....... Ich sage mal naja. Ich weiß ich werde kein Riesterprodukt abschließen, lieber spare ich auf ein Konto oder Kopfkissen, dann habe ich das ganze Geld was ich eingezahlt habe auch wieder. Ansonsten wenn man sich ein Haus kauft, tut man schon sehr viel für seine Rente (spätere Mietersparnis). Warum muss ich dann noch zusätzlich dem Staat mit Riesereinzahlungen erfreuen.

    Nach 10 Jahren und 6 Monaten sind die Darlehensverträge eh kündbar und dann kann man diese mit anderen Finanzierungen ablösen. Wohnriester oder Bausparverträge muss man nicht weiterführen und das Geld dort herausnehmen. Mit den heutigen Zinsen sind die eh eher schlecht.

  11. Avatar von pistolpete
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hallo alle zusammen,

    als erstes mal - herzlichen Dank für die rege Diskussion und die vielen Posts in der kurzen Zeit.

    Ich sage euch wie es ist, ich bin hin und her gerissen von dem was ich gelesen habe. Dass man sich der Dinge bewusst sein muss die man unterschreibt, das weiß ich. Aus verschiedensten Gründen haben wir das aber damals unterschrieben ohne genau zu wissen wie das funktioniert. Bitte keine Vorwürfe, ich bin mir dessen bewusst und beiße mir in den Allerwertesten.

    Zu euren verschiedenen Fragen und Anmerkungen:

    - Wir haben damals zu den 310.000,- Euro die wir aufgenommen haben noch ca 120.000,- Barvermögen mit in die Finanzierung eingebracht.
    - Voll ausgezahlt waren die beiden 125.000,- Vorausdarlehens im Mai und August 2013.
    - An Riesterzulagen haben wir bis dato erhalten: 3.400,- Euro -> Diese sind so "gering" da für 2 der 3 Kinder die auf mich laufen ein Übertragungsfehler stattgefunden hat und für mich nur 369,- Euro an Zulagen bezahlt wurde.
    - Ich bin mir zu 100% bewusst, dass ich eine gute Beratung durch einen Vermittler / Finanzexperten benötige und werde ohne diesen und ohne Rückfragen z.B. hier auch keine Schritte mehr unternehmen.
    - Ich bin mir auch bewusst, dass das hier z.T. jammern auf hohem Niveau ist von mir - meine Eltern hatten in den 80gern auch nie unter 12, 13% finanziert aber dennoch möchte ich einfach den besten Weg für uns als Familie finden.



    Ich habe mir auch den langen Thread durchgelesen und habe eine sehr verschleierte Idee was es mit dem Wohnförderkonto auf sich hat. -> in jungen Jahren bekomme ich Subvention vom Staat (um mir mein Eigenheim schneller zu finanzieren und im alter Mietfrei wohnen zu können), habe einen Steuervorteil, sobald ich aber mein Vorausdarlehen tilge, entsteht das fiktive Wohnförderkonto, auf dem das Geld verzinst wird. Mit Renteneintritt bezahle ich dann hier führ Steuer, entweder einmalig mit Abschlag oder bis zum 85 Lebensjahr.


    Daraus ergibt sich für mich folgende Frage:

    Wenn ich meine beiden Vorausdarlehen nach Ablauf der 10 Jahresfrist kündige und ich meine Schuld abzüglich meiner Einzahlungen und den Riesterförderungen begleiche, dann entsteht diese ominöse Wohnförderkonto. Dort sind dann als Beispiel 10.000,- Euro Riesterzulagen vom Staat drauf. Laufen dort dann weiterhin die Riesterzulagen vom Staat für meine Frau, mich und die 3 Kinder drauf oder bleibt der Kontostand bei den 10.000,- Euro? Wird dann aus den 10.000,- Euro über die Jahre bis zum Rentenbeginn z.B. 15.000,- Euro die ich dann versteuern muss oder werden dort noch 20 Jahre lang die Riesterzulagen aufaddiert? Das will ich ja eigentlich überhaupt nicht. Sondern einfach die Restschuld möglichst effizient begleichen.

    Ich danke euch!
    Grüße
    Pete

  12. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hallo kubo815,

    wäre möglich das sich die Frist der 10 Jahre zum Zeitpunkt der Vollauszahlung bezieht, möglich wäre es auch zum Ende 2012/2022 Frühjahr/Sommer/Herbst/ Innenausbau/ Abschluss Winter 2012! der Termin der Vollauszahlung entscheidet!

