Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses

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  1. Avatar von Houzzer
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    Standard Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses

    Fragestellung & Szenario

    Ein Einfamilienhaus (Preis ca 800.000€) wurde mit der Absicht errichtet, es selbst zu bewohnen, wozu es aber nie kam, da sich während der Bauphase die Lebensumstände geändert haben.

    Das Haus wurde deshalb nach Fertigstellung über 10 Jahre vermietet.

    Nun möchte der Eigentümer das Haus abreißen.

    Wie verhält es ich mit der steuerlichen Berücksichtigung (Einkommensteuer, Verlust) des Restwertes des noch intakten, recht neuen Hauses sowie den Abrisskosten?

    Das Grundstück soll entweder verkauft werden werden oder, zunächst unbebaut, im Besitz des Fragestellers bleiben.

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses

    Generell ist der Restwert und die Abrisskosten meines Erachtens absetzbar. Zu prüfen wäre aber, in welcher Einkunftsart das stattfindet und welche Vor bzw. Nachteile sich ggf. daraus ergeben und wie das ggf. zeitlich eingetaktet werden müsste.
    Deshalb würde ich (wenns konkret wird) gerade bei bei solche großen Summen mal den Steuerberater konsultieren, statt auf Forenteilnehmer zu hören.

  3. Avatar von Houzzer
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    Standard AW: Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses

    Besten Dank für die schnelle Antwort.

    Sowieso! Es ist aber zunächst ein eventueller Plan. Sobald es konkret wird, wird definitiv ein Profi hinzugezogen.

    MFG

  4. Avatar von viktor
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    Standard AW: Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses

    wenn man sowieso vor hat das grundstück zu verkaufen, wieso das gerade 10 jahre altes haus abreißen (wertverlust) ?

  5. Avatar von Houzzer
    Houzzer ist offline
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    Standard AW: Abschreibung bei Abriss eines relativ neuen Einfamilienhauses

    Gute Frage und nur mit menschlicher Irrationalität zu beantworten. Das Haus ist für den Besitzer ein dunkler Schatten an dem viele Erinnerungen hängen. Nur deshalb wird dieser außergewöhnliche Weg überhaupt erwogen bzw. gedacht.

    Am Ende steht aber die nüchterne Frage, ob ein so junges Haus, das ohne ersichtlichen Grund abgerissen wird, komplett abgeschrieben werden darf und steuerlich geltend gemacht werden kann.

    Grüße

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