Hallo,
eventuell kann uns jemand helfen.
Wir haben bei der Schwäbisch Hall einen Wohnriester mit Vorausdarlehen abgeschlossen (Tarif Fuchs WohnRente 01)
Wir wollen jetzt durch Nutzung unseres Sonderkündigungsrechts BGB §489 (10,5 Jahre) diesen Koppelvertrag kündigen und sind gerne bereit auf die Zuschüsse zu verzichten und zahlen auch gerne die erhaltenen Steuervergünstigungen zurück. Wir wollen auf keinen Fall dass ein Wohnförderkonto entsteht.
Schwäbisch Hall sagt dass auch wenn wir jetzt gemäß §489 BGB kündigen und auf die Förderungen verzichten würde sich automatisch ein WFK bilden, weil das in deren Vertrag so vorgesehen ist.
Ich kann mir vorstellen, daß wir damit nicht alleine sind. Hat jemand eine Idee wie man da rauskommt?
VG und Danke