    Gegenwärtig gehe ich davon aus das die Bank, bis zum kurz vorm Termin den Kunden keine neues Angebot unterbreiten wird! Die Sollzinsen sind gegenwärtig zu lukrativ, um diese zu gefährden!
    Und wenn ein neues Darlehnsangebot kommt wird sich dies nur auf die Restschuld der 60.000 € beziehen!

    Denn die Riesterverträge sind ja ganz klar geregelt:"Bis zum Rentenalter!" Diese beiden laufen über 35 Jahre mit den aktuellen lukrativen Zinsen!

    Vertrag a)
    Die Vorfinanzierung von je 125.000 €, Ablöse bei 38 % Guthaben macht 47.500 € bei 187,50 € bedeutet bei einer Vorlaufzeit bis zur Zuteilung von 17 Jahren 2 Monaten macht 208 Monate dies sind dann 38.625 € Eigenbeitrag plus Zulage aktuell von 1.250 € Zulage die Hälfte 625 € für 15 Jahre ergibt 9.375 € zusammen die 47.500 € für die Zuteilung!
    Vertrag b) Die Vorfinanzierung von je 125.000 €, Ablöse bei 38 % Guthaben macht 47.500 € bei 187,50 € bedeutet bei einer Vorlaufzeit bis zur Zuteilung von 17 Jahren 2 Monaten macht 208 Monate dies sind dann 38.625 € Eigenbeitrag plus Zulage aktuell von 1.250 € Zulage die Hälfte 625 € für 15 Jahre ergibt 9.375 € zusammen die 47.500 € für die Zuteilung!

    Demnach könnte wenn der Kunde einen Gesamtwechsel vornehmen möchte bzw. dafür muss? Mit welchen Spareffekte könnte er rechnen?

    Er könnte das Gesamtfinanzierung auf einen anderen Gläubiger, gemäß Gesetz nach 10 Jahren übertragen! Und hier spiegelt sich die Frage nach den genauen Termin der Vollauszahlung wieder!

    Gehen wir davon aus, dass der Kunde den Vollwechsel machen will! Welche Folgen hätte dies?

    C) Ablöse Fälligkeit der Restschuld der 60.000 € in voller Höhe von ca. 53.000 €

    Problem: Wird nicht voll abgelöst, kann nicht auf einen anderen Gläubiger umgeschuldet werden, da die Erstgläubiger wird das Pfandrecht auf die Grundschuld nicht freigeben wird!
    Der Neugläubiger könnte sich zwar mit den Nachrang zufrieden geben, aber nicht zu 0,8 % p.a, da die Grundschuld beider Riester Verträge in Gesamtwert inkl. Zins die volle Beleihung 100 % des Hauses ausfüllen!

    Zu einen kommt man nicht einfach aus den Riester raus! Aber es gibt eine Lösung, wenn vorläufig Riester ausklammert!

    Die Umschuldung nach 10 Jahren! Suchen Sie einen sachlichen Grund dafür machen sie es den neuen Gläubiger glaubhaft warum Sie wechseln wollen!

    Als würde es reichen zu Sagen die Zinsersparnis von 7 Jahre 2 Monate bei den Verträgen A und B, 86 Monate
    effektiver Jahreszins bis zur Zuteilung 2,67 % -> 270,83 Euro Zinsen pro Monat

    Demnach könnte wenn der Kunde einen Gesamtwechsel vornehmen möchte bzw. dafür muss? Mit welchen Spareffekte könnte er rechnen?

    Er könnte das Gesamtfinanzierung auf einen anderen Gläubiger, gemäß Gesetz nach 10 Jahren übertragen! Und hier spiegelt sich die Frage nach den genauen Termin der Vollauszahlung wieder!

    Gehen wir davon aus der Kunde den Vollwechsel machen will! Welche Folgen hätte dies?

    C) Ablöse Fälligkeit der Restschuld der 60.000 € in voller Höhe ca. 53.000 €

    Als würde es reichen zu sagen:"Die Zinsersparnis von 7 Jahre 2 Monate bei den Verträgen A und B, 86 Monate gesparte Laufzeit!"

    Geht man aktuell beim Neudarlehn mit einer Beleihung 100 % des Hauswertes von 303.000 € aus, für 15 Jahre Zinsfest und mit 3 % Tilgung: Wäre anfänglicher Zinsanteil 389 € monatlich Restschuld nach 15 Jahren 152.000 €!
    Demnach wären 1,55 % Versus 2,67 %

    Ratenersparnis 86 Monate 270,83 € mal 2 Verträge = ca. 46.600 € Sollzinsen, dagegen stehen 389 € von 86 Monaten als Neuzinskosten von 33.454 € gegenüber, knappe 13.000 € Zinsersparnis bis zur Umschuldungszeitpunkt!
    Die Restlaufzeit von 7 Jahre 10 Monate bleiben außer Ansatz!

