Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

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  1. Avatar von Konrad4
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    Standard Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Hallo an die Finanzspezialisten,

    inwieweit wirken sich nachstehend aufgeführte Merkmale in der Schufa für die Bewilligung eines Forward-Darlehen negativ/positiv aus?

    hochgerechneter Wert der Immobilie aus 1914 in € 250.000,-,
    Bedarf Höhe Darlehen 80.000,-€
    Schufa Score 99,6, außer einem grundpfandrechtl. Kredit keine Einträge an Schulden.
    Alter der Eigentümer 76/62 Jahre
    Renten 3.500,-€ Netto
    gewährter Dispo Kredit Rahmen 10.800,-€.

    wäre das Alter ein K.o Punkt?

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von hausbauwest
    Oder halt an Leibrente verkaufen.
    Dann gibt es monatlich Geld, Wohnrecht auf Lebenszeit und mit Instandhaltung nichts am Hut .

    Jetzt zahlt er weiter ab, wenn m dann irgendwann ins Pflegeheim kommt, muss w das Haus doch sowieso verkaufen.
    Geht doch garnicht anders.

    Ach, deshalb verkauft er jetzt, wa, weil er oder sein/seine Frau vielleicht in 18 Jahren ins Pflegeheim kommt oder in 22 Jahren stirbt

    Junge, Junge, Junge!

  3. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    18 oder 22 Jahre ????
    Du hast schon gelesen, dass der Te 76 Jahre alt ist ???

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Ja und?? Dahinter steck/stecken ein Mensch/Menschen mit seinem Sinn und Unsinn vom Leben!

    Ich kann hier außer deiner Polemik keine Probleme erkennen und gäbe es welche, hätte der Eingangsthread ggf. anders ausgesehen und betrachtet man das ganze bezogen auf ältere Menschen, so sollte man das individuell und vor allem neutral sehen und nicht so plump und vorschreibend von oben herab, wie es von dir mal wieder rüber kommt!!!

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Nein, was Bankkaufmann sagt ist falsch, absolut falsch.
    @Noelmaxim, manchmal ist es auch für Sie besser nichts zu schreiben als etwas falsches

    Bei der Konstellation Darlehen, Verkehrswert, Rente ist ein Forwardarlehen überhaupt kein Problem.
    Bitte passen Sie auf was Sie hier schreiben!

  6. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Erklär mich doch einfach mal bitte den Sinn... hab ich doch jetzt bereits öfter drum gebeten ..... lass mal was kommen

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Hausbauwest, ich habe das alles schon begründet, nicht nur hier, immer wieder und ich werde nicht müde, das auch weiterhin im Sinne von individueller Hilfe, individueller Unterstützung und ganzheitlicher Betrachtungsweise zu tun!

    Mit pauschalisierender und teils egoistischer Betrachtungsweise, sowie Ansichten kann nicht geholfen werden, schon gar nicht neutral die Sache bewertet und eingeschätzt werden und ich kann überhaupt nicht erkennen, warum 62 jährige und 76 jährige, hier mal als Pärchen, nicht noch im Rentenalter eine Hypothek abbezahlen sollen oder wollen bzw. es nicht können, stattdessen die Immobilie zu verkaufen haben, weil mal einer sterben kann und es ggf. ausreicht, dass das dann geschieht oder beide nach und nach sogar in der Immobilie mit zu zahlenden Hypotheken versterben?

    Ich kann auch nicht erkennen, wo du erkennst, dass es hier oder auch bei anderen älteren Menschen nicht sogar so unterstützt wird von den Kindern, Enkeln, gar so gewollt ist und/oder, die Nachfolge und der Nachlass schon lange geregelt ist?

    Ich weiß auch nicht, warum das nicht die Menschen individuell in Abhängigkeit ihres Lebensumfeldes, ihrer Lebens-, und Familiensituation entscheiden sollen und es nur eine Lösung geben soll, deine?

    Ich weiß gar nicht, warum ich mich mit deinem Schwachsinn überhaupt beschäftige?????

