Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

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  1. Avatar von Konrad4
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    Standard Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Was mich interessiert zu wissen:

    Der in der Versicherungspolice angegebene Neubauwert der Immobilie beträgt 280T€.
    Ist in der Summe auch der Grundstückswert enthalten oder nur das Gebäude?
    Wie wird ein großer Schaden abgerechnet?
    Z.B. Haus Einsturz, Reste vom Haus stehen noch. Wird die noch bestehende Substanz, wenn ja in welchem Verhältnis auch immer vor der Schadenregulierung abgezogen?

    Oder, Haus eingestürzt, nicht mehr bewohnbar, Neubauwert wird ausgezahlt!

    Ist nur eine theoretische Frage, aber man weiß ja nie wie abgerechnet wird.
    Ist man z.B. unterversichert oder reicht die Versicherungssumme.

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Na ja, Konrad4,

    Was mich interessiert zu wissen:

    A) Der in der Versicherungspolice angegebene Neubauwert der Immobilie beträgt 280T€.
    B) Ist in der Summe auch der Grundstückswert enthalten oder nur das Gebäude?
    C) Wie wird ein großer Schaden abgerechnet?
    Z.B. Haus Einsturz, Reste vom Haus stehen noch. Wird die noch bestehende Substanz, wenn ja in welchem Verhältnis auch immer vor der Schadenregulierung abgezogen?

    Oder, Haus eingestürzt, nicht mehr bewohnbar, Neubauwert wird ausgezahlt!

    Ist nur eine theoretische Frage, aber man weiß ja nie wie abgerechnet wird.
    Ist man z.B. unterversichert oder reicht die Versicherungssumme.
    Ja wenn man als Kunde sparen will, muss man auch die Resthaftung selbst übernehmen! So einfach ist das mit Versicherungen! Versichert man sich selbst, steht man mit beiden Füßen in dem vollen Risiko der Unterversicherung!

    zu A) "Der in der Versicherungspolice angegebene Neubauwert der Immobilie beträgt 280T€.", so sind diese auch dann, bis zu dieser Summe versichert! Ob diese Summe ausreichend für den Wiederaufbau ist, das wiederum steht auf einen ganz anderen Blatt!

    zu B) "Ist in der Summe auch der Grundstückswert enthalten oder nur das Gebäude?" Auch wieder eine Frage, deren völlig falsch ist! Denn es ist zu unterscheiden zwischen Grundstückhaftpflicht, Gebäude-Nun ja wie und Hausratversicherung!
    Und jedes Produkt gibt es auch wieder in drei möglich Formen: I) Basis, II) Standard und III) Luxus Ausführungen

    Und ja, in der Basis Version, sind recht häufig Begrenzungen mit Höchstersatzleistungen und /oder auch Selbstbehalte (SB 5.000 €, max. 10% der VSS) eingebaut!
    Das Elend liegt aber in den Kleingedruckten, denn verständlich wird das meist nicht! Das denn beide Einschränkungen gleichzeitig wirksam werden können.
    "Bei einen Schaden am Haus am Haus von 75.000 €!"; was bedeutet Dies für den Schuldner, im schlimmsten Fall nur folgenden Schadensersatzanspruch:

    Schaden:........ 75.000 €
    abzüglich SB....05.000 €
    Schadensersatzanspruch jetzt...70.000 €
    Abzüglich 10 % der VSS..........28.000 €
    Schadensersatzanspruch jetzt...42.000 €
    zuzüglich der SB von 5.000 €
    Zuzahlender Betrag Versicherung 47.000 € an den Gläubiger, nicht Schuldner // Damit will man vermeiden, dass der Schuldner seine Bude abfackelt""

    Dreht und Angelpunkt ist der SB Betrag, kann der Kunde dies nicht aufbringen! Wird auch meist keine reguläre Schadensbehebung möglich sein! Demnach müsste der Dachstuhl/ Öffnung nach selbst notdürftig abdichten, es wäre jahrelang nur eine Notlösung!

    Da meisten in den Darlehnsverträgen oder Darlehnsanfragen steht von vorn herein fest, dass die Ansprüche des Kunden an die Versicherung mit Unterschrift, an den Gläubiger abgetreten werden!