    - die Gesamtbelastung würde ca. 1.150 € monatlich betragen mal 86 Monate, bis zur Umschuldungzeitpunkt (von Riester) 89.900 € Zins und Tilgung, bei Umschuldung zum 120.Monat
    - die Gesamtbelastung würde ca. 1.150 € monatlich betragen mal 94 Monate, ab Umschuldungzeitpunkt (von Riester) 108.100 € zusammen ergibt dies eine Restschuld von 152.000 €

    Altschuld 303.000 € abzüglich 89.900 € macht 213.100 € Zwischenschulden, davon ab 108.100 € macht 105.000 mögliche Restschuld ohne Zinsen, mit Zinsen sind dies 152.000 €, deshalb Zinskosten für 180 Monate 47.000 €. Teilt man die Summe 47.000 € durch die Laufzeit 180 Monate fallen nur durchschnittlich 262,00 Zinsen monatlich an!


    Wie man unschwer erkennen kann, wäre eine Umschuldung zum 120.Monat so lukrativ auf einen 180 monatigen Neuvertrag, denn die restlichen 86 Monate bis zur Umschuldung sind genauso teuer wie der Neuvertrag mit 180 Monaten, der Neuvertrag schenkt den Kunden zinsfreie 94 Monate!

    bruno68



  13. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Also es kommt nicht nur die Riesterzulage auf das fiktive Konto, sondern alles was du eingezahlt hast jedoch max 2100 Euro pro Jahr inkl. Riesterzulage. D.h. nach 10 Jahren sind da 21000 + Zinsen drauf, die dann, wenn das zum Tilgen genutzt wird, zu 2% bis Renteneintritt verzinst wird.
    Da ihr anscheinend 2 Riester habt, verdoppelt sich das.
    Man kann den Wohnriester auch nach Tilgung des Vorausdarlehen weiterführen, jedoch dann zu den schlechten Konditionen des Wohnriesterbausparvertrags und deren Darlehen. Zusätzlich, erhöht sich das fiktive Konto natürlich monatlich, solange man das Wohnriester weiterführt.
    Man häuft sich da im Alter dann ganz schöne Steuerlanst an und bei euch gleich 2 mal.

    Leider ist das Wohnriester Kündigen bei der Schwäbisch Hall nicht möglich. Man wird sozusagen zum fiktiven Konto gezwungen, egal ob man Föderungen zurückzahlen will oder nicht. Man kann zwar den Vorausdarlehen nach 10 Jahren und 6 Monaten kündigen jedoch nimmt die Schwäbisch Hall zwingend dann den Wohnriester zur Tilgung. Das ist für mich beschiss. Daher werde ich nie wieder zur Schwäbisch Hall gehen.

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hallo _ Spencer,

    Leider ist das Wohnriester Kündigen bei der Schwäbisch Hall nicht möglich.
    Dies ist richtig, allerdings kann man Riester aber "wandeln"!
    Man wird sozusagen zum fiktiven Konto gezwungen, egal ob man Förderungen zurückzahlen will oder nicht.
    Auch richtig, durch ein "wandeln" ist es möglich diesen Kostenblock auf nahezu Nullmehrkosten zu drücken!
    Man kann zwar den Vorausdarlehen nach 10 Jahren und 6 Monaten kündigen jedoch nimmt die Schwäbisch Hall zwingend dann den Wohnriester zur Tilgung. Das ist für mich beschiss.
    Nun ja, "Beschiss"?; man hat doch dies damals akzeptiert oder akzeptieren müssen! Damals war wohl der Bau oder Kauf einer Immobilie wohl wichtiger! Heute 10 Jahre später sieht das anders aus!

    Wenn man da weg will, sollte man sich fachlichen Rat holen und nicht glauben dies wäre so einfach! Es ist wie bei der Werbung:"Der Hausarzt braucht, kein anderer Experte für anderes sein!" Daher werde ich nie wieder zur Schwäbisch Hall gehen.
    Denn Fehler beruhen immer auf den speziellen fachliche Informationsdefizite, die entstehen durch Vorenthaltung, unter-, weglassen, sprich durch plakative Werbung!

    Oder glaub einer Ersthaft das man durch 3 Angaben, wie Einkommen, Familienstatus und durch Anzahl der Kinder, eine Geeignetheit eines Finanzprodukt, wie Riester feststellen kann?

    Wenn sie halbwegs "Schadensfrei" raus wollen! Melden Sie sich per PN!