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo Konrad4, das Alter spielt bei einer Baufinanzierung, einer Anschlussfinanzierung nur temporär eine Rolle.
    Sind Sie im Rentenalter, dann zählt Ihre Rente als nachhaltiges Einkommen.
    Das ist die Grundlage für die Haushaltsrechnung.
    Ihr Schufascore, Objekt, Darlehenssummer, alles super.
    Ungeachtet dessen was hier das Wort oder die Aussage "temporär" eine Rolle spielen soll, was damit gemeint sein soll, das Alter spielt sowohl in der Auswahl der Bank als auch in der Unterscheidung Forwardprolongation oder Forwardanschlussfinanzierung eine entscheidende Rolle!!

    Zu dem, es ist beides möglich und das ist meinen Posts exakt so zu entnehmen!!!

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    @Noelmaxim, dem ist nicht so. Dass man das exakt so entnehmen kann.
    Man muss schon richtig stellen wenn Sie nicht korrekt antworten.
    Auch wenn Sie hier Forengott sind können Sie nicht schreiben was Sie wollen.
    Und ob rot oder Ausrufezeichen interessiert niemand, auch nicht ob Sie auf ein Posting 10 Antworten hintereinander schreiben.
    Fakt ist es war nicht ganz korrekt was sie schreiben.
    Und da Sie alles sofort kontra geben wenn nur einer mal etwas nicht ganz korrekt schreibt, muss man Ihnen auch kontra geben wenn sie nicht korrekt schreiben.
    Was ich geschrieben habe war richtig und nicht wie Sie schreiben falsch, nur darum geht es.
    Und nun winden sie sich wieder mit einem 20 zeiligen Posting darum und das Leben geht weiter.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von hausbauwest
    Erklär mich doch einfach mal bitte den Sinn... hab ich doch jetzt bereits öfter drum gebeten ..... lass mal was kommen

    Mal ein kleiner möglicher Sinn: Der Mensch hat neben der Entschuldung seiner Immobilie und dem Einsatz seiner Arbeitskraft in jungen Jahren gelebt, ist gereist, hat teure Kultur genossen, sich was gegönnt, ggf. das Studium der Kinder finanziert, statt z.B. 1.300 Euro nur 890 Euro - auch im Wissen, im Rentenalter die Immobilie nicht entschuldet zu haben - aufgewendet, wohl wissend, im Rentenalter 487 Euro Zins-, und Tilgungsleistung noch zahlen zu müssen. Er hat das für sich so entschieden, so gehandelt und akzeptiert!


    Ggf. aber hat er auch parallel investiert, in sein Hobby, Gemälde oder Oldtimer gekauft, hat sich daran ergötzt, erfreut, ein befreites und beruhigtes, vor allem selbstbestimmtes Leben geführt und zahlt nun im Alter, wo er hat, was er braucht, wo er in Erinnerung das Genießen in jungen Jahren in sich trägt, genüsslich mit Reife dem Alter fröhnt!!

    Na? Kann das ggf. und noch viel, viel mehr, noch ganz andere Dinge ein Grund sein, weil das ggf. jeder Mensch für sich entscheidet, nicht auch der Grund, für seine individuelle Lösung sein?

    Geld (hier z.B. ne Entschuldung im Alter) macht nicht reich, Glück und Zufriedenheit macht reicht und letzteres definiert doch jeder für sich selbst??? Oder??? Ebenso sich reich zu fühlen, wenn er entschuldet ist, oder? Soll doch individuell jeder für sich selbst entscheiden, wie er reich definiert und was er benötigt, um zufrieden alt zu werden, oder?

  11. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Ganz genau..... und meine Nachfrage nach dem Sinn wurde auch nicht beantwortet..... viele Worte ohne Inhalt.

    Wenn die Nachfolge geregelt ist, sollen die Nutznießer der „Ebschaft“ sich um ein Darlehen bemühen. Mit 76 Jahren über 80 k abstottern ist doch gelinde gesagt völlig Sinnlos.

