1. Situation (zweiseitiger Handelskauf)
Ich (Händler) bestelle heute am 23.03.2020 etwas bei einem Lieferanten mit einem Fixtermin bis zum 31.03.2020. Wie würde das ganze rechtlich aussehen wenn die Ware jetzt genau am 31.03.2020 ankommt aber kaputt ist. Dann hätte ich ja theoretisch erstmal zwei mal das Recht auf Nacherfüllung. Meine Frage ist wann ich dann Schadensersatzansprüche habe und muss ich irgendwelche Fristen setzen/Mahnungen schreiben?
2. Situation
Selbe Situation wie oben nur die Waren kommen zu spät (beispielsweise am 04.02.) und die Waren sind nicht kaputt. Wie muss ich weiter vorgehen damit ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann oder Schadensersatz anfordere?
Ich hoffe jemand weiß es und danke schonmal im Voraus. Bitte nur Leute die damit Erfahrung haben, weil ich mir selber schon einiges im Internet durchgelesen habe und es immer noch nicht verstehe.
Wenn die Ware zu spät kommt dann können sowohl der Lieferant als auch die Zusteller Schuld sein. Diese Frage muss dann erstmal geklärt werden.
Rein rechtlich gesehen ist das aber dann, mWn, ein Vertragsbruch und du kannst das Geld zurückfordern.