Verbindlicher Darlehensantrag

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  1. Avatar von scav
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    Standard Verbindlicher Darlehensantrag

    Hallo,

    ich bin gerade etwas verwirrt, denn ich habe von einem Vermittler einen "verbindlichen Darlehensantrag" der DSL Bank erhalten. Nach meinem Verständnis gibt es entweder einen Darlehensantrag, der für den Darlehensnehmer nicht verbindlich ist oder einen Darlehensvertrag, der für beide Seiten verbindlich ist (abgesehen vom Widerrufsrecht). In diesem "verbindlichen Darlehensantrag" steht jedoch

    Der Darlehensnehmer ist an diesen verbindlichen Darlehensantrag einen Monat gebunden. Die Frist beginnt ab Unterzeichnung dieses Darlehensantrags. Auch innerhalb der Bindungsfrist gilt die ’Widerrufsinformation’.
    Das heißt also, wenn ich diesen Antrag unterzeichne und die Bank ihn annimmt, kommt der Vertrag direkt zustande? Ich müsste also widerrufen, wenn ich es mir doch anders überlege?

    Danke!

    PS: Ich frage natürlich am Montag gleich den Vermittler und erwarte auch keine Rechtsberatung. Ich bin aber jetzt neugierig!

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    Hallo scav,

    was haben Sie erwartet? Je enger die Schlinge wird, um so größer wird die Haftung für den Kunden und Vermittler. Den Kunden da er nicht in den genannten Zeitraum handeln kann. wäre ja vertragswidriges Handeln, deren mit einer Geldstrafe wegen Fehlverhalten belegt sein kann! Und der Vermittler haftet aus seiner Garantenstellung heraus, wenn die Zinsen des Angebots nicht mit den Zinsen des Darlehnsvertrages übereinstimmt!

    Desweitern haben die meisten Vermittler nicht verstanden, dass Sie bei der Vermittlung von Online Darlehn, die vollumfängliche Haftung beinhaltet, als würden sie einen Kunden selbst finden und beraten! dies ist ja auch Nachprüfbar zumindest für den Vermittler wie er bei den Darlehnsgeber geführt wird. Denn teilt der Darlehnsgeberden Vermittler mit, das sich in der Courtage, die Mwst. befindet, so rückt der Vermittler in die Nähe des Tippgebers!

    Der Tippgeber ist die Person der für alle 4 Bereiche, mit der Umsatzsteuerpflicht belegt ist!
    Der echte "Berater für Versicherungen, Finanzanlagen und Immobiliendarlehnsvermittlung, deren Bezahlung durch den Kunden erfolgt! So zerfällt die die Beratung und Kaufen von den gewünschten Produkten hier wäre dann auch eine Mwst.- pflicht auf die Kosten der Beratung, pflicht! Dies hat ja letztes Jahr das BGH bestätigt!
    Die Berater wurden den Rechtsdienstleistungsgesetz (RVG) unterworfen, der Berater muss für jede 1. Beratung die Anlagesumme als Referenzbasis nehmen zuzgl. die Mwst. berechnen. Das BGH hat auch in der Sache entschieden das kein Erfolgshonorar zulässig ist! Damit kostet jede Stunde, Geld!
    Das heißt also, wenn ich diesen Antrag unterzeichne und die Bank ihn annimmt, kommt der Vertrag direkt zustande?
    Nein, ein Vertrag kommt nur zustande wenn die Risikoabteilung zustimmt, und wenn Sie zu deren Bedingungen schriftlich zustimmen! Nur der Passus bringt den Gläubiger nur Vorteile und liegt deshalb ganz klar auf seiner Seite, während sie vertraglich gebunden und deshalb handlungsunfähig sind!
    Die Möglichkeit anderweitig neue Auskünfte und Darlehnsanfragen einzuholen werden damit ausgeschlossen.
    Ich gehe davon mal aus dass Sie in einen Internen System, als gesperrt für die vereinbarte Zeit (hier wäre es 1 Monat), bis mindestens zum 05.06.2020 geführt werden.
    Da Sie bei der DSL sind, werden Sie demnach auch bei der Postbank, BHW und Deutsche Bank gesperrt, ob oder wie Sie bei anderen Banken die über ein Portal zusammen geführt werden und dann gleichzeitig für den Rest der 400 Banken gesperrt werden hängt wohl ab, wer wem unter Druck setzen kann.

