Zitat von
bruno68
Na ja, Konrad4,
Ja wenn man als Kunde sparen will, muss man auch die Resthaftung selbst übernehmen! So einfach ist das mit Versicherungen! Versichert man sich selbst, steht man mit beiden Füßen in dem vollen Risiko der Unterversicherung!
zu A) "Der in der Versicherungspolice angegebene Neubauwert der Immobilie beträgt 280T€.", so sind diese auch dann, bis zu dieser Summe versichert! Ob diese Summe ausreichend für den Wiederaufbau ist, das wiederum steht auf einen ganz anderen Blatt!
zu B) "Ist in der Summe auch der Grundstückswert enthalten oder nur das Gebäude?" Auch wieder eine Frage, deren völlig falsch ist! Denn es ist zu unterscheiden zwischen Grundstückhaftpflicht, Gebäude-Nun ja wie und Hausratversicherung!
Und jedes Produkt gibt es auch wieder in drei möglich Formen: I) Basis, II) Standard und III) Luxus Ausführungen
Und ja, in der Basis Version, sind recht häufig Begrenzungen mit Höchstersatzleistungen und /oder auch Selbstbehalte (SB 5.000 €, max. 10% der VSS) eingebaut!
Das Elend liegt aber in den Kleingedruckten, denn verständlich wird das meist nicht! Das denn beide Einschränkungen gleichzeitig wirksam werden können.
"Bei einen Schaden am Haus am Haus von 75.000 €!"; was bedeutet Dies für den Schuldner, im schlimmsten Fall nur folgenden Schadensersatzanspruch:
Schaden:........ 75.000 €
abzüglich SB....05.000 €
Schadensersatzanspruch jetzt...70.000 €
Abzüglich 10 % der VSS..........28.000 €
Schadensersatzanspruch jetzt...42.000 €
zuzüglich der SB von 5.000 €
Zuzahlender Betrag Versicherung 47.000 € an den Gläubiger, nicht Schuldner // Damit will man vermeiden, dass der Schuldner seine Bude abfackelt""
Dreht und Angelpunkt ist der SB Betrag, kann der Kunde dies nicht aufbringen! Wird auch meist keine reguläre Schadensbehebung möglich sein! Demnach müsste der Dachstuhl/ Öffnung nach selbst notdürftig abdichten, es wäre jahrelang nur eine Notlösung!
Da meisten in den Darlehnsverträgen oder Darlehnsanfragen steht von vorn herein fest, dass die Ansprüche des Kunden an die Versicherung mit Unterschrift, an den Gläubiger abgetreten werden!
Ob oder in wie weit die Hausratversicherung zusätzlich leistet, lässt sich aus der Schadensfläche ermitteln, zusammen werden diese aber niemals gleich/mehr als 100 % der Schadenssumme bezahlen!
Im Falle einer suche einer Versicherung für eine Immobilie, sollten sie lieber zum Versicherungs- Makler in ihre Nähe gehen!
Damit sie nicht alleine in Schadensfalle dastehen!
bruno68
bruno68, wie kann man so einen Unsinn schreiben.
Ich habe eine Wohngebäudeversicherung direkt bei der Versicherung, nicht bei einem Makler abgeschlossen. Mit dem Ausfüllen des Antrages die höchste Stufe gewählt mit SB Feuer, Leitungswasser, Sturm Hagel und Elementar 250,- €, sowie gleitende Neuwertversicherung und Unterversicherungsverzicht.
Können Sie bitte für mich diesen ihren Satz ins verständliche Deutsch übersetzen "... Auch wieder eine Frage, deren völlig falsch ist! Denn es ist zu unterscheiden zwischen Grundstückhaftpflicht, Gebäude-Nun ja wie und Hausratversicherung!..."
Weshalb muss man bei einer Wohngebäudeversicherung "zwischen Grundstückhaftpflicht, Gebäude-Nun ja wie und Hausratversicherung!..." unterscheiden?
Das verstehe ich gar nicht "Schaden:........ 75.000 €
abzüglich SB....05.000 €
Schadensersatzanspruch jetzt...70.000 €
Abzüglich 10 % der VSS..........28.000 €
Schadensersatzanspruch jetzt...42.000 €
zuzüglich der SB von 5.000 €
Zuzahlender Betrag Versicherung 47.000 € an den Gläubiger, nicht Schuldner // Damit will man vermeiden, dass der Schuldner seine Bude abfackelt"
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