Mietkaution wird einbehalten

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  1. Avatar von Fifranz
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    Standard Mietkaution wird einbehalten

    Guten Tag,

    unser Vermieter hat nun schon seit nunmehr fast 4 Monaten unsere Mietkaution nicht ausgezahlt. Anfangs sagte er, es müssen Bagatellschäden geprüft werden und die Kaution wird neu berechnet..
    Seit ein paar Wochen gibt es nun gar keine Meldung mehr, weder per Mail, noch postalisch oder Anruf. Er geht nicht ans Telefon und reagiert nicht auf uns. Wie können wir vorgehen? Was gibt es für Rückzahlungsfristen, die er einhalten müsste?

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Mietkaution wird einbehalten

    Aus meiner Sicht muss erst die Nebenkostenabrechnung für das Auszugsjahr abgewartet werden um die Nebenkosten korrekt abrechnen zu können.
    Wenn man also z.B. im Januar 2020 auszeiht, und die Nebenkostenabrechnung für 2020 dann z.B. im Juni 2021 erstellt wird, kann man erst nach der Schlussabrechnung die Kaution zurückfordern.
    Gab es denn eine Wohnungsübergabe mit Protokoll? Was steht dazu im Mietvertrag?

  3. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Mietkaution wird einbehalten

    Mir hat eine Hausverwaltung mal gesagt, das ein Vermieter 6 Monate Zeit hat, bis zur Rückzahlung der Kaution.
    Für etwaige Nachzahlungen der Nebenkosten kann ein Teil der Kaution einbehalten werden, bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist.

  4. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Mietkaution wird einbehalten

    Es gibt für den Vermieter keine Frist, wann er die Kaution erstatten muss. Grundsätzlich geht es darum, dass ein Vermieter die Kaution Sicherheit für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis einbehalten darf d.h. er darf abwarten bis alle möglichen Forderungen feststehen. Bei einem festgestellten Schaden bedeutet das: Prüfung, Beauftragung Handwerker, Termin bis Handwerker Arbeit ausführen kann und Rechnungsstellung des Handwerkers.

    Bedeutet für dich: Ein paar Monate kannst du mal nichts tun, weil das ein Vermieter immer rechtfertigen kann.

    Was du tun kannst (nach vielleicht 3 Monaten): Den Vermieter anschreiben und um Erstattung der Kaution bitten oder dir die Gründe mitzuteilen, warum er diese nicht erstattet. Diese Gründe muss ein Vermieter dir nennen. Aber wenn er ausreichende Gründe hat, kann er die Kaution auch 12 Monate behalten (wobei ich jetzt nicht wüßte, welche Gründe das rechtfertigen würden).

    Je nach Grund z.B. Nebenkostenabrechnung Folgejahr darf der Vermieter (wie birgit richtig anmerkt) nur einen Teil der Kaution einbehalten.

    Wenn sich dein Vermieter "tot" stellt, dann kannst du ihm nur eine Frist setzen und nach Ablauf der Frist zu einem Anwalt gehen.

  5. Avatar von Brego81
    Brego81 ist offline

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    Standard AW: Mietkaution wird einbehalten

    Hallo!

    Mir ist bekannt, dass der Vermieter eigentlich nur einen Teil der Mietkaution für die letzte noch ausstehende Nebenkostenabrechnung bis zu 12 Monate einbehalten darf und zwar dann, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Einen Teil der Kaution der nicht für die Nebenkosten benötigt wird, müsste der Mieter eigentlich schon vorher herausgeben.

    Nur wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt sind und die Wohnung ohne Mängel übergeben worden ist, dann muss der Vermieter die Mietkaution innerhalb von drei bis vier Werktagen an den Mieter auszahlen.

    Da du geschrieben hast, dass der Vermieter noch Bagatellschäden prüfen wollte, könnte er von der sogenannte "Prüfungs- und Überlegungsfrist" gebrauch machen, die Frist eines solchen Anspruches beträgt 6 Monate (Quelle: https://www.mietbuergschaft24.de/ver...ennen-sie-tun/).

    Es könnte natürlich auch sein, dass dein Vermieter aus nachvollziehbaren Gründen wie z.B. einer Krankheit (man denke an COVID-19) nicht zu erreichen ist.
    Sollten weiterhin alle Versuche eines Dialogs scheitern, könntest du deinem Vermieter eine schriftliche Frist setzen, sollte er auch auf diese nicht reagieren, dann Mahnverfahren einleiten.

  6. Avatar von Fifranz
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    Standard AW: Mietkaution wird einbehalten

    Danke für eure zahlreichen Auskünfte!

    Es gab eine Wohnungsübergabe und wir haben auch beide ein Protokoll dazu geführt.. Da standen kleinere Dinge drin, ein defektes Rollo, eine defekte Klingel, damit hatten wir die letzten Wochen gelebt weil wir eh bald ausziehen würden und er hat sie so aufgeführt. Meiner Erfahrung nach ist das allerdings Vermietersache und wir dürften damit nicht beansprucht werden.
    Eine Frist für die Rückzahlung steht nicht im Mietvertrag.

    Ich werde wohl demnächst mal ein Schreiben aufsetzen. Covid hin oder her, ich hab für alles Verständnis, aber in vier Monaten kann man doch wohl mal ein Lebenszeichen erwarten? Auch, weil Covid vor 4 Monaten noch kaum ein Thema war.

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