ich lese hier schon länger mit. Einerseits finde ich die Beiträge interessant, andererseits bin ich überrascht wie sehr hier tw. die Streitigkeiten untereinander leider in den Vordergrund treten.
Aber egal. Ich habe mir vor 10 Jahren im Raum Hannover ein Haus gekauft (ca. 115%-Finanzierung). Die Kredite werden demnächst durch ein Forward-Darlehen abgelöst. Ohne Sondertilgung lande ich 2020 bei einer Restschuld von ca. 50000 €. Dann bin ich 65 Jahre alt. Vor einigen Jahren habe ich ein Wohnriester-Darlehen über 50000€ abgeschlossen. Dieser Vertrag ist inzwischen zuteilungsreif. Es werden z. Zt. keine Beiträge eingezogen. Mein LBS-Berater meint, dass ich freiwillig weiter einzahlen kann. Er hat mir gesagt, dass ich ca. 6 Monate vor Beendigung des Forward-Darlehens mitteilen muss, wenn ich den Wohnriester dann zur abschließenden Finanzierung nutzen möchte. Wenn ich fleißig weiter in den Wohnriester einzahle, bin ich dann bei ca. 40 - 42000€.
Meine Fragen:
Was muss ich beachten, damit ich das angesparte Kapital - schadlos - zur Tilgung nutzen kann?
Ich habe es dann (Stand heute) noch 2 Jahre bis zur Rente. Könnt Ihr mir sagen, wie hoch die Forderungen auf meinem Wohnriester-Konto dann ca. sein werden?
Stimmt es, dass bei meinen Planungen das Wohnriester-Konto erst mit 65 eröffnet wird, also erst ab dann mit 2% verzinst wird?
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Hallo Egon,
respekt eine 115 % Finanzierung und dann so wenig Restschuld!
Zu den Fragen:
A) Was muss ich beachten, damit ich das angesparte Kapital - schadlos - zur Tilgung nutzen kann?
B) Ich habe es dann (Stand heute) noch 2 Jahre bis zur Rente. Könnt Ihr mir sagen, wie hoch die Forderungen auf meinem Wohnriester-Konto dann ca. sein werden?
C) Stimmt es, dass bei meinen Planungen das Wohnriester-Konto erst mit 65 eröffnet wird, also erst ab dann mit 2% verzinst wird?
zu A) Nun die Zuteilung und den Einsatz des Guthaben zur Schuldablösung! Hier stellt sich eine weitere Frage, welche Zinsen sind billiger, die des Riester oder die des Darlehn? Da würde ich vergleichen Darf man noch auf das Darlehn tilgen und sind die Darlehnzinsen höher als beim Riester! sollte man die Schulden eher bei Darlehn tilgen!
Beachten Sie aber das die Zuteilung des Riester vorher erfolgt, bevor das Darlehn abläuft! Verbindlich, nicht das Sie teuer Zwischenfinanzieren müssen!
Beachten Sie auch das für das Riester-Darlehn möglicherweise einen teuren Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung beinhaltet, diese könnte man durch einen billigeren Todesfallschutz mit Gesundheitsprüfung ersetzten und dafür die Laufzeit abtreten. Spart Geld
Zu B) Rechen Sie alle Riester Zulagen, inkl. steuerliche Vergünstigung zusammen! kommen sie Besp. auf 60.000 € Zulagen, Gutschrift und 30 % Steuersatz bezahlen sie keine 70 € monatlich. Addiert man dies Zusammen bis 85 Lebensjahr kommen in etwa 18 Jahre (216 Monte) mal 70 € sind 15.120 € Rückzahlungsbetrag. Oder einmalig 70 % von den 15.120 € = 10.584 €
zu C) Glauben sie das 16 Mill. Riesterverträge auf eine Stück Papier passen und dieser Zettel dann von einen arbeitslosen Beamten an seinen Kühlschrank mit einen Haftmagenten angebracht wird?
Selbstverständlich wird mit Abschluss eines Riestervertrag auch ein Förderkonto eingerichtet! Das mit jeder Jahreseinzahlung eine Gutschrift erfolgen kann, die Zulage auf den Sparvertrag und die steuerliche Gutschrift auf das Girokonto!
Geleichzeitig, wird dies Auszahlung an sie, als Darlehn gegen sie auf ihr Förderkonto verbucht!
Die größtmögliche Einzelförderung, wäre 2.100 € minus 60 € = 2.040 €/ Beim Einkommen von über 80.000 € jährlich wäre dies möglich das der Steuersatz mit über 50 % belegt ist. Werden von den 2.100 € aus steuerlicher Ersparnissen 1.050 € plus 1 Erwachsender 175 € und 3 Kinder = 1.075 Zulage zusammen 2.125 € an Zulagen ausgezahlt.