    Auf alle Fälle verlieren die Kunden, die dies Unterschreiben für die Zeit alle anderen möglichen Angebote, sie werden damit unerreichbar!

    bruno68

  3. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    Hallo, Sie haben einen Darlehensantrag der DSL Bank der wie ein Darlehensvertrag aussieht.
    Hier auch bei der Unterschriftsleiste von Ihrem Namen eine Unterschriftsleiste der DSL Bank.
    Das bedeutet, dass der Vermittler Daten in den PC eingegeben hat und darauf hin wurde der Darlehensantrag generiert. Nach Schufaprüfung.
    Nun unterschreiben Sie und dann geht der Fall (Darlehensantrag unterschrieben, Selbstauskunft usw., Einkommensunterlagen, Objektunterlagen, usw.) an die DSL Bank.
    Dann prüft die DSL Bank und bestätigt Ihnen im Erfolgsfall die Finanzierung.
    Dann erhaletn Sie von der DSL Bank - vom Innendienst - ein Schreiben mit Bestätigung des Darlehens.
    Zusammen mit der Grundschuldbestellungsurkunde usw.

    Das heißt wenn Ihnen der Vermittler den Vertrag zeigt, hat das noch keine Aussagekraft aus Sicht des Innendienstes der DSL Bank.

    Ihre Widerruffrage, mit Schreiben der DSL Bank haben Sie auch noch Zeit hier 14 Tage zu widerrufen.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    Zitat Zitat von bruno68
    Nein, ein Vertrag kommt nur zustande wenn die Risikoabteilung zustimmt, und wenn Sie zu deren Bedingungen schriftlich zustimmen! Nur der Passus bringt den Gläubiger nur Vorteile und liegt deshalb ganz klar auf seiner Seite, während sie vertraglich gebunden und deshalb handlungsunfähig sind!
    Die Möglichkeit anderweitig neue Auskünfte und Darlehnsanfragen einzuholen werden damit ausgeschlossen.
    Ich gehe davon mal aus dass Sie in einen Internen System, als gesperrt für die vereinbarte Zeit (hier wäre es 1 Monat), bis mindestens zum 05.06.2020 geführt werden.
    Da Sie bei der DSL sind, werden Sie demnach auch bei der Postbank, BHW und Deutsche Bank gesperrt, ob oder wie Sie bei anderen Banken die über ein Portal zusammen geführt werden und dann gleichzeitig für den Rest der 400 Banken gesperrt werden hängt wohl ab, wer wem unter Druck setzen kann.

    Auf alle Fälle verlieren die Kunden, die dies Unterschreiben für die Zeit alle anderen möglichen Angebote, sie werden damit unerreichbar!

    bruno68
    So ein Schwachsinn, mehr Schwach-, und Unsinn geht überhaupt nicht!!!!!

    Nicht zu fassen, einfach nur schlimm!!!

  5. Avatar von scav
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    Danke @Bankkaufmann. Nach gründlichem Lesen ist es dann auch klar. Mir war einfach nicht bewusst, dass es überhaupt das Angebotsverfahren gibt und habe mit dem "normalen" Verfahren gerechnet.

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo, Sie haben einen Darlehensantrag der DSL Bank der wie ein Darlehensvertrag aussieht.

    Das heißt wenn Ihnen der Vermittler den Vertrag zeigt, hat das noch keine Aussagekraft aus Sicht des Innendienstes der DSL Bank.
    Er sieht nicht nur aus wie der Darlehensvertrag, er wird es nach Prüfung durch die DSL Bank auch und das bestätigt ihnen die DSL Bank nach Prüfung ihre Angebotes (sie geben der DSL Bank ein Angebot ab/Angebotsverfahren) auch mit dem Zusageschreiben, wie von Bankkaufmann richtig beschrieben.

    Dass es keine Aussagekraft hat, dem widerspreche ich, denn wenn ein Vermittler alle relevanten Daten wahrheitsgemäß im Scoringportal eingegeben hat, was sie anhand der Selbstauskunft ja zu kontrollieren und mit Unterschrift zu dokumentieren haben, so wissen sie zumindest, dass die Bonität ausreichend und das avisierte Konzept von der Bank tragbar ist, dies sowohl von der Schufa her, als auch von der Konstellation (entspricht den Herauslagekriterien) und der Bonität mit der entsprechend aufgehenden Haushaltsrechnung.

    Bei der DSL Bank sei erwähnt, dass solch ein gescorter Vorgang, lediglich im Bezug auf die Werthaltigkeit der Immobilie eine unbekannte Größe hat, die ich dadurch minimiere, als dass ich diese im Vorfeld mit Sprengnetter (separates Bewertungsprogramm) und VDP (Bewertungsprogramm aus dem Scoringportal) einwerte. Kommt der Tischgutachter nicht auf die erforderlichen Werte (Verhältnis Darlehenssumme zu dem ermittelten Wert des Tischgutachtens, was einem gewissen - relativ großzügig gehaltenen - Faktor entspricht), so beauftragt die DSL Bank zu ihren eigenen Kosten einen Gutachter und spätestens hier werden die avisierten Werte auch bestätigt, so sie sich im Vorfeld schon durch VDP und Sprengnetter bestätigen ließen.

