Zitat von
bruno68
Ja, ja, noelmaxim,
ich habe mich mal mit der gesetzlichen Risikobewertung befasst! Und da steht ganz eindeutig etwas anderes! Natürlich gibt es zwei Welten einmal der Verkauf (Wir) und die gesetzlich Vorgabe zur Gewährung eines Darlehns in der Neufassung 2017!
Zwei Kernpunkte und eine Grundsätzlichkeit erfüllt der Konrad4 hier nicht der Punkt
Um eine Gesamtlaufzeit ab heute, bis 2035 kann der Kunde, gemäß § 18 a Abs. 1 nicht erfüllen, denn die vertragsgemäße Erfüllung bedeutet die persönlich Erfüllung des Schuldners und nicht durch deren Erben!
Denn die Eltern können nicht für ihre Kinder und Enkelkinder, eben nicht in Sippenhaft nehmen, wenn diese selbst ein Vermögen haben (Haus) haben, daraus abgeleitet ergibt sich im Sterbefalle automatisch eine Zwangsverwertung des vorhanden Vermögen, denn das Darlehn ist nach Vollauszahlung, ja nur steht's fristlos vom Gläubiger zu kündigen.
Hinzu kommt noch das mit den Tod des Kunden sämtliche Konten eingefroren werden, bis der Erbschein vorliegt! Was wiederum 6 Wochen dauern kann! Wenn sich mehr 2,5 % der Schuldsumme in Verzug ist so steht wiederum eine steht's fristlose Kündigung den Gläubiger zu.
Folgerichtig bestehen in dieser Fallkonstellation den Gläubiger zweimal das Recht zu steht's fristlos zu kündigen: A Verlust des Vertragspartner und b) Zahlungs- oder Zins und Tilgungsverzug
Des weiteren erfüllt man nicht die Grundsätzlichkeit: Die Verwendung des Darlehns für die Umschuldung, statt wie im Gesetz vorgesehen für einen "Darlehensvertrag zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie" dient!
Mann sollte die Unterscheidung zwischen Verkauf und der Risikobewertung des internen Teil des Gläubigers unterscheiden. Kann man dies nicht, so man man sich selbst zum Tippgeber domestiziert!
Und der Tag wird kommen, wo das Baufi Portal, wegen zu hoher verursachten Kosten, die Anbindung fristgerecht kündigt.
bruno68
bruno68, Sie sind ja auch im Fach betriebl. Altersvorsorge stark, ja eine Choryphäe. "....Wenn Sie wegen den Kosten von den Vermittler Bauchschmerzen haben so kann ich Sie beruhigen..."
Tipp von mir: VHS-Kurs "Deutsch für Anfänger". Bitte keine Beiträge mehr zu meinem Post "Schufa..." von Ihnen. Danke