Im 1 Jahre wie folgt 2.100 € bezahlen, und dann die nächsten 23 Jahre nur noch den Mindestbetrag von 60 €!
Ab 24. Jahr
des 1. Kindes plus 300 € = 360 € Jährlich
des 2. Kindes plus 300 € = 660 € jährlich
des 3. Kindes plus 300 € = 930 € jährlich
Lukrativ auf alle Fälle!
Was aus dieser Sicht nicht erkennt bar ist, das in diesem System die Altersvorsorge-Lücke zwischen der Verentung, ab 63 bis 85 Jahre entsteht, da für diesen Zeitraum zuwenig gespart wurde ist, nämlich nur die 60 € jährlich, das ist zu wenig um die Rückzahlung bis zum 85 Lebensjahr abzubezahlen!
Hier wäre eine fundierte Beratung eines fachlich qualifizierten unabhängigen Vermittlers, der den Kunden erklärt hätte, was sich mit der Rentenlücke auf sich hat und das sich die gesparten steuerlichen Gutschriften in eine andere private Altersvorsorge eingezahlt werden muss. Um diese Lücke zwischen den 63 . bis 85 Jahre durch eine garantierte Rente geschlossen wird!
Bei ihnen wird der erhebliche Wegfall, der Zins und Tilgung diese Lücke mehr als schließen. Trotzdem sollten sie sich nicht alleine auf "ihren" Bankberater verlassen, da dieser die Interessen "seines" Arbeitgebers, gegenüber ihnen zu vertreten hat!
Da jetzt andere Sachen eine gewichtiger Rolle spielen können, bsw. Pflege.
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Zu A) Ich plane den Wohnriester noch weitere 10 Jahre zu besparen und mit dem dann angesparten Riesterkapital den Großteil der Restschuld zu begleichen. Meine Frage ist: was muss ich dabei beachten? Ja, der LBS-Mitarbeiter hat mir gesagt, dass ich meinen Tilgungswunsch 6 Monate vor Ablauf des Forward-Darlehens abschicken muss.
Das mit Todesfallschutz und Gesundheitsprüfung kapiere ich jetzt überhaupt nicht.
zu B) Meine steuerlichen Zulagen liegen bei ca. 700€ plus 154€ bzw. jetzt 175€ - Kinder Fehlanzeige.
zu C) Bzgl. einer möglichen Rentenlücke mache ich mir persönlich keinerlei Sorgen, weil ich deswegen schon vor etlichen Jahren selber Vorsorge getroffen habe. Bzgl. des Förderkontos weiß ich auch Bescheid. Mich interessiert nur, ob es gemäß meinen Planungen mit Ablauf des Forward-Darlehens eröffnet wird, also wenn ich das angesparte Kapital aus dem Wohnriester nutzen möchte. Weiterhin interessiert mich, wieviel ich als Rentner ca. zurückzahlen muss, um das Förderkonto zu tilgen. Im Idealfall möchte ich als Rentner die Sofort-Tilgung in Höhe von 70% wahrnehmen - kommt natürlich auf die Summe an. Meine persönliche Bankberaterin (<> LBS) ist leider eine totale Fehlbesetzung.
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Zitat von EgonO
Aber egal. Ich habe mir vor 10 Jahren im Raum Hannover ein Haus gekauft (ca. 115%-Finanzierung). Die Kredite werden demnächst durch ein Forward-Darlehen abgelöst. Ohne Sondertilgung lande ich 2020 bei einer Restschuld von ca. 50000 €. Dann bin ich 65 Jahre alt.
Du hast nach 10 Jahren 2020 (jetzt) 50t€ Restschuld und möchtest noch 10 Jahre weiter abzahlen - was bleibt denn 2030 noch übrig?
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Mist, jetzt 2020 startet das Forward-Darlehen. 2030 habe ich dann noch eine Restschuld von 50000€, die ich dann möglichst mit dem angesparten Kapital größtenteils tilgen möchte.
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Oppps, ein schwerer Fehler,
das Forwartdarlehn läuft noch 10 Jahre bis 2030, erst dann erfolgt der Wechsel auf die Riesterbausparen!
Dass allerdings ist eine ganz andere Baustelle dann! Rein rechtlich gesehen! Denn:
Zumal der Riester zum Eintritt in die Rentenphase, als Person in die Riester Rente endet! Damit fängt die Rückzahlungsphase an! um dies zu verdeutlichen, was das heißt! Gehen Sie zum 30.11 / 01.12. in Rente wird es eng mit der einmalig Rückzahlung!
