LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Hallo alle zusammen,
Ich habe noch einen alten LBS-Bausparvertrag Vario 3 - abgeschlossen 1999 über 50.000€ - auf den ich bisher abgesehen von vermögenswirksamen Leistungen seit Vertragsbeginn nur per Lastschrift am Jahresende 512€ für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie überwiesen habe. Aus dem Grund ist der Vertrag auch noch einige Zeit nicht zuteilungsreif.
Jetzt habe ich vor einiger Zeit ein Schreiben der LBS erhalten, in der ich aufgefordert werde,
mir entweder das Bausparguthaben auszahlen zu lassen. Kein Wort dabei allerdings über die aufgelaufenen Bonuszinsen. Vario 3 gewährt nämlich 2,5% Basiszins + 1,5% Bonuszins, die beide gesondert ausgewiesen werden.
oder Umwandlung in einen aktuellen LBS-Bauspartarif zu deutlich schlechteren Konditionen, um mir die derzeitig niedrigen Darlehenszinsen zu sichern.
Sollte ich gemäß Anweisung im Schreiben die Umstellung verweigern, fordert man mich auf, ausstehende Regelsparbeiträge seit 1.1.2017 nachzuzahlen. Dazu soll ich bis zum Stichtag im Juni 12 Regelsparbeiträge entrichten. Ansonsten droht man mit Kündigung gemäß ABB §5. Soweit ich herausfinden konnte, bemisst sich das erwähnte Datum vom 1.1.2017 anhand von Verjährungsfristen.
Laut ABB hat die LBS natürlich ein Recht auf Zahlung der Regelsparbeiträge. Da ich allerdings zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Regelsparbeitrag geleistet habe, frage ich mich, ob die Nachforderung jetzt rechtens ist, wenn man sie bisher nie eingefordert hat?
Außerdem habe ich bei meinen Vertragsunterlagen auch ein Schreiben gefunden, das sagt:
… ergänzend zur Abschlussbestätigung informieren wir Sie, dass wir für diesen Bausparvertrag derzeit nur Zahlungen in Höhe des Regelsparbeitrages bzw. die Höchstbeträge zur Erlangung der Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen annehmen. …
Wie soll ich das "bzw." im Text interpretieren? Ich lese das nämlich so, dass man maximal die Höchstbeträge zur Erlangung der Wohnungsbauprämie akzeptiert. Aus dem Grund habe ich auch niemals mehr als besagte 512€ überwiesen.
Verstehe ich das falsch und es heißt Regelsparbeiträge + Höchstbetrag zur Erlangung der Wohnungsbauprämie + vL?
Werden die 512€ eigentlich im Zweifelsfall auf die Summe von 12 Regelsparbeiträgen angerechnet oder sollte ich die jährliche Lastschrift besser kündigen und jetzt Regelsparbeiträge leisten? Erwirbt man mit den Regelsparbeiträgen ebenfalls einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie? Muss ich die Regelsparbeiträge eigentlich wirklich per Dauerauftrag monatlich leisten, oder reicht da eine Überweisung am Jahresende?
Weil ich schon dabei bin, hätte ich da noch eine Anschlussfrage. Ich hätte die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag bei der LBS zu erhöhen, wodurch der Bausparvertrag natürlich schneller zuteilungsreif wird. Wie ist es allerdings, wenn die Ansparphase (Vario 3 = 50%) abgeschlossen ist. Kann die LBS den Bausparvertrag kündigen oder läuft der bei Ablehnung der Zuteilung noch 10 Jahre weiter? Kann die LBS nach Erreichen der Mindestansparung weitere Einzahlungen verweigern?
Ich hoffe, das waren jetzt nicht zu viele Fragen auf einmal. Schiebe eben gerade ein kleines bisschen Panik, weil die vierstellige Nachforderung doch etwas viel ist, ich aber auch ungern den gut verzinsten Bausparvertrag kündigen möchte.
Möchte mich schon mal im Voraus für jedwede Hilfe bedanken.
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BenniG
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AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Hallo Matikan,
ich denke mal die LBS hofft, dass du den aufsummierten Regelsparbeitrag der letzten 3,5 Jahre nicht auf einmal zahlen kannst.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es bei Bausparverträgen meiner Meinung nach nicht.
Nun zum Mindest- und Höchstbeitrag. Mit diesem Satz will die LBS verhindern, dass ein Bausparvertrag mit einen Guthabenzins auf einmal zu 80% aufgefüllt wird und die Zinsen abgegriffen werden. Bei einem 50.000er- Bausparvertrag liegt der jährliche Beitrag wohl deutlich über den 512 €, sodass die (bei 3%o) 1.800 € dein minimaler und maximaler Beitrag sind.
