Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

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  1. Avatar von Konrad4
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    Standard Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Hat jemand eine plausible Erklärung für den realen Ausschnitt aus einer Makleranzeige:
    Hinweis: Alle Angaben in diesem Exposé sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wirübernehmen trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

    Maklerprovision 10.674 €


    Anzeige in einem oder mehrere Immobilienportale, Besichtigungen durchführen, Begleitung zum Notar!

    Fehlen noch Dienstleistungen?

    Sind hierfür insgesamt 10.600,- € angemessen?

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Hallo Konrad,

    ihre Frage, nun ja der Makler nimmt was Gesetzlich zulässig ist! Allerdings bei 10.674 € auch die 19 % Mwst. drinnen.

    Kosten: 10.674 € mal 19 %, durch 119 % ergibt die Mwst. =1704,25 € Mwst. = 8.968.75 € Netto abzüglich Vertriebskosten (Anzeige in einem oder mehrere Immobilienportale, Besichtigungen mit Kunden durchführen, Begleitung zum Notar!)
    Fehlen noch Dienstleistungen?
    Ja, etl. Besichtigungen mit Gutachter durchführen! Geht man davon aus was ein Handwerker als Anfahrtskosten, Betriebskosten abrechnet! sind die knapp 9.000 € monatlich zu wenig, ein Büro mit eine(r) Angestellte(n) aufrecht zu halten! In seinen Bestand werden wohl etliche Ladenhüter sein, deren Verkaufspreis utopisch sind. Rechnet man auf 160 Std. monatlich um, sind dies nur 56 € stündlich.

    Wird dieser Makler nicht mehr 1 Objekt monatlich verkaufen, wird diese seine Betriebskosten nicht decken können!
    Erträglicher wäre die Hausverwaltung, da monatliche Einnahmen reinkommen und die Vermietung, Verpachtung, sprich die suche nach Kunden für die Mietobjekte!

    Allerdings wird da eine fundierte Ausbildung in Steuerrecht benötigt, da dann seine Einnahmen aus Umsatzsteuerfreien, sowie -pflichtigen Mieteinnahmen bestehen wird! Dafür benötigt man dann eine Vorsteuerabzugsberechtigung, auch die dann benötigte Weiterbildung wenn sich etwas ändert, in Wohn-, Arbeits-, Steuer-, Pacht-recht, alle betriebsnotwendigen Ausgaben sind mit den diesen Geld als abgegolten!

    Tendenziell wird sich der Wohnungsmakler weiterentwickeln, sofern die Zulassungen wie bei § 34 d GewO eingeführt wird, den neuen § 34 c GewO mit den Bereichen: Verwaltung, Verkauf mit den jeweiligen Nebenleistungen.

    Die berufliche Mindestmaß für eine Zulassung wird sich dann beim Fachwirt Einpendeln. Beide Zulassungen beim Betriebswirt!

    Die Qualifikation steht dann in direkten Vergleich mit den anderen Wirtschaftszweigen, der Abteilungsleiter (Masterabschluss) in der Automobilbranche versus Wohnungsmakler als Betriebswirt (auch Masterabschluss). Dann entscheiden sich die "weichen" Sozialabsicherungen, wie Einkommen, Urlaub, bAV, Firmenwagen,...., welchen beruflichen zukünftigen Weg eingeschlagen wird!

    Merke:"Wer nichts wird, wird Betriebswirt und wer gar nichts wird, der wird Kneipenwirt!"

    bruno68

  3. Avatar von Konrad4
    Konrad4 ist offline
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Jeder soll sein Geld verdienen, dies ist selbstverständlich in Ordnung.
    In diesem fall macht sich der Makler einen schlanken Fuß; "
    Alle Angaben in diesem Exposé sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. "

    Bei Vorliegen eines gedrucktenExpose`, sehe das ganz anders aus, Angaben im Expose`sind vertraglich geschuldete Beschaffenheit.
    Eine Verkaufsanzeige in einem Internetportal setzen und dann noch schreiben, dies sind Angaben vom Verkäufer keine Gewähr. Wie antwortet denn der Makler bei Besichtigung auf Fragen? Da ist es doch sicherer den Verkäufer bei Besichtigungen hinzuzuziehen und ihn zu befragen. Ein Expose` bietet für den Käufer mehr Sicherheit. Angaben wie Eckdaten, Lagebeschreibung, Grundstücks-/Objektbeschreibung usw. sind/müssen dort aufgeführt werden.



