ich habe 2018 ein Iphone für etwas über 1000€ gekauft, was ich 2019 für Emails und Programme wie Asana,Microsoft Teams und unsere hauseigene App beruflich mitgenutzt habe. Ende 2019 habe ich mir dann noch einen Gamer PC für 2000€ gekauft, auch hier betreibe ich die ein oder andere Recherche und logge mich in einigen Anwendungen ein, die ich auf der Arbeit sonst nutze.
Meine Frage ist reicht das um etwas absetzen zu können? Komme ich damit durch oder verursacht das nur Probleme?
Gibt es etwas zu beachten? Wo mache ich das kenntlich?
Mehr als 50:50 würde ich eh nicht ansetzen, aber ist das noch zu viel?
Ich verwende den Steuersparer 2020 von Lidl, ist normalerweise Tax 2020, hier hab ich keine Smartphones als Kategorie gefunden, nur Computer, Inventar, usw.
Wichtig zu erwähnen ist noch dass die Rechnungen von dem Computer auf meine Freundin laufen... weil ich bei ihr eingezogen bin, mich aber noch nicht umgemeldet hatte, habe ich es erst einmal auf ihren Namen laufen lassen. Wie wirkt sich das aus? Kann ich das mit dem Absetzen jetzt vergessen? Die Beträge sind durch mich bezahlt worden.
Bin ja auch kein Stuerberater, aber kommst du über die 1000 EUR Werbungskostenpauschale? Die wird ja sowieso berücksichtigt. Ansonsten sollte halt dein Beruf zu den Angaben der beruflichen Nutzung der Geräte passen. Dann ( so hab ich das immer gehandhabt ) prozentual die Private und die geschäftliche Nutzung trennen. Dann musst noch berücksichtigen, daß die Rechnung auf deinen Namen laufen muß außer ihr seid gemeinsam veranlagt. Würde halt nicht "Gamer-PC" verwenden als Posten, sonst fällt der ganze Humbug auf
530€ Fahrtkosten, 780€ Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern die mit angerechnet wird, dann noch 450€ KFZ Versicherung... damit müssten die 1000 voll sein oder?
Würde auch nur 20% angeben wollen bezüglich PC und Smartphone, wobei Smartphone 50:50 da ist das tatsächlich realistisch.
Für 2018 wurde bereits eine Steuererklärung abgegeben, laut Fokus aber soll es möglich sein Geräte die im Vorjahr angeschafft wurden und deren berufliche Nutzung 2019 anfing, absetzen zu können.
@utopus ... meinst du einfach eine selbst zu schreiben? Wäre dann aber ein Vorgang in 2020.
Lt Rechereche: Für die Einkommensteuer ist der Geldabfluss relevant (§ 11 EStG). Dieser muss dir eindeutig zuzuordnen sein.
Hätten wir das schon einmal geklärt, bezahlt habe ich...sollte also passen. Per Paypal kann man es ja auch nachweisen...
Außer die Fahrtkosten sind das alles keine Werbungskosten, höchstens Sonderausgaben. Die nützen aber oftmals nichts, da mit den normalen SV Beiträgen schon alles ausgeschöpft ist.
Selbst wenn du es IPhone und Gamer-PC den Werbungskosten nur anteilig zuordnest, müsste man aus meiner Sicht die Geräte aufgrund des Preises über 800€ über 3 Jahre abschreiben und davon dann die 50% bzw 20% berücksichtigen. Hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.
Wenn das so ist, wie ich vermute, wärest du aber vermutlich immer noch nur knapp über der WK-Pauschale. Bringt also nicht sehr viel.
Sofern die Freundin ihre Geräte (die Rechnung lief ja auf Sie) verkauft, solltet ihr darauf achten, die 800€ zu unterschreiten, dann könntest du die GWG Regelung anwenden und den anteiligen Betrag in einem Jahr statt verteilt über 3 Jahre ansetzen. Desweiteren sollte der Preis einigermaßen einem Drittvergleich standhalten. Sinnvoll ist es sich einigermaßen an der Nutzungsdauer (3 Jahre für PC und Smartphone) zu orientieren. Damit umgehst du jegliche Diskussion.
Das Wort Gamer-PC sollte natürlich vermieden werden.
Und als Abschluss:
Das alles stellt keine Rechtsberatung dar, sondern sind nur private Laienmeinungen. Für rechtssicher Steuerberatung wende dich bitte an jemanden, der beratende Tätigkeiten ausfüren darf.