Wir haben mit mein (noch) Mann Kredit aufgenommen 16.000 € Davon wurde schon 6.000€ gemeinsam einbezahlt ! Er möchte von mir die halbe (3000€) haben! Ich nehme weiter den Kredit! Offene Saldo (10.000€) Hat er Recht den Halbe (3000€) zu haben??
nun ja schwierige Sache das mit den Schulden! Am besten wäre es die aktuellen Schulden zu halbieren und jeder geht seine Wege!
Streiten mit einen Anwalt? Könnte mehr kosten als die Schulden je vorhanden waren!
Des weiteren Zahlt eine Rechtsschutzversicherung (RS) niemals einen Rechtsstreit, der sich aus der Lebensführung einer ergibt, da der Streitwert vorsätzlich herbeigeführt wurden ist!
Bei Erbsachen zwischen Geschwistern, könnte die RS, bei Einschluss des Baustein Familie in die RS mitversichert sein. Aber das eine RS innerhalb dem Kernelement der Familie irgendetwas "blecht" halte ich ausgeschlossen!
Einigen Sie sich lieber kostengünstig und einvernehmlich, das wäre das billigste Variante für beide.
Ich nehme mal an, dass das Darlehn für die gemeinsame Lebensführung aufgenommen wurde, daher gehe ich davon aus das vor Gericht es zu einer eher zu einer Teilung der Restschuld geurteilt wird! Sofern nicht anderes bewiesen wird.
Wir haben mit mein (noch) Mann Kredit aufgenommen 16.000 € Davon wurde schon 6.000€ gemeinsam einbezahlt ! Er möchte von mir die halbe (3000€) haben! Ich nehme weiter den Kredit! Offene Saldo (10.000€) Hat er Recht den Halbe (3000€) zu haben??
Je nachdem, was mit dem Geld passiert ist, kann das stimmen, muß aber nicht.
Hast du dir davon ein Auto gekauft, welches nur du genutzt hast und auch behältst, hätte er ggf. Recht.
Wurde das Auto bisher gemeinsam genutzt und du behaltst es jetzt, ist der Ausgeleichsbertrag tendenziell eher 0.
Wurde der Kredit aufgenommen, um den allgemeinen Konsum zu finanzieren, dann hat er noch die Hälfte des offen Saldos an dich zu überweisen (5000€).
Hat er sich davon ein Auto gekauft, welches nur er genutzt hat und auch behält, hast du ggf. Anspruch auf 13.000€.
Dazu kommt, dass ggf. unterschiedlich verdient wurde, was wer mit in die Ehe eingebracht wurde und wer welches Vermögen behält.
Hallo ErnaT, was ist mit dem Geld passiert?
Momentan sind noch EUR 10.000 offen wovon Sie EUR 5.000 der Bank schulden und Ihr Exmann EUR 5.000 der Bank.
Sie haften gesamtschuldnerisch.
Die Scheidung ändert auch nichts daran.
So wie Sie schreiben verschlechtern Sie sich mit der EUR 3.000 Variante und ist weniger gut.