Bei Bausparverträgen von 5.000 € ist der Mindestbeitrag 180 €. Da der Zweck des Bausparens aber auch der Erlangung der maximalen Wohnungsbauprämie dienen soll, können sie Beiträge bis 512 € nicht ablehnen. In diesem Fall ist dies also der Maximalbeitrag.
Deine 512 € sind nichts anderes als eine normale Einzahlung. Also wenn du einen monatlichen Regelsparbeitrag von 150 € hättest, dann müsstet du jetzt:
42 * 150 € = 6.300 €
abzgl. 3 *512 € =1.536 €
----------------------------
4.764 € zum 1.6.2020 überweisen.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Zuerst natürlich schon mal vielen Dank für deine Antwort.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es bei Bausparverträgen meiner Meinung nach nicht.
Das habe ich mir schon fast gedacht. Ich habe natürlich aufgrund eines Hinweises schon mal die Broschüre „Vom Freundsparer zum Feindsparer“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durchgelesen, hatte aber die Hoffnung, dass vielleicht doch noch irgend ein Urteil für diesen speziellen Fall (nie bezahlter Regelsparbeitrag) im Hinblick auf konkludentes Handeln bekannt ist. Große Hoffnung habe bzw. hatte ich aber sowieso nicht.
Bei einem 50.000er- Bausparvertrag liegt der jährliche Beitrag wohl deutlich über den 512 €, sodass die (bei 3%o) 1.800 € dein minimaler und maximaler Beitrag sind.
Keine Ahnung, ob du die Vario 3-Bedingungen der LBS kennst, es ist aber in der Tat so, dass die Regelsparrate in diesem Tarif 3‰ beträgt und mein Regelsparbeitrag damit tatsächlich 150€ im Monat ist.
Deine 512 € sind nichts anderes als eine normale Einzahlung.
Das wußte ich zum Beispiel nicht, deshalb Danke. War etwas verwirrt, weil es da immer diese Abgrenzung zwischen Sonderzahlung und Regelsparbeitrag gibt. Da ich wie gesagt nie einen Regelsparbeitrag geleistet habe, war ich der Meinung, die 512€ wg. dem Anspruch auf Wohnungsbauprämie, die die LBS per Lastschrift einmal jährlich am Jahresende einzieht, wären eine Sonderzahlung.
… , dann müsstet du jetzt: … 4.764 € zum 1.6.2020 überweisen.
Das ist natürlich korrekt gerechnet und wäre ein noch größerer Schocker. Keine Ahnung, ob dies ein Entgegenkommen der LBS ist oder einfach nur geltendes Recht, aber man begnügt sich laut Schreiben mit der Zahlung von 12 Regelsparbeiträgen und fordert deshalb die Zahlung von 1.800€. Man schreibt dort:
Seit dem 01.01.2017 haben Sie den monatlichen Regelsparbeitrag Ihres Bausparvertrages nicht oder nicht in voller Höhe erbracht. Zahlen Sie deshalb bitte 12 Regelsparbeiträge in Höhe von insgesamt 1.800,00 Euro bis zum 17.06.2020 auf Ihrem Bausparvertrag ein.
Eventuell ergibt sich das ja aus den ABB §5 Absatz 3 für den Tarif Vario (Stand 30.09.97):
Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nach Zugang der Aufforderung nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.
Wenn ich übrigens nochmal auf die Fragen bei Erreichen des Ansparziels zurückkommen darf. Hast du da evtl. auch noch einen Tipp? Wenn der BV die 50%-Ansparung erreicht hat, kann ich den Regelsparbeitrag dann aussetzen oder muss ich den bei Ablehnung der Zuteilung weiter leisten bzw. kann die LBS die Zahlung nach dem Erreichen des Ansparziels verweigern?
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kub0185
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AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Also für das laufende Jahr kann ich das mit dem regelsparbetrag ja noch verstehen aber nicht für die Jahre davor. Für das jetzige Jahr würde ich die halt mal zahlen. Aber sicher nicht für 2017 sondertilgungen darf ich ja auch nicht rückwirkend nachzahlen.
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AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Zitat von matikan
Jetzt habe ich vor einiger Zeit ein Schreiben der LBS erhalten, in der ich aufgefordert werde,
1. mir entweder das Bausparguthaben auszahlen zu lassen. Kein Wort dabei allerdings über die aufgelaufenen Bonuszinsen. Vario 3 gewährt nämlich 2,5% Basiszins + 1,5% Bonuszins, die beide gesondert ausgewiesen werden.