    Für mich ein sehr verlässliches Verfahren, wie in der Regel bei vielen anderen Banken auch, wo insbesondere bei der DSL Bank auch aufgrund der Zusammenarbeit unzähliger Fälle (hier ja auch noch zusätzlich dadurch, das mein Sohn bei dem Konzern seine Ausbildung verrichtet hat) sich doch vieles sehr nachhaltig und sehr verlässlich zeigt.

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    Hallo scav, ja gerne geschehen.
    Und lassen Sie sich nicht von den Auszahlungsvoraussetzungen in dem Darlehensantrag verwirren. Hier steht in der Regel alles was möglich ist.
    Es zählt alleine das wenn die DSL Bank Ihnen das Zusageschreiben sendet und auflistet welche Unterlagen nun noch fehlen.

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    @ Bankkaufmann,

    geht davon aus was scav, schrieb dass

    A) ein verbindlicher Darlehnsantrag
    B) ein monatlicher Verzicht auf Einholung von Angeboten anderer Mitbewerber

    Genau das was eigentlich ein Vermittler für seinen Kunden machen sollte, ist ausgeschlossen ist!

    Demnach widerspricht die "Wortwahl- Verbindlicher Darlehensantrag" den Vertrieb über ein

    en Vermittler, allein aus haftungstechnischer Sicht! Sie kann der Kunde annehmen, dass der Begriff "Verbindlicher Darlehensantrag" gleichzusetzen, dass mit ausfüllen des Antrages die Kreditzusage erteilt ist!

    Das wäre für den Vermittler ein erhebliches Problem, dass diese Tatsache nicht berichtigt gestellt wird! Allein das Unterlassen der Berichtigung dieser Schreibweise "Verbindlicher Darlehensantrag" führt den Vermittler in die Haftungsfalle!

    Da ja DSL eigentlich nur ein Online Portal ist, so dürfte der Vertrieb über Vermittler garnicht stattfinden! Sondern nur zwischen Kunde und Darlehnsgeber erfolgen!


    Das sich ein Dritter, Vermittler zwischenschaltet, dürfte im Schadensfall für eine erheblichen Anstieg von Problemen für Vermittler bedeuten. Denn kommt der Kunde zum Vermittler und möchte er wie in diesen Fall, ein Darlehn ist es die Kernmerkmal des Vermittlers ein Angebot zu erstellen, das den Kunden an ehesten entspricht und nicht fordert!
    Denn das "Fordern" erfüllt eine andere Voraussetzung:"Nämlich dass der Kunde selbst fachlich versiert ist, das aber widerspricht der Kontaktaufnahme zum Vermittler, dann würde der Kunde, den Vermittler nicht brauchen, außer er "Weis" von vorn herein das das Projekt scheitern wird! Und er sich durch die "Verbreitung" der Basis, denen er auf Schadensersatz verklagen kann / wird, und nur so er seine Chancen auf Erfolg zum Schadensersatz erhöht!

    So gehört zumindest bei einer Familie ein Wechselseitiges Absichern des Todesfall und eine ausreichende Absicherung durch eine Gebäudeversicherung dazu!
    Hier ist der Hinweis auf die Höhe und Laufzeitgleichhheit mit der Darlehnssumme, zu den einfachsten Fragen und Antworten zur Darlehnsvermittlung gesetzlich erlaubt!
    Die Haftung dazu ergibt sich schon wegen der Unterlassung zu den ergänzenden Versicherungen eines Darlehns!
    "So wäre der Hinweis auf die mögliche Beschränkungen der Höchstleistung in Gruppenvertrag für den Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung"; ein Punkt wo der gegnerische Anwalt den Vermittler mit in die Haftung nehmen wird, u.a. wegen Unterlassung!
    Das die Unterlassung nicht nur zivilrechtlich, sondern auch eine Stammesrechtliche, sowie auch strafrechtlich verfolgt wird, davon kann man dann ausgehen!

    Folgerichtig ist die Vermittlung von Online Produkten aller Art, durch Vermittler von vorne herein eine Totgeburt, denn die Haftungs-, weder Zivil-, noch Stammes- oder Straf- rechtlich lassen sich nicht durch Ausschlussklauseln aus hebeln, dass wiederum würde ja dann dem BGB widersprechen! "Dies wäre dann ein rechtsfreier Raum", verfassungsrechtlich darstellen würde! Und den gibt es nicht!

