bAV - Lohnt es sich?

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  1. Avatar von K3nny
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    Standard bAV - Lohnt es sich?

    Hey,

    ich bin am überlegen eine bAV bei meinem AG abzuschließen und habe mich bereits etwas mit dem Thema beschäftigt. Nun würde ich mir aber gerne eine zweite/dritte Meinung einholen und schauen, ob meine Überlegungen korrekt sind.

    Die Betrachtung beruht nur auf die garantierten Auszahlungen und nicht auf schön gerechnete mögliche Werte bei Steigerung um X%....

    Ebenso könnte ich natürlich meine monatlichen Einzahlungen erhöhen, habe aber die Betrachtung erst einmal mit dem minimalsten finanziellen Aufwand kalkuliert, um ALLE möglichen Zuschüsse vom AG zu erhalten.

    Bruttobeitrag Arbeitnehmer 90€ (43,81€ netto)
    Zuschuss AG 35€
    Zuschuss AG (15%) 18,75
    Vorsorgebeitrag 143,75€
    garantierte monatliche Auszahlung 179,43€
    Einmalige Kappitalauszahlung 60.979,80€

    On TOP kommt ein zweiter Baustein rein vom Arbeitgeber, der mir bei einer Betriebsangehörigkeit von Minimum 3 Jahren zustehen würde.

    Monatliche Zahlung AG 25€
    garantierte monatliche Auszahlung 32,81€
    Einmalige Kappitalauszahlung 11.150,59€

    Kalkuliert mit 36 Jahren Laufzeit bis Renteneintritt 67 Jahre.

    Wenn ich jetzt NUR Baustein 1 betrachte und die einmalige Kapitalauszahlung mit überschlagenen 25% versteuern muss und 17% Krankenkasse zahlen muss, käme eine Auszahlung von 35.368€ zustande. Wenn ich nun diese Auszahlungssumme und meinen Nettoaufwand von ~43€ über die 36 Jahre in einen Zinses-Zins- Rechner eingebe, ergibt dies eine Rendite von 3,3%.

    Was haltet Ihr davon und sind die Überlegungen so korrekt?

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: bAV - Lohnt es sich?

    Glaskugel?

    Die Frage ist dann wie hoch die Inflation über die nächsten 36 Jahre ist - wenn sie höher als 3,3% liegt lohnt es sich also nicht.
    Wenn du die 43€ privat in einen ETF einzahlst und mehr als 3,3% Rendite (nach Steuern) erwirtschaftest, stehst du besser da.

    Man weiß natürlich nie, wie sich alles weiter entwickelt - gibt es in 36 Jahren den Euro noch? Ist das Produkt gegen Insolvenz des AG gesichert?
    Kommen zukünftige Gesetzesänderungen, die dich schlechter stellen? Liegst du über der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung/Rentenversicherung?
    (Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung sinken durch weniger Bruttogehalt ...)

    Ich persönlich würde es vermutlich machen - und sei es nur um eine Diversifikation der Vorsorge/Vermögens zu erreichen.
    Es gibt vermutlich viele schlechtere Angebote.

  3. Avatar von K3nny
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    Standard AW: bAV - Lohnt es sich?

    Danke für deine Antwort.
    Klar, eine Glaskugel kann hier niemand haben.... Das ist klar und darum ging es mir auch nicht.

    Im Allgemeinen liest man halt sehr viel, dass sich eine bAV mit "nur" den 15% Zuschuss vom AG nicht wirklich lohnt. Da es in meinem Fall ein wenig mehr ist, wollte ich es halt für mich einmal durchrechnen und eine zweite Meinung einholen, ob diese Berechnung/Überlegung so passt.

    Eine Erhöhung meines persönlichen monatlichen Beitrags würde ich nicht machen, da hierdurch natürlich die Rendite wiederum sinkt. Es steigt zwar der AG Zuschuss in Form der 15%, aber die restlichen Zuschüsse (35€ und 25€) sind fix, wenn ich selber Minimum 90€ Brutto aufwende.

    Zu deiner Frage:
    Liegst du über der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung/Rentenversicherung?
    Ich liege über der Beitragsermessungsgrenze der Krankenversicherung, aber unter der der Rentenversicherung. (~5700€ brutto)

    VG

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: bAV - Lohnt es sich?