Am besten wäre natürlich zum 31.01. / 01.02 des Jahres! Da hat man mehr Zeit zum einmaligen tilgen!
Nun ist es wichtig zu wissen:"Wann der Eintritt zur Rente stattfinden wird! Denn das ist jetzt der Dreh und Angelpunkt! Erst dann kann man alternativen Vorschlagen wie man die einmalige Rate bezahlt! Oder haben sie das Geld jetzt schon parat?
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Nach der derzeitigen Gesetzgebung muss ich bis 2032 arbeiten, also bis ich 67 bin.
Wieviel Geld ich dann auf der hohen Kante habe, kann ich schlecht einschätzen. Ich möchte möglichst schuldenfrei sein, wenn ich in 12 Jahren in Rente gehen werde.
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Hallo Egon0;
Grundsätzlich: ja, erst wenn sie das Guthaben vor Rentenbeginn in Anspruch nehmen, wird das fiktive Wohnförderkonto angelegt und verzinst sich zu 2 %. Da das dann nur noch für 2 Jahre (dann wäre mit 67 ggf. der Rentenbeginn??) geschieht, sollten sie dem so beiwohnen, um dann bei Rentenbeginn die aufgelaufene Summe ermäßigt auf 70 % einmalig pauschal zu versteuern!
Nur: Was wollen sie mit dem Wohnriester ablösen, wenn ein Forwarddarlehen mit entsprechender Zinsfestschreibungszeit nun die Restschuld ablöst????
Zudem, ein Wohnriesterdarlehen werden sie nicht abgeschlossen haben, vielmehr einen Wohnriester Sparvertrag in Form eine Bausparvertrages und den werden sie ja gar nicht los, da das Forwarddarlehen ja beginnt!?!??
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
@noelmaxim: Mein Forward-Darlehen endet 2030 bei planmäßiger Tilgung mit einer Restschuld von 50000€. Den Großteil davon möchte ich dann gerne mit dem angesammelten Kapitals meines Wohnriester Sparvertrages tilgen. Was muss ich dabei beachten?
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Zitat von EgonO
Die Kredite werden demnächst durch ein Forward-Darlehen abgelöst. Ohne Sondertilgung lande ich 2020 bei einer Restschuld von ca. 50000 €. Dann (also jetzt????) bin ich 65 Jahre alt.
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Zitat von EgonO
@noelmaxim: Mein Forward-Darlehen endet 2030 bei planmäßiger Tilgung mit einer Restschuld von 50000€. Den Großteil davon möchte ich dann gerne mit dem angesammelten Kapitals meines Wohnriester Sparvertrages tilgen. Was muss ich dabei beachten?
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Hallo EgonO,
ich fasse mal zusammen:
a) Aktuell sind 120.000 € Soll vorhanden, dieser Darlehnsvertrag wird in Jahr 2020 durch ein Forwarddarlehn in voller Höhe abgelöst! Dieser Läuft 10 Jahre lang und endet mit einer Restschuld von 50.000 €! Die Restschuld soll durch das Riesterdarlehn abgelöst werden?
aa) Aktuell sind sie 55 Jahre jung und planen bis 67 zu arbeiten!
allein aus den Daten zusammen gefassten Daten ergeben sich, etliche weitere Fragen:
I) Ist der Riestervertrag voll einbezahlt, sprich die Mindestsparsumme erfüllt? Wenn ja, was wollen sie weiter machen? Weiterhin die Zulagen und steuerlichen Vorteile vereinnahmen? Bei 12 Jahren und 175 € + 700 € steuerliche Vorteile =10.500 € !!!
Um diese erhöht sich die Belastung auf das Förderkonto zum Rentenbeginn!
Wenn in 10 Jahren das Darlehn ausläuft und der Riesterbausparen die Restschuld von 30 bis 35.000 € übernimmt, fallen eine Tilgungssumme von etwa 1 % p. m. an, ~ 350 € monatlich. Da gibt es noch die Wahl über den Sollzinssatz
die Laufzeitdauer zu entscheiden!
Natürlich können sie in den nächsten 10 Jahren die Sparsumme in den Riesterbausparen einließen lassen und so die Restschuld mindern und so auf 20 bis 25.000 € Restschuld kommen, was natürlich nicht bekannt ist wo denn der der jetzige Sparbeitrag von Riestervertrag, bis zur Ablöse des Forwarddarlehn verbleibt.
Diese 120 Monatsbeiträge, alternativ die 10.500 € könnten in einen zweiten Bausparvertrag einfließen, der dann zu gegebener Zeit die Tilgung des Förderkonto auf einmal verwendet werden kann. Dies wäre auch schon vor Eintritt der Rente erfolgen!
