bezüglich Riester habe ich ein paar Fragen und hoffe das man mir das kurz erklären kann.
Wir sind verheiratet und haben seit 1 Jahr ein Kind (1 Jahr). Vorhanden ist ein Riester Vertrag Frau und ein Wohnriester über BSV.
Einkommen Ehemann 55.000 / Ehefrau 35.000 seit 1 Jahr Elternzeit. Noch 2 weitere Jahre EZ geplant. Wir haben gemeinsame Veranlagung.
1) Bisher war es in etwa so, dass der BSV (2.100,-) 175 Euro Zulage und einen Steuervorteil ca. 575 Euro groß war. 750 - Zulage.
Nun bekommen wir durch das Kind 475 Euro Zulage, die vom Steuervorteil wieder abgezogen werden. Wo liegt da der Vorteil, bzw. durch das Kind ändert sich aus meiner Sicht nur das Verhältnis Zulage / Steuerersparnis, der gesamte Vorteil bleibt doch gleich oder nicht?
2) Meine Frau zahlt 80 Euro in einen Sparvertrag. Bekommt Sie dann eigentlich auch die 175 Euro Zulage? Das Kind kann aber nur bei einem Vertrag angerechnet werden oder?
3) Kann man einen SV vorab kündigen? oder muss man dann die Zulagen / Steuervorteil zurückzahlen?
4) Läuft der SV sonst bis zum Rentenbeginn?
5) was passiert wenn man die Ratenzahlung aussetzt?
6) Kann man den BSV vorab stoppen, oder muss der bis Fälligkeit durchbezahlt werden? Vermutlich muss man dann die Zulage zurückzahlen oder?
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass wir nicht unbedingt zu unserem Vorteil beraten worden sind, bzw. man uns das nur schön vorgerechnet hat und nun überlege ich die Teile zu stoppen. Vielleicht kann mir ja jemand hierzu was sagen, ob das für uns weiter Sinnvoll ist.
Zu 1.) Ja, das haben Sie richtig verstanden! Gefördert wird höchstens der eigene Spitzensteuersatz. Auch wenn ein Teil davon als Zulage in den Vertrag geht.
Zu 2.) Ihre Frau bekommt ebenfalls 175 € Zulagen in ihren eigenen Vertrag, wenn Sie einen Eigenbeitrag leistet der 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres abzüglich der 175 € beträgt. Da sie wegen Elternzeit vermutlich in 2019 weniger verdient hat, kann sie den Eigenbeitrag vielleicht neu berechnen und senken. Dann steigt dadurch der prozentuale Anteil des Staates an ihrer Altersvorsorge. Die 300 € Kinderzulage gibt es aber nur einmal pro Kind, nicht einmal pro Elternteil.
Allerdings wird auch sie mit dem Spitzensteuersatz gefördert. Wenn das bei ihrem Beitrag mehr als 175 €↨ sind, bekommt Sie auch zusätzlich etwas von der Einkommenssteuer zurück. Daher kann es sich sogar lohnen die vollen 2.100 € abzüglich 175 € in den Vertrag Ihrer Frau einzuzahlen.
Ganz genau könnte Ihnen das ein Steuerberater berechnen.
Zu 3.) und 4.) und 5.) Man kann jeden Riester-Renten-Vertrag vorab kündigen oder Beitragsfrei liegen lassen bis zum Rentenbeginn. Bei Kündigung müssen alle erhaltenen staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden. Allerdings nicht die damit erwirtschafteten Zinsen oder Aktiengewinne.
Alles was bei Rentenbeginn im Vertrag ist, kann für die Verrentung hergenommen werden. Oder man lässt sich dann bis zu 30 % vorab einmalig geben, oder man entscheidet sich dann noch für die Kündigung mit Rückzahlung der Förderung. Das würde ich dann unter anderem vom Gesundheitszustand abhängig machen.
Die Frage ist ja, ob dann eine lebenslange Rente sinnvoll erscheint.
Zu 6.) Auch einen Bausparvertrag kann man Beitragsfrei liegen lassen, doch dann wird er vermutlich nie zuteilungsreif und deshalb bekommt man auch nie das Darlehen aus diesem Vertrag das interessant sein kann, weil die Rückzahlung der Schuld ebenfalls mit den Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird.
Dazu sollten Sie sich aber die Regeln für Wohnriester noch genau anschauen. Es gibt ein paar Bedingungen für die Förderung wie z.B. dass das Darlehen für eine selbst bewohnte Immobilie eingesetzt werden muss und dass man die Förderung zurückzahlen muss, wenn man eines Tages diese Immobilie verkauft und nicht kurz danach eine neue kauft. Sprechen Sie doch mal den Betreuer des Vertrages darauf an!
Durch die Förderung mit dem Spitzensteuersatz erscheint das System Riester zunächst interessant für Menschen die gut verdienen.
Die eine Kinderzulage bringt Ihnen so tatsächlich keinen Vorteil.
Noch mehr Förderung würden Sie gemeinsam vermutlich erst ab dem dritten Kind bekommen, wenn Sie 900 € Kinderzulage + 2 x 175 € eigene Zulage kassieren würden.
MfG
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
Ist der Sparvertrag der Frau denn überhaupt ein Riestersparvertrag?
Der Vorteil der Zulage ist eher im Bereich der geringen Einkommen zu sehen - wenn jemand hier (z.B. als Student/Hausfrau etc.) nur 60€ Jahresbeitrag leistet und dann 175€ + X*300€ für die Kinder als Zulage bekommt, kann sich das durchaus rechnen - als Gutverdiener bekommt man ja schon die relativ hohe Steuerförderung.
Ein Riestervertrag läuft nich nur bis zur Rente, sondern auch darüber hinaus - teilweise bis 20 Jahre nach Renteneintritt oder bis zum Tod - er soll ja für die private Rente da sein.
Bei BSV muss man schauen, ob dieser zusammen mit einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen wurde - dieses Konstrukt läßt sich oft nicht so einfach auflösen.
zu 2:
Das Produkt schimpft sich Neue Leben Riesterrente Garant und legt das Geld in Deka Fonds an.
Dann werde ich morgen mal anfragen, ob sie jetzt die 175€ bekommt.
Sie hat den Vertrag mit 31 abgeschlossen und er läuft, bis sie mit 67 in Rente gehen kann.
Kennt jemand das Produkt und kann da was zu sagen?
zu 6:
Mit dem Bausparvertrag bin ich echt am überlegen, ihn mit einer Sonderzahlung, so schnell es geht zuteilungsreif zu machen. Dann wird die Last auf meinem Wohnbaukonto nicht mehr so stark vergrößert und ich kann mit dem Geld 2 Sondertilungen a 5.000€ bei der Bank machen, wo ich aktuell 2,5% Zinsen zahle.
In der Rückzahlung (in ca. 4 Jahren) sind 2,7% Zinsen fällig. Möglicherweise werde ich den Kredit sowieso nicht in Anspruch nehmen, sondern neu verhandeln (Zinsbindungsfrist läuft dann auch zeitgleich aus)
Aktuell bin ich Alleinverdiener und in 5 Monaten läuft das Eltergeld aus. Da könnte ich die Raten auch gut zum leben gebrauchen, auch wenn die Rückzahlung dann etwas länger dauert. An den Kredit, den ich mit dem BSV dann tilgen wollte, komme ich eh erst in 4 Jahren ran.