    Zitat Zitat von K3nny
    Ich liege über der Beitragsermessungsgrenze der Krankenversicherung, aber unter der der Rentenversicherung. (~5700€ brutto)
    Dann "sparst" du dir Beiträge zur Rentenversicherung (und hast im Ruhestand eine entsprechend geringere Rente) - wenn du 90€ brutto pro Monat weniger einzahlst sind das pro Monat (AG+AN-Anteil) bei grob 20% Rentenbeitrag 18€ weniger -> *12Monate*36 Jahre - knapp 7500€ weniger Rentenbeiträge - etwas mehr als ein Rentenpunkt (~30€ Rente pro Monat) die dir fehlen.
    Du hast dann u.U. auch geringere ALG-Ansprüche und Krankengeld/Elterngeld ist u.U. auch weniger. (Sollte man berücksichtigen)

    Weiterhin sparst du bei der gesetzlichen Krankenkasse aktuell keine Beiträge, da du schon über der BBG liegst - u.U. musst du aber im Alter Krankenkassenbeiträge für die Einkünfte zahlen - bei einer Einmalzahlung kann dies auf 10 Jahre verteilt werden - das geht auch von der Rendite ab.

    Wie schon gesagt, weiß natürlich keiner wie die Gesetzgebung und die Kaufkragt in 36 Jahren aussieht.

    Vermutlich ist es rein rechnerisch besser, privat sein "netto" Geld z.B. in ETF anzulegen - dann hat man den Vorteil, dass man jederzeit an das Geld herankommt (Hauskauf/Krankheit/etc.) - das kann natürlich auch ein Nachteil sein, wenn man dazu neigt, "Geld zu verjubeln" ...

  5. Avatar von Reibold
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    Standard AW: bAV - Lohnt es sich?

    HalloK3nny,


    eine BAV mit so hohen Zuschüssen vom Arbeitgeber sollten Sie sofort abschließen, wenn Sie sowieso eine Rentenversicherung mit garantierter Altersrente haben wollten!


    Negativ ist zwar:
    Sie sparen, aufgrund Ihres Einkommens über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV keine Krankenkassenbeiträge und müssen dennoch voraussichtlich für einen Teil der Rente solche Beiträge bezahlen.
    Die geringere Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse führt zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente. (Die hier schon genannten ca. 30 € nach der heutigen Berechnung für Rentenpunkte)


    Positiv ist aber:
    Sieh aben offensichtlich einen hohen Steuersatz, den Sie für den umgewandelten Teil vom Bruttoeinkommen sparen und Sie sparen davon auch die Beiträge in die Rentenkasse!
    Außerdem bekommen Sie zusätzlich einen AG Zuschuss der über Ihrem eigenen Nettobeitrag liegt.


    Somit wird das Ergebnis sicher besser sein, als wenn Sie die gleiche Versicherung in Schicht 3 privat abgeschlossen hätten!


    Mögliche Störfälle wären, wenn Sie die Arbeit ganz verlieren oder zu einem Arbeitgeber wechseln der nur die gesetzlich vorgeschriebenen 15 % bezuschusst. Schlimmstenfalls müssen Sie eines Tages den ganzen Beitrag privat zahlen.


    Ein Vergleich mit anderen Anlageformen wie den hier bereits genannten ETF ist meiner Meinung nach nicht gerecht. Sicher kann ein ETF bei guter Börsenentwicklung in der Ansparphase erheblich mehr Rendite bringen,er bietet aber in der Regel weder eine Garantie dafür, noch eine lebenslange Rente.
    Das ist ein ganz anderes System der Altersvorsorge. Was besser ist, wird man erst in 36 Jahren sicher sagen können! Am besten gehen Sie beide Wege parallel.

    MfG

    Alexander Reibold
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  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: bAV - Lohnt es sich?

    Wenn man mal nachrechnet, zahlt man (incl. AG-Zuschuß) 72900€ ein und hat ein Garantiekapital (Baustein1+2) von 72130,39€
    Die Kohle entspricht bei einer Inflation von 2% p.a. nach 36 Jahren noch einer Kaufkraft von 35359,99€ (Wären es 3% p.a. noch 24887,32€) - das muss ich dann natürlich noch versteuern und u.U. Krankenversicherung zahlen.

    Das Angebot ist an sich nicht so schlecht - aber auch nur, wenn man die Zuschüsse bekommt.
    (Mein AG zahlt mir 1% Zuschuß vom Bruttolohn für bAV, wenn ich 0,5% vom Brutto dort einzahle - Beispiel brutto 5000€-> AN:25€ AG:50€)

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: bAV - Lohnt es sich?