  4. Avatar von brainy
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    Lächeln AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Der Verkäufer sollte (bei einem halbwegs intelligenten Käufer) die Courtage weniger bekommen, als ohne.

    Auf die Coutage wird keine GrESt fällig, aber Notargebühren. Also spart man sogar.

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    @bralny,

    wie ich errechnet habe werden immer Mwst. fällig. Bei Konrad4 wird es sich um einen Privatkauf handeln, da er der Endkunde ist und er Zahlungspflichtige sein wird! Er bekommt nur die Bruttosumme mitgeteilt! Diese enthält die Mwst auch Ust. genannt! Da diese Ust. summe die 1.000 € Grenze überschreiten wird, ist eine monatliche Umsatzvorsteuer fällig. Um eine monatliche Ust Voranmeldung zu vermeiden, müsste man davon mehr 705 € Ust plichtiges Betriebsausgaben von 3.710,60 € haben! Das während schon einmal 4.415 € Ausgaben! Und trotzdem wird am Ende des Quartals, eine Abgabe fällig. Denn es gibt 1/12, 1/4, 1/2 und 1/1 jährliche Zahlungsziele für Ust.!

    Folgerichtig ließt ein Teil der Einnahmen als Ust. Steuer an 8.Tag im Folgemonat an das Finanzamt ab!

    Der Verkäufer sollte (bei einem halbwegs intelligenten Käufer) die Courtage weniger bekommen, als ohne.
    Möglich, wenn der Hausmarkt ein Käufermarkt wäre! Gegenwärtig ist aber der Haus/Wohnungsmarkt eher ein Verkäufermarkt, denn die Nachfrage nach Wohneigentum ist größer, als das Angebot! Ein Nachfrageüberhang liegt vor!

    @ Konrad4,
    Wir übernehmen trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben."
    Nun ja, wer es so Glaubt! A) Wer als Makler auftritt der haftet wie ein Makler, man kann nicht seine Kernaufgaben eines Makler nicht ausschließen, punkt! Dann wäre er kein Makler! Er hat mit Erhalt seiner Zulassung nach den § 34 c GewO, eine Garantenstellung, er garantiert den Umfang der Angebotenenleistung!
    Allerdings muss man auch etwas verstehen, wird der Immobilien Makler vom Verkäufer beauftragt, so steht der Makler im Lager des Verkäufers! Der Verkäufer beauftragt den Makler, der Makler muss/darf sich nur nach den Weisungen des Verkäufers richten, da dieser in seinen Fall der Prinzipal ist!

    Würde der Makler versuchen, beide Parteien gleichzeitig zu vertreten, wäre dies schon eine wechselseitige Parteienverrat vorprogrammiert! Und damit gemäß § 138 BGB der Vertragsabschluss rückwirkend nichtig! Auch kommt dann die Frage, nach den § 263 Abs. 1 und 3 Satz 1 bis 3 StGB auf!

    Also wer unter einen Schreiben "ohne Gewähr" hinschreibt, das hat nichts zu sagen, denn eine Strafverfolgung und das BGB lassen sich nicht ausließen!
    Und sollte sich bei der strafrechtlichen Prüfung feststellen, das sich der Makler seiner Kernaufgabe entzogen hat, so wäre dies Unredlich bzw eine Unzuverlässigkeit, deren Folgen der Entzug der Erlaubnis nach § 34 c GewO nach sich ziehen würde, was ein Berufsverbot ist.

    Würde dann der Verkauf zu einen Fall des StGB hinauslaufen, so würde ein Berufsverbot nicht ausreichen, es würde zum dauerhaften Gewerbeverbot erweitert!

    bruno68

  6. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Bin ja gespannt wie sich die. Sache mit den Maklern entwickelt jetzt wo die Kosten auch vom Verkäufer getragen werden müssen.