    Ob oder in wie weit die Hausratversicherung zusätzlich leistet, lässt sich aus der Schadensfläche ermitteln, zusammen werden diese aber niemals gleich/mehr als 100 % der Schadenssumme bezahlen!

    Im Falle einer suche einer Versicherung für eine Immobilie, sollten sie lieber zum Versicherungs- Makler in ihre Nähe gehen!
    Damit sie nicht alleine in Schadensfalle dastehen!

    bruno68

  3. Avatar von Konrad4
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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Zitat Zitat von bruno68
    Na ja, Konrad4,



    Ja wenn man als Kunde sparen will, muss man auch die Resthaftung selbst übernehmen! So einfach ist das mit Versicherungen! Versichert man sich selbst, steht man mit beiden Füßen in dem vollen Risiko der Unterversicherung!

    zu A) "Der in der Versicherungspolice angegebene Neubauwert der Immobilie beträgt 280T€.", so sind diese auch dann, bis zu dieser Summe versichert! Ob diese Summe ausreichend für den Wiederaufbau ist, das wiederum steht auf einen ganz anderen Blatt!

    zu B) "Ist in der Summe auch der Grundstückswert enthalten oder nur das Gebäude?" Auch wieder eine Frage, deren völlig falsch ist! Denn es ist zu unterscheiden zwischen Grundstückhaftpflicht, Gebäude-Nun ja wie und Hausratversicherung!
    Und jedes Produkt gibt es auch wieder in drei möglich Formen: I) Basis, II) Standard und III) Luxus Ausführungen

    Und ja, in der Basis Version, sind recht häufig Begrenzungen mit Höchstersatzleistungen und /oder auch Selbstbehalte (SB 5.000 €, max. 10% der VSS) eingebaut!
    Das Elend liegt aber in den Kleingedruckten, denn verständlich wird das meist nicht! Das denn beide Einschränkungen gleichzeitig wirksam werden können.
    "Bei einen Schaden am Haus am Haus von 75.000 €!"; was bedeutet Dies für den Schuldner, im schlimmsten Fall nur folgenden Schadensersatzanspruch:

    Schaden:........ 75.000 €
    abzüglich SB....05.000 €
    Schadensersatzanspruch jetzt...70.000 €
    Abzüglich 10 % der VSS..........28.000 €
    Schadensersatzanspruch jetzt...42.000 €
    zuzüglich der SB von 5.000 €
    Zuzahlender Betrag Versicherung 47.000 € an den Gläubiger, nicht Schuldner // Damit will man vermeiden, dass der Schuldner seine Bude abfackelt""

    Dreht und Angelpunkt ist der SB Betrag, kann der Kunde dies nicht aufbringen! Wird auch meist keine reguläre Schadensbehebung möglich sein! Demnach müsste der Dachstuhl/ Öffnung nach selbst notdürftig abdichten, es wäre jahrelang nur eine Notlösung!

    Da meisten in den Darlehnsverträgen oder Darlehnsanfragen steht von vorn herein fest, dass die Ansprüche des Kunden an die Versicherung mit Unterschrift, an den Gläubiger abgetreten werden!

    Ob oder in wie weit die Hausratversicherung zusätzlich leistet, lässt sich aus der Schadensfläche ermitteln, zusammen werden diese aber niemals gleich/mehr als 100 % der Schadenssumme bezahlen!

    Im Falle einer suche einer Versicherung für eine Immobilie, sollten sie lieber zum Versicherungs- Makler in ihre Nähe gehen!
    Damit sie nicht alleine in Schadensfalle dastehen!

    bruno68
    bruno68, wie kann man so einen Unsinn schreiben.
    Ich habe eine Wohngebäudeversicherung direkt bei der Versicherung, nicht bei einem Makler abgeschlossen. Mit dem Ausfüllen des Antrages die höchste Stufe gewählt mit SB Feuer, Leitungswasser, Sturm Hagel und Elementar 250,- €, sowie gleitende Neuwertversicherung und Unterversicherungsverzicht.
    Können Sie bitte für mich diesen ihren Satz ins verständliche Deutsch übersetzen "...
    Auch wieder eine Frage, deren völlig falsch ist! Denn es ist zu unterscheiden zwischen Grundstückhaftpflicht, Gebäude-Nun ja wie und Hausratversicherung!..."

