umsatzlos

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  1. Avatar von viktor
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    Standard umsatzlos

    Wenn ein anwesen keine einnahme hat (unbebaut, leerstand, schaden, unvermietbar,...)
    sind die Ausgaben daraus steuerlich absetzbar ? (Verlust mit anderen einnahmen verrechnen)

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: umsatzlos

    Wie sagt man denn immer so schön: Es kommt darauf an.
    Der Steuerberater hat eine Antwort auf deine konkrete Frage.

  3. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: umsatzlos

    Dafür ist mir der steuerberater honorar zu hoch.

  4. Avatar von slowrookie
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    Standard AW: umsatzlos

    dann einmal direkt zum Finanzamt...

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: umsatzlos

    Zitat Zitat von slowrookie
    dann einmal direkt zum Finanzamt...
    Dem ist es verboten zu beraten.

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: umsatzlos

    Man kann aus der Frage zig verschiedene Fälle bastelt und jeder kommt zu einem anderen Ergebnis.
    Ich hab keine Lust jeden möglichen Lösungsweg aufzuzeigen. Da du kein Geld investieren willst, wirst du wohl selbst recherchieren müssen.

    Ganz kurz nur als Grundtenor, es muß vermietbar sein und natürlich eine Vermietungsabsicht bestehen.

  7. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: umsatzlos

    Zitat Zitat von tneub
    Man kann aus der Frag zig verschiedene Fälle bastelt und jeder kommt zu einem anderen Ergebnis.
    Ich hab keine Lust jeden möglichen Lösungsweg aufzuzeigen. Da du kein geld investieren willst, wirst du wohl selbst recherchieren müssen.

    Ganz kurz nur als Grundtenor, es muß vermietbar sein und natürlich eine Vermietungsabsicht bestehen.

    Ich würde da noch einen Schritt weiter gehen und "nachweisbare" Vermietungsabsicht sagen....

    Der normale Fall, wenn z.B. Leerstand und anschließende Vermietung, dann wird kein Finanzamt das beanstanden. Hier beweist sich die Vermietungsabsicht von selbst.

    Sehr schwierig wird es z.B. Kauf, Leerstand und anschließendem Übergang in Privatnutzung. Dann müssten wahrscheinlich während des Leerstandes Makleraufträge, Annoncen mit dem angebotenen Objekt mit Mietinteressanten (die sich das Objekt angesehen haben) usw. nachgewiesen werden, dass das Finanzamt dann bis zur Privatnutzung "Vermietungsabsicht" akzeptieren würde.

    Aber wie tneub schon richtig sagt, wenn es dir um einen konkreten Fall geht, dann wirst du leider das Geld in einen "Steuerberater" investieren müssen. Nur dieser kann dir für einen konkreten Fall eine sichere Auskunft erteilen z.B. bei Kauf, Leerstand und anschließender Privatnutzung, welche "Anforderungen" das Finanzamt stellt, um während des Leerstandes Vermietungsabsicht anzuerkennen.