    @ Kenny,

    wer hat dies so vorgerechnet? Eine bAV die einmalig auszahlt? Kenne ich nicht! Und dass obwohl ich 21 Jahre auch Versicherungen vermittle!
    Der Wert der einmaligen Auszahlung tritt nur zu, wenn a) bis zur bitteren Neige (Renteneintritt mit 67) verbleibst!

    Wenn man davon ausgeht das sie bis 67 Jahre arbeiten wollen, so sollten Sie sich mal im ihren Betrieb umsehen ob es solcmuss der Arbeitnehmer jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für seine betriebliche Altersversorgung verwendenhe AN überhaupt gibt! Wenn Sie 31 Jahre alt sind ergibt dies 432 Monate Arbeitszeit!

    Bruttobeitrag Arbeitnehmer 90 € mal 432 Monate = 38.880 € brutto Zahlbetrag (43,81€ netto)
    Zuschuss AG................... 35 € mal 432 Monate = 15.130 €
    Zuschuss AG (15%)......... 18,75 mal 432 Monate = 08.100 €
    Eigenanteil .................................................. ..= 15.660 € ./. 432 Monate = 36,25 € netto

    Einmalige Kappitalauszahlung 60.979,80€, das scheint eher der fixe Geldwert zu sein, der zum Renteneintritt als Guthaben vorhanden ist! Was natürlich nicht ausbezahlt wird, da sich diese Summe in eine Rentengarantieversicherung eingezahlt wird!

    Nur die garantierte monatliche Auszahlung von 179,34 €, 2.152 € zum zur monatlichen, jährlichen Auszahlung das allerdings auch bis bis zum letzten Atemzug auch wenn man über 100 Jahre alt wird.
    Die Rendite beträgt ca. 3,53 %!

    Sollte Sie aber den Vorsorgebeitrag von 143,75 € einzahlen, da dürfte erhebliche Änderungen eintreten 432 Monate = 62.100 €, demnach würde ein Verlust von 1.120,20 € eintreten! Ich gehe davon aus das dies die von AG garantierte Ablaufsumme darstellt! So wie es im Betriebsrentengesetz verlangt wird!

    § 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

    (1) 1Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. 2Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. 3Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse (§ 1b Abs. 3) oder über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung (§ 1b Abs. 2) abschließt. 4Soweit der Anspruch geltend gemacht wird, muss der Arbeitnehmer jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für seine betriebliche Altersversorgung verwenden. 5Soweit der Arbeitnehmer Teile seines regelmäßigen Entgelts für betriebliche Altersversorgung verwendet, kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beträge verwendet werden.
    (1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
    (2) Soweit eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung besteht, ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ausgeschlossen.
    Für eine bAV wird eine sehr hohe Beratung benötigt, da deine Einkommensverkürzung von ca. 36 € auch auf die gesetzliche Rente auswirkt, auf das Krankengeld, ges. Unfallrente, Alu, als Betragsbemessung fehlen immer 432 € jährlich davon dürften 60 % Alu fehlen, runde 20 € bei Alu, auch bei länger als 6 Wochen in Krankheitsfall, bei der Rente dürften dann 16.552 € Beitragssumme fehlen was in etwa 16 € weniger ges. Rente monatliche ausmacht!

    Zu beachten ist auch das der Beitrag jährlich steigt, sofern die BBG angehoben wird! Demnach ist die Berechnung nur solange gültig, bis zur nächsten Erhöhung!
    4Soweit der Anspruch geltend gemacht wird, muss der Arbeitnehmer jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für seine betriebliche Altersversorgung verwenden.
    Das kann sehr fatale Folgen haben während ihr Anteil steigt und die 15 % auch, kann der AG Anteil mit den 35 € verbleiben! Bei eine Wert von 2 % jährlich Erhöhung des BBG und 36 Jahren wäre das eine Verdoppelung ihres Beitrages und des 15 % Zuschusses, wenn das die Garantie bei den 62.100 € verbleibt wird dies ein Todsicheres Verlustgeschäft, weil ja auch die Verluste der Sozialbeiträge jährlich um 2 % mitsteigen!

    bruno68

  8. Avatar von K3nny
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    Standard AW: bAV - Lohnt es sich?

    Hey,

    vielen Dank für eure Beiträge. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass ich mich nicht mehr melde, hier zumindest eine kurze Rückmeldung.
    Gerade der Beitrag von bruno68 ist ziemlich umfangreich und ich muss mich damit nochmal ausführlich beschäftigen, da ich eben beim drüber lesen ehrlich gesagt noch nicht alles verstanden habe.
    Bezüglich der einmaligen Auszahlung werde ich nochmal in den Unterlagen nachsehen.

    Viele Grüße

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