ja. gute idee.
aber die versicherung würde natürlich NEIN sagen, da JA zu ihrem ungunsten wäre.
also:
wenn der raum doch
solange nicht nutzbar ist, müßte doch die gebäudeversicherung von raum
vermieter den mietausfall weiter zahlen ?
Ja, solange die Arbeiten wegen dem versicherten Schaden noch nicht abgeschlossen sind. Hier gibt es aber auch Fristen wie lange bezahlt wird.
wenn dageagen der raum schon fertig ist,
mieter aber mit seiner aufräum-/wieder einzug arbeiten durch corona verhindert wird, dann gibt es keine mietausfallversicherung mieterseits. Richtig ?
Ja, dann ist es nicht mehr das Problem des Vermieters bzw. dessen Wohngebäudeversicherung.