    Bruno68

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    @Bruno68, richtig! Kein Vermittler von einem DSL Bank Darlehen - oder anderen Banken - sollte dem Kunden sagen dass er einen verbindlichen Darlehensantrag unterschreibt.
    Das verbindlich suggeriert ihm schon dass der Kunde im Ziel ist.
    Nach dem VKG (Verbraucherkreditgesetz) kann die DSL Bank den Darlehensantrag so generieren wie es die Software gerade ausspuckt.
    Auf der ersten Seite steht auch oben drauf Darlehensantrag.
    Es steht auch nicht da verbindlicher Darlehensantrag.
    Deswegen auch - Bruno68 sie haben recht - darf man nicht als Vermittler dem Kunden sagen, alles ist save, alles ist grün, Fall geht durch.
    Denn es ist schon vorgekommen dass die Kunden das für bare Münze nehmen und beim Notar schon kaufen usw.

    Es zählt alleine das wenn die Bank schriftlich dem Kunden bestätigt, im Annahmeschreiben.

  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Verbindlicher Darlehensantrag

    @ Bankkaufmann,

    hier was zum Nachdenken welche Gefahren drohen könnten:
    Salomon lässt grüßen Von RA Kai Behrens
    Das Landgericht Siegen hat es verstanden, ein ausgesprochen ausgleichendes, fast salomonisches Urteil zu sprechen. Die Beweisaufnahme hatte dazu nicht allzu viel Hoffnung gegeben.
    Kunden einer Bausparkasse interessierten sich für den Erwerb und Finanzierung eines Feriendomizils. Um die Finanzierung in die Wege zu leiten wurden sie von zwei Handelsvertretern der Bausparkasse begleitet.
    Es wurden Gespräche geführt, Unterlagen geordnet und eingeholt und Gespräche geführt.
    Die Klägerseite, ein Ehepaar, die die Finanzierung wünchten, besaß bereits eine Immobilie, hatte Mieteinnahmen und hatte sich zudem noch für weitere Immobilien interessiert.
    Nun behauptet das Ehepaar, einer der beiden Handelsvertreter hätte mehrmals zugesagt, die Finanzierung stehe. Währenddessen hatte aber der andere Handelsvertreter noch weiterhin fleißig Unterlagen gesammelt. Ein Finanzierungsantrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal abgegeben.
    Das Ehepaar begab sich zum Notar, nach angeblicher mündlicher Zusage und bevor alle Unterlagen eingereicht waren. Auf dem Weg dorthin soll es nach den Angaben eines Handelsvertreters, der als Zeuge aussagte, ein Telefonat gegeben haben. Dieser Handelsvertreter warnte das Ehepaar ausdrücklich davor, den Notarvertrag zu unterschreiben. „Die Finanzierung stehe nicht“ waren seine Aussagen. Man solle umdrehen und nicht zum Notar fahren.
    Im Notartermin, der dann doch wahrgenommen wurde, trat dann der Vermittler des Feriendomizils in Erscheinung. Er war dort zugegen. Auch er sagte als Zeuge aus und meinte, es habe zwischen ihm und dem einen Handelsvertreter einen Kontakt per WhatsApp gegeben, in dem dieser dann noch einmal das Bestehen der Finanzierung zusagte.
    Einzelheiten zu dem Chatverlauf konnten nicht mehr angegeben werden, die WhatsApp und das Handy gab es nicht mehr. Das Gericht war demnach auf Zeugenaussagen angewiesen. Den genauen Inhalt kannte er auch nicht mehr.
    Die Ehefrau des betroffenen Ehepaares trat übrigens ihre Ansprüche an Ihren Mann ab. Formal geklagt hatte nur der Mann. Die Ehefrau konnte so als Zeugin auftreten und bestätigte, dass sie während des Notartermins eine solche WhatsApp mit der Zusage gelesen habe.
    Irgendwie hatte man nach der Zeugenvernehmung den Eindruck, dass sich sämtliche Aussagen widersprechen würden. Kaum zu glauben war, dass das Ehepaar trotz der ausdrücklichen Warnung noch zum Notartermin fuhr. Dabei klangen die Warnungen, die von dem einen Handelsvertreter auf dem Weg dorthin ausgesprochen wurden, durchaus nachvollziehbar. Die Zeugin war äußerst glaubwürdig.
