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#2
tneub
Erfahrener Benutzer
05.08.2016
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tneub
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AW: GbR
Vorsicht Laienmeinung:
Meines Wissens ja, da wir gerade auf Arbeit etwas ähnliches vorhaben.
Allerdings wird die Grunderwerbsteuer nicht auf den vollen Betrag berechnet, sondern nur auf den Anteil, von dem der andere jeweils Teilhaber wird.
Bei einer 50/50 GbR dann jeweils auf 50% des Immobilienwerts.
Vor und Nachteile sollten aber auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprochen werden.
Puuh, an der Stelle bin ich mit meinem Wissen raus.
Beim kurzen überfliegen, was eine Bruchteilsgemeinschaft ist, hab ich gelesen dass jeder seinen Anteil unabhängig vom anderen verkaufen kannt.
Das wird wohl bei einer normalen GbR nicht so einfach gehen, wenn die Immobilien in Gesamthand sind.
Aber das ist jetzt schon weniger als Laienwissen.
Welcher Vorteil soll sich denn aus dem Zusammenwerfen der Immobilien in eine GbR/Bruchteilsgemeinschaft ergeben?
Ich kann aktuell gar keinen Vorteil, sondern nur Nachteile sehen.