Zitat von
bruno68
Hallo Nuki Nuke,
Sie gehen von falschen Voraussetzung aus!
So sagen Sie: ein Einkommen von 8.000 € monatlich, davon sind schon einmal 3.600 € unfändbar, nach ZPO für 4 Personen
Verbleiben nur noch 4.400 € netto Was hat das immer mit dem pfändbaren auf sich? wofür spielt das eine Rolle? Selbst die Banken schauen sich diesen Faktor, diesen Betrag nicht an!
dann müssen Sie die Unterhaltszahlung der beiden Kinder abziehen, da bestimmt diese Unterhaltungszahlung von Gericht durch Urteil bestätigt wurde, Seit wann werden Kindesunterhaltszahlungen per Gericht zwingend festgelegt?
so sind die Unterhaltszahlung auch unfändbar, nach ZPO.
Und dann die beiden Auto's nur teilbezahlt, die Raten sind älter und daher vorraniger! Seit wann gibt es bei Schulden einen Vorrang? Alle Gläubiger werden zu gleichen Teilen aus der Masse befriedigt!
Nun können Sie sich selbst ausrechnen wieviel Geld noch über ist!
Aber keine 8.000 € monatlich mehr! Wer benötigt denn seine Einnahmen als Überschuss, bzw. wofür ist das von Nöten, bzw. Relevanz?
Des weiteren benötigen Sie mindestens eine 100 % Finanzierung von 430.000 €, da liegt bei 10 Jahren der Zinssatz etwa bei 1,50 % p.a. Wie geht das, wenn bei einem Neubau 15.000 Euro Eigenkapital (was sehr wenig ist) vorhanden sind und sie einen Eigenleistungsanteil noch gar nicht erfragt und in Erfahrung gebracht haben?
Bei den Nebenkosten von 14 % Wo liegen bei einem Neubau die Erwerbsnebenkosten bei 14 % ?? entsteht eine Beleihungsauslauf von bis zu 120 %. ??????????Wie kommt denn diese Zahl, dieser Beleihungsauslauf jetzt wieder zu Stande?
Um nennenswert die Schulden zu tilgen, sollten schon 3 % p. a. sein, was 1.700 € monatlich bedeutet. Restschuld ca. 300.000 € Warum zwingend 3 % ???
So dürften sich selbst jetzt ausrechnen, wieviel Geld über bleibt! Für ungewisse Ereignisse, zu wenig!
Auch sollten Sie ihre Schufa überprüfen und etl. bereinigen!
bruno68