angenommen Person XY muss für das vergangene Jahr 2019 keine Steuererklärung abgeben und tut dieses auch nicht.
Für das Jahr 2020 möchte/ muss sie es aber. Muss sie dann in diesem Zuge die Erklärung für die letzten drei oder vier Jahre
obligatorisch mit einreichen bzw. nachreichen? Oder könnte Person XY flexibel von Jahr zu Jahr abwägen, ob er eine Erklärung
abgeben muss oder nicht?
(Person XY hat zuvor noch nie eine Steuererklärung abgegeben bzw. abgeben müssen)