inwieweit wirken sich nachstehend aufgeführte Merkmale in der Schufa für die Bewilligung eines Forward-Darlehen negativ/positiv aus?
hochgerechneter Wert der Immobilie aus 1914 in € 250.000,-,
Bedarf Höhe Darlehen 80.000,-€
Schufa Score 99,6, außer einem grundpfandrechtl. Kredit keine Einträge an Schulden.
Alter der Eigentümer 76/62 Jahre
Renten 3.500,-€ Netto
gewährter Dispo Kredit Rahmen 10.800,-€.
Hallo Konrad4, das Alter spielt bei einer Baufinanzierung, einer Anschlussfinanzierung nur temporär eine Rolle.
Sind Sie im Rentenalter, dann zählt Ihre Rente als nachhaltiges Einkommen.
Das ist die Grundlage für die Haushaltsrechnung.
Ihr Schufascore, Objekt, Darlehenssummer, alles super.
Das ist ein positiver Hinweis Herr Buhmann, danke.
Jetzt werde ich das Thema "Forward" im Auge behalten.
Laufzeitende ist 2025, also noch ein paar Jahre, dennoch, man kann sich nicht früh genug damit beschäftigen.
2,5 - 3 Jahre vorher, so denke ich, ist eine vernünftige Zeitspanne. Mit einbeziehen muss ich sowohl die Kosten für die Umschreibung, etwa 1000,-€ ?, als auch den Zinsaufschlag für ein Forward Darlehen mit Vorlaufzeit von bis zu drei Jahren. Dies dann vergleichen mit einem Angebot des jetzigen Anbieters.
Die Möglichkeit den Tilgungssatz ändern zu können wäre natürlich gut.
Nein, was Bankkaufmann sagt ist falsch, absolut falsch. Bei sehr vielen Banken werden sie ein Darlehen nicht mehr bekommen und wenn er von Abschlussfinanzierung spricht, ist zu klären, ob es sich um eine Forwardprolongation handeln soll oder eine Finanzierung bei einer anderen Bank (best offer) in Betracht gezogen werden soll.
Ein Forwarddarlehen (und das war die Frage) ist kein Problem, die Auswahl aufgrund des Alters bei den Banken aber eher gering.
Wie es in ein paar Jahren aussieht steht in den Sternen. Persönlich würde ich sagen, dass ein gewährtes Forwarddarlehen in Kenntnis des Alters mehr Sicherheit darstellt, als eine erhoffte Prolongation des Darlehens, welche durchaus verweigert werden könnten, wenn gleich das Risiko auch eher gering, aber immerhin vorhanden ist!
so einfach wird dies nicht laufen! Bei den Banken wird dies nicht einfach werden, es sei den Ihre Ehefrau zieht nach ihren Ableben auf die Straße!
Laut Sterbetafel 2016/2018 (Periodensterbetafel): Deutschland, Jahre, Geschlecht, Vollendetes Alter
- lebt ihre Frau mit 62 Jahren heute, 2020 noch 23,61 Jahre, also bis August 2043
- sie leben mit 76 Jahren heute, 2020 noch 10,38 Jahren, also bis Mai 2030
Und Sie wollen für die Restschuld in 5 Jahren ein Darlehn aufnehmen, dessen Laufzeit über ihr eigenes Leben hinaus geht? Glauben sie das ersthaft, dass klappt?
Wie viel Rente bekommt ihre Frau nach ihrem Ableben? Bestimmt nicht die 3.500 € netto!
Zu jung für Witwenrente
22.2.2018 – Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenen-Versorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters.
Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20. Februar 2018 entschieden (3 AZR 43/17).
Die im Jahr 1968 geborene Klägerin hatte im Jahr 1995 ihren 18 Jahre älteren Ehemann geheiratet. Der hatte Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung seines Arbeitgebers.
Die Versorgungsordnung sah unter anderem eine Hinterbliebenen-Versorgung vor. Als ihr Ehemann im Jahr 2011 verstarb, beanspruchte die Klägerin daher die Zahlung einer Witwenrente.
Benachteiligung wegen des Alters
Die wurde ihr jedoch mit dem Argument verweigert, dass derartige Leistungen an Witwen gemäß der Versorgungsordnung voraussetzen, dass Hinterbliebene nicht mehr als 15 Jahre jünger sind als der verstorbene Ehepartner. Wegen des Altersunterschieds von 18 Jahre sei der Klägerin folglich ein Anspruch auf Zahlung einer Rente verwehrt.