    Weshalb muss man bei einer Wohngebäudeversicherung "z
    wischen Grundstückhaftpflicht, Gebäude-Nun ja wie und Hausratversicherung!..." unterscheiden?
    Das verstehe ich gar nicht "
    Schaden:........ 75.000 €
    abzüglich SB....05.000 €
    Schadensersatzanspruch jetzt...70.000 €
    Abzüglich 10 % der VSS..........28.000 €
    Schadensersatzanspruch jetzt...42.000 €
    zuzüglich der SB von 5.000 €
    Zuzahlender Betrag Versicherung 47.000 € an den Gläubiger, nicht Schuldner // Damit will man vermeiden, dass der Schuldner seine Bude abfackelt"

    ???????

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  4. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Es gibt auch durchaus Versicherungen die auf eine Vers-Summe verzichten ( oder Goldmark / 1914 ). Da hättest gleitender Neuwert ohne Begrenzung durch eine VSS.
    Und ja, wenn 280t drin stehen und der Neubau kostet 500t dann bis in der Unverversicherung. Wenn ein Schaden abgerechnet wird, dann wird prozentual entschädigt je nach tatsächlichem Wert und versichertem Wert.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Nun Konrad4,

    Ich habe eine Wohngebäudeversicherung direkt bei der Versicherung, nicht bei einem Makler abgeschlossen. Mit dem Ausfüllen des Antrages die höchste Stufe gewählt mit SB Feuer, Leitungswasser, Sturm Hagel und Elementar 250,- €, sowie gleitende Neuwertversicherung und Unterversicherungsverzicht.
    Ich werde ihnen mal ihre Antwort zerlegen: 2 Stichworte nur dafür! Einmal Sturm und Abwasser?

    Sie kennen wohl den Sturm, aber kennen Sie die Windstärkenregelung? Wo die Versicherung, erst ab Windstärke 8 leistet muss! Beweisen sie erst mal das in ihren Postleitgebiet eine Windstärke 8 aufgetreten ist! Wenn der Wetterdienst Windstärke bis 7 gemeldet hat!

    Nun Wasserleitung versichert! Aber was ist mit den Abwasserkanal? Mitversichert? Nein, schade, wenn die Sichtkontrolle durchgeführt wird und feststellt das die Rohre in der Straße zerdrückt sind! Wer zahlt?

    Oder was ist mit Erdfall? Was ist Erdfall? Das ist wenn Gebiete/ Landstriche absacken, weil der Untergrund vom Bergbau, wie ein Schweizer Käse durchsiebt ist. In Saarland werden die Wasserpumpen des Bergbaus bald abgestellt. damit laufen die Schächte und Stollen mit Wasser voll und mit der Zeit wird, die Deckenschicht Stück für Stück absacken. Aus Waldbergen (über 200 m), werden dann Waldhügel (bis 200 m).

    Aber es gibt auch natürliche Absenkungen, weil der saure Regen auf Kalkstein getroffen ist!
    Neuer Erdfall in Bad Frankenhausen 17.03.2020

    In der Oberkirchgasse unterhalb der alten Burg oberhalb des Kurparks ist dieser Erdfall aufgetreten.Der Erdfall, der entstand, ist allerdings im Untergrund wesentlich größer und hat Ausmaße von einem ein drei mal drei Meter und hat ein großes drei bis vier Meter tiefes Loch geschaffen.
    Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bad Frankenhausen haben den Bereich weiträumig abgesperrt.
    Vor einiger Zeit war es unweit dieser Stelle schon zu einem Erdfall gekommen. Dieses sollte demnächst für 100.000 Euro verfüllt werden.

    Laut Matthias Strejc soll mit dem Landesamt für Geologie abgestimmt werden, wie mit dem neuen Erdfall umgegangen werden soll.
    oder hier
    Zehn Jahre nach Erdfall in Schmalkalden - Anwohner wollen Straße zurück 02.04.2020
    ...