    3500 Rente , dazu den Erlös des Hauses und schöne 5 Jahre machen. Fertig

    Das Haus wird bei dem Baujahr Unmengen an Instandhaltung kosten, zzgl Nebenkosten und Darlehen. Dann bleibt unterm Strich wahrscheinlich noch 1200 Euro zum Leben über. Das kann’s doch wohl nicht sein.
    Zur Rente geht man mit einer abgezahlten und sanierten Immobilie und zusätzlich diversen Rücklagen und ausreichend Rente.

    Anderes ist das völlig sinnfrei

  12. Avatar von Konrad4
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ungeachtet dessen was hier das Wort oder die Aussage "temporär" eine Rolle spielen soll, was damit gemeint sein soll, das Alter spielt sowohl in der Auswahl der Bank als auch in der Unterscheidung Forwardprolongation oder Forwardanschlussfinanzierung eine entscheidende Rolle!!

    Zu dem, es ist beides möglich und das ist meinen Posts exakt so zu entnehmen!!!
    "...
    Unterscheidung Forwardprolongation oder Forwardanschlussfinanzierung..", sehe ich das richtig?
    Forwardprolongation = bisheriger Darlehensgeber,
    Forwardanschlussfinanzierung, auch bei einem neuen Darlehensanbieter?
    Insoweit würde ich - eine
    Forwardanschlussfinanzierung bevorzugen, dennoch einen Kostenvergleich mit einbeziehen.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @Noelmaxim, dem ist nicht so. Dass man das exakt so entnehmen kann.
    Man muss schon richtig stellen wenn Sie nicht korrekt antworten.
    Auch wenn Sie hier Forengott sind können Sie nicht schreiben was Sie wollen.
    Und ob rot oder Ausrufezeichen interessiert niemand, auch nicht ob Sie auf ein Posting 10 Antworten hintereinander schreiben.
    Fakt ist es war nicht ganz korrekt was sie schreiben.
    Und da Sie alles sofort kontra geben wenn nur einer mal etwas nicht ganz korrekt schreibt, muss man Ihnen auch kontra geben wenn sie nicht korrekt schreiben.
    Was ich geschrieben habe war richtig und nicht wie Sie schreiben falsch, nur darum geht es.
    Und nun winden sie sich wieder mit einem 20 zeiligen Posting darum und das Leben geht weiter.

    Du hast mal wieder die Dinge nicht auf den Punkt gebracht und verwirrst! Es ist alles nachzulesen und sehr wohl spielt das Alter eine entscheidende Rolle, stellt aber kein grundsätzliches Problem dar!

    Stichwort Forwardprolongation/Forwarddarlehen!

    Nein, ich bin nicht der Forengott, Blödsinn, vielmehr machen sie mich zu dem, was ich gar nicht sein will.

  14. Avatar von hausbauwest
    hausbauwest ist offline

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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Am besten geht ihr jetzt mal alle in den Garten, machen wir jetzt auch.
    Wetter ist prima und die Kinder brauchen Auslauf

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von Konrad4
    "...
    Unterscheidung Forwardprolongation oder Forwardanschlussfinanzierung..", sehe ich das richtig?
    Forwardprolongation = bisheriger Darlehensgeber,
    Forwardanschlussfinanzierung, auch bei einem neuen Darlehensanbieter?
    Insoweit würde ich - eine
    Forwardanschlussfinanzierung bevorzugen, dennoch einen Kostenvergleich mit einbeziehen.

    Exakt so sieht das aus und bei einem Forwarddarlehen bei einer anderen Bank, was keiner Prolongation gleich kommt, spielt das Alter eine entscheidende Rolle, denn nicht mehr allzu viele Banken, aber immer noch genügend - vor allem die mit guten Konditionen - wollen dieses Klientel finanzieren.

