Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses
Fragestellung & Szenario
Ein Einfamilienhaus (Preis ca 800.000€) wurde mit der Absicht errichtet, es selbst zu bewohnen, wozu es aber nie kam, da sich während der Bauphase die Lebensumstände geändert haben.
Das Haus wurde deshalb nach Fertigstellung über 10 Jahre vermietet.
Nun möchte der Eigentümer das Haus abreißen.
Wie verhält es ich mit der steuerlichen Berücksichtigung (Einkommensteuer, Verlust) des Restwertes des noch intakten, recht neuen Hauses sowie den Abrisskosten?
Das Grundstück soll entweder verkauft werden werden oder, zunächst unbebaut, im Besitz des Fragestellers bleiben.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
tneub
Erfahrener Benutzer
05.08.2016
2.586
1
tneub
Title
Erfahrener Benutzer
seit
05.08.2016
Beiträge
2.586
Danke
255
1
AW: Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses
Generell ist der Restwert und die Abrisskosten meines Erachtens absetzbar. Zu prüfen wäre aber, in welcher Einkunftsart das stattfindet und welche Vor bzw. Nachteile sich ggf. daraus ergeben und wie das ggf. zeitlich eingetaktet werden müsste.
Deshalb würde ich (wenns konkret wird) gerade bei bei solche großen Summen mal den Steuerberater konsultieren, statt auf Forenteilnehmer zu hören.
AW: Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses
Gute Frage und nur mit menschlicher Irrationalität zu beantworten. Das Haus ist für den Besitzer ein dunkler Schatten an dem viele Erinnerungen hängen. Nur deshalb wird dieser außergewöhnliche Weg überhaupt erwogen bzw. gedacht.
Am Ende steht aber die nüchterne Frage, ob ein so junges Haus, das ohne ersichtlichen Grund abgerissen wird, komplett abgeschrieben werden darf und steuerlich geltend gemacht werden kann.