dies interessiert mich auch:
Angenommen entsteht dem geschädigten versicherten A
nspruch auf Mietausfall.
Die Schadenbehebung könnte Monate, ja 1 Jahr dauern.
Wann muß die Versicherung die Mietausfälle auszahlen.
a. Bei jeder
Fälligkeit: d.h. jeden Monat. Denn Mieten sind ja monatlich im Voraus zu
leisten; oder
b. nach Abschluß der Schadenbehebungsarbeiten ?
Im b Fall:
besteht Anspruch auf Verzugszinsen ?
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