Die Klägerin sah in der Bestimmung der Versorgungsordnung einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz, das eine Benachteiligung wegen des Alters einer Person verbiete. Doch dem wollte sich das Bundesarbeitsgericht nicht anschließen. Es wies die Klage der Witwe als unbegründet zurück.
Keine übermäßige Beeinträchtigung Nach Ansicht der Richter hat ein Arbeitgeber, der einem Beschäftigten eine Hinterbliebenen-Versorgung zusagt ein legitimes Interesse daran, das damit verbundene finanzielle Risiko durch die Vereinbarung bestimmter Klauseln zu begrenzen.
In dem entschiedenen Fall sei die in der Versorgungsordnung verwendete Klausel zum Altersabstand auch angemessen. Sie führe nämlich nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer.
Denn bei einem Altersabstand von mehr als 15 Jahren sei der gemeinsame Lebenszuschnitt der Ehepartner naturgemäß ohnehin darauf angelegt, dass der Hinterbliebene einen Teil seines Lebens ohne den Versorgungsberechtigten verbringe.
In Fällen wie dem der Klägerin würden zudem nur solche Ehegatten von dem Ausschluss erfasst, deren Altersabstand zum Ehepartner den üblichen Abstand erheblich übersteige.
Die klagende Witwe geht daher leer aus.
Sie sollte sich mal hinsetzen und ihre Renten ohne Sie mal ausrechnen, was ihre Ehefrau dann als Witwenrente bekommt! Und ob sie mit den "Taschengeld" leben und zahlen kann! Ist sehr zweifelhaft!
Und Sie wollen für die Restschuld in 5 Jahren ein Darlehn aufnehmen, dessen Laufzeit über ihr eigenes Leben hinaus geht? Glauben sie das ersthaft, dass klappt?
Ja, überhaupt kein Problem!!!
Wie viel Rente bekommt ihre Frau nach ihrem Ableben? Bestimmt nicht die 3.500 € nettoVöllig uninteressant, geht die Rechnung bei Finanzierungsbeantragung auf, ist es vom Grundsatz egal, welches Einkommen während der Laufzeit da ist, so die Raten bedient werden
Bruno, mal wieder ne 6, ein Beitrag ohne Mehrwert für die Praxis!
Zum Zeitpunkt der Umfinanzierung sind die beiden 81/67 Jahre alt - dann sollen 80.000€ abgezahlt werden - in welcher Laufzeit?
Bei einer Lebenserwartung von ca. 5 Jahren des Mannes wären das 16.000€ pro Jahr Tilgung.
Was passiert, wenn dann doch zusätzlich noch Heizung/Dach/etc. fällig ist?
Gibt es sonst noch Kapital? Aufteilung der Renten? Wie sieht es mit Erben aus? Evtl. Übertragung mit Nießbrauch?
Zum Zeitpunkt der Umfinanzierung sind die beiden 81/67 Jahre alt - dann sollen 80.000€ abgezahlt werden - in welcher Laufzeit?
Bei einer Lebenserwartung von ca. 5 Jahren des Mannes wären das 16.000€ pro Jahr Tilgung.
Was passiert, wenn dann doch zusätzlich noch Heizung/Dach/etc. fällig ist?
Gibt es sonst noch Kapital? Aufteilung der Renten? Wie sieht es mit Erben aus? Evtl. Übertragung mit Nießbrauch?
Das war die Frage nicht, die Immobilie muss nicht zu Lebzeiten abbezahlt werden!!
so einfach wird dies nicht laufen! Bei den Banken wird dies nicht einfach werden, es sei den Ihre Ehefrau zieht nach ihren Ableben auf die Straße!
Laut Sterbetafel 2016/2018 (Periodensterbetafel): Deutschland, Jahre, Geschlecht, Vollendetes Alter
- lebt ihre Frau mit 62 Jahren heute, 2020 noch 23,61 Jahre, also bis August 2043
- sie leben mit 76 Jahren heute, 2020 noch 10,38 Jahren, also bis Mai 2030
Und Sie wollen für die Restschuld in 5 Jahren ein Darlehn aufnehmen, dessen Laufzeit über ihr eigenes Leben hinaus geht? Glauben sie das ersthaft, dass klappt?