2. oder Umwandlung in einen aktuellen LBS-Bauspartarif zu deutlich schlechteren Konditionen, um mir die derzeitig niedrigen Darlehenszinsen zu sichern.
Sollte ich gemäß Anweisung im Schreiben die Umstellung verweigern, fordert man mich auf, ausstehende Regelsparbeiträge seit 1.1.2017 nachzuzahlen. Dazu soll ich bis zum Stichtag im Juni 12 Regelsparbeiträge entrichten. Ansonsten droht man mit Kündigung gemäß ABB §5. Soweit ich herausfinden konnte, bemisst sich das erwähnte Datum vom 1.1.2017 anhand von Verjährungsfristen.
Du verweigerst ja vermutlich die Umstellung, sodass sich mir die Frage stellt, wenn du nun 1.800 € überweist, ob dies die Regelsparbeiträge von 2017 sind und die Bausparkasse dann jeden Moment um die Ecke kommen kann und die Regelsparbeiträge von 2018 und 2019 nachfordern kann.
Zitat von kub0185
Also für das laufende Jahr kann ich das mit dem regelsparbetrag ja noch verstehen aber nicht für die Jahre davor. Für das jetzige Jahr würde ich die halt mal zahlen. Aber sicher nicht für 2017 sondertilgungen darf ich ja auch nicht rückwirkend nachzahlen.
Eine Sondertilgung ist ja keine Pflicht, sondern ein gewährtes bzw. verhandeltes Extra. Ein Regelsparbeitrag ist eine vertraglich festgehaltene Regel, deren Einhaltung die Bausparkasse wohl in den Grenzen der Verjährung einfordern kann.
Aber 2,5/4% sind's ja auch wert. Wie viel Geld könntest du denn dieses Jahr in den Bausparvertrag noch einzahlen. Wenn es zum Beispiel 3.600 € wären, dann würde ich bei der Überweisung angeben, dass dies der Regelsparbeitrag von 2019 ist. Dann könntest du die bei den zweiten 1.800 € (die du am 29.12.2020 überweist) überlegen, ob dies der Regelsparbeitrag von 2020 oder von 2018 sein soll. Der Regelsparbeitrag von 2017 würde zum Jahreswechsel dann entfallen.
Dann könntest du 2021 den Regelsparbeitrag von 2018 und 2021 oder von 2020 und 2021 ansparen und mächtig Zinsen abgreifen.
Also jetzt erstmal Zeit gewinnen und 1.800 € überweisen und am Jahresende schauen, ob du weitere Teile vom Regelsparbeitrag überweisen kannst oder ob weitere (meiner Meinung nach berechtigte) Forderungsschreiben kommen.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Zitat von kub0185
Für das jetzige Jahr würde ich die halt mal zahlen. …
Zitat von BenniG
Also jetzt erstmal Zeit gewinnen und 1.800 € überweisen und am Jahresende schauen, …
Werde ich dann wohl auch tun bzw. bin zum gleichen Schluß gekommen.
Zitat von BenniG
Du verweigerst ja vermutlich die Umstellung, sodass sich mir die Frage stellt, wenn du nun 1.800 € überweist, ob dies die Regelsparbeiträge von 2017 sind und die Bausparkasse dann jeden Moment um die Ecke kommen kann und die Regelsparbeiträge von 2018 und 2019 nachfordern kann.
Korrekt, der Umstellung werde ich widersprechen. Der angebotene Vertrag LBS-W6 bietet eine Sparverzinsung von 0,10%. Der Sollzins würde dann zwar auch nur noch 1,25% statt der 6,00% bei Vario 3 betragen, aber da ich den BV ja damals als Geldanlage abgeschlossen habe, war die Aufnahme eines Darlehens sowieso nie angedacht.
Bei genauerem Studium der mitgeschickten Umstellungsvereinbarung, die ich mangels Interesse an einer solchen nicht so genau studiert habe, ist mir jetzt im Kleingedruckten auch aufgefallen, was aus meinen Bonuszahlungen werden würde. (Farbhervorhebung von mir):
… Ab Umstellungszeitpunkt gelten die „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) Tarif LBS-Wohnen für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2020“.
Ein eventueller Anspruch auf Erstattung der Abschlussgebühr, auf den Zinszuschlag, den Zinsbonus oder den Juniorbonus entfällt. …
Zitat von BenniG
Wie viel Geld könntest du denn dieses Jahr in den Bausparvertrag noch einzahlen. Wenn es zum Beispiel 3.600 € wären, dann würde ich bei der Überweisung angeben, dass dies der Regelsparbeitrag von 2019 ist. ...