    Da das so ist, verweise ich da helfend explizit drauf, denn würde der ältere Verbraucher (Mitlesende!!) man z.B. Bankkaufmann seiner Aussage blind Glauben schenken, würde dem ein oder anderen älteren Verbraucher eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ggf. verwehrt bleiben, denn er würde im vermeintlichen Wissen Alter spielt keine Rolle 17 Anfragen stellen und 17 Absagen bekommen und glauben, es läge an der Bonität oder sonst was, denn an dem Alter darf es ja laut Bankkaufmann nicht liegen. Doch es liegt aber am Alter, er war mit seinem Alter bei den falschen Banken, also gehört aufgeklärt, dass das Alter eine entscheidende Rolle spielt, denn keine der Banken die ablehnen sagen dem älteren Verbraucher, gehen sie mal zu der oder dieser Bank, die finanzieren ältere Menschen, entsprechend muss man das klar und deutlich zur Sprache bringen, damit im Nachgang alles richtig eingeschätzt werden kann und auch der ältere Verbraucher zu seinem Darlehen kommt, obwohl ihm 19 sagen, geht nicht mehr!

    Naja und ein Forwarddarlehen, also ein Darlehen bei einer anderen Bank kann einen wesentlichen Vorteil gegenüber einer abzuwartenden Prolongation bei der bisherigen Bank haben, denn zeichne ich heute als 76 jähriger ein Forwarddarlehen, wird bei Auszahlung die Bank sicher nicht kommen können, sie sind zu alt, denn das Alter kannte sie bei Vetragsunterzeichung ja, während bei einer Prolongation zum Zeitpunkt der Prolongation plötzlich und völlig unvorbereitet das böse Erwachen kommen kann, nämlich, sie sind zu alt!!!

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von hausbauwest
    Am besten geht ihr jetzt mal alle in den Garten, machen wir jetzt auch.
    Wetter ist prima und die Kinder brauchen Auslauf

    OK, gute Idee, da sitze ich schon seit 7.39 Uhr.

    Nebenbei, dürfen das alten Menschen über 70 oder Rentner auch? Dürfen die auch in ihren eigenen Garten gehen, auch wenn sie noch eine Hypothek abzahlen wollen???

  17. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Ja, ja, noelmaxim,

    ich habe mich mal mit der gesetzlichen Risikobewertung befasst! Und da steht ganz eindeutig etwas anderes! Natürlich gibt es zwei Welten einmal der Verkauf (Wir) und die gesetzlich Vorgabe zur Gewährung eines Darlehns in der Neufassung 2017!
    § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
    (1) Die Kreditinstitute prüfen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers.
    das Kreditinstitut darf den Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen,
    wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine erheblichen Zweifel an der Kreditwürdigkeit bestehen und dass es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist,

    - dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird.

    (2) Wird der Nettodarlehensbetrag nach Abschluss des Darlehensvertrags deutlich erhöht, so ist die Kreditwürdigkeit auf aktualisierter Grundlage neu zu prüfen, es sei denn, der Erhöhungsbetrag des Nettodarlehens wurde bereits in die ursprüngliche Kreditwürdigkeitsprüfung einbezogen.

    (2a) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen, die


    1 . im Anschluss an einen zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Darlehensvertrag ein neues Kapitalnutzungsrecht zur Erreichung des von dem Darlehensnehmer mit dem vorangegangenen Darlehensvertrag verfolgten Zwecks einräumen oder
    2. einen anderen Darlehensvertrag zwischen den Vertragsparteien zur Vermeidung von Kündigungen wegen Zahlungsverzuges des Darlehensnehmers oder zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungs- maßnahmen gegen den Darlehensnehmer ersetzen oder ergänzen,

    - bedarf es einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2.

    Ist danach keine Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich, darf der Darlehensgeber den neuen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nicht abschließen,

    - wenn ihm bereits bekannt ist,
    - dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen,
    - die im Zusammenhang mit diesem Darlehensvertrag stehen,
    dauerhaft nicht nachkommen kann.
    (4) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen hat das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie zu anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen.

    Dabei hat das Kreditinstitut die Faktoren angemessen zu berücksichtigen, die für die Einschätzung relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag voraussichtlich nachkommen kann.

    Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen,

    - dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt,
    - oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt,
    es sei denn,
    - der Darlehensvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie.
    Zwei Kernpunkte und eine Grundsätzlichkeit erfüllt der Konrad4 hier nicht der Punkt
    - dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird.
    Um eine Gesamtlaufzeit ab heute, bis 2035 kann der Kunde, gemäß § 18 a Abs. 1 nicht erfüllen, denn die vertragsgemäße Erfüllung bedeutet die persönlich Erfüllung des Schuldners und nicht durch deren Erben!

    Denn die Eltern können nicht für ihre Kinder und Enkelkinder, eben nicht in Sippenhaft nehmen, wenn diese selbst ein Vermögen haben (Haus) haben, daraus abgeleitet ergibt sich im Sterbefalle automatisch eine Zwangsverwertung des vorhanden Vermögen, denn das Darlehn ist nach Vollauszahlung, ja nur steht's fristlos vom Gläubiger zu kündigen.

    Hinzu kommt noch das mit den Tod des Kunden sämtliche Konten eingefroren werden, bis der Erbschein vorliegt! Was wiederum 6 Wochen dauern kann! Wenn sich mehr 2,5 % der Schuldsumme in Verzug ist so steht wiederum eine steht's fristlose Kündigung den Gläubiger zu.

    Folgerichtig bestehen in dieser Fallkonstellation den Gläubiger zweimal das Recht zu steht's fristlos zu kündigen: A Verlust des Vertragspartner und b) Zahlungs- oder Zins und Tilgungsverzug

    Des weiteren erfüllt man nicht die Grundsätzlichkeit: Die Verwendung des Darlehns für die Umschuldung, statt wie im Gesetz vorgesehen für einen "Darlehensvertrag zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie" dient!

    Mann sollte die Unterscheidung zwischen Verkauf und der Risikobewertung des internen Teil des Gläubigers unterscheiden. Kann man dies nicht, so man man sich selbst zum Tippgeber domestiziert!
    Und der Tag wird kommen, wo das Baufi Portal, wegen zu hoher verursachten Kosten, die Anbindung fristgerecht kündigt.

    bruno68

  18. Avatar von Konrad4
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von bruno68
    Ja, ja, noelmaxim,

    ich habe mich mal mit der gesetzlichen Risikobewertung befasst! Und da steht ganz eindeutig etwas anderes! Natürlich gibt es zwei Welten einmal der Verkauf (Wir) und die gesetzlich Vorgabe zur Gewährung eines Darlehns in der Neufassung 2017!
    Zwei Kernpunkte und eine Grundsätzlichkeit erfüllt der Konrad4 hier nicht der Punkt

    Um eine Gesamtlaufzeit ab heute, bis 2035 kann der Kunde, gemäß § 18 a Abs. 1 nicht erfüllen, denn die vertragsgemäße Erfüllung bedeutet die persönlich Erfüllung des Schuldners und nicht durch deren Erben!

    Denn die Eltern können nicht für ihre Kinder und Enkelkinder, eben nicht in Sippenhaft nehmen, wenn diese selbst ein Vermögen haben (Haus) haben, daraus abgeleitet ergibt sich im Sterbefalle automatisch eine Zwangsverwertung des vorhanden Vermögen, denn das Darlehn ist nach Vollauszahlung, ja nur steht's fristlos vom Gläubiger zu kündigen.

    Hinzu kommt noch das mit den Tod des Kunden sämtliche Konten eingefroren werden, bis der Erbschein vorliegt! Was wiederum 6 Wochen dauern kann! Wenn sich mehr 2,5 % der Schuldsumme in Verzug ist so steht wiederum eine steht's fristlose Kündigung den Gläubiger zu.

    Folgerichtig bestehen in dieser Fallkonstellation den Gläubiger zweimal das Recht zu steht's fristlos zu kündigen: A Verlust des Vertragspartner und b) Zahlungs- oder Zins und Tilgungsverzug

    Des weiteren erfüllt man nicht die Grundsätzlichkeit: Die Verwendung des Darlehns für die Umschuldung, statt wie im Gesetz vorgesehen für einen "Darlehensvertrag zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie" dient!

