Moralisch gesehen ist das zwar "tragisch", aber rein rechtlich gesehen kann es in einem solchen Fall zur Verjährung kommen. Offenbar ist es der Telefongesellschaft doch nicht so immens wichtig, dass er nun über viele Jahre weiterhin diesen kleinen Betrag zahlt, sonst hätten sie sich wohl schon längst bemerkbar gemacht. Die Verjährungsfristen sind ganz unterschiedlich. Im Normalfall nach Paragraph 195 des BGB betragen diese drei Jahre. Mehr oder weniger ist das in solchen Fällen jetzt wohl prinzipiell so, bis auf einige Ausnahmen, hab ich
auf dieser Webseite gelesen. Doch ich bin mir nun auch nicht ganz sicher, ob ich das so richtig verstanden habe, denn ich bin ja kein Fachmann auf diesem Gebiet. Deshalb schlage ich vor, dass ihr selbst einmal auf die Informationen in dem Artikel zugreift. Das Thema ist insgesamt nicht ganz einfach in ein paar wenige Worte zu fassen. Vielleicht sprecht ihr das auch einfach mal mit einem Rechtsbeistand ab, um es genau herauszufinden.