Vor ca. 10 Jahren wurde ein BSV als Tilgungsersatz abgeschlossen und abgetreten.
Könnte man das komplette Darlehen nun umschulden und sich das Guthaben des BSV auszahlen lassen nachdem die Bank an die abgetreten wurde ihr Geld bekommen hat ?
Habe zwei unterschiedliche Aussagen erhalten. Einmal "Ja, das geht" und einmal "Nein, Tilgungsersatzprodukt muss zur Tilgung bei der Bank an die abgetreten wurde eingesetzt werden".
1) bei welcher Bank/Bausparkasse ist das Darlehen aufgenommen worden, welche Bausparkasse stellt den BSV?
Der Bausparvertrag muss grundsätzlich nicht zwingend von dem Vorausdarlehen in Abzug gebracht werden.
Wo aber ist das Problem? Selbst wenn die Bank/Bausparkasse das Guthaben in Abzug bringt, mit dem neuen Darlehen kann doch das Guthaben in dem Bausparvertrag wieder neu aufgenommen werden. Wo für wollen sie den BSV denn verwenden, bzw. warum behalten?
Aktuell wären in 2 Jahren noch 200T Restschuld.
Auf dem BSV wären dann 44T Guthaben.
Finanzierung wollten wir eigentlich 250T (50T Außenanlage) machen und die 44 T vom BSV als Notgroschen dann halten bzw. auszahlen lassen.
Die 50 T wollen wir auch "direkt" haben (wenn man aktuell mal einen GaLa Bauer finden würde).
An den BSV kommen wir ja aber erst 2022 wenn die DSL ihr Geld hat.
Wenn wir uns 244.000 € dann für in 2 Jahren sichern dann wäre es doch aber so das die 44T nicht einfach als "Barmittel" da sind.
Die sind doch idR da Baufinanzierung Zweckgebunden, oder ist dem nicht mehr so.
Die 50 T wollen wir auch "direkt" haben (wenn man aktuell mal einen GaLa Bauer finden würde).
An den BSV kommen wir ja aber erst 2022 wenn die DSL ihr Geld hat.
Wenn wir uns 244.000 € dann für in 2 Jahren sichern dann wäre es doch aber so das die 44T nicht einfach als "Barmittel" da sind.
Die sind doch idR da Baufinanzierung Zweckgebunden, oder ist dem nicht mehr so.
Das können sie so gestalten wie sie wollen und wären sie mein Kunde, würde ich die Einzelheiten (BSV freizugeben ja oder nein) mit der DSL Bank - meiner linken Westentasche - im Vorfeld im Detail abklären!
Wenn wir uns 244.000 € dann für in 2 Jahren sichern dann wäre es doch aber so das die 44T nicht einfach als "Barmittel" da sind.
Die sind doch idR da Baufinanzierung Zweckgebunden, oder ist dem nicht mehr so.
.....und natürlich können sie heute schon 44.000 Euro (so der BSV zwingend in Abzug zu bringen wären) mehr aufnehmen, die dann als Kapitalbeschaffung ausgezahlt werden.
Es wird aber so sein, dass sie - so man sogar die DSL wieder auswählen würde (was Sinn ergibt, da die DSL Bank immer unter den Top 3 Angeboten zu finden ist) - den BSV behalten können und dieser freigegeben wird. Zumindest wenn ich das so für meinen Kunden beantragen würde!
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Tilgungsersatzprodukt - Guthaben auszahlen?
Kurzer Anruf, Antwort da: Das Bausparguthaben muss bei der DSL Bank nicht zwingend in Abzug gebracht werden.
Wenn angekündigt wird, dass die Ablösung aus anderen Mitteln (EK, Anschlussfinanzierung im Haus oder Ablösung durch Fremdinstitut) erfolgt, dann wird der BSV freigegeben.
Erstmal danke für die Bemühungen. Mal schauen wie wir da im Detail weiter machen.
Die Verzinsung von 0,5 ist heute ja garnicht schlecht ;-)
Hoffe mal das jetzt nach den Lockerungen bzgl. Corona auch mal wieder Landschaftsbauer vorbei kommen wollen