    In übrigen die Schwäbisch Hall, verhält sich nur Gesetzeskonform, allerdings etwas zu ihren besseren finanziellen Bedingungen. Was natürlich zu ihren finanziellen Lasten geht!

    bruno68

  15. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Nein bei der Schwäbisch Hall kann man Riester nicht wandeln wenn Vorausdaröehen gekommen ist und das jetzt hier zum 1000. mal geschrieben.

    Beschiss deswegen, da es damals bei Vertragsabschluss möglich war das Vorausdarlehen zu trennen. Schwäbisch Hall hat das anfang 2019 geändert und das ist für mich beschiss.

  16. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hallo Spencer,

    sie verstehen nicht was Riester war, ist oder wird! Als Riester auf den Markt kam durfte ein jeder dies als Versicherung vermitteln! Auch stammt der gesamte Gesetzeswerk dafür aus den Jahr 2000/01. Folgerichtig wurde die Nachfolgenden Zulassungen für den Vertrieb nicht berücksichtigt.
    2005

    Durch das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungskriterien von elf auf fünf reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer höheren Akzeptanz durch die Bürger dienen sollte. Der Erfolg dieser Maßnahme ist jedoch strittig. Um die Attraktivität der Riester-Rente für Vermittler zu erhöhen, wurde gleichzeitig die Auszahlung der Provision auf einen Zeitraum von fünf Jahren konzentriert. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass von dem Altersvorsorgevermögen ab Rentenbeginn bis zu 30 % ausgezahlt werden können und das restliche Kapital der lebenslangen Verrentung dient. Bei einer Vollauszahlung (schädliche Verwendung -siehe unten) tritt neben der Rückzahlung der Förderungen für Neu-Verträge die volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten. Ferner braucht der Versicherte die Zulage nicht mehr jedes Jahr erneut zu beantragen, sofern er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt hat.
    So folgte 2007 die Zulassung für Versicherungsvermittlung, hatte einer der Vermittler diese Zulassung durfte dieser der wie jeher Riester Versicherung und Finanzanlagen vermitteln.
    Ein Vermittler ohne Versicherungsverlaubnis eben nicht mehr!

    2008 wurde die Wohn-Riester eingeführt, als Ersatz für die damalige Wohnbauförderung von 5.000 € jährlich!

    Daher durfte der Versicherungsvermittler, alle drei Riester Vertriebsformen vermitteln! Während alle anderen Vermittler von der Vermittlung der Riester Versicherung gesetzlich seitdem ausgeschlossen sind!

    Im Jahre 2013 kamen erhebliche rechtliche Veränderung! die wichtigste ist Nr. 2 damit wurde die starre Festsetzung auf die Ewigkeit bei einen Anbieter aufgegeben;

    Im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes werden im Wesentlichen vier Änderungen an der Riester-Rente vorgenommen.

    1. Es wird ein einheitliches Produktinformationsblatt eingeführt, das wesentliche Kennzahlen zur Ertragserwartung und zu enthaltenen Kosten enthält (Neufassung des § 7 AltZertG).
    2. Beim Anbieterwechsel erhält der alte Anbieter maximal 150 € Wechselkosten. Der neue Anbieter darf Abschluss- und Vertriebskosten nur auf bis zu 50 % des übertragenen Kapitals anrechnen (Änderung des § 1 Abs. 1 AltZertG).
    3. Bei Wohn-Riesterverträgen darf man bereits im Ansparzeitraum förderunschädlich Kapital entnehmen. Auch kann man bestimmte Modernisierungen finanzieren (Änderung des § 92a EStG).
    4. Die Möglichkeit, mittels Riester-Vertrag auch Berufsunfähigkeitsrisiken abzusichern, wird ausgeweitet (Einfügung eines § 2 Abs. 1a AltZertG in Verbindung mit Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
    Was eigentlich vorläufig keine Auswirkung auf die damaligen Vermittlerbedingungen hatte, weil es keine andere Zulassung gab!

    Was sich erst fundamental zum 01.01.2013 änderte!


    - so durfte der Versicherungsvermittler mit der Erlaubnis für Versicherungen, seitdem nur noch Riester Versicherungen und Wohnbau Riester vermitteln

    - ab diesen Tage durfte der Finanzanlagenvermittler mit der Erlaubnis für Finanzanlagen seitdem nur noch Riester Investmentfondsverträge und Wohn Riester vermitteln

    Wie sie erkennt wurde die Erlaubnis zu Wechsel mit der Einführung des Finanzanlagenvermittler, zwischen den damaligen beiden "Welten "Versicherung" und "Finanzanlagen" erlaubt!