Wie viel Rente bekommt ihre Frau nach ihrem Ableben? Bestimmt nicht die 3.500 € netto!
Sie sollte sich mal hinsetzen und ihre Renten ohne Sie mal ausrechnen, was ihre Ehefrau dann als Witwenrente bekommt! Und ob sie mit den "Taschengeld" leben und zahlen kann! Ist sehr zweifelhaft!
bruno68
Rentenrecht für AnfängeR(Beispiel): Eigene Rente der Witwe 26,4* (ab Juli 2020 )34,19 € steuerfrei.
Witweenrente 60% der Rente des Verstobenen
Nehmen Sie die Bruttorente des Verstorbenen 2000,-€ als Beispiel und die Rente der Witwe (Beispiel) 900,- €. Insgesamt über 2100,- €. Zur Versteuerung werden keine 100% Rente angesetzt.
Hier ist nach einer jederzeit darstellbaren Finanzierung gefragt! Niemand wird oder muss seine Immobilie verkaufen, weil jemand sterben könnte, weil Einkommen weg brechen könnte!
Hausbauwest, sage mal, willst du mir jetzt erzählen, daß ältere Menschen ihre Immobile zu verkaufen, zu übertragen haben, weil noch ein Darlehen auf dem Haus lastet, was seit jeher immer bezahlt wurde, bzw. dies vorsorglich passieren sollte, weil einer versterben könnte ????
Ist das dein ernst??????? Ist das echt denn ernst??
Vor allem, dass die das nicht selber einschätzen und entscheiden können???
Ganz ehrlich ?
Wer mit 76 Jahren seine Immobilie noch nicht abgezahlt hat, würde in der Vergangenheit definitiv falsch beraten......
Oder du falsch erzogen!!
Unfassbar!! Wirklich, einfach nicht zu glauben!
Da kann, könnte oder wollte selbst im Rentenalter der Rentner oder die Rentnerfamilie ihre Belastung tragen, will das sogar, kann das begründen, es kann Sinn ergeben, hat ggf. die Immobilie schon 3 mal bezahlen können, stattdessen aber ihr Kapital z.B. in das Studium der Enkelkinder angelegt oder was weiß ich, was individuell schönes und sinnvolles dahinter steckt, dahinter stecken kann und du sonderst hier, mit solch einer Selbstherrlichkeit ohne nachzudenken, ohne nur ein Stück Mühe das Leben zu betrachten und wie sich das einige bewusst gestalten, deinen geistigen Dünnschiss ab!
Was stimmt denn mit dir und deinem Leben nicht????
Hausbauwest, denk noch mal nach und dann, auf ein neues, rein in die Tastatur!!!!
Was ist denn das für ein Sinn ?
Also ich sehe eine Immobilie im Alter als Entlastung und nicht als Belastung.
Wenn man mit 70 und drüber noch stottert, ergibt das für mich nicht wirklich einen Sinn.
Was und wem soll es denn was bringen, wenn niemand das Ding übernehmen will..... ????
Dann soll er es doch besser jetzt verkaufen, von dem Erlös noch 5-6 schöne Jahre verbringen und ne Immobilie sorgenfrei mieten. Wie gesagt.... den Sinn verstehe ich nicht im Ansatz.
Was ist denn das für ein Sinn ?
Also ich sehe eine Immobilie im Alter als Entlastung und nicht als Belastung.
Wenn man mit 70 und drüber noch stottert, ergibt das für mich nicht wirklich einen Sinn.
Was und wem soll es denn was bringen, wenn niemand das Ding übernehmen will..... ????
Dann soll er es doch besser jetzt verkaufen, von dem Erlös noch 5-6 schöne Jahre verbringen und ne Immobilie sorgenfrei mieten. Wie gesagt.... den Sinn verstehe ich nicht im Ansatz.
....und andere machen es anders!!! Vor allem, sie wurden deswegen nicht falsch beraten, wie du geschmiert hast, sondern sie entscheiden selbstbestimmt und individuell aus ihrer Situation heraus, so wie es ihnen passt, wie es ihnen genehm ist und wie sie meinen, damit am besten Leben zu können !!!