Privater Schuldtitel erwirkt. Kann ich diesen Verkaufen? Erfahrungen?

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  1. Avatar von sascha8
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    Standard Privater Schuldtitel erwirkt. Kann ich diesen Verkaufen? Erfahrungen?

    Hallo,

    ich bin Sascha und wurde leider von einer Privatperson betrogen um 9000 €.

    Diesen Betrag habe ich als wirksamen Titel inkl Vollstreckungsbescheid per Anwalt erwirkt.

    Jetzt meine Frage:

    Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Verkauf eines solchen privaten Titels?

    Gibt es Firmen/Geschäftsleute, die solche Titel aufkaufen für einen prozentualen Teil der Forderung?

    Ich brauche das Geld nicht in 100 Raten oder so. Sondern möchte das Geld jetzt sofort verwenden. Werde nämlich jederzeit Papa (Termin 1.6) und da ist das Geld gut anders investiert.

    Momentan ist bei dem Schuldner wohl auch nicht viel zu holen.

    Ich freue mich über Eure Tipps und Ratschläge.

    Falls Ihr Firmen/Leute kennt, die solche Titel ankaufen würden, dann würde ich gerne Kontaktinformationen erhalten.

    Danke für Eure bestimmt vielen tollen Beiträge.

    LG

    Sascha

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Privater Schuldtitel erwirkt. Kann ich diesen Verkaufen? Erfahrungen?

    Hallo sascha,

    eigentlich ist der Mahnbescheid nicht schlecht für dich, allerdings zerstört er gleichzeitig die Bonität des Schuldners! Am billigsten wird es wenn Sie und der Schuldner sich einigen und ihr so viel und schnell wie er schuldet bezahlt.

    Es bringt ihnen nichts wenn der Schuldner wohnunglos wird, das hat er nicht mal eine Adresse, geschweige dann noch eine Arbeit!

    Sie können ihnen auch mitteilen, das Willens sind die Forderung an ein Inkasso Unternehmen weiter zu verkaufen, zwar nur an der Bonität mit 20 bis 30 % der Schuldsumme, dafür wird es für den Schuldner auf Jahrzehnte das Leben erschwert, denn dem Inkasso Unternehmen ist es ihr tägliches Brot Geld von Schuldner einzutreiben.

    Es geht über eine Konto-, Lohn- oder auch eine öffentliche auf der Straße vollzogende Taschenpfändung, bis hin zum Pfandverstrickung für den AG.

    Lesen sie mal ab § 1210 bis 1296 BGB, alles was mit Pfand zu tun hat! Unter den § 288 bis 290 StGB steht auch noch was!

    Es gibt wie gesagt zwei Wege

    A) Verkauf der Forderung an ein inkasso Unternehmen mit hohen Verlust und damit nichts mehr zu tun damit
    oder
    B) Selbstständig mit den Schuldner vereinbaren ab wann und wieviel er zurück zahlen kann! Dafür kaum Verzichte auf die Forderung!

    bruno68

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