    Kies verschwindet im Loch
    Ute Schütze kann darüber nur mit dem Kopf schütteln. Sie wohnt in dem Haus direkt neben dem Erdfall. Wenn sie auf ihrem Balkon steht, kann sie die wunderschöne Wilhelmsburg sehen, aber auch die Überreste des Erdfalls. "Ich weiß doch, wie wackelig das alles hier ist. Die Kiesschicht setzt sich immer mehr", warnt sie. Noch vor ein paar Monaten war nur das Dach des gegenüberliegenden Stromhäuschens zu sehen, inzwischen hat sich der Kies soweit gesenkt, dass die halbe Wand sichtbar geworden ist. "Hier muss unbedingt nachgefüllt werden", fordert sie. Dass andere Anwohner eine Brücke über den Erdfall bauen möchten, darüber kann sie nur den Kopf schütteln.
    Und sie sind Sie dagegen versichert? Scheinbar nicht! Beim einer Anfrage über einen "echten" Makler, wäre mit Eingabe ihrer Daten die Versicherbarkeit auf Erdfall überprüfbar und bei einer Vorabanfrage beim Versicherer wäre das Problem als nicht versicherbar erkannt wurden und es wäre die Möglichkeit die Kaufabsichten abzubrechen gewesen. Denn solch ein Eigentum ein Wiederverkauf zu ermöglichen, ginge nur unter falschen Verkaufsangaben oder hohen Wertabschlag!

    Die Wahl der Option "Elementar" bedeutet eben nicht der vollständige Einschluss aller Gefahren, diese müssen trotzdem schriftlich aufgeführt sein! Nur bei Online Abschlüssen werden dann in Erdfall gefährdenden Gebiete gerade diese Kästchen garnicht eingeblendet!
    Denn was nicht abgefragt werden kann, kann auch nicht versichert sein! Und das ist auch nicht mal eine Falschberatung, weil ja nicht nachgefragt wird, weder vom Kunden noch vom Portal!

    Das "Auslassen" von Versicherungsschutz ist, weder eine Falsch- noch Fehlberatung, denn dazu müsste grade da eine Beratung stattgefunden haben! Aber das wäre kausal ein Widerspruch in sich selbst, eine nicht stattgefundene Beratung als Falsch- noch Fehlberatung vor ein Gericht vorzutragen?

    Was kann da der Richter nur entscheiden? Grundsätzlich, eine Ablehnung zu lasten des Klägers, sprich Kunden!

    bruno68

  6. Avatar von Konrad4
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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Zitat Zitat von Marc2512
    Es gibt auch durchaus Versicherungen die auf eine Vers-Summe verzichten ( oder Goldmark / 1914 ). Da hättest gleitender Neuwert ohne Begrenzung durch eine VSS.
    Und ja, wenn 280t drin stehen und der Neubau kostet 500t dann bis in der Unverversicherung. Wenn ein Schaden abgerechnet wird, dann wird prozentual entschädigt je nach tatsächlichem Wert und versichertem Wert.
    Hallo Marc, um zu einer sinnvollen Versicherungssumme zu kommen hat die Versicherung mit meinen Angaben die Versicherungssumme ermittelt. Meine Angaben waren korrekt und insoweit ergibt sich mit dem jährlich angepassten Baupreisindex multipliziert der sogenannte gleitende Neuwert, heute diese 280T€ - das Haus hat beim Kauf 218TDM gekostet, hat heute den Wert 280000 €, klar der Nachbar hat beim Verkauf 350000 € erhalten. Deshalb der Versicherung sagen nehmen sie als Wert 2014 z.B. 30.000 Mark ist doch unrealistisch. Diese Summe wollen Vermittler mit 5 Jahres Laufzeit um hohe Provision zu erhalten. Ich bezweifle auch, dass eine Versicherung bei einem Schaden von z.B. 20T€ kommt und sagt jetzt müssen wir mal den Wert des Hauses ermitteln damit wir die Schadensumme in Relation setzen können. Welchen Wert wollen die dann ermitteln, den Straßenpreis?

    Meine Frage gehört der Grundstückswert in die Versicherungssumme ist noch nicht beantwortet.

  7. Avatar von Konrad4
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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Zitat Zitat von bruno68
    Nun Konrad4,



    Ich werde ihnen mal ihre Antwort zerlegen: 2 Stichworte nur dafür! Einmal Sturm und Abwasser?