    Zu der Geschichte mit den WhatsApp während des Notartermins gab es mitunter einige Widersprüchlichkeiten. Mal wurde gesagt, das Ehepaar und der Vermittler hätten miteinander gesprochen, mal soll nur per Handzeichen kommuniziert worden sein. Und dass die WhatsApp, die doch eine ganz besondere Bedeutung haben könnte – insbesondere deswegen, weil man vorher ausdrücklich vor der Unterschrift gewarnt wurde – plötzlich verschwand, war auch nicht zu erklären. Nun war eventuell damit zu rechnen, dass das Gericht zugunsten der einen oder der anderen Partei ein Urteil fällen würde. Dies wiederum hätte zur Folge, dass das Gericht von teilweise falschen Aussagen vor Gericht ausging.
    Salomon zieht weite Kreise. Das Gericht glaubte nämlich allen Zeugen.
    Das Gericht glaubte, dass es schon früher eine Zusage gegeben hatte.
    Das Gericht glaubte auch an die WhatsApp.
    Und das Gericht glaubte auch daran, dass auf der Fahrt zum Notartermin der Anruf des anderen Handelsvertreters kam, in dem vor Abschluss des Notarvertrages gewarnt wurde.
    In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts soll nun in die Bausparkasse statt eingeklagter fast 38.000 Euro lediglich etwa 11.000 Euro zahlen.
    Das Gericht ging davon aus, dass zwischen dem Ehepaar und der Bausparkasse ein Finanzierungs- und Beratungsvertrag zustande gekommen ist.
    Dafür spreche, so das Gericht, dass mehrere Termine und Gespräche stattgefunden haben und ein Handelsvertreter nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Geschäfts als Stellvertreter für eine Bausparkasse handeln würde.
    Für ein unternehmensbezogenes Geschäft spricht etwa der Ort eines Vertragsschlusses, die Verwendung einer bestimmten Firma bzw. eines Firmenbriefpapiers oder -stempels, der Vertragsinhalt oder die Stellung bzw. das Auftreten eines Handelnden.
    Dabei hatte das Gericht gewürdigt, dass der Handelsvertreter bereits zum ersten Gespräch als Mitarbeiter der Bausparkasse aufgetreten ist und eine Visitenkarte überreichte, die ihn als Verkaufsleiter auswies.
    In der Auskunft, die Finanzierung stehe, wäre der Beratervertrag verletzt worden.
    Das Gericht war davon überzeugt, dass die Zusage sogar mehrfach abgegeben wurde.Insofern hatte das Gericht auch den als Zeugen herangezogenen zweiten Handelsvertreter für glaubwürdig gehalten.
    Das Gericht ging auch davon aus, dass es die WhatsApp gegeben habe.
    Und deshalb hafte die Bausparkasse für den Fehler des Vermittlers gemäß §278 BGB.
    Das Gericht sah jedoch, dass ein erhebliches Mitverschulden vorliegen würde. Dieser Einwand kommt jedoch nur unter besonderen Umständen zum Tragen, weil sich der Anleger regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm erteilten Aufklärung und Beratung verlassen darf.
    Eine Ausnahme erkannte das Gericht deshalb, weil anzunehmen war, dass das Ehepaar über eigene Sachkunde oder über Information von dritter Seite verfügt. Das Gericht verwies dabei auf eine Entscheidung der BGH mit Urteil vom 19.02.2015 Aktenzeichen III ZR 90/14.
    Ein Mitverschulden liegt vor, weil das Ehepaar Warnungen Dritter nicht beachtet hatte (Der Begriff des „Dritten“ überrascht hier etwas, weil die Warnung von dem Handelsvertreter kam).

    Dabei hatte das Gericht das Telefonat auf dem Weg zum Notartermin und den deutlichen Hinweis, der Kaufvertrag dürfe nicht ohne schriftliche Finanzierungszusage unterschrieben werden, entsprechend gewertet.
    Insofern hatte das Gericht auch den als Zeugen herangezogenen zweiten Handelsvertreter für glaubwürdig gehalten.
    Das Gericht meinte, dass bei dem Ehepaar erhebliche Zweifel hätten verbleiben müssen. Insgesamt erkannte das Gericht einen Mitverschuldungsanteil von 70 % für die Eheleute. Man bekam also nur 30% von dem, was man sich erhofft hatte.
    Man kann nur von Glück reden, dass die Kunden schon mindestens einmal ein Haus finanziert haben, wenn nicht wäre es für die beiden Vertreter arg bös ausgegangen, denn wären die 38.000 €, statt der 11.000 € fällig geworden!

    Es wurde nur gesprochen, nichts schriftliches und trotzdem haben sich die Vermittler wirtschaftlich das Genick gebrochen! Und hier steht auf Stück Papier "Verbindliche Darlehnsanfrage", was soll man als "freier" Vermittler davon halten?

    bruno68

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