Also die 1.800€ sind schon hart an der Grenze. Ansonsten müsste ich wohl z.B. ein paar Aktien verkaufen. Das würde ich im aktuellen Marktniveau aber ungern tun.
Ich teile ebenfalls die Befürchtung, dass mit Zahlung der 1.800€ schon gleich die nächste Forderung eintrudelt bzw. das die Zahlung als Regelsparbeitrag 2017 verstanden wird. Wobei ich da wieder Interpretationsprobleme mit dem ABB §5 Absatz 3 habe. Was genau heißt:
Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet …
Wenn die jährlichen 512€ angerechnet werden, habe ich für 2017 dann nicht drei Regelsparbeiträge (512€:150€) erbracht? Oder kumuliert man das doch mit weiteren Regelsparbeiträgen aus 2018, …? Andernfalls kann man doch nicht behaupten, ich wäre für das Jahr 2017 mit 12 Regelsparbeiträgen im Verzug?
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Zitat von matikan
Ich teile ebenfalls die Befürchtung, dass mit Zahlung der 1.800€ schon gleich die nächste Forderung eintrudelt bzw. das die Zahlung als Regelsparbeitrag 2017 verstanden wird. Wobei ich da wieder Interpretationsprobleme mit dem ABB §5 Absatz 3 habe. Was genau heißt:
Wenn die jährlichen 512€ angerechnet werden, habe ich für 2017 dann nicht drei Regelsparbeiträge (512€:150€) erbracht? Oder kumuliert man das doch mit weiteren Regelsparbeiträgen aus 2018, …? Andernfalls kann man doch nicht behaupten, ich wäre für das Jahr 2017 mit 12 Regelsparbeiträgen im Verzug?
Da steht nicht, dass noch 12 Regelsparbeiträge offen sind oder nur 9. Du musst erfüllen, das insgesamt die Summe von 12 Regelsparbeiträgen eingegangen sind. Egal wie.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Da ich per PM angeschrieben und gefragt werde, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt hat, hier nochmal für alle später per Suchmaschine hinzugekommenen.
Wie schon in meinem letzten Beitrag angedeutet, habe ich schlussendlich die 1.800€ bezahlt, um die guten Zinskonditionen nicht zu verlieren. Die „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ (ABB) sind nun mal Vertragsbestandteil und damit hat die LBS gemäß ABB §5 einen Rechtsanspruch auf die Regelsparrate.
Ich habe nach der Zahlung der 1.800€ dennoch keine weitere Regelsparrate geleistet sondern wie bisher üblich am Jahresende die 512€ per Lastschrifteinzug einziehen lassen. Bis jetzt ist noch kein weiteres Schreiben der LBS mit einer erneuten Aufforderung eingetroffen. Ich kann daraus nur schließen, dass die 12 geleisteten Regelsparbeiträge auf das damals aktuelle Jahr und nicht rückwirkend auf das Jahr 2017 angerechnet wurden. Ich meine mich auch zu erinnern, dass im Onlineportal damals irgendwo stand, dass ich für das betreffende Jahr keine weiteren Zahlungen leisten kann, da der Einzahlungsrahmen bereits ausgeschöpft war und weitere Zahlungen dann wahrscheinlich einfach zurückgebucht würden.
Habe das mit den 12 Regelsparbeiträgen im Hinblick auf die Einmalzahlung am Jahresende selbst nicht durch gerechnet, deswegen bin ich gespannt, ob nicht in nächster Zeit wieder so eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert.
So was wie ein Gewohnheitsrecht ("habe schon immer nur x € einbezahlt"), Sonderregelung, Schlupfloch, Gesetzesänderung, Verbraucherschutzurteil, … habe ich nicht gefunden. Sofern die verminderte Regelsparrate oder der Verzicht der Bausparkasse nicht eindeutig schriftlich belegt ist, pocht die Bausparkasse immer auf den Anspruch aus den ABB, um die Altverträge möglichst bald zuteilungsreif zu bekommen bzw. über den §5 Absatz 3 mit den 12 ausstehenden Regelsparbeiträgen eine Kündigung auszusprechen.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Mal schauen, wie lang die LBS das Spiel mitmacht, oder ob sie sich irgendwann geschlagen gibt.
Ich habe bei einen Vertrag der BHW Dispo Maxx von 2011 über 50.000 €, der im April 2020 zuteilungsreif war. Im September 2020 habe ich eine Höherverzinsung (immerhin 1,5% statt 1,0% für die ersten 8 Jahre Vertragslaufzeit (wenn die Umlaufrendite höher als 6,5% wäre, hätte es 4% gegeben) beantragt.
Dadurch erlischt die Zuteilung und tritt erst nach 12 Monaten - im Oktober 2021 wieder ein.