  7. Avatar von Franziska
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Zitat Zitat von kub0185
    Bin ja gespannt wie sich die. Sache mit den Maklern entwickelt jetzt wo die Kosten auch vom Verkäufer getragen werden müssen.
    Guten Tag,

    Diese Änderung wurde auch Zeit. Geht mir persönlich nicht weit genug. Wer beautragt soll auch zahlen.

    Die Leistung der Makler die ich kennenlernen durfte war in meinen Augen max. 100 Euro wert. Davon nehme ich keinen einzigen aus.

    Was soll denn der Makler beim zb. Notar ? Er sitzt da und wartet das sein Passus im Vertrag steht. ( von dem selbst die Notarkammer abrät )
    Er hat weder Befugnisse noch haben seine Aussagen eine rechtssichere Auskunftskraft. Das darf dieser gar nicht. Er ist Makler, kein Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

    Mit frdl. Grüssen
    Franziska

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Hm, aber muss den Makler im Endeffekt nicht immer der Käufer tragen?
    Wenn ich für meine Wohnung 100.000 € haben will und der Verkauf 6.000 € kostet, dann muss ich eben 106.000 € verlangen.
    Nun kommt es natürlich drauf an, was für ein Markt herrscht, aber wenn weiterhin ein Verkäufermarkt ist, dann kann ich die 106.000 € auch für eine Wohnung verlangen.

    Wenn sich der Markt irgendwann mal drehen sollte, sieht's schon anders aus.

  9. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    https://www.tagesschau.de/wirtschaft...esetz-101.html

    Ich denke wenn es um das eigene Geld geht schalten weniger einen Makler ein.

  10. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Zitat Zitat von bruno68
    wie ich errechnet habe werden immer Mwst. fällig.
    ...
    Da diese Ust. summe die 1.000 € Grenze überschreiten wird, ist eine monatliche Umsatzvorsteuer fällig.
    Ich frage mich, wie du anhand einer Zahl ausrechnen kannst, welche Umsatzsteuerzahllast der Makler im Vorjahr hatte? Der Makler kann nach §19 USTG Kleinunternehmer oder auch umsatzsteuerpflichtig sein. Er kann seine Voranmeldung monatlich, quartalsweise oder Jahresweise abgeben, je nachdem wie das Verhältnis in den Vorjahren war.


    Zitat Zitat von bruno68
    Folgerichtig ließt ein Teil der Einnahmen als Ust. Steuer an 8.Tag im Folgemonat an das Finanzamt ab!
    Umsatzsteuer ist nicht zum 8. sondern zum 10. des Folgemonats fällig. Mit Dauerfristverlängerung sogar auch einen Monat später.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Zitat Zitat von Franziska
    Guten Tag,

    Diese Änderung wurde auch Zeit. Geht mir persönlich nicht weit genug. Wer beautragt soll auch zahlen.

    Die Leistung der Makler die ich kennenlernen durfte war in meinen Augen max. 100 Euro wert. Davon nehme ich keinen einzigen aus.

    Was soll denn der Makler beim zb. Notar ? Er sitzt da und wartet das sein Passus im Vertrag steht. ( von dem selbst die Notarkammer abrät )
    Er hat weder Befugnisse noch haben seine Aussagen eine rechtssichere Auskunftskraft. Das darf dieser gar nicht. Er ist Makler, kein Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar.

    Mit frdl. Grüssen
    Franziska

    Für mich geht zu weit deine Pauschalverurteilung, ohne scheinbares Wissen über die Tätigkeiten des Maklers, dem Haftungsrisiko und der individuellen Betrachtungsweise!

    Diese Änderung bewirkt bezogen auf deiner Denkweise gar nichts, überhaupt nichts, denn wenn ein Verkäufer 400.000 Euro haben möchte, dann wird er zukünftig - so er z.B. die gesamte Courtage zahlen müsste - 425.000 Euro haben wollen, wenn der Makler 25.000 Euro in Anspruch nimmt.

