Hallo liebes Forum,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Folgendes Szenario:
Mutter:
geschieden, neu verheiratet, zusammenveranlagt, 450€ (geplant Aufstocken auf Teilzeit mit 1.000€)
Vater:
geschieden, neu verheiratet, zusammenveranlagt, selbständig
Das Einkommen der Mutter und des Vaters ist so niedrig, dass der Sohn Bafög bekommt (läuft bereits und ist genehmigt). Neue Situation:
Die Mutter erwirbt mit dem neuen Ehemann eine Eigentumswohnung zur Vermietung an ihre Eltern. Die Miete wird 70% des orstüblichen Mietpreises betragen. Diese Miete decken die Kosten der Finanzierung nicht – es entsteht also ein monatlicher Verlust.
Frage:
Wird dann die Mieteinnahme zu 50% als das Einkommen der Mutter gewertet? Wird für Bafög auch die „Schulden“ angerechnet? Denn in diesem Fall wäre ja kein „Gewinn“ da der ihr Einkommen erhöhen würde. Wir sind uns nicht sicher, ob die Mutter dann zuviel „verdient“ und somit der Anspruch auf Bafög entfällt.
Keine Ahnung wie das Bafögamt rechnet, aber steuerlich zählt nicht die Darlehensrate, sondern der Zinsaufwand, die Abschreibung und sonstige Ausgaben als Werbungskosten bei der Vermietung. Damit dürfte wenn dann nur ein kleiner jährlicher Gewinn übrig bleiben.