Dort habe ich auf jeden Fall im März 2021 angefragt, ob ich den Vertrag einzahlungsfrei stellen kann (da ich nun primär einen Bausparvertrag bei der Signal-Iduna zuteilungsreif bekommen möchte - ebenfalls 1% Guthabenzins).
Als Antwort kam:
Da es sich bei Ihren Vertrag 02 um einen Sparvertrag handelt, können Sie die Sparrate in diesem Vertragselbst vorgeben. Es ist für einen Sparvertrag nicht verpflichtend, die Regelrate zu sparen.Sollten Sie die Lastschrift für den Vertrag stoppen wollen, ist das möglich.
Somit habe ich jetzt für die nächsten 8 1/2 Jahre Narrenfreiheit.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Soweit ich weiß, bist du als Bausparer nicht verpflichtet, dass Darlehen in Anspruch zu nehmen bzw. kannst die Zuteilung auch ablehnen. Das Guthaben wird dann weiter zum vertraglich vereinbarten Satz verzinst, bis die Bausparkasse z.B. nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Kündigung ausspricht.
Ich habe auch gelesen, dass es je nach Ausgestaltung des Bausparvertrages möglich sein soll, den Vertrag nach Ablehnen der Zuteilung weiter zu besparen, habe aber bisher noch nicht recherchiert, ob dies auch für einen LBS Vario 3 möglich wäre. In den ABB habe ich dazu jedenfalls nichts gefunden, obwohl mir der Vario 3 damals als "Sparvertrag" verkauft worden ist.
Als ich mich gestern aufgrund der privaten Nachricht wieder ein bisschen in die Thematik eingelesen habe, ist mir etwas anderes aufgefallen. Offenbar hat es in letzter Zeit einige Landgerichtsurteile zu "Kontoführungsgebühren" in der Sparphase gegeben.
Auch in meinem Fall genehmigt sich die LBS Bayern seit 2016 eine sogenannte Kontogebühr/Serviceentgelt von 9,80€. Da mein Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist auch hier in der Sparphase.
Hat irgend jemand von euch schon etwas in der Richtung unternommen? Gibt es eventuell bereits eine Art Musterbrief? Was würdet ihr mir raten? Sollte ich vielleicht erst mal unverbindlich bei meinem LBS Kundenberater anrufen und fragen, was in der Angelegenheit unternommen wird?
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#12
BenniG
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AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Du kannst meines Wissens nach jeden Bausparvertrag bis zu 10 Jahre nach Zuteilung weiter besparen, so lang du unter der Gesamthöhe des Vertrages bleibst.
Für die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren gibt's z.B. von den Verbraucherzentralen Musterbriefe.
Die Banken werden von sich aus nicht auf dich zukommen.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Du kannst meines Wissens nach jeden Bausparvertrag bis zu 10 Jahre nach Zuteilung weiter besparen, …
Ich denke, du hast recht. Gleiches habe ich gestern bei einer Recherche auch herausgefunden.
… , so lang du unter der Gesamthöhe des Vertrages bleibst.
Jetzt fehlt eigentlich nur noch ein Online-Rechner, der mit unter Angabe von BS-Summe, Zinssatz, Bonuszinssatz, aufgelaufenem Bonus und bereits eingezahltem Geld ausrechnet, wie hoch der Einzahlungsbetrag nach der Zuteilung ausfallen darf. Damit ich mit Zinseszins in 10 Jahren nicht die BS-Summe reiße und dann per § 488 BGB wegen Übersparung gekündigt werde und den Anspruch auf den Bonus verliere. Gibt es so etwas, oder muss man sich da selbst etwas in Excel zusammenbasteln?
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#14
tneub
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AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Zitat von matikan
Jetzt fehlt eigentlich nur noch ein Online-Rechner, der mit unter Angabe von BS-Summe, Zinssatz, Bonuszinssatz, aufgelaufenem Bonus und bereits eingezahltem Geld ausrechnet, wie hoch der Einzahlungsbetrag nach der Zuteilung ausfallen darf. Damit ich mit Zinseszins in 10 Jahren nicht die BS-Summe reiße und dann per § 488 BGB wegen Übersparung gekündigt werde und den Anspruch auf den Bonus verliere. Gibt es so etwas, oder muss man sich da selbst etwas in Excel zusammenbasteln?
Wenn ich mich recht erinnere, gab es mal ein Urteil, dass der Bonuszinsanspruch für Darlehensverzicht in der Berechnung nicht mit berücksichtigt werden darf, da er ja erst entsteht, wenn du auf das Darlehen verzichtest. Wenn Sie dir kündigen würden, kannst du nicht verzichten, also hast du keinen Bonusanspruch.
