Zahlaufforderung Todesfall

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  1. Avatar von Gededon
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    Standard Zahlaufforderung Todesfall

    Kurze Frage. Meine Mutter ist bereits vor mehreren Jahren verstorben (ca 2016). Jetzt hatte ich letztes Jahr ein Schreiben einer Bank (Targo) im Briefkasten, die meiner Mutter mitteilte, sie habe Schulden bei der Bank (ca 200€), die noch zu zahlen wären. Ich habe der Bank daraufhin die Sterbeurkunde zukommen lassen. Ein halbes Jahr später kam dann die Mitteilung ich sei dann jetzt für die Schulden zuständig und müsste stattdessen Zahlen.
    Problem bei der Ganzen Sache ist aber nun, dass ich nicht nur nichts von dem Bankkonto wusste, der damalige Lebensgefährte meiner Mutter versicherte mir außerdem, dass, der Vertrag, den meine Mutter in seiner Anwesenheit unterschrieben hatte, explizit eine Klausel enthielt, die besagte, dass das Konto im Todesfall sofort und ohne weitere Kosten für mich aufgelöst würde (meine Mutter war an Krebs erkrankt und hatte daher besonders auf solche Sachen geachtet).
    Wie genau muss ich da jetzt vorgehen? Wie gesagt, eigentlich beinhaltet der Vertrag die Klausel, dass ich definitiv nichts bezahlen muss, die Bank fordert aber weiterhin Geld von mir (wir finden auch momentan leider die Kopie des Vertrags meiner Mutter nicht mehr). Falls möglich würde ich das gerne ohne einen Anwalt klären, aber ich befürchte da führt kein Weg dran vorbei?

  2. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Zahlaufforderung Todesfall

    Hallo,

    Sie sollten zunächst bei der Targo eine Kopie des Vertrages anfordern den ihre Mutter unterschrieben hat.
    Sicher klärt sich damit ob die Bank einen Anspruch an Sie als Erben hat oder nicht.
    Ich könnte mir vorstellen, dass der Verzicht auf weitere Gebühren erst dann gilt, wenn die Bank vom Tod der Vertragspartnerin erfährt.
    Das war scheinbar erst der Fall, als Sie die Sterbeurkunde vorgelegt haben.

    Ich bin aber kein Jurist! Notfalls müssten Sie einen einschalten, wenn sich das trotz der kleinen Summe lohnt.

    MfG

    Alexander Reibold
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  3. Avatar von Gededon
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    Standard AW: Zahlaufforderung Todesfall

    Werde ich auf jeden Fall noch einmal machen, bzw habe ich bereits gemacht.
    Das Problem bei der ganzen ist ja aber wie gesagt, dass ich nichts von dem Konto wusste. Es ist daher ein wenig schwer sich da um etwas zu kümmern, wenn man noch nicht einmal weiss, dass es existiert.
    Und ja, ein Jurist würde sich im Notfall lohnen. Ich sehe gerade, ich habe einen Tippfehler in der oben genannten Summe. Häng noch einmal ein paar Nullen dran, dann kommen wir der Sache schon näher. Und ich kann mir das mit meinem derzeitigen Gehalt leider einfach nicht leisten.
    Ich wollte nur einmal wissen, ob mann da eventuell auch ohne Anwalt etwas machen kann, da ich ja auch diesen bezahlen müsste.
    Trotzdem vielen Dank für die Auskunft. Ich weiss es zu schätzen.

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Zahlaufforderung Todesfall

    200.000€ ist natürlich schon eine ganz andere Sache ... wohin ist das Geld denn geflossen? Dann muss das Erbe ja auch entsprechend höher gewesen sein - oder?
    Dann wird der Rechtsbeistand allerdings auch entsprechend teurer werden ... man kann im Allgemeinen natürlich auch bei einer Verbraucherzentrale um Rat fragen.

  5. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Zahlaufforderung Todesfall

    Hallo,

    wenn es nicht um Gebühren geht sondern um ein Darlehen, müsste damals eine Restschuldversicherung abgeschlossen worden sein.
    Nur so konnte die Aussage korrekt sein, dass im Todesfall keine Schuld vererbt wird. Dann brauchen Sie natürlich auch diese Unterlagen und könnten sich dann an die Versicherung wenden.

    MfG

    Alexander Reibold

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Zahlaufforderung Todesfall

    Hallo Gededon,

    sage mal um welche Summe handelt es sich nun? Wir sollten dir was Raten auf was und dann wie? Gehen wir mal vom Normalfall aus dann wäre es bei 30.000 € Schluss mit Geld ohne Sicherheit! Demnach kann es keine weiteren Schulden geben!
    zum Zweiten:"Wer ist den der Rechtsnachfolger, sprich Erbe geworden?" Targo
    Targo
    Zum anderen würde ich die Herausgabe der Unterlagen von der Targo erbeten, einschließlich der Saldenaufstellung.

    Auch das Erkundigen bei Schufa könnte helfen, da dieser Vertrag dort ja aufgeführt sein muss.

    Es könnte jetzt schon sein das durch die Verjährung durch das § 195 BGB in Frage, sofern kein Mahnbescheid, dann gilt § 197 BGB, erstellt wurden ist!

    Ich glaube eher da da irgendwas völlig schief läuft, man kennt zwar nachrichtenlose Vermögen, insbesondere bei Banken, aber von nachrichtenlosen Schulden, davon höre ich das erste mal!

    bruno68

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