    Mann sollte die Unterscheidung zwischen Verkauf und der Risikobewertung des internen Teil des Gläubigers unterscheiden. Kann man dies nicht, so man man sich selbst zum Tippgeber domestiziert!
    Und der Tag wird kommen, wo das Baufi Portal, wegen zu hoher verursachten Kosten, die Anbindung fristgerecht kündigt.

    bruno68
    § 18a, streiche in Gedanken "...
    die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers...", setze "...
    die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmer..".
    im richtigen Leben - zu schwer für Sie, ist ein Darlehensnehmer auch ein z.B. Ehepaar.
    Im übrigen komplexe Vorschriften muss man im gesamten Zusammenhang sehen. Nicht etwas herauspicken - Herr Lehrer ich weiß was.



  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von Konrad4
    § 18a, streiche in Gedanken "...
    die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers...", setze "...
    die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmer..".
    im richtigen Leben - zu schwer für Sie, ist ein Darlehensnehmer auch ein z.B. Ehepaar.
    Im übrigen komplexe Vorschriften muss man im gesamten Zusammenhang sehen. Nicht etwas herauspicken - Herr Lehrer ich weiß was.



    Bruno faselt nur zusammenhangslos rum, da ist inhaltlich fast nichts zu verwerten!

  20. Avatar von Konrad4
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    Standard AW: Schufa Einträge negativ für Baufinanzierung?

    Zitat Zitat von bruno68
    Ja, ja, noelmaxim,

    ich habe mich mal mit der gesetzlichen Risikobewertung befasst! Und da steht ganz eindeutig etwas anderes! Natürlich gibt es zwei Welten einmal der Verkauf (Wir) und die gesetzlich Vorgabe zur Gewährung eines Darlehns in der Neufassung 2017!
    Zwei Kernpunkte und eine Grundsätzlichkeit erfüllt der Konrad4 hier nicht der Punkt

    Um eine Gesamtlaufzeit ab heute, bis 2035 kann der Kunde, gemäß § 18 a Abs. 1 nicht erfüllen, denn die vertragsgemäße Erfüllung bedeutet die persönlich Erfüllung des Schuldners und nicht durch deren Erben!

    Denn die Eltern können nicht für ihre Kinder und Enkelkinder, eben nicht in Sippenhaft nehmen, wenn diese selbst ein Vermögen haben (Haus) haben, daraus abgeleitet ergibt sich im Sterbefalle automatisch eine Zwangsverwertung des vorhanden Vermögen, denn das Darlehn ist nach Vollauszahlung, ja nur steht's fristlos vom Gläubiger zu kündigen.

    Hinzu kommt noch das mit den Tod des Kunden sämtliche Konten eingefroren werden, bis der Erbschein vorliegt! Was wiederum 6 Wochen dauern kann! Wenn sich mehr 2,5 % der Schuldsumme in Verzug ist so steht wiederum eine steht's fristlose Kündigung den Gläubiger zu.

    Folgerichtig bestehen in dieser Fallkonstellation den Gläubiger zweimal das Recht zu steht's fristlos zu kündigen: A Verlust des Vertragspartner und b) Zahlungs- oder Zins und Tilgungsverzug

    Des weiteren erfüllt man nicht die Grundsätzlichkeit: Die Verwendung des Darlehns für die Umschuldung, statt wie im Gesetz vorgesehen für einen "Darlehensvertrag zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie" dient!

    Mann sollte die Unterscheidung zwischen Verkauf und der Risikobewertung des internen Teil des Gläubigers unterscheiden. Kann man dies nicht, so man man sich selbst zum Tippgeber domestiziert!
    Und der Tag wird kommen, wo das Baufi Portal, wegen zu hoher verursachten Kosten, die Anbindung fristgerecht kündigt.

    bruno68
    bruno68, Sie sind ja auch im Fach betriebl. Altersvorsorge stark, ja eine Choryphäe. "....
    Wenn Sie wegen den Kosten von den Vermittler Bauchschmerzen haben so kann ich Sie beruhigen..."
    Tipp von mir: VHS-Kurs "Deutsch für Anfänger". Bitte keine Beiträge mehr zu meinem Post "Schufa..." von Ihnen. Danke

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