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  1. Avatar von AnLung
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    Durch die verweigerte Beratung der Bank bzgl. Änderung eines Kredites kam
    es zum Schufa-Eintrag, was ich nicht rechtens finde, da man hätte alles neu
    verhandeln können, was gar kein Problem gewesen wäre, wie Laufzeitänderung
    bzw. Änderung der Ratenhöhe.
    Juristisch zu beanstanden? Lohnt sich das aufbegehren gegen die Bank?
    Bei Interesse gerne nähere Einzelheiten.

    Danke vielmals für die Unterstützung

    AnLung

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bankberater

    Nun ja AnLung,

    Kredite sind nicht "Wünscht dir was", sondern sind auch an strengen gesetzlichen Auflagen, um die Willkür zu vermeiden beiderseitig, gebunden! Was sich beim vertragswidrigen Verhalten, zum Problem wird!

    Sie haben mit den Gläubiger, im vorvertraglichen Zustand die Vertragsbedingungen ausgehandelt, da bei spielt es keine Rolle da Sie die Bedingungen des Gläubigers nur übernommen haben! Sie haben mit der Unterschrift unter den Vertrag denen zugestimmt und deshalb auch das Darlehn auch bekommen!
    Daher haben sie auch die in den Vertrag genannten bzw. bestehenden Bedingungen akzeptiert! Diese bezogen sich auf die Höhe des Kredits, Laufzeit, Rückzahlungshöhe, Zinskosten und Anzahl der Raten, etl. Sondertilgung!

    Dafür haben Sie ein zinsgünstiges Darlehn erhalten! Als Alternative wäre nur der Kontokorrent (sprich Dispo) geblieben, bei denen ist die Tilgung völlig egal, jedoch werden dann exorbitante Zinsen fällig!

    Merken sie sich immer eins:
    "Je billiger der Kredit an Zinsen, desto strenger sind die geltenden Bedingungen und so genauer muss der Schuldner die Bedingungen einhalten! Auch wenn diese dann später nur noch unter erschwerten Bedingungen diese Tilgung erfolgen kann!"

    bruno68

  3. Avatar von AnLung
    AnLung ist offline
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    Standard AW: Bankberater

    Danke für die Rückmeldung.
    Was Banken leisten können wenn sie wollen, ohne das ausschliesslich an den Kreditbedingungen festzumachen ist Flexibilität, was ich auch vom Kreditnehmer erwarten kann, um gemeinsam eine für beide Seiten sinnvolle Lösung zu finden
    Die Deutsche Bank, das Abfrackmodell unter den Deutschen Banken zeigt hier wenig Interesse. Sa sie sich nur für Spekulationen interessiert, der Erfolg spricht Bände kann man von dieser nur wenig an sinnvoller Hilfe erwarten, da es ihren Finanzhorizont überfordert.

    Freunde von mir sehen das ähnlich

    Ein sinkendes Schiff / Bankhaus.

    Schöne Grüsse

    AnLung

  4. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Wie muss man das mit der verweigerten Beratung durch die Deutsche Bank den genau verstehen? Bevor man eine. Kredite bekommt muss man ja wirklich ziemlich viel papierkram durchlesen.

  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Bankberater

    AnLung,

    die Bank muss nicht verhandeln. Ein Kreditvertrag ist ein beiseitiger Vertrag mit Rechten und Pflichten und jede Seite kann auf die Einhaltung der Pflichten bestehen.

    Verhandlungen (wie du diese meinst) bzgl. Laufzeitänderung, Ratenänderung sind immer ein Wohlwollen und Entgegenkommen der Bank, diese KANN dies tun, MUSS es aber keinesfalls.

    Ausnahme und das wäre die einzige Möglichkeit gegen die Bank vorzugehen: Wenn deine Zahlungsschwierigkeiten durch die Coronakrise verursacht wurden (Kurzarbeitergeld, Umsatzeinbrüche bei Selbstständigen usw.), dann muss die Bank den Kredit stunden. Hierfür wurde duch den Gesetzgeber ein Gesetz erlassen, das die Banken einhalten müssen, mW mindestens 3 Monate Stundung.

    Wenn deine Zahlungsschweirigkeiten vor der Coronakrise begonnen haben, dann wirst du nichts tun können.

    Ganz allgemein:
    Ich kann das zwar in deiner Situation verstehen, aber ich mag so ein "Geschimpfe" auf die Banken nicht. Verträge, egal ob Mietverträge, Kreditverträge, Lieferverträge usw. sind dazu da, dass beide Seiten darauf vertrauen können, dass diese Verträge eingehalten werden. Wenn nun z.B. jeder Mieter, Lieferant usw. nach seiner persönlichen Situation den Vertrag einseitig "anpassen" könnte (z.B. Mietzahlungen reduzieren, Liefermengen reduzieren, Lieferzeiten nicht einhalten usw.), dann wäre überhaupt kein "planbares" wirtschaftliches Agieren in Deutschland möglich.

    Oder wie würdest du reagieren, wenn ein Vermieter dir sagen würde: Sorry, aber aufgrund meiner persönlichen Situation kann ich aktuell die Heizung nicht reparieren lassen und du musst leider den ganzen Winter ohne Heizung leben? Du würdest mit Sicherheit auf den Vertrag bestehen und dem Vermieter sagen: Sorry, dein Problem, eine Wohnung hat Mindestanforderungen an Temperaturen, ich reduziere die Miete oder der Vermieter soll Elektroheizungen beschaffen oder was auch immer.