    Für den Finanzierer hat bzw. kann es durchaus Vorteile bringen, denn die Courtage wandert in den wertsteigernd berücksichtigten Anteil des Kaufpreises und das kann durchaus den Beleihungsauslauf senken und/oder die Finanzierung bei geringem EK leichter darstellen lassen.

  12. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Finde auch das der wo den Makler bestellt soll ihn auch zahlen.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Sorry, wenn ich mir im Netz eine Immobilie anschaue, die über einen Makler verkauft wird, unter anderem ggf. weil er sich der Verkäufer den Verkauf nicht alleine zutraut, dann bestelle auch ich den Makler, denn ich kann ja auch eins kaufen, wo es keinen Makler gibt.

    Wo steht denn geschrieben, dass sie das Haus kaufen müssen, wo, dass der Verkäufer nicht verlangen darf, dass diese Hilfe der bezahlt, der das Haus kauft??

    Wie läuft es denn anders?? Ich will 400.000 Euro haben und da meine Unterstützung 25.000 Euro kostet werde ich 425.000 Euro verlangen

    Immer da wo gesetzlich, staatlich geregelt wird, wird es unehrlicher und untransparenter!!!

    Wohlgemerkt, es ist aus beleihungsauslauftechnischer Sicht sogar die bessere Variante, wenn es gar keine Courtage mehr gibt, nur soll keiner glauben, dass die meisten Hausbesitzer dadurch wenn sie die Courtage zahlen müssen, weniger bekommen bzw. der Käufer diese nicht trotzdem zahlt.

    Als Immobilienmakler frage ich den Verkäufer, was gedenken sie für die Immobilie erzielen zu, wollen? Er, 400.000 Euro, ich, ok, veranschlagen wir 425.000 Euro, ein bisschen Spass/Schmalz muss für mich auch rumkommen

  14. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Und wer verdient mal wieder an dem höheren Verkaufspreis, wenn der Verkäufer den Makler bezahlt?

    Ein Schelm, wer da mal wieder an den Staat denkt...

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    So sieht es aus!

  16. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Mal ernsthaft gefragt wer geht ohne Lohn arbeiten? Wohl keiner!

    Das es sich beim Einkommen Verwerfungen gibt steht außer Frage! Siehe nur die Fußballer! Rechtfertigen die dort gezahlten Gehälter und Ablösesummen irgendetwas? Und im welchen Verhältnis zu was?

    So ist auch beim Makler, erträgt das Risiko für alles! Gegenüber den Verkäufer auf erfolgreiche Vermittlung! Als Selbstständiger für sich und seine Angestellten! Schaut man den Lohn eines Handwerkers von 20 € an, so steht dieser mit 60 € auf der Rechnung!

    Das zeigt schon mal das der Staat bei jeden kräftig hinlangt! Einmal bei der Umsatzsteuer!

    Nehmen wir nur die genannten 25.000 € / davon sind schon einmal 3.991,60 € Ust. Kreislauf = 21.008,40 € netto über rechnet man monatlich netto 4.000 €

    Und so hält jeder dabei die Hand auf!

    Ich kann hier "Noelmaxim" nur beipflichten:
    Immer da wo gesetzlich, staatlich geregelt wird, wird es unehrlicher und untransparenter!!!
    Und nicht nur das:"Sondern auch immer erheblich teuer!", alleine eine Einführung einer weiteren Versicherung (VSH) kostet und die muss letztendlich von Kunden ja auch bezahlt werden!" Von wem sonst?

    Der größte Kostentreiber ist der Staat selbst, aber nur solange wie man das weiter wählt!

    bruno68

  17. Avatar von Saskia
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Ich habe heute ein angefordertes Exposé erhalten und nur den Kopf geschüttelt. Keinerlei detaillierte Informationen, nur die gleichen Angaben wie in dem Inserat. Ok....zwei Grundrisse sind mitgeschickt worden. Das war es dann aber auch. Nicht ein einziges Innenbild, sondern nur zwei Fotos von der Aussenansicht. Im Text wird dann noch darauf hingewiesen, dass keinerlei Garantie auf die gemachten Angaben bestehen und diese nur lt. Verkäuferseite herrühren. 3,77 % als Vermittlungsgebühren. Das Büro liegt gute 170km vom Objekt entfernt. Da hab ich dann schon keine Lust mehr zu.