Alles andere findest du auf deinem Jahreskontoauszug und musst dann nur noch die Einzahlungen im laufenden Jahr hinzurechnen.
Falls du trotzdem den Bonuszinsanspruch ermitteln willst, habe ich noch eine kleine Vereinfachung für dich, ohne dass du alle unterjährigen Zahlungen berücksichtigen musst. Summiere alle Guthabenszinsen der Vorjahre von deinen Jahreskontoauszügen auf, teile diese durch den Guthabensszinssatz und multipliziere dann mit dem Bonuszinssatz.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
@ matikan:
Interessanter Thread. (ich habe auch so einen Altvertrag einer anderen Gesellschaft, hab allerdings die Zuteilungsreife schon erreicht)
Ich wusste bisher gar nicht, dass die Kontoführungsgebühr als rechtswidrig angesehen wird. --> werde ich reklamieren.
Ja, dass es keinen Gewohnheitsanspruch auf Weiterzahlung der derselben Raten wie bisher gibt, hat ja auch der BGH schon verlautbart.
Aber was ich mich frage:
Kann man nicht NACH Erreichen der Zuteilungsreife und VOR Ablauf der 10 Jahre bzw. dem Erreichen der Bausparsumme einfach hingehen und gar nix mehr (oder sehr wenig) zahlen (um eben länger von den hohen Zinsen zu profitieren) ? (denn mit Beitragszahlungen ist ja die Bausparsumme viel schneller erreicht)
Also nach meiner (sicher diskussionswürdigen) These ist quasi der Zweck des Vertrags schon erreicht, wenn man die Zuteilungsreife erreicht hat. Hören dann nicht einfach die Zahlungsverpflichtungen auf ?
Ich habe dazu leider nix Definitives gefunden. Ich habe nur immer Passagen der Form gelesen: "ab Zuteilungsreife DARF der Bausparer weiterhin die Beiträge bezahlen". Im Umkehrschluss folgere ich daraus halt eben, dass diese Beitragspflicht nicht mehr besteht.
Das ist jetzt für dich zwar nicht unmittelbar relevant (für mich allerdings schon), aber dennoch wäre es gut, die Frage zu klären, auch für deine zukünftige Beitragszahlungsplanung:
Hat die BSK nach Erreichen der Zuteilungsreife und vor Ablauf der 10 Jahresfrist bzw. Erreichen der Bausparsumme ein Kündigungsrecht, wenn gar keine Beiträge mehr gezahlt werden ?
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
@hal Entschuldige die verspätete Antwort. Ich hatte keine Benachrichtigungs-E-Mail über deinen Beitrag erhalten und diesen deshalb erst jetzt gelesen.
Kann man nicht NACH Erreichen der Zuteilungsreife und VOR Ablauf der 10 Jahre bzw. dem Erreichen der Bausparsumme einfach hingehen und gar nix mehr (oder sehr wenig) zahlen (um eben länger von den hohen Zinsen zu profitieren) ?
So ist es. Mit Erreichen der Zuteilungsreife hast du soweit ich das recherchiert habe (Google) mehrere Möglichkeiten:
Zuteilung annehmen und Bauspardarlehen beantragen
Zuteilung teilweise annehmen und Bausparsumme schrittweise auszahlen lassen
Zuteilung verschieben und Bausparsumme erst später in Anspruch nehmen
Zuteilung ablehnen und Guthaben auszahlen lassen
Zuteilung ablehnen und weiter sparen
Du kannst also weiter sparen. Soweit ich das recherchiert habe, kannst du so lange weitersparen, bis die Bausparsumme erreicht ist und zwar im Rahmen des vertraglich vereinbarten Regelsparbeitrages oder was auch immer die Bedingungen deines Bausparvertrages (ABB) hergeben. Zumindest aber bis zu einer Höhe von jährlich 512€ zur Erlangung der Wohnungsbauprämie.
Mit Erreichen der Bausparsumme entfällt allerdings für die Bausparkasse die Möglichkeit, dir noch ein Darlehen anzubieten. Aus diesem Grund entfällt der eigentliche Zweck der Anlage und man kündigt mit Hinweis auf § 488 Abs. 3 BGB und einer Frist von drei Monaten. Um deine gut verzinste Anlage nicht zu gefährden, solltest du also aufpassen nicht zu übersparen bzw. die Bausparsumme zu erreichen. Dabei auch die auflaufenden Zinsen mit einrechnen.
Was die Anrechung von Bonuszinsen (BV als Kapitalanlage) angeht, ist soweit ich weiß noch nichts letztinstanzlich geklärt auch wenn es bereits Versuche seitens Bausparkassen gab, durch Anrechung dieser einen Kündigungsgrund zu konstruieren.