    Oder würdest du sagen: Ja, verstehe ich natürlich, ich zahle volle Miete weiter und lebe bei einstelligen Plusgraden in der Wohnung? Ich kenne niemanden, der dies tun würde.

    Woraus ich hinaus will ist folgendes:
    Menschen wollen und fordern sehr oft "Flexibilität" bei Pflichten beim Gegenüber bei Verträgen, bestehen aber fast immer auf die Einhaltung von Verträgen, wenn es um ihre Rechte geht. Es ist weder etwas Negatives noch Verwerfliches, sondern der Normalfall, dass beide Seiten auf die Einhaltung eines Vertrages bestehen. Alles andere sind absolute Ausnahmen...

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bankberater

    @ Kub0815,

    es ist wie es beschrieben wird! Die Bedingungen sind streng formal, allein wegen der gesetzlichen Vorgaben, hier kann der § 18 KWG und das Schuldrecht aus den BGB helfen!

    Was die Kunden nicht begreiffen ist, dass die Änderung nur vor dem Vertragsbesiegelung verhandelbar sind! Leider haben sich die Kunden, die durch geschickte Verhaltensmuster, seitens der Banken glauben bzw. suggerieren bekommen eine Dienstleistungen den Gläubiger abgerungen zu haben. Sie verstehen nicht, dass diese Leistung grundsätzlichen zulasten von sich selbst gehen!

    So ist das Vorstellen von Darlehnsangebote durch den Gläubiger, eher einseitig und zu lasten des Kunden gehen wird.

    Den Kunden wird "sein" Verhandlungsgeschick, der "seinen" angeblichen Darlehnsvertrag zur Unterschrift vorgelegt! Was allerdings schon in manchen Urteil mit schöner Regelmäßigkeit widerrufen wird!
    Denn ein individueller Darlehnsvertrag kann, eigentlich eben nicht den § 307 BGB unterliegen! Denn bei einen "echten" Einzelvertrag, ist die Anwendung der Normkontrolle unmöglich!

    Nur diese "echte " Einzelvertragsform ist im ein "Massengeschäft" völlig absurd! Solch eine Vertragsform kann weder bei ein Vergleichsportal noch bei einer Bank vereinbart werden! Es ist schon gesetzlich völlig ausgeschlossen, nur zwischen zwei Privatpersonen wäre ein "echter" Einzelvertrag, wie hier als Darlehnsform möglich!

    So ist die Steuerbarkeit, ein Kernmerkmal einer echten Einzelvertragsform! Nicht in Sinne von lenken, nach links oder rechts, sondern nach "soll" und "ist" in kaufmännische Sicht!

    Ich hatte mit einer PKV, eine Sondervereinbarung getroffen, da die Versicherungen nicht gerne diese Zielgruppe versichern wollte! In der Sondervereinbarung, war eine Stornoreserve von 25 % der AP vorgesehen! Und diese wollten sie mit 2 % p.a. verzinsen! Damit wäre die gesamten Einnahmen aus den Geschäft "PKV", der sogenannten "Sollbesteuerung" unterworfen wurden! Also auch das Geld was auf den Stornokonto landete, wäre in Jahr des "verdienen" fällig geworden!
    Bei einer 5 Jahreshaftung, da kann man sehr schnell die Übersicht verlieren. Bei diesen Vertrag gab es pro Vertrag 8 MMB, ab 2.000 € mtl. Prämie 9 MMB, ab 5.000 mtl. Prämie 10 MMB!
    Bei einen Vertrag, deren Beitrag sich bei 250 € monatlich lag, ergibt sich eine AP von 2.000 € bis 8 Pers., ab 9 Pers. 2.250 €, ab 20 Pers. bis 2.500 €.
    Daraus ergab sich eine Gesamtcourtage von mindestens 16.000 €, 19.250, € 50.000 €, abzüglich 25 % Storno, ergab Auszahlungsbeträge von 12.000 €, 14.100 €, 37.500 €, zu versteuern waren aber 16.000, 19.250 oder 50.000 € im Jahr der Entstehung.
    Der Stornobetrag wäre 5 Jahre später ausgezahlt wurden, also statt 2005 in Jahr 2010, ob da nicht eine 2.Besteuerung erfolgt wäre, lässt sich auch nicht ausschließen!

    Nun ist verständlich das, ein Darlehn grundsätzlich der "Sollbesteuerung" unterliegen. das bedeutet das die Zinseinnahmen der Besteuerung unterliegen auch wenn diese nicht, durch den Schuldner gezahlt werden können.
    Daher sind Änderungen des laufenden Vertrages nicht möglich, sondern nur bei einer Neuvalutierung durch einen Neuvertrag, plus max. den 1,9 fachen der Vorfälligkeitsentschädigung sind möglich. Denn der Staat hält immer, die Hand bis zur Grenze an den Wucher, durch die "Sollbesteuerung" offen!

    Der Gesetzgeber hat die Grenze für Wucher so weit gewählt das a) Die Bank den vollen Zins und B) Der Staat die vollen Steuern bekommt!

    bruno68

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