Damit würde die Belastung der Tilgung der Riesterrente in der Rentenphase erledigt sein. Und durch die geringen Schulden wäre auch die monatlichen Belastungen erheblich geringer!
Allerdings fehlen immer noch etliche Daten, so ist frage: Die Mindessparsumme von Riester nicht geklärt und ob diese erfüllt ist!
Ist diese Frage geklärt: a) Die Mindestsparsumme ist erreicht und die Mindestpunkte zur Zuteilung ist auch erfüllt?
So stellt sich die nächste Frage: Wer hat ihnen das Forwarddarlehn gewährt! Ich gehe davon mal aus das es wie der Riestervertrag die LBS war! Wenn dies so ist könnte das Vorwarddarlehn mit eine Verweis auf das Riesterbausparen eine vorzeitige Ablöse nach 8 statt 10 Jahren ermöglichen!
Damit wäre ein 2 Jahre verkürzte Laufzeit aller nachfolgende Verträge möglich!
Damit sinkt die Belastung des Forwarddarlehn, statt zum 67. nun 65. Lebensjahr! Alles andere sprengt den Rahmen hier, denn es muss der Forwarddarlehn, die Riesterrente und der neue Bausparvertrag zur sofortigen Tilgung der Riesterrückzahlungsssume in ein einheitliche System angepasst werden! Ohne das die Gesamtbelastung weiter anwächst! Und ein platzen in der Rentenphase vermieden werden!
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
@bruno68:
zu a) richtig
zu aa) richtig
zu 1) Ja. Gute Frage. Wenn ich noch weitere 10 Jahre in den Wohnriester einzahle, bin ich bei ca. 40 - 42.000€. Oben drauf kommen die staatlichen Förderungen. Ich kann aber auch das Forward-Darlehen per Sonderzahlung (Max. 6000€ jährlich) reduzieren und im Idealfall bis Anfang 2029 alles abzahlen. Was mache ich dann aber mit den ca. 20.000€, die ich auf dem Wohnriester-Vertrag stehen habe? Da bin ich leider ziemlich unsicher.
AW: Fragen zu meiner abschließenden Hausfinanzierung
Hallo EgonO,
Wenn ich noch weitere 10 Jahre in den Wohnriester einzahle, bin ich bei ca. 40 - 42.000€. Oben drauf kommen die staatlichen Förderungen.
Was eigentlich etwas wirtschaftlich unsinnig ist. Das Riester mit eintritt in die Rente beendet werden sollte, hindert die Weiterverwendung des Vertrages.
Was mache ich dann aber mit den ca. 20.000€, die ich auf dem Wohnriester-Vertrag jetzt stehen habe? Da bin ich leider ziemlich unsicher.
Nun ja, Wenn sie ihre Darlehn vorzeitig zurückzahlen können und wollen, könnten sie beispielsweise auch das in den nächsten 10 Jahren das Förderkonto damit einmalig begleichen, spart auch 30 % von der Rückzahlungssumme!
Nun ja sie haben so viele Möglichkeiten, wie die wenigsten Kunden je hatten! Und das verunsichert! Sie haben alles Richtig gemacht, sie haben jetzt die Auswahl was Sie machen können! Sie können jetzt entscheiden, ob Sie doch nicht mit 63 In Renten gehen wollen, weil ja bis dahin die Zins und Tilgungslast entfallen könnte?
Allerdings kommt hier eine neue Belastung hinzu, bedingt durch Alter des Hauses, denn Sie selbst haben dann ja schon 20 Jahre finanziert! Und im Rentenalter sich um ein neues Darlehn bemühen? Hier wären Bausparverträge eine sinnvolle Alternative zum reinen Darlehn!
Denn Bausparverträge können nach
- Zuteilung ausgezahlt werden!
- zu 100 % des Guthaben zur Deckung einen Darlehns abgetreten werden!
Oder im Vergleich der Zinsen die Wahloption:"Löse ich den BSV von 10.000 € mit 1 oder 2 % p.a. ein, oder trete das Guthaben zur Sicherung der Überziehung ab? Und lasse ich es über mein Kontokorrent mit 10 % p.a. bis ich dies durch meine Rente getilgt habe?
Ich glaube es in ihrer Situation eher die Mischung machen wird! Durch Teil-Sondertilgung des Forwarddarlehns, verminderte Riestersparen, Neusparen wegen der Optionen für die Zukunft, ohne die Gesamtbelastung zu erhöhen!
Damit sie mit 63 bis 65 statt, mit 67 in Rente gehen können! Bessere Lösungen gibt es nicht!