Hallo liebe Experten,

ich bitte in folgender Frage um Erklärung:

Versicherte Person muss wegen Leistenbruch operiert werden. Es gelten noch allg. Wartezeiten. Die Wartezeiten werden lt. Bedingungen erlassen, wenn es sich um einen Unfall handelt In den Bedingungen ist auch erklärt, dass ein erweiterter Unfall(begriff) ebenfalls als Unfall gewertet wird. Telefonisch habe ich bei der Versicherung die Auskunft bekommen, dass der Leistenbruch als eigene Kraftanstrengung etc zählt.
Man konnte mir nur vorab schriftlich keine Kostenübernahme zusagen. Dies würde das Krankenhaus direkt mit der Versicherung klären Nun bin ich etwas unsicher. Natürlich habe ich grds. Vertrauen zur Aussage des Sachbearbeiters. Aber im Streitfall sind telefonische Aussagen ja nicht so viel Wert.

Vielen Dank für eure Hilfe


Edit: Titel soll natürlich "Definition" heissen