    Eine weitere Vermittlungseinschränkung fand am 21.03.2016 statt, mit der Einführung des
    Immobiliardarlehensvermittler, seitdem darf nur jeder der eine Zulassung hat nur in seinen Bereich "unterrichten"!

    Also wer als Kunde aus seinen Wohnbau Riester nach nach den 10 Jahren "raus will", muss ein Vermittler finden der mindestens 2 der drei Zulassungen inne hat, dazu fähig (genug qualifiziert ist) und willens (Bereit ist für die Hälfte des Geldes diese Arbeit zu machen).

    Riester ist kein Produkt mit 3 Angaben, sondern ein Produkt das sich in 3 verschiedene Zulassungswelten bewegen kann!

    Folgerichtig benötigt man alle 3 Zulassungen, was mit schöner Regelmäßigkeit weder eine Bausparkasse, Bank noch Versicherung beraten darf, denn dies haben ja nur jeweilige Zulassung von der Bafin erhalten!
    Zwar wäre ein jeder über eine Ventillösung diese Vermittlung möglich, aber aus den "Salomon Urteil" was eher eine Haftung nach §§ 276, 278 BGB nicht ausschließt! Die als AG tätigen Unternehmen wiederum aus dem Aktienrecht ausschließt, §91 AktG.
    Die Vorstände wurden bis zum persönlichen wirtschaftlichen Vermögensvollvernichtung, gegenüber den Aktionären haften!

    Unterichtungen des Kunden in Versicherungen, Versicherungen und Darlehn-, bereichen, ist keine Freizeittätigkeit mehr, sondern ein Hauptberuf allein wegen der ständigen Änderung der Rechtsprechung!

    bruno68

  17. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Viel Text aber bezüglich gekoppelten Wohnriester und den Machenschaften der Schwäbisch Hall absolut nichtssagend.

  18. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Hallo_Spencer,

    verstehen sie nicht was ich Meine? Begreifen sie nicht, das es Möglichkeiten gibt aus den Riestervertrag "raus" zu kommen!

    Nur wie sie dies wollen, geht es nicht!

    Nur durch ein vertieftes Fachwissen über Riester, lässt sich ein Weg finden und beschreiten!

    Ich schrieb schon:"Das die Bausparkasse sich außerhalb "ihrer" Zulassung beraten oder unterrichten, steht außer Frage! Die Bausparkasse kann nur in ihrer Zulassung "verkaufen"!

    Merke:
    Der Honorar Berater für Versicherung, Finanzanlage und Immobilien beraten ihre Kunden
    Der Makler für Versicherung, Finanzanlage und Immobilien unterrichten ihre Kunden
    Aber die Gruppe der Bankberater, Strukki's u. v. a., die einer Jahresverkaufszielvereinbarung unterliegen "verkaufen" an ihre Kunden!

    bruno68

  19. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Man hat den Wohnriester an die Schwäbisch Hall abgetreten daher gehört dieser einen nicht mehr also keine Umwandlung möglich es sei denn, die Schwäbisch Hall würde zustimmen, was sie aber nicht tut.

  20. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: 2012 abgeschlossene Baufinanzierung mit Bausparer - welche Optionen heute?

    Zitat Zitat von utopus
    Wenn man die Riesterförderung nutzen möchte, sollte man aus meiner Sicht die Tilgung möglichst kurz vor Renteneintritt geschehen lassen, da ab diesem Zeitpunkt das Wohnförderkonto mit der fiktiven Verzinsung von 2% p.a. anfängt zu laufen (wenn der tatsächliche Zins höher ist, kann sich das natürlich trotzdem lohnen vorher zu tilgen) - mit diesem Betrag auf dem Wohnförderkonto wird später die Wohnriesterversteuerung berechnet, die in der Rente zu zahlen ist. Außerdem ist dann das Haus riesterinfiziert und kann förderunschädlich 20 Jahre lang nur verkauft werden, wenn im Gegenzug wieder eine entsprechende selbstgenutzte Immobilie gekauft wird.
    So sieht zur Zeit mein Schlachtplan aus. Möglichst schnell aus dem vorrausdahrlehn raus bei mir durch Sondertilgen. Wenn ich dann in der vorrausdahrlehn phase draußen bin will ich alles bis auf 5000 EUR Sondertilgen. 5000 deswegen weil bei diesen Tarif 20 Euro die mindest Tilgungsrate ist. Und die Jetzt muss ich rechnen wieviel Förderung bekomme ich noch da ich ja nicht voll einzahlen bekomme ich das nur noch anteilig. Muss das ganze mal in Excel durchkalkuliere.

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