    Gegenteilig ein ortsnaher Makler, der sich wirklich sehr viel Mühe gibt seine Objekte zu präsentieren (inkl. Videovorstellung). Es wird nachgefragt ohne aufdringlich zu wirken. Der hat sein Geld dann auch "verdient"!

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Besichtigen Sie die Immobilie, nehmen Sie diese in Augenschein, so die angegeben Parameter fürs erste passen und bei Gefallen lassen Sie sich die Beleihungsunterlagen geben und gleichen diese mit den Angaben ab.

    Ein Makler wird kein guter Makler, umso schöner und bunter das Exposé ist, auch rechtfertigt ein gutes oder schlechtes Exposé (von der Aufmachung her) nicht die zu erzielende und zu zahlende Courtage!

    Es ist für Sie eine Lebensinvestition, bequemen Sie sich zu den Immobilien hin und lassen sich weder von ggf. geschönten Exposés, noch von einfach darstellten Exposés blenden!!!

  19. Avatar von vision
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Ehrlich, wenn ich im Hochsommer Bilder mit Schnee habe oder lieblos bzw beliebige Exposees sehe, lässt das doch schon genügend Schüsse auf die Arbeitsmoral bzw Einstellung des Maklers zu.

    Dies hat sich immer wieder bewahrheitet.

    Wenn ich zb für 15 k Provision keine Lust habe, ein gescheites Exposee zu präsentieren (Arbeitsaufwand 30 min), lässt das doch tief blicken.

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Zitat Zitat von vision
    Ehrlich, wenn ich im Hochsommer Bilder mit Schnee habe oder lieblos bzw beliebige Exposees sehe, lässt das doch schon genügend Schüsse auf die Arbeitsmoral bzw Einstellung des Maklers zu.

    Dies hat sich immer wieder bewahrheitet.

    Wenn ich zb für 15 k Provision keine Lust habe, ein gescheites Exposee zu präsentieren (Arbeitsaufwand 30 min), lässt das doch tief blicken.

    Alles richtig, aber noch lange kein Indiz dafür, in welchem Zustand die Immobilie sich befindet und ob diese meinem Wunsch entspricht, zumal, die Courtage muss ich so oder so zahlen, ohne Wenn und Aber und entscheidend sollte sein, ob die Immobilie bei und nach Inaugenscheinnahme meinem Wunsch und meinen Vorstellung entspricht!

    Ist der Makler Scheiße, so kann und wird das entscheidend werden, wenn ich einen für einen Verkauf benötige oder einen empfehlen will, bei einem Kauf aber, wo es einzig um das Objekt geht, welches ich erwerben möchte - und wie gesagt die Courtage so oder so zu zahlen ist - darf es mich nicht interessieren, erst recht dann nicht, wenn ich die Immobilie erwerben möchte und dies ebenfalls 3-4 weitere Interessenten bekundet haben! Nehme ich da den Mund zu voll, brauch ich gar nicht erst besichtigen fahren, ein anderer wird den Zuspruch bekommen.

    Natürlich ist das alles ärgerlich und natürlich ist es am besten, wenn alles erfüllt wird, aber zwingend sein muss das nicht, bzw. darf das nicht mein Hauptkriterium für den Erwerb/die Suche einer Kaufimmobilie sein, da müsst ihr euch alle nichts vormachen!!!

    Der Makler kann noch so Scheiße sein, hat er den Auftrag, sitzt er auf der Immobilie, möglicherweise auf der Immobilie, die ich unbedingt haben will und wohl jeder kluge Mensch tut sich den Scheiß Makler dann mal eine gewisse Zeit an, weiß man doch, dass danach Jahrzehnte die Vorteile ganz woanders liegen und der Makler das Haus wohl nie wieder betreten wird

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