im Dezember 2019 habe ich das Auto meiner Eltern zur Musterfeststellungsklage angemeldet. Der Brief vom VW mit dem Vergleich kam im März.
Leider sind meine Eltern in dieser Zeit umgezogen und irgendwie ist der Brief untergegangen.
Nun haben wir den Brief am 08.05. gefunden.
Ich habe dann mit VW telefoniert aber sie lehnen den Vergleich nun ab, da die Frist, welche im Brief erwähnt wurde nicht eingehalten wurde. In dem Brief stand, dass man den Vergleich bis zum 30.04. zustimmen muss.
Wir haben den Brief aber erst am 08.05. gefunden und mit VW telefoniert.
Wie sieht ihr die Chance? Kann man da nichts mehr machen?
ich arbeite bei einer Firma, die sich auf den Dieselskandal spezialisiert hat. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt, haben Sie leider keine Ansprüche mehr auf den Vergleich. Das bedeutet allerdings, dass Sie das Fahrzeug über den Hersteller rück abwickeln können, oder Schadensersatz fordern können.
Bei der Rückabwicklung haben Sie, bzw. ihre Eltern, die Möglichkeit das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und ihren Anspruch geltend zu machen. Dieser setzt sich aus dem gezahlten Kaufpreis, der Verzinsung über die Jahre im Besitz, abzüglich der gefahrenen Kilometerleistung zusammen.
„Volkswagen muss den Käufern manipulierter Dieselautos Schadenersatz bezahlen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Pauschale für die bereits gefahrenen Kilometer. (…) Bei der Berechnung der Summe, die VW den Kunden zahlen muss, werden außerdem Zinsen fällig.“ vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bgh-urteil-vw-diesel-skandal-1.4917195
Im Falle des Schadensersatzes können Sie das Fahrzeug privat verkaufen und die Differenz (zwischen dem Anspruch gegenüber dem Hersteller und dem Verkaufspreis) als Schadensersatz geltend machen.
Wenn Sie fragen zum Thema haben können Sie sich gerne unter der 0211-97634134 oder über louisabruell@yourmoneyback melden.