    Sie kennen wohl den Sturm, aber kennen Sie die Windstärkenregelung? Wo die Versicherung, erst ab Windstärke 8 leistet muss! Beweisen sie erst mal das in ihren Postleitgebiet eine Windstärke 8 aufgetreten ist! Wenn der Wetterdienst Windstärke bis 7 gemeldet hat!

    Nun Wasserleitung versichert! Aber was ist mit den Abwasserkanal? Mitversichert? Nein, schade, wenn die Sichtkontrolle durchgeführt wird und feststellt das die Rohre in der Straße zerdrückt sind! Wer zahlt?

    Oder was ist mit Erdfall? Was ist Erdfall? Das ist wenn Gebiete/ Landstriche absacken, weil der Untergrund vom Bergbau, wie ein Schweizer Käse durchsiebt ist. In Saarland werden die Wasserpumpen des Bergbaus bald abgestellt. damit laufen die Schächte und Stollen mit Wasser voll und mit der Zeit wird, die Deckenschicht Stück für Stück absacken. Aus Waldbergen (über 200 m), werden dann Waldhügel (bis 200 m).

    Aber es gibt auch natürliche Absenkungen, weil der saure Regen auf Kalkstein getroffen ist!

    oder hier

    Und sie sind Sie dagegen versichert? Scheinbar nicht! Beim einer Anfrage über einen "echten" Makler, wäre mit Eingabe ihrer Daten die Versicherbarkeit auf Erdfall überprüfbar und bei einer Vorabanfrage beim Versicherer wäre das Problem als nicht versicherbar erkannt wurden und es wäre die Möglichkeit die Kaufabsichten abzubrechen gewesen. Denn solch ein Eigentum ein Wiederverkauf zu ermöglichen, ginge nur unter falschen Verkaufsangaben oder hohen Wertabschlag!

    Die Wahl der Option "Elementar" bedeutet eben nicht der vollständige Einschluss aller Gefahren, diese müssen trotzdem schriftlich aufgeführt sein! Nur bei Online Abschlüssen werden dann in Erdfall gefährdenden Gebiete gerade diese Kästchen garnicht eingeblendet!
    Denn was nicht abgefragt werden kann, kann auch nicht versichert sein! Und das ist auch nicht mal eine Falschberatung, weil ja nicht nachgefragt wird, weder vom Kunden noch vom Portal!

    Das "Auslassen" von Versicherungsschutz ist, weder eine Falsch- noch Fehlberatung, denn dazu müsste grade da eine Beratung stattgefunden haben! Aber das wäre kausal ein Widerspruch in sich selbst, eine nicht stattgefundene Beratung als Falsch- noch Fehlberatung vor ein Gericht vorzutragen?

    Was kann da der Richter nur entscheiden? Grundsätzlich, eine Ablehnung zu lasten des Klägers, sprich Kunden!

    bruno68
    Damit Sie gut schlafen können: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung/Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch alles drin, Selbstbeteiligung 250,- €.
    Gute Nacht!!!

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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Würd mal sicherheitshalber noch schauen ob grobe Fahrlässigkeit ohne Begrenzung mitversichert ist und ggf. Starkregen (bzw. Teilüberschwemmung ). PS: 5 Jahresverträge sind nach VVG sowieso nicht mehr relevant und können nach 3 Jahren gekündigt werden. Gruss

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    Standard AW: Abwicklung von Schäden in der Wohngebäudeversicherung

    Zitat Zitat von Marc2512
    Würd mal sicherheitshalber noch schauen ob grobe Fahrlässigkeit ohne Begrenzung mitversichert ist und ggf. Starkregen (bzw. Teilüberschwemmung ). PS: 5 Jahresverträge sind nach VVG sowieso nicht mehr relevant und können nach 3 Jahren gekündigt werden. Gruss
    Hallo Marc2512 sowohl die grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls als auch grobfahrlässige Verletzung von Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften vor Eintritt des Versicherungsfalles.
    Auch plötzlich einsetzender Starkregen ist versichert.
    Vertragslaufzeit 1 Jahr.

    Prämie: 93 ct/Tag

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