… wenn man die Zuteilungsreife erreicht hat. Hören dann nicht einfach die Zahlungsverpflichtungen auf ?
Nach meinem Verständnis ja. Du hast wie gesagt die oben geschilderten Optionen bei Zuteilung. Ein Weitersparen kann man dir aber nicht verbieten.
Hat die BSK nach Erreichen der Zuteilungsreife und vor Ablauf der 10 Jahresfrist bzw. Erreichen der Bausparsumme ein Kündigungsrecht, wenn gar keine Beiträge mehr gezahlt werden ?
Ja und nein. Solange sich noch ein Anspruch auf ein Bauspardarlehen ableiten lässt, kann die Bausparkasse, sofern du dich an die sonstigen Vertragspflichten hältst, nicht einfach so kündigen. Bezogen auf deine Frage also Nein. Mit Erreichen der Bausparsumme ist die Bausparkasse aber durchaus zur Kündigung berechtigt, weil der Vertragzweck entfallen ist. Dazu sind schon mehrere Urteile ergangen. siehe Link zu Verbraucherzentrale.de weiter unten:
Kündigung nach Vollbesparung / Übersparung (§ 488 BGB)
Die meisten Gerichte erlauben eine Kündigung, wenn der Bausparvertrag vollständig angespart bzw. überspart ist. Das heißt, wenn die vertraglich vereinbarte Bausparsumme allein durch Sparleistungen und Zinsen des Bausparers erreicht bzw. überschritten ist. (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Mai 2016 · Az. 9 U 230/15; OLG Celle, Urteil vom 14.09.2016, Aktenzeichen: 13 U 86/16). In diesem Fall kann das eigentliche Ziel des Bausparvertrages, nämlich nach der Sparphase ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten, nicht mehr erreicht werden: Der eigentlich durch das Darlehen abzudeckende Teil der Bausparsumme, wurde ja bereits erspart.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
@matikan:
Danke für deine Antwort.
Ich sehe es auch eher so wie Du, dass man NACH Zuteilungsreife und VOR Erreichen der Bausparsumme bzw. VOR Erreichen der 10-Jahresfrist keine Beiträge mehr bezahlen muss bzw. dass eben der BSK dadurch keine Kündigungsmöglichkeit entsteht.
Aber hast du dazu etwas Schriftliches ? Ich hatte mir deinen Link mit der Stellungsnahme von der Verbraucherzentrale durchgelesen. Die gehen pauschal davon aus, dass eine Beitragszahlungspficht besteht bzw. dass eben die BSK im Fall der Beitragsreduzierung eine Kündigungsmöglichkeit hat, was ich in dieser Absolutheit für falsch halte.
Ich glaube eben, dass man hier mehr differenzieren müsste:
Für die Phase BIS zum Erreichen der Zuteilungsreife besteht sehr wahrscheinlich diese Beitragspflicht. Aber die Frage ist eben, wie ist die rechtliche Lage danach ?
Dazu hätte ich gerne was Schriftliches, auf das ich mich berufen kann, denn bei mir geht es da um viel Geld. Sowohl im Vertrag, als auch in den AGB steht das eben leider nicht definitiv (also es steht gar nix darüber), d.h. es müsste ein allgemeingültiges Gesetz bzw. eine Rechtsprechung dazu geben.
Aus wirtschaftlicher Sicht des Bausparers ist ja die Thematik ziemlich einfach:
Man muss anstreben, dass der Zeitpunkt des Erreichens der Bausparsumme und der der Zeitpunkt der 10-Jahresfrist identisch sind bzw. nah beieinander liegen. Dann bekommt man maximale Zinseinnahmen.
Um dies zu erreichen, müsste ich (und sicher auch viele andere Bausparer, die zuteilungsreife Alt-BSVe haben) so gut wie keine Beiträge mehr bezahlen (in meinem Fall ein niedriger 2-stelliger Betrag im Jahr). Verglichen zu der Variante, bei der ich wie bisher die Beiträge normal weiterbezahlen würde (und somit viel schneller die Baussparsumme erreichen würde), hätte ich dann einen hohen 4-stelligen Betrag an Zinseinnahmen weniger ...
Und noch weniger hätte ich, wenn ich jetzt nix mehr zahlen würde und die BSK deswegen dann doch ein Kündigungsrecht hätte.
Die Frage, ob nach Zuteilung (und vor Erreichung BSsumme sowie den 10 Jahren) noch eine Beitragspflicht besteht, ist auch sicher interessant für all diejenigen mit hochverzinsten Altverträgen, die noch nicht die Zuteilungsreife erreicht haben: Denn die könnten dann hingehen und in der Phase vor der Zuteilungsreife gegebenenfalls noch mehr einzahlen, dass sie dann genau so viel eingezahlt haben, dass eben dann ab Zuteilungsreife sie auch keine Beiträge mehr bezahlen müssten, aber noch 10 Jahre hohe Zinsen (bzw. ein Maximum an Zinsen) bekommen und dann auch grade die BSsumme erreichen.
Aber Grundlage ist halt immer die Frage: Hat die BSK ein Kündigungsrecht , wenn NACH der Zuteilungsreife und VOR der 10-Jahresfrist sowie VOR dem Erreichen der BSsumme keine Beiträge mehr gezahlt werden. Dazu eine verlässliche schriftliche Information zu finden, ist das Problem.
AW: LBS Bayern droht mit Kündigung wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge
Dazu eine verlässliche schriftliche Information zu finden, ist das Problem.
Schwarz auf weiß wirst du das wohl nur in den ABB deines Bausparvertrages finden. Hast du dir die mal in Bezug auf Zuteilung durchgelesen? Ich habe gestern interessehalber mal die ABB meines LBS Vario 3 durchgelesen und dort steht in §14 (1) Vertragsfortsetzung:
(1) Verzichtet der Bausparer auf die Zuteilung oder wird die Zuteilung widerrufen (§13 Abs. 3), wird der Bausparvertrag als nicht zugeteilt fortgesetzt.
Gilt der Bausparvertrag dementsprechend als nicht zugeteilt, lässt sich aus den ABB nach meinem Verständnis wiederum eine Regelsparpflicht ableiten. Dazu steht in §5 (1) Sparzahlungen:
Der monatliche Bausparbeitrag beträgt … (verschiedene Vario Varianten) … je Tausend DM der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). Er ist bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme an die Bausparkasse zu entrichten.
Aus dem unterstrichenen Teil leite ich eine Sparpflicht für den Bausparvertrag ab, solange er nicht zugeteilt ist. Nach meiner Auslegung hat die Bausparkasse also durchaus das Recht, bei entsprechenden ABB auf eine Regelbesparung zu bestehen, selbst wenn das heißt, dass der Kunde überspart und damit ein Kündigungsgrund entsteht. Ich spreche hier aber wie gesagt nur von meinem Vario 3. Ich weiß nicht, was in deinen ABB steht.
Ich habe gestern deswegen auch nochmal ein bisschen in Google recherchiert und bin dabei auf die Seite der Verbraucherzentrale Bremen gestoßen. Dort steht an zwei Stellen:
Die Bausparkasse hat mitgeteilt, dass sie kündigen will. Soll ich trotzdem meine Raten weiter zahlen?
Um der Bausparkasse eine Kündigung wegen Erreichen der Bausparsumme unmöglich zu machen, kann es ratsam sein, das Bausparguthaben ab einem Sparbetrag zwischen 85 und 95 Prozent ruhen zu lassen und keine weiteren Einzahlungen vorzunehmen. Beachten sollten Bausparer allerdings, dass einige Allgemeine Bausparbedingungen vorsehen, dass Einzahlungen geleistet werden müssen. Sollten Bausparer in diesem Fall Einzahlungen einstellen, riskieren sie eine Kündigung wegen Ausbleiben vereinbarter Einzahlungen.
Wie kann ich einer Kündigung wegen nicht angenommener Zuteilung vorbeugen?
Hierbei bietet es sich an, bei Erreichen einer Bausparsumme in Höhe von 85 bis 95 Prozent weitere Einzahlungen einzustellen, um die Bausparsumme nicht zu erreichen. Auf diese Weise lassen Verbraucher Luft für Zinsen und mögliche Boni und verwehren der Bausparkasse die Möglichkeit zu kündigen. Allerdings sehen einige Bausparbedingungen vor, dass Kunden Einzahlungen leisten müssen. In diesem Fall sollten Verbraucher weiterhin zahlen, da sie sonst eine Kündigung wegen Ausbleiben vereinbarter Sparraten riskieren.
Sofern es deine ABB hergeben und du wirklich kurz vor Erreichen der Bausparsumme steht, würde ich der Bausparkasse durchaus zutrauen, dich per Regelsparpflicht übersparen zu lassen und daraus einen Kündigungsgrund zu konstruieren.
Solltest du allerdings noch ein gutes Stück davon entfernt sein, glaube ich nicht, dass die Bausparkasse ein Regelsparen forcieren würde, denn dann müssten sie zwischenzeitlich